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Krankenkassen im direkten Vergleich

Leistungs- und Beitragsvergleich: AOK Rheinland/Hamburg und BARMER

AOK Rheinland/Hamburg

AOK Rheinland/Hamburg

Note 1,6
Zusatzbeitrag
3,29%
Gesamtbeitrag
17,89%
Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine in Hamburg und Nordrhein-Westfalen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Düsseldorf. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Rheinland/Hamburg betreut 2.229.157 Mitglieder und 2.997.248 Versicherte. In mehr als 100 wohnortnahen AOK-Geschäftsstellen werden Versicherte persönlich und kompetent beraten. Der medizinische Informationsservice AOK-Clarimedis beantwortet alle Fragen zum Thema Gesundheit – an 365 Tagen im Jahr. Mit dem AOK-Arztterminservice unterstützt die AOK Rheinland/Hamburg ihre Versicherten außerdem bei der Vermittlung von einem zeitnahen Facharzttermin innerhalb von 48 Stunden. Die AOK Rheinland/Hamburg erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,99 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,59 %. Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Rheinland/Hamburg die Testnote 1,6.
VS
BARMER

BARMER

Note 1,5
Zusatzbeitrag
3,29%
Gesamtbeitrag
17,89%
Die BARMER ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie entstand 2010 aus der Fusion der Barmer Ersatzkasse (BEK) undder Gmünder Ersatzkasse (GEK). Zum 01.01.2017 ist der Zusammenschluss der BARMER mit der Deutsche BKK geplant. Die entstehende Kasse wäre damit die mitgliederstärkste in Deutschland. Der Hauptsitz der BARMER befindet sich in Berlin. Die BARMER betreut 6.865.526 Mitglieder und 8.305.807 Versicherte und ist damit die zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Sie setzt auf umfangreiche Präventionsprogramme und vielfältige Leistungsangebote für Kinder und Familien. Die BARMER erhebt einen Zusatzbeitrag von 3,29 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,89 %. Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BARMER die Testnote 1,6.
AOK Rheinland/Hamburg
BARMER

Zusatzbeitrag

Krankenkassenbeitrag
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★★
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Der Beitragssatz der AOK Rheinland/Hamburg beträgt 17,89% (14,60% + 3,29%).

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★★
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Der Beitragssatz der BARMER beträgt 17,89% (14,60% + 3,29%).

Service

Anzahl Geschäftsstellen
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68 Geschäftsstellen im Rheinland und in Hamburg

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Die BARMER hat ein dichtes Filialnetz mit rund 359 Filialen.

Kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle und Krankenkassen-App
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Die Online-Geschäftsstelle "Meine AOK" der AOK Rheinland/Hamburg ist rund um die Uhr geöffnet – 365 Tage im Jahr. Darüber hinaus können Versicherte die meine AOK-App - Mobile Online-Geschäftsstelle der AOK Rheinland/Hamburg nutzen. Elektronische Dokumente können Versicherte über die "meine AOK-App" an die AOK Rheinland/Hamburg übermitteln.

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Mit den praktischen Funktionen im Mitgliederbereich Meine BARMER per App oder im Web sparen Sie Wege, Zeit und Papier. Nützliche Services und Kurse für Ihre Gesundheit inklusive.

Hotline / telefonische Erreichbarkeit
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24-Stunden Erreichbarkeit über das Servicetelefon der AOK Rheinland/Hamburg: 0211 819-50000

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Die BARMER kann schnell und einfach über das BARMER Telefon unter 0202 568 333 1010 kontaktiert werden.

Ärztehotline
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Die AOK Rheinland/Hamburg bietet mit AOK-Clarimedis unter der Telefonnummer 0800 1 265 265 rund um die Uhr Beratung zu medizinischen Fragen aller Art. Bei AOK-Clarimedis arbeiten Fachärzte, Krankenschwestern und Pharmakologen, die sich für alle Fragen Zeit nehmen. AOK-Clarimedis ist ein exklusiver Service für Versicherte der AOK.

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Den BARMER Teledoktor erreichen Sie unter der kostenfreien Telefonnummer +49 (0) 202 568 333 3500. Sie erhalten eine medizinische Beratung per Telefon, Chat oder Nachricht (App) täglich von 6 bis 24 Uhr. Eine Beratung auf Englisch ist ebenso möglich.

spezielle Hotline
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Die AOK-Pflegehotline (0800 329 0 329) AOK-Babytelefon (0800 1 265 265) AOK-Zweitmeinungsservice (0 800 100 65 99) Infotelefon für Arbeitgeber - AOK-Business (0800 0 326 111) Organspende Hotline (0800 0 326 327), Lichtblick (0800 3 737 374), Patientenbegleitung (0800 0 512 512)

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- Pflegeberatungshotline: 0202 568 333 1010
- Medizinische Hotline: +49 (0) 202 568 333 3500
- englischsprachige Servicerufnummer: +49 (0) 202 568 333 3560
- Servicerufnummer aus dem Ausland: +49 2025683331010

Persönlicher Ansprechpartner und persönliche Beratung
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Bei Fragen zum Thema Gesundheit und Krankheit sowie zu allen Belangen der Sozialversicherung stehen den Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg kompetente persönliche Ansprechpartner in 68 Geschäftsstellen und auf Wunsch auch zu Hause zur Seite.

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Eine persönliche Beratung gibt es bei der BARMER nicht nur in einer der BARMER Filialen bundesweit, sondern auch direkt zu Hause von den mobilen Beratern durch individuelle Terminvereinbarung – auch außerhalb der Filialzeiten.

eigener Facharzt-Terminservice (Vermittlung von Arztterminen)
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Die AOK Rheinland/Hamburg organisiert für ihre Versicherten kurzfristig den frühestmöglichen Termin bei einem Spezialisten (ausgenommen Termine bei Psychotherapeuten). Die AOK Rheinland/Hamburg nennt ihren Versicherten innerhalb von 48 Stunden einen zeitnahen Termin bei einem Facharzt. Der Service ist für Kunden der AOK Rheinland/Hamburg kostenlos.

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Ziel des Wartezeitenmanagement der BARMER ist es, für Sie einen Facharzttermin in einem möglichst angemessenen Zeitrahmen zu vereinbaren.

Unterstützung bei Behandlungsfehlern
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Die AOK Rheinland/Hamburg hat ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, das Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Jedem Kunden steht ein persönlicher Ansprechpartner beratend und begleitend für alle Fragen zum Thema zur Seite. Die Gutachten werden für die Versicherten kostenlos zur Verfügung gestellt.

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Die BARMER unterstützt Patientinnen und Patienten bei der Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers mit ausführlichen Informationen und individueller Beratung. Die Spezialisten des Behandlungsfehler-Telefons erreichen Sie über unser BARMER Telefon unter 0202 568 333 1010.

Beschwerdestelle
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Das Erreichen höchster Kundenzufriedenheit ist oberstes Ziel der AOK Rheinland/Hamburg. Wenn mal etwas nicht so gelaufen ist, wie man es von der AOK Rheinland/Hamburg erwarten darf, verfügen wir über ein professionelles Beschwerdemanagement.
Die Beschwerden können persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage geäußert werden.
Alle Beschwerden werden im Rahmen eines professionellen Beschwerdemanagements bearbeitet.

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Die BARMER verfügt über ein kompetentes Beschwerdemanagement unter folgender Rufnummer: 0202 568 333 1010

Kinder

Allergie Bettwäsche
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Bei einer Hausstaubmilbenallergie kann die AOK Rheinland/Hamburg im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.

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Sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt, übernimmt die BARMER die Kosten für die Zwischenbettbezüge (Kopfkissen-, Oberbett- und Matratzenbezug) in Höhe der mit unseren Kooperationspartnern vereinbarten Preise. In den von der BARMER gezahlten Preisen ist ein eventuell notwendiger Austausch aufgrund von Verschleiß oder eines Defektes für zehn Jahre enthalten, sofern der Defekt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Krankenpflege / Haushaltshilfe

erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (mit Kind im Haushalt)
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Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK Rheinland/Hamburg für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.

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Nach einem Krankenhausaufenthalt (z. B. nach ambulanter Operation oder einer onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie) unterstützt die BARMER ihre Versicherten mit bis zu 26 Wochen Haushaltshilfe, wenn im Haushalt mindestens ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder auf Hilfe (z. B. aufgrund einer Behinderung) angewiesen ist.
Während einer Krankenhausbehandlung oder einer Reha-Maßnahme unterstützt die BARMER mit max. 4 Wochen Haushaltshilfe, wenn ein Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr im Haushalt lebt.

erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (ohne Kinder)
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Lebt ein BARMER Mitglied ohne Kinder im eigenen Haushalt, unterstützt die BARMER z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie mit bis zu 4 Wochen Haushaltshilfe.

Naturheilverfahren

Osteopathie
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Osteopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden. (80 % max. 3 Behandlungen mit je max. 60 Euro)

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Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm BARMER Bonus teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 200 EUR zur Osteopathie, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.

Behandlungen mit Homöopathie
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Homöopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden (max. 80 %).

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Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Selektivvertrages übernommen. Der Vertrag ist mit dem Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen.

anthroposophische Therapien
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★★
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Heileurythmie, Maltherapie, das Plastisch-Therapeutische Gestalten, die Rhythmische Massage nach Wegmann und die Therapeutische Sprachgestaltung werden unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst.

Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
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Die BARMER und die Kliniken Essen Mitte haben einen Vertrag über eine Besondere Versorgung geschlossen. Durch die Vernetzung der stationären und ambulanten Leistungserbringer soll die Versorgung von Versicherten mit chronischem Kopfschmerz/Migräne deutlich verbessert werden.

weitere Naturheilverfahren
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können zusätzlich folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
Chiropraktiker; Phytotherapie beim Vertragsarzt, Ayurveda, Lichttherapie bei Winterdepression, Massagen

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Für Migränepatienten besteht mit den Kliniken Essen-Mitte/Klinik für Naturheilkunde und Integrative Medizin, ein Versorgungsvertrag. Hier bewährt sich ein Konzept aus „Integrativer Medizin“, bei dem das Beste aus Naturheilkunde und klassischer Schulmedizin miteinander kombiniert wird. Es besteht aus ambulanten, stationären und teilstationären Modulen.

Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können OTC-Präparate aus Apotheken mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

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Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), werden für Schwangere im Rahmen des Extra-Budgets durch BARMER Familie Plus mit max. 200€ bezuschusst.

Zahnvorsorge

professionelle Zahnreinigung
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★★
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Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 Euro pro Jahr begrenzt.

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Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm BARMER Bonus teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 200 EUR zur PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden

höherwertiger Zahnersatz (über Regelversorgung)
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Inlays, Onlays, Implantate und Kunststofffüllungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

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Alle Versicherten, die erfolgreich an unserem Bonusprogramm BARMER Bonus teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 200 EUR für erweiterte zahnmedizinische Leistungen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden

weitere Zusatzleistungen für Zahngesundheit
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Es besteht Anspruch auf Zahnsteinentfernung gemäß § 12f der Satzung in Höhe von 35 EUR, sowie auf eine intensive Beratung und Anleitung zur täglichen Zahnpflege. Dieser Betrag kann bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ um bis zu 25 EUR auf insgesamt bis zu 60 EUR jährlich aufgestockt werden. Weiterhin können bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ Zuschüsse für folgende Leistungen gewährt werden: Schnarcher Schiene, festsitzender Retainer, Sportmundschutz, sowie Vollnarkose und Lachgassedierung.

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Übernahme der Kosten für eine einmalige Zahnversiegelung bei Kieferorthopädischer Behandlung in Höhe von 50 € für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Wir bieten unseren Versicherten zudem ein besonderes Zweitmeinungsangebot bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie an.

Sehhilfen

Zuschuss für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen, Optoelektronik)
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmittel mit bis zu 80 % max. 250 EUR alle 3 Jahre bezuschusst werden.

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Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm BARMER Bonus teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 200 EUR zur Sehhilfe, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden

Vorsorge

Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre
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Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Hautscreening auch für Versicherte im Alter von 18-34 Jahren an. Darüber hinaus ist ein Zuschuss über das Bonusprogramm AOK-Vital+ auch bei einer nicht med. Notwendigkeit möglich. Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Auflichtungsmikroskopie in Rahmen des Hautkrebsscreenings mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

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Die BARMER übernimmt für ihre Versicherten unter 35 Jahre aller zwei Jahre die Kosten für Hautscreening. Ab wann der Haut-Check der Barmer in Anspruch genommen werden kann, variiert je nach Bundesland. So ist in den meisten Bundesländern ein Haut-Check ab 15 Jahren möglich, in einzelnen früher oder auch etwas später.

sportmedizinische Untersuchungen
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Ein Zuschuss erfolgt für alle Versicherten in Höhe von 70 Euro je Kalenderjahr.

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Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm BARMER Bonus teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 200 EUR zur sportmedizinischen Untersuchung, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.

Magen- und Darmkrebsvorsorge (Koloskopie)
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Darmkrebsfrüherkennung ab 18 Jahren mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

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Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm BARMER Bonus teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 200 EUR zur Magen- und Darmkrebsvorsorge, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.

Brustkrebsvorsorge
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann ein Ultraschall zur Brustkrebsfrüherkennung mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

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★★
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Die Brustkrebsfrüherkennung beim Frauenarzt wird ab dem Alter von 30 Jahren von der BARMER bezahlt. Eine frühzeitige Brustkrebsdiagnose ermöglicht eine schonende Therapie und verbessert die Heilungschancen für Brustkrebs. Aus diesem Grund werden regelmäßige Untersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung angeboten.
Die deutschlandweite Gendiagnostik zur Risikofeststellung bei familiärer Belastung mit Brustkrebs in den Zentren des Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs kann das individuelle Risiko ermitteln. In dieser Leistung enthalten sind die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, eine intensivierte Früherkennungsmaßnahme und die Gendiagnostik. Sofern die Notwendigkeit festgestellt wurde, werden auch mehrere Früherkennungsuntersuchungen bezahlt.
Außerdem können alle Versicherte, die erfolgreich an unserem Bonusprogramm BARMER Bonus teilgenommen haben, die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 200 EUR für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.

Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren
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Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Rheinland/Hamburg zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie zu en Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.

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★★
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Zuschuss in Höhe von 21 € pro Tag für chronisch kranke Kleinkinder.

Innovative Krebs- und Strahlentherapie
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Es stehen innovative Behandlungsmethoden, wie die Protonentherapie, die Radiochirurgie Cyberknife sowie der Magnetresonanz-Linearbeschleuniger „MR-Linac“ zur Verfügung.

weitere Leistungen im Bereich Krebsvorsorge / Früherkennung
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
- Blutuntersuchungen zur Früherkennung häufiger Krankheiten
- Chlamydientest ab 25 Jahren
- Gesundheits-Check-Up ab 25 Jahren
- HPV-Test
- Glaukom-Untersuchung
- Thin-Prep-Pap-Test
- Sehscreening bei Kleinkindern

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Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm BARMER Bonus teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 200 EUR für Leistungen wie z.B. ein großes Blutbild, eine Vitaminwertbestimmung zu Vitaminen B12 und D, ... begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.

Impfungen

Reiseimpfungen (Privatreisen)
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★★
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Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Impfung von der STIKO empfohlen wird. Die Impfungen, die Bestandteil der Vereinbarungen mit den KVen NO und HH über Reiseschutzimpfungen (Satzungsleistung)sind, können über die eGK abgerechnet werden. Die Übrigen Impfungen müssen im Kostenerstattungsverfahren abgewickelt werden. Die geleisteten Zuzahlungen für die Impfungen werden erstattet (bis maximal 100 Euro im Jahr).

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BARMER Reiseimpfungen Plus: Impfungen bzw. Medikamente gegen FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Influenza, Malaria, Meningokokken, Tollwut, Typhus, Chikungunya, Cholera und Kinderlähmung (Poliomeyelitis) werden vollständig bezahlt.

Grippeschutzimpfung für alle Versicherten
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Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen zu 100 Prozent für alle Versicherten.

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Vollständige Kostenübernahme

HPV-Impfung mit erweiterten Altersgrenzen
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Vollständige Kostenübernahme: Die BARMER übernimmt die Kosten für die HPV-Impfung bis zum 26. Geburtstag - für Jungen und Mädchen.

Spezielle Leistungen

Online-Fitness-Kurse
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In Kooperation mit der CyberConcept GmbH und der Oviva AG bietet die AOK Rheinland/Hamburg eine Reihe von digitalen Präventionskursen zu den Themen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Rauchentwöhnung an. Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die komplette Kursgebühr. Für dieKunden entstehen keine Kosten und die Rechnung geht direkt an die AOK. Die einzige Voraussetzung dafür ist, der Kurs zu 100 % (bei Oviva 80%) abgeschlossen wurde und noch keine zwei Kurse zur Erstattung eingereicht wurden.

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- Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 100 Euro je Maßnahme. Erstattet werden max. 2 digitale Kurse pro Jahr.

- Kooperation mit Gymondo: Nach Anmeldung erhalten die Teilnehmenden Zugriff auf zertifizierte Präventionskurse sowie kostenfrei einen vollwertigen Zugang zur Online-Fitness-Plattform von Gymondo

Prävention

Gesundheitsreisen
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Die AOK Rheinland/Hamburg bezuschusst Gesundheitsreisen mit bis zu 200 Euro.

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Die BARMER erstattet wohnortferne, mehrtägige Kompaktkurse. Pro Kurs werden bis zu 75 Euro erstattet, der Gesamtzuschuss beträgt somit 150 Euro.

eigene Präventionskurse vor Ort
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In Hamburg bietet die AOK Rheinland/Hamburg ihren Versicherten eigene kostenfreie Präventionskurse an. Zusätzlich erhalten interessierte Kunden von uns einen "Aktiv und Entspannt"-Gutschein für eine kostenlose Teilnahme an einem Präventionskurse bei einem unserer Partner.

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Die BARMER unterstützt ihre Versicherten mit eigenen Präventionsangeboten z.B. im Handlungsfeld Stressreduktion und Entspannung, Bewegung oder gesunder Schlaf für die Gesundheit aktiv zu werden. Zwei Kurse pro Jahr werden zu 100% übernommen (kostenfrei).

Präventionskurse von Fremdanbietern
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★★
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Die Teilnahme an Präventionskursen, die von der zentralen Prüfstelle Prävention auf ihre Qualität geprüft worden sind, bezuschusst die AOK Rheinland/Hamburg zu 100 %, maximal 200 Euro für zwei Gesundheitskurse je Kalenderjahr (100 Euro je Kurs).

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★★
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Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 75 € je Maßnahme die vor Ort durchgeführt wird, 100 € für online-basierte Maßnahmen. Erstattet werden max. 2 Kurse pro Jahr.

Gesundheitskonto
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Mit dem 300-Euro-Budget für Digitale Gesundheitsleistungen wird die Förderung digitaler Produkte ermöglicht. Der Anspruch besteht einmal im Kalenderjahr. Dabei kann es sich um Apps fürs Smartphone und Tablet oder webbasierte Anwendungen für PC oder Laptop handeln.

Bonusmodelle

Bonusprogramm (Bonus-Geldprämie) für selbst Versicherte
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★★
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Beim Bonusprogramm der AOK Rheinland/Hamburg AOK-Fit+können Versicherte 140 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.

- 30 Euro 1. Schutzimpfung
- 10 Euro Betriebliches Gesundheitsmanagement
- 10 Euro Betriebs- oder Hochschulsport
- 10 Euro Fitnessstudio
- 10 Euro Gesundheitswerte (BMI, Blutzucker, Cholesterin, Blutdruck)
- 10 Euro 1. Präventionskurs
- 10 Euro 2. Präventionskurs
- 10 Euro Sonderaktion der AOK
- 10 Euro Sportabzeichen/Fitnesstest
- 10 Euro Sportverein
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro PZR.

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★★
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Beim Bonusprogramm BARMER Bonus können Versicherte 100 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.

- 15 Euro aktive Mitgliedschaft im Sportverein
- 15 Euro Hochschulsport/Betriebssport
- 15 Euro Fitnessstudio
- 15 Euro Teilnahme Sportveranstaltung
- 15 Euro Präventionskurs
- 15 Euro Sportabzeichen, Schwimmabzeichen
- 10 Euro Schutzimpfung
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro PZR

Bonusmodell (Erläuterungen)
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Bei AOK-Vital+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 20 Euro.

Bei AOK-Fit+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Geldprämien umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 oder 3.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einer Geldprämie von 10 Euro oder 30 Euro.

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Beim BARMER Bonus können Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten Punkte sammeln und in Prämien bis max. 1.000 Punkte pro Jahr einlösen: Geldprämie bis zu 100 Euro oder Top-Geldprämie bis zu 200 Euro.
Alle Prämien sind miteinander kombinierbar und das Punkte sammeln ist ohne Begrenzung möglich. Die maximale Prämienhöhe von 1.000 Punkten steht den Versicherten immer neu vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres zur Verfügung. Gutgeschriebene Punkte bleiben bis zum 31.12. des Folgejahres gültig.
Reichen Versicherte drei aufeinander folgende Jahre 500 Punkte ein, erhalten sie 500 zusätzliche Punkte automatisch auf ihrem Punktekonto von der BARMER für ihr regelmäßiges gesundheitsbewusstes Verhalten gutgeschrieben.

Wahltarife

Wahltarif Selbstbehalt
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Der Wahltarif AOK-Gesund+ kann parallel zu den Bonusprogrammen AOK-Fit+ oder AOK-Vital+ abgeschlossen werden.

Teilnahmebeginn: Die Wahl wird wirksam zum Beginn des Monats, in dem die Erklärung bei der AOK Rheinland/Hamburg eingeht, frühestens mit Beginn der Mitgliedschaft und frühestens zu dem vom Mitglied angegebenen Zeitpunkt.

Tarifstufe | Jährliche Einkünfte (brutto) | Prämie pro Jahr

Tarifstufe: < 10.000 EUR → 100 EUR
Tarifstufe: < 30.000 EUR → 200 EUR
Tarifstufe: 30.000 EUR → 300 EUR
Tarifstufe: 40.000 EUR → 400 EUR
Tarifstufe: 50.000 EUR → 500 EUR

Prämien mit eingelösten Rezepten zulasten der AOK

Jährliche Prämienauszahlung abhängig von der Anzahl eingelöster Rezepte

Rezeptanzahl Prämie
1. Rezept 75 EUR
2. Rezept 50 EUR
3. Rezept 25 EUR
4. Rezept 0 EUR
Regelung bei mehr als vier eingelösten Rezepten

Eine Prämie entfällt, wenn mehr als vier Rezepte eingelöst werden.

Maximale Zahlung an die AOK pro Jahr:
10 EUR
20 EUR
30 EUR
40 EUR
50 EUR

Hinweis:
In diesem Fall ist eine Zahlung an die AOK zu leisten. Das Gesetz sieht ein finanzielles Risiko vor, das von Versicherten zu tragen ist. Dieses Risiko haben wir für Sie durch eine Höchstbetragsregelung begrenzt.

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★★
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Bei den BARMER Geld-zurück-Tarifen trägt das Mitglied einen Eigenanteil bei bestimmten Leistungen und erhält eine Prämie, wenn innerhalb eines Jahres keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Prämie kann je nach Tarif bis zu 450 Euro betragen. Das max. Risiko liegt bei 200 Euro. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs drei Jahre gebunden (Bindungsfrist).

Wahltarif Beitragsrückerstattung
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Bei Teilnahme Null-Risiko-Tarif werden Kunden der BARMER mit einer Prämie bis zu 200 Euro belohnt. Sofern keine Leistungen in Anspruch genommen werden, beträgt die Prämie 80 Euro im ersten, 120 Euro im zweiten und 200 Euro ab dem dritten Kalenderjahr. Kalenderjahre, die sich nicht an ein leistungsfreies Vorjahr anschließen, gelten als erstes Kalenderjahr. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs ein Jahr gebunden (Bindungsfrist).

Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung möglich
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Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung möglich

DMP, Hausarztmodell

Hausarztprogramm
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Die AOK Rheinland/Hamburg setzt die Inhalte des § 73 b SGB V zusammen mit den Partnern des Hausärzteverbandes (Landesverbände Nordrhein und Hamburg) und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft um

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Die BARMER bietet ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung (hausarztzentrierte Versorgung) nach § 73b SGB V an. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig.

DMP Programme
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Die AOK bietet ihren Versicherten, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme zu folgenden Indikationen an: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK), Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma bronchiale. Die Implementierung weiterer Diagnosen ist geplant. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.

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Die BARMER bietet ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme bei Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs (für Frauen & divers), Asthma bronchiale (ab 1 Jahr) und COPD (ab 18 Jahren) sowie in immer mehr Regionen Deutschlands auch für Osteoporose (Frauen & divers ab 50 sowie Männer ab 60 Jahren) an. Ziel ist auch hier ein flächendeckendes Angebot. Seit Juli 2025 gibt es zudem das DMP "Rheumatoide Arthritis" in Schleswig Holstein.
Die Teilnahme an den strukturierten Behandlungsprogrammen ist für die Versicherten freiwillig und kostenlos. Versicherte haben zudem die Möglichkeit an einer Patientenschulung teilzunehmen. Sie lernen mit ihrer Erkrankung so gut wie möglich zu leben und den Verlauf positiv zu beeinflussen. Die Kosten hierfür übernimmt die BARMER.

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Stand der Daten: 28.01.2026

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