Vergleich zwischen BARMER und KKH Kaufmännische Krankenkasse
Die BARMER ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie entstand 2010 aus der Fusion der Barmer Ersatzkasse (BEK) und
der Gmünder Ersatzkasse (GEK). Zum 01.01.2017 ist der Zusammenschluss der BARMER mit der Deutsche BKK geplant. Die entstehende Kasse wäre damit die mitgliederstärkste in Deutschland. Der Hauptsitz der BARMER befindet sich in Berlin.
Die BARMER betreut 7.112.439 Mitglieder und 8.641.384 Versicherte und ist damit die zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Sie setzt auf umfangreiche Präventionsprogramme und vielfältige Leistungsangebote für Kinder und Familien. Die BARMER erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,19 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,79 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BARMER die Testnote 1,6.
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Ihre Geschichte reicht bis ins Jahr 1890, in dem die KKH Kaufmännische Krankenkasse als „Kranken- und Begräbniskasse des Kaufmännischen Vereins zu Halle/Saale“ gegründet wurde. Zunächst war die Kasse nur für Angestellte in kaufmännischen Berufen wählbar, im Jahr 1996 erfolgte schließlich die Öffnung der Kasse für alle Versicherten. 2009 wurden die MetroAG Kaufhof BKK und die BKK der Allianz Gesellschaften in die Kasse eingegliedert. Der Hauptsitz der KKH Kaufmännische Krankenkasse befindet sich in Hannover.
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse betreut 1.284.924 Mitglieder und 1.572.916 Versicherte. Mit rund 110 Servicestellen ermöglicht sie ihren Versicherten eine flächendeckende und zuverlässige Betreuung. Darüber hinaus bietet die Kasse ihren Mitgliedern zahlreiche innovative Behandlungsmodelle, z.B. bei chronischen Kopfschmerzen oder Rheuma. Die KKH Kaufmännische Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,98 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,58 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die KKH Kaufmännische Krankenkasse die Testnote 1,3.
KKH Kaufmännische Krankenkasse
1,3(Wertung im letzten Test)
Der Beitragssatz BARMER beträgt 16,79% (14,60% + 2,19%).
Der Beitragssatz der KKH beträgt 16,58% (14,6% + 1,98%).
Die BARMER hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit rund 360 Geschäftsstellen.
Die KKH hat mehr als 100 Servicestellen.
Mit den praktischen Funktionen von Meine BARMER und der BARMER-App sparen Sie Wege, Zeit und Papier. Nützliche Services und Kurse für Ihre Gesundheit inklusive.
Über den Online-Services im persönlichen Bereich „Meine KKH“ kann man Dokumente übermitteln, persönliche Daten ändern, Anträge ausfüllen oder an den Kursen der Gesundheits-Coaches teilnehmen.
Anliegen mit Ihrer Krankenkasse einfach digital erledigen, egal wo und egal wann - das ist über die KKH-App möglich. Mit wenigen Klicks können Sie zum Beispiel Bescheinigungen herunterladen, Dokumente verschicken oder persönliche Daten ändern. Außerdem finden Sie interessante Tipps rund um Ihre Gesundheit.
Die BARMER bietet Ihnen 24 Stunden täglich und an sieben Tagen in der Woche eine schnelle, persönliche und kompetente telefonische Beratung zu allen Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz.
Die kostenfreie Telefonnummer für all Ihre Anliegen: 0800 333 10 10
Täglich rund um die Uhr: 0800 5548640554
Den BARMER Teledoktor erreichen Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 3333 500. Das Telefonteam hat immer Bereitschaft und keine Wartezeiten. 7 Tage die Woche, rund um die Uhr. Eine Beratung auf Englisch ist ebenso möglich.
Die KKH Gesundheitshotline (089 950084188) bietet ganzjährig rund um die Uhr eine qualifizierte medizinische Beratung zu Krankheiten, Medikamenten und anderen Gesundheitsthemen.
- Pflegeberatungshotline: 0800 333 10 10
- Medizinische Hotline: 0800 3333 500
- englischsprachige Servicerufnummer: 0800 333 0060
- Servicerufnummer aus dem Ausland: +49 2025683331010
Auslands-Notruf-Telefon: +49 (0) 511 2356 7396
English speaking hotline: 0511 80684 9303
Eine persönliche Beratung gibt es bei der BARMER nicht nur in einer der Geschäftsstellen bundesweit, sondern auch direkt zu Hause von den mobilen Beratern durch individuelle Terminvereinbarung – auch außerhalb der Geschäftsstellenzeiten.
Versicherte können sich in mehr als 100 Servicestellen bundesweit persönlich beraten lassen. Auch eine persönliche Beratung zu Hause ist nach Terminabsprache möglich.
Ziel des Wartezeitenmanagement der BARMER ist es, für Sie einen Facharzttermin in einem möglichst angemessenen Zeitrahmen zu vereinbaren.
Der Facharzt-Terminservice der KKH unterstützt bei der Facharzt-Terminsuche – online oder unter 089 950084188.
Die BARMER unterstützt Patientinnen und Patienten bei der Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers mit ausführlichen Informationen und individueller Beratung. Die Spezialisten des Behandlungsfehler-Telefons erreichen Sie über unseren Telefonservice unter 0800 333 10 10.
Die KKH beantwortet die Fragen und unterstützt beim Umgang mit Behandlungsfehlern.
Die BARMER verfügt über ein kompetentes Beschwerdemanagement unter folgenden Rufnummern:
bei Komplimenten für die BARMER: 0800 3331010
bei Beschwerden über die BARMER: 0800 3330020
Die KKH hat eine kostenlose Hotline für Beschwerden, Lob und Anregungen, die Sie unter 0800 5548640222 erreichen (Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 16 Uhr).
Sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt, übernimmt die BARMER die Kosten für die Zwischenbettbezüge (Kopfkissen-, Oberbett- und Matratzenbezug) in Höhe der mit unseren Kooperationspartnern vereinbarten Preise. In den von der BARMER gezahlten Preisen ist ein eventuell notwendiger Austausch aufgrund von Verschleiß oder eines Defektes für zehn Jahre enthalten, sofern der Defekt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Neben den Kosten für den Allergikermatratzenbezug übernimmt die KKH auch die Kosten für Allergikerkopfkissenbezüge und Allergikeroberbettenbezüge.
Diese werden sowohl im Komplettset (Matratzen-, Kissen- und Oberbettbezug), im kleinen Set (Kissen- und Oberbettbezug) sowie einzeln als Kissenbezug oder Oberbettenbezug angeboten.
Versicherte erhalten neben der Behandlungspflege (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V) auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, soweit diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung notwendig sind und eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und/oder versorgen kann. Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Zeiten der häuslichen Krankenpflege anstelle von Krankenhausbehandlung werden angerechnet.
Sofern eine Behandlung im Krankenhaus nicht möglich ist oder vermieden werden soll, haben Sie Anspruch auf häusliche Krankenpflege durch geeignetes Pflegepersonal.
Die KKH übernimmt für Sie die Kosten für eine medizinisch erforderliche Pflegekraft, sofern keine Person im Haushalt diese Aufgabe übernehmen kann. Zu den Aufgaben der Pflegekraft gehört neben der Behandlungs- und Grundpflege ggf. auch die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der Art und Dauer der Versorgung und ist regional unterschiedlich.
Ist Versicherten die Weiterführung des Haushalts vorübergehend nicht möglich, besteht Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Ist Versicherten die Weiterführung des Haushalts in anderen Fällen wegen Krankheit vorübergehend nicht möglich, besteht Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn die BARMER
Leistungen der Krankenbehandlung erbringt und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht für längstens vier Wochen je Krankheitsfall.
Als zusätzliche Leistung erhalten Versicherte zur Aufrechterhaltung des Haushalts in seinen Grundfunktionen Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen einer akuten Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Dieser zusätzliche Anspruch besteht für zehn Tage im Kalenderjahr, jeweils für vier Stunden täglich. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt und niemand den Haushalt weiterführen kann.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Osteopathie, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
Der Zuschuss zur Osteopathie beträgt maximal 50 € pro Sitzung für bis zu drei Behandlungen pro Kalenderjahr (insgesamt 150 €).
Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Selektivvertrages übernommen. Der Vertrag ist mit dem Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen.
Heileurythmie, Maltherapie, das Plastisch-Therapeutische Gestalten, die Rhythmische Massage nach Wegmann und die Therapeutische Sprachgestaltung werden unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst.
Die Anthroposophie wird im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Dieses kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Anthroposophie eingesetzt werden.
Die BARMER und die Kliniken Essen Mitte haben einen Vertrag über eine Besondere Versorgung geschlossen. Durch die Vernetzung der stationären und ambulanten Leistungserbringer soll die Versorgung von Versicherten mit chronischem Kopfschmerz/Migräne deutlich verbessert werden.
Der Präventionskurs QiGong gehört zur TCM. Die KKH bezuschusst pro Jahr und Person maximal zwei Präventionskurse mit 90 Prozent, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 80 Euro.
Darüber hinaus wird die TCM im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Für z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Das Gesundheitsbudget kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die TCM eingesetzt werden.
Für Migränepatienten besteht mit den Kliniken Essen-Mitte/Klinik für Naturheilkunde und Integrative Medizin, ein Versorgungsvertrag. Hier bewährt sich ein Konzept aus „Integrativer Medizin“, bei dem das Beste aus Naturheilkunde und klassischer Schulmedizin miteinander kombiniert wird. Es besteht aus ambulanten, stationären und teilstationären Modulen.
Die Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis werden im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Dies kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Naturheilverfahren eingesetzt werden.
Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), werden für Schwangere im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200€ bezuschusst.
Rezeptfreie alternative Medikamente werden im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Das Gesundheitsbudget kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Naturarzneimittel eingesetzt werden.
Eine professionelle Zahnreinigung während der Schwangerschaft wird im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200 € bezuschusst.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Die KKH erstattet ihren Versicherten einmal pro Kalenderjahr bis zu 60 € für eine Professionelle Zahnreinigung.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für erweiterte zahnmedizinische Leistungen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Die KKH bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit der biodentis GmbH hochwertigen Zahnersatz zu Sonderkonditionen.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten hochwertigen, in Deutschland gefertigten Zahnersatz zu Sonderkonditionen.
- Sie reduzieren spürbar Ihren Eigenanteil.
- Der Hersteller biodentis gewährt Ihnen eine erweiterte Garantie von sechs Jahren auf die zahntechnischen Leistungen (Kronen, Teilkronen, Brücken und Inlays).
- Sie erhalten 25 € als Dankeschön-Prämie, die mit jedem Auftrag direkt von der Laborrechnung abgezogen wird.
Übernahme der Kosten für eine einmalige Zahnversiegelung bei Kieferorthopädischer Behandlung in Höhe von 50 € für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Wir bieten unseren Versicherten zudem ein besonderes Zweitmeinungsangebot bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie an.
- 150 Euro Zuschuss gibt es zum Retainer bei kieferorthopädischer Behandlung und 50 EUR für Reparaturleistungen.
- Die KKH bezuschusst die Fissurenversiegelung bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit bis zu 160 Euro.
- Zahnfüllungen (z. B. Kunststoff, Keramik) werden im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Dies kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Zahnfüllungen eingesetzt werden.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Sehhilfe, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
- Obwohl Sportbrillen nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse gehören, beteiligt sich die KKH an den Kosten. Erwachsenen ab 18 Jahren werden einmalig 50 € erstattet, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (schwere Sehbeeinträchtigung).
- Die Sehhilfen werden außerdem im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Das Gesundheitsbudget kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Sehhilfen eingesetzt werden.
Die BARMER übernimmt für ihre Versicherten unter 35 Jahre aller zwei Jahre die Kosten für Hautscreening. Ab wann der Haut-Check der Barmer in Anspruch genommen werden kann, variiert je nach Bundesland. So ist in den meisten Bundesländern ein Haut-Check ab 15 Jahren möglich, in einzelnen früher oder auch etwas später.
Die KKH bezuschußt ein Hautkrebsscreening bis zu 30 € für Versicherte im Alter von 18 bis 34 Jahren und kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
Die BARMER bietet im Rahmen regionaler Verträge in Bayern einen sportmedizinischen Leistungscheck an.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für sportmedizinische Untersuchungen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Die KKH zahlt 60 € Zuschuss für eine sportmedizinische Untersuchung. Insgesamt 120 Euro bezahlt sie, wenn zur weiteren Abklärung eine Zusatzuntersuchung nötig ist. Die sportmedizinische Untersuchung kann regelmäßig alle zwei Jahre durchgeführt und der Zuschuss in Anspruch genommen werden.
Die BARMER bietet einen Immunologischer Stuhlbluttest (iFOBT) zur Früherkennung von Darmkrebs an. Die Versicherten können ab 40 Jahren den Stuhltest für zu Hause erhalten. Der Stuhltest ist alle 12 Monate möglich, für Versicherte über 55 Jahren alle zwei Jahre.
Die Versicherten erhalten rechtzeitig eine persönliche Erinnerung zur Darmkrebsfrüherkennung .
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
Im Rahmen der Mehrleistungen beteiligt sich die KKH auch bei jüngeren Versicherten an den Kosten für einen Stuhltest oder eine Darmspiegelung (Koloskopie) zur Darmkrebsvorsorge.
Die Untersuchungen richten sich an gesunde Versicherte ab 30 Jahren, bei denen ärztlich bestätigte Risikofaktoren vorliegen. Zu den Risikofaktoren zählen zum Beispiel chronisch-entzündliche Darmerkrankungen und Verwandte ersten oder zweiten Grades (Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel), die an Darmkrebs erkrankt sind. Die KKH erstattet für den immunologischen Stuhltest bis zu 75 € und für die Darmspiegelung bis zu 100 €.
Die Brustkrebsfrüherkennung beim Frauenarzt wird ab dem Alter von 30 Jahren von der BARMER bezahlt. Eine frühzeitige Brustkrebsdiagnose ermöglicht eine schonende Therapie und verbessert die Heilungschancen für Brustkrebs. Aus diesem Grund werden regelmäßige Untersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung angeboten.
Die deutschlandweite Gendiagnostik zur Risikofeststellung bei familiärer Belastung mit Brustkrebs in den Zentren des Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs kann das individuelle Risiko ermitteln. In dieser Leistung enthalten sind die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, eine intensivierte Früherkennungsmaßnahme und die Gendiagnostik. Sofern die Notwendigkeit festgestellt wurde, werden auch mehrere Früherkennungsuntersuchungen bezahlt.
Außerdem können alle Versicherte, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
- Familiären Brust- & Eierstockkrebs frühzeitig erkennen: Innerhalb der Familien dieser Frauen treten die Erkrankungen gehäuft und bereits im frühen Alter auf. Betroffene Familien werden als Hochrisikofamilien bezeichnet. Die KKH bietet diesen Hochrisikofamilien ein besonderes Früherkennungsprogramm, das die konkrete Feststellung des Erkrankungsrisikos, die Gendiagnostik sowie eine individuelle Beratung umfasst.
- Die KKH bietet Früherkennungsuntersuchungen für Brust- und Eierstockkrebs für Risikopatientinnen an. Einmal im Kalenderjahr übernimmt sie die Kosten für eine besondere Form der Brustkrebsuntersuchung: Die Tastuntersuchung durch eine medizinische Tastuntersucherin (Medizinisch Taktile Untersucherin, MTU).
Die BARMER bietet im Rahmen regionaler Verträge in Bayern den Check-Up Ü35 jährlich (zusätzlich u. a. Präventive Sonographie Abdomen möglich) an sowie Bestimmungen des Vitamin D- und B12-Spiegels.
Kostenübernahme der innovativen Behandlungsmethode Cyberknife bei bestimmten Krebserkrankungen.
Für jüngere Erwachsene zwischen 18 und 34 Jahren hat die KKH ein erweitertes Angebot: Zusätzlich zum einmaligen Gesundheits-Check-up, den die KKH über die elektronische Gesundheitskarte komplett übernimmt, zahlt sie alle zwei Jahre 40 Euro Zuschuss für diese allgemeine Gesundheitsuntersuchung.
Zuschuss in Höhe von 21 € pro Tag für chronisch kranke Kleinkinder.
Auf Antrag und nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit stellt die KKH einen Kurarztschein und eine Kurmittelübernahme-Bestätigung aus. Damit können in anerkannten Kurorten in Deutschland die vom Kurarzt verordneten physikalischen Maßnahmen in Anspruch genommen werden (abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen). Die KKH gewährt außerdem einen pauschalen Zuschuss von 100 Euro für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten.
Impfungen bzw. Medikamente gegen FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Influenza, Malaria, Meningokokken, Tollwut, Typhus, Cholera und Kinderlähmung (Poliomeyelitis) werden vollständig bezahlt.
Die KKH übernimmt die kompletten Impfkosten, wenn die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Auswärtige Amt eine entsprechende Impfung für Ihr Reiseland empfehlen. Die Voraussetzung ist, dass man sich in einer Vertragspraxis oder beim Gesundheitsamt impfen lässt.
Vollständige Kostenübernahme
Die KKH übernimmt die Kosten der Grippeschutzimpfung über den gesetzlichen Leistungsanspruch hinaus für alle Versicherten jeden Alters.
Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 100 Euro je Maßnahme. Erstattet werden max. 2 digitale Kurse pro Jahr.
Bezuschusst werden qualitätsgeprüfte Kurse mit dem Zertifikat Deutscher Standard Prävention. Die KKH übernimmt für Sie zwei Mal jährlich:
- 100 % der Kurskosten bis zu 100 Euro je Kurs bei Online-Kursen,
- Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres trägt sie 100 % der Kosten (bis zu 100 € bei Online-Kursen).
Außerdem stehen kostenfreie Online-Coaches zur Verfügung:
- KKH Online-BewegungsCoach: Bewegungsmangel entgegenwirken mit dem ind. 8-Wochen-Programm
- KKH Online-RückenCoach Rücken stärken mit dem individuellen 10-Wochen-Programm
Die BARMER erstattet sog. Kompaktangebote (wohnortferne, mehrtägige Kompaktkurse). Der Zuschuss beträgt 150 Euro. In der Kurssuche werden alle zertifizierten Kurse gefunden.
Über AKON können Sie Präventionsreisen, die zwei Kurse aus den Bereichen Bewegung, Entspannung oder Ernährung enthalten, buchen. Die Angebote reichen von Aquafitness über Gesundheitswandern und Pilates bis hin zu Qigong und Yoga. Ihr Vorteil: Wenn die genannten Kriterien auf Sie zutreffen und Sie Ihren Anspruch auf zwei bezuschusste Präventionskurse im Kalenderjahr noch nicht ausgeschöpft haben, bezuschusst die KKH die qualitätsgeprüften Präventionskurse, die in Ihrer Präventionsreise enthalten sind, mit bis zu 160 €. Voraussetzung ist, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Kurstermine teilnehmen und AKON der KKH dies bestätigt.
Durch ein umfangreiches Präventionsangebot unterstützt die BARMER ihre Versicherten, für die eigene Gesundheit aktiv zu werden. Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 75 € je Maßnahme die vor Ort durchgeführt wird, 100 Euro für online-basierte Maßnahmen. Erstattet werden max. 2 Kurse pro Jahr.
Folgende kostenfreie KKH Online-Coaches werden angeboten: KKH Online-BewegungsCoach (Bewegungsmangel entgegenwirken mit dem individuellen 8-Wochen-Programm), KKH Online-ErnährungsCoach
(Dauerhaft gesund ernähren mit dem individuellen 8-Wochen-Programm), KKH Online-RückenCoach (Rücken stärken mit dem individuellen 10-Wochen-Programm), KKH Online-Stress- & SchlafCoach
(Stress minimieren mit dem individuellen 8-Wochen-Programm)
Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 75 € je Maßnahme die vor Ort durchgeführt wird, 100 € für online-basierte Maßnahmen. Erstattet werden max. 2 Kurse pro Jahr.
Die KKH bezuschusst qualitätsgeprüfte Kurse mit dem Zertifikat Deutscher Standard Prävention. Sie übernimmt zwei Mal jährlich 90 Prozent (maximal 80 €) der Kosten von Präsenzkursen. Für Kinder und Jugendliche übernimmt sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 100 Prozent der Kosten (maximal 80 Euro bei Präsenzkursen).
Die BARMER erstattet ihren Versicherten bis zu 300 Euro für ausgewählte Gesundheits-Apps.
Beim BARMER Bonusprogramm können Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten Punkte sammeln und in
drei Prämien bis max. 1.000 Punkte pro Jahr einlösen:
- Geldprämie bis zu 100 Euro
- Top-Geldprämie bis zu 150 Euro
- Punkte verschenken bis zu 1.000 Punkte
Alle Prämien sind miteinander kombinierbar und das Punkte sammeln ist ohne Begrenzung möglich. Die maximale Prämienhöhe von 1.000 Punkten steht den Versicherten immer neu vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres zur Verfügung. Gutgeschriebene Punkte bleiben bis zum 31.12. des Folgejahres gültig.
Reichen Versicherte drei aufeinander folgende Jahre 500 Punkte ein, erhalten sie 500 zusätzliche Punkte automatisch auf ihrem Punktekonto von der BARMER für ihr regelmäßiges gesundheitsbewusstes Verhalten gutgeschrieben.
Mit dem KKH Bonus belohnt die KKH Ihren aktiven Einsatz für Ihre Gesundheit. Sie erhalten bereits ab der ersten Maßnahme eine Geldprämie oder ein doppelt so hohes Gesundheitsbudget. Dieses können Sie zum Beispiel für neue Brillengläser oder die Professionelle Zahnreinigung einsetzen.
Bei den Selbstbehalttarifen der BARMER trägt das Mitglied einen Eigenanteil bei bestimmten Leistungen und erhält eine Prämie, wenn innerhalb eines Jahres keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Prämie kann je nach Tarif bis zu 300 Euro betragen. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs drei Jahre gebunden (Bindungsfrist).
Mit dem Selbstbehalttarif erhält man bis zu 400 €, wenn man keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch nimmt.
Jährliches Einkommen ab 15.000 €: max. Prämie 200 €, Risiko 100 €,
jährliches Einkommen ab 40.000 €: max. Prämie 400 €, Risiko 350 €,
Die BARMER bietet einen Wahltarif Beitragsrückerstattung an: A200. Sofern keine Leistungen in Anspruch genommen werden, beträgt die Prämie 80 Euro im ersten, 120 Euro im zweiten und 200 Euro ab dem dritten Kalenderjahr. Kalenderjahre, die sich nicht an ein leistungsfreies Vorjahr anschließen, gelten als erstes Kalenderjahr. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs ein Jahr gebunden (Bindungsfrist).
Wer gesund lebt, kann von der Beitragsrückzahlung profitieren und Geld zurückerhalten: 50 Prozent Ihres Monatsbeitrags (maximal 300 €) nach einem Jahr bei Leistungsfreiheit, 75 Prozent (maximal 450 €) nach zwei Jahren bei durchgehender Leistungsfreiheit und nahtloser Wiederwahl sowie 100 Prozent (maximal 600 €) nach drei Jahren bei durchgehender Leistungsfreiheit und nahtloser Wiederwahl.
Die BARMER bietet ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung (hausarztzentrierte Versorgung) nach § 73b SGB V an. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig.
Im Hausarztprogramm übernimmt die hausärztliche Praxis die gesamte Koordination von Behandlungen. Weitere Serviceleistungen des Hausarztes sind z. B. eine Wartezeit von höchstens 30 Minuten bei vereinbarten Terminen, wenn möglich. Das Hausarztprogramm wird bundesweit mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern angeboten.
Die BARMER bietet ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme bei Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs (für Frauen), Asthma bronchiale (ab 5 Jahren) und COPD (ab 18 Jahren). Die Teilnahme an den strukturierten Behandlungsprogrammen ist für die Versicherten freiwillig.
DMP (Disease Management Programme) richten sich an chronisch kranke Menschen.
Teilnehmen können Versicherte, die Asthma, Brustkrebs, eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Diabetes mellitus oder eine koronare Herzkrankheit (KHK) haben.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Bayern und BARMER
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und IKK classic
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BARMER
- Vergleich zwischen Audi BKK und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Hessen und BARMER
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BARMER
- Vergleich zwischen hkk und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BARMER und AOK NORDWEST
- Vergleich zwischen KNAPPSCHAFT und BARMER
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen HEK-Hanseatische Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen SBK und BARMER
- Vergleich zwischen mhplus BKK und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Bremen/Bremerhaven und BARMER
- Vergleich zwischen Debeka BKK und BARMER
- Vergleich zwischen IKK Südwest und BARMER
- Vergleich zwischen Pronova BKK und BARMER
- Vergleich zwischen IKK gesund plus und BARMER
- Vergleich zwischen Heimat Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK mkk und BARMER
- Vergleich zwischen VIACTIV Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK Pfalz und BARMER
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und BARMER
- Vergleich zwischen BOSCH BKK und BARMER
- Vergleich zwischen IKK - Die Innovationskasse und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Vergleich zwischen Salus BKK und BARMER
- Vergleich zwischen Novitas BKK und BARMER
- Vergleich zwischen BKK Linde und BARMER
- Vergleich zwischen BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER und BARMER
- Vergleich zwischen R+V Betriebskrankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK EUREGIO und BARMER
- Vergleich zwischen SECURVITA Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK firmus und BARMER
- Vergleich zwischen BKK24 und BARMER
- Vergleich zwischen BKK ProVita und BARMER
- Vergleich zwischen BKK Scheufelen und BARMER