Vergleich zwischen AOK Nordost und BARMER
Die AOK Nordost ist eine in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern geöffnete Krankenkasse. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Nordost ging 2011 aus einem Zusammenschluss der AOK Berlin-Brandenburg und der AOK Mecklenburg-Vorpommern hervor. Ihr Hauptsitz befindet sich in Potsdam.
Die AOK Nordost betreut 1.364.654 Mitgliederund 1.686.786 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit
und persönlichen Kundenkontakt: Mit rund 110 Kundencentern wird eine persönliche und flächendeckende Versorgung der Versicherten gewährleistet. Die AOK Nordost erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,70 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,30 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Nordost die Testnote 1,6.
Die BARMER ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie entstand 2010 aus der Fusion der Barmer Ersatzkasse (BEK) und
der Gmünder Ersatzkasse (GEK). Zum 01.01.2017 ist der Zusammenschluss der BARMER mit der Deutsche BKK geplant. Die entstehende Kasse wäre damit die mitgliederstärkste in Deutschland. Der Hauptsitz der BARMER befindet sich in Berlin.
Die BARMER betreut 7.112.439 Mitglieder und 8.641.384 Versicherte und ist damit die zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Sie setzt auf umfangreiche Präventionsprogramme und vielfältige Leistungsangebote für Kinder und Familien. Die BARMER erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,19 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,79 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BARMER die Testnote 1,6.
Der Beitragssatz der AOK Nordost beträgt 17,30% (14,6% + 2,70%).
Der Beitragssatz BARMER beträgt 16,79% (14,60% + 2,19%).
Persönliche Beratung an über 50 Standorten. Das dichte Servicestellennetz der AOK Nordost sichert persönliche Beratung in Wohnnähe.
Die BARMER hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit rund 360 Geschäftsstellen.
„Meine AOK“ ist die Online-Geschäftsstelle der AOK Nordost. Die App "Meine AOK" ist der direkte Kontakt zur AOK Nordost über das Onlineportal - und das rund um die Uhr. Als AOK Versicherter können Sie Krankmeldungen, Mitgliedsbescheinigungen und andere Dokumente fotografieren und sicher an uns schicken. Verwalten und ändern Sie bei Bedarf Ihre Daten und bestellen Sie ganz bequem eine neue Versichertenkarte.
Mit den praktischen Funktionen von Meine BARMER und der BARMER-App sparen Sie Wege, Zeit und Papier. Nützliche Services und Kurse für Ihre Gesundheit inklusive.
24 Std. rund um die Uhr / 365 Tage im Jahr ist die 0800-265 0800 kostenfrei aus dem deutschen Fest- Mobilfunknetz erreichbar.
Online Terminbuchung für die Servicestellen
Die BARMER bietet Ihnen 24 Stunden täglich und an sieben Tagen in der Woche eine schnelle, persönliche und kompetente telefonische Beratung zu allen Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz.
Die kostenfreie Telefonnummer für all Ihre Anliegen: 0800 333 10 10
"Clarimedis" ist die Ärztehotline der AOK Nordost (0800 1265265).
Den BARMER Teledoktor erreichen Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 3333 500. Das Telefonteam hat immer Bereitschaft und keine Wartezeiten. 7 Tage die Woche, rund um die Uhr. Eine Beratung auf Englisch ist ebenso möglich.
AOK Baby-Telefon 0800 1265265 an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr
AOK-International Service, aus dem Ausland: 0049 3312772-1234
Pflege-Hotline: 0800 2658888
AOK – Curaplan Hotline: 0800 2654444
- Pflegeberatungshotline: 0800 333 10 10
- Medizinische Hotline: 0800 3333 500
- englischsprachige Servicerufnummer: 0800 333 0060
- Servicerufnummer aus dem Ausland: +49 2025683331010
Persönliche Beratung der Kunden gibt es in vielen Servicecentern vor Ort und weiteren Standorten mit persönlichen Ansprechpartnern in allen Versicherungszweigen, z.B. Versicherten- und Arbeitgeberberatung. Eine persönliche Terminvereinbarung zu Hause ist immer möglich.
Eine persönliche Beratung gibt es bei der BARMER nicht nur in einer der Geschäftsstellen bundesweit, sondern auch direkt zu Hause von den mobilen Beratern durch individuelle Terminvereinbarung – auch außerhalb der Geschäftsstellenzeiten.
Die Vermittlung von Facharztterminen erfolgt im Rahmen der ärztlichen Zweitmeinungssprechstunde.
kurzfristige Terminvermittlung für MRT Untersuchungen durch das CFG
Ziel des Wartezeitenmanagement der BARMER ist es, für Sie einen Facharzttermin in einem möglichst angemessenen Zeitrahmen zu vereinbaren.
Die AOK Nordost bietet ein professionelles Behandlungsfehlermanagement. Dabei wird der Verdacht auf Behandlungs- oder Pflegefehler sowie Schäden, die durch Medizinprodukte oder Arzneimittel entstanden sein könnten geprüft.
Hotline: 0800 2650200/kostenfrei aus dem deutschen Fest-/Mobilfunknetz.
Die BARMER unterstützt Patientinnen und Patienten bei der Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers mit ausführlichen Informationen und individueller Beratung. Die Spezialisten des Behandlungsfehler-Telefons erreichen Sie über unseren Telefonservice unter 0800 333 10 10.
Ein fest implementiertes Feedbackmanagement. Jeder Mitarbeitende versteht sich als Ansprechperson für negatives Feedback. Jedes negative Feedback wird direkt aufgenommen und automatisch mit Dringlichkeit an die richtige Stelle weiter geleitet. So ist eine zeitnahe Bearbeitung und eine zentrale Auswertung möglich. Auch online über https://www.aok.de/pk/kontakt/lob-kritik/.
Die BARMER verfügt über ein kompetentes Beschwerdemanagement unter folgenden Rufnummern:
bei Komplimenten für die BARMER: 0800 3331010
bei Beschwerden über die BARMER: 0800 3330020
Bei einer Hausstaubmilbenallergie, umgangssprachlich auch Hausstauballergie, kann die AOK im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.
Sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt, übernimmt die BARMER die Kosten für die Zwischenbettbezüge (Kopfkissen-, Oberbett- und Matratzenbezug) in Höhe der mit unseren Kooperationspartnern vereinbarten Preise. In den von der BARMER gezahlten Preisen ist ein eventuell notwendiger Austausch aufgrund von Verschleiß oder eines Defektes für zehn Jahre enthalten, sofern der Defekt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Versicherte erhalten neben der Behandlungspflege (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V) auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, soweit diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung notwendig sind und eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und/oder versorgen kann. Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Zeiten der häuslichen Krankenpflege anstelle von Krankenhausbehandlung werden angerechnet.
Die AOK Nordost stellt Haushaltshilfe auch dann zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts
wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt,
das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Ist Versicherten die Weiterführung des Haushalts vorübergehend nicht möglich, besteht Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Ist Versicherten die Weiterführung des Haushalts in anderen Fällen wegen Krankheit vorübergehend nicht möglich, besteht Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn die BARMER
Leistungen der Krankenbehandlung erbringt und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht für längstens vier Wochen je Krankheitsfall.
Osteopathie wird im Rahmen des AOK Gesundheitskontos mit bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten, für alle Mehrleistungen zusammen, mit max. 180 Euro im Kalenderjahr übernommen.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Osteopathie, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
Es besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in einigen Fällen die Möglichkeit der Kostenübernahme alternativer Behandlungsmethoden durch die AOK. Vertragsärzte können homöopathische Leistungen abrechnen, die auch eine vertragsärztliche Leistung darstellen.
Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Selektivvertrages übernommen. Der Vertrag ist mit dem Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen.
Durch zugelassene Kassenärzte mit Zusatzausbildung werden anthroposophische Behandlungen bezahlt.
Heileurythmie, Maltherapie, das Plastisch-Therapeutische Gestalten, die Rhythmische Massage nach Wegmann und die Therapeutische Sprachgestaltung werden unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst.
Stationär bei entsprechenden medizinischen Indikationen wird die TCM bezahlt.
Gesundheitskurse Tai-Chi und Qigong werden als eigene Kurse angeboten und sind jeweils Bestandteil der TCM.
Die BARMER und die Kliniken Essen Mitte haben einen Vertrag über eine Besondere Versorgung geschlossen. Durch die Vernetzung der stationären und ambulanten Leistungserbringer soll die Versorgung von Versicherten mit chronischem Kopfschmerz/Migräne deutlich verbessert werden.
Durch zugelassene Kassenärzte mit Zusatzausbildung werden Phytotherapiebehandlungen bezahlt.
Für Migränepatienten besteht mit den Kliniken Essen-Mitte/Klinik für Naturheilkunde und Integrative Medizin, ein Versorgungsvertrag. Hier bewährt sich ein Konzept aus „Integrativer Medizin“, bei dem das Beste aus Naturheilkunde und klassischer Schulmedizin miteinander kombiniert wird. Es besteht aus ambulanten, stationären und teilstationären Modulen.
Erstattung homöopathischer, phytotherapeutischer und antroposophischer Arzneimittel aus dem AOK Gesundheitskonto in Höhe von bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr aus dem Gesundheitskonto mit bis zu 500,- Euro Erstattung für zusätzliche Leistungen.
Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), werden für Schwangere im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200€ bezuschusst.
Im Rahmen des AOK Gesundheitskontos werden max. 50 Euro im Jahr übernommen.
Eine professionelle Zahnreinigung während der Schwangerschaft wird im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200 € bezuschusst.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für erweiterte zahnmedizinische Leistungen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Zahnfüllungstherapie max. 50,- Euro / Jahr aus dem Gesundheitskonto
Übernahme der Kosten für eine einmalige Zahnversiegelung bei Kieferorthopädischer Behandlung in Höhe von 50 € für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Wir bieten unseren Versicherten zudem ein besonderes Zweitmeinungsangebot bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie an.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Sehhilfe, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Versicherte der AOK Nordost können ab 18 Jahre ein Hautkrebs-Screening von ihrem Hausarzt durchführen lassen, wenn dieser am Hausarztprogramm teilnimmt und in der Region Brandenburg seine Praxis hat.
Die BARMER übernimmt für ihre Versicherten unter 35 Jahre aller zwei Jahre die Kosten für Hautscreening. Ab wann der Haut-Check der Barmer in Anspruch genommen werden kann, variiert je nach Bundesland. So ist in den meisten Bundesländern ein Haut-Check ab 15 Jahren möglich, in einzelnen früher oder auch etwas später.
Übernahme eines umfassenden und schonenden sportkardiologischen Präventionsprogrammes zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten und Risikofaktoren. Ziel ist es ein sicheres Training zu ermöglichen und eine zuverlässige Auskunft über die Belastbarkeit des Herz- Kreislaufsystems zu erlangen.
Für die Basisuntersuchung werden max. 75,- Euro / Behandlung bezahlt und für den Leistungscheck 150,- Euro.
Die BARMER bietet im Rahmen regionaler Verträge in Bayern einen sportmedizinischen Leistungscheck an.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für sportmedizinische Untersuchungen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Die BARMER bietet einen Immunologischer Stuhlbluttest (iFOBT) zur Früherkennung von Darmkrebs an. Die Versicherten können ab 40 Jahren den Stuhltest für zu Hause erhalten. Der Stuhltest ist alle 12 Monate möglich, für Versicherte über 55 Jahren alle zwei Jahre.
Die Versicherten erhalten rechtzeitig eine persönliche Erinnerung zur Darmkrebsfrüherkennung .
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
Krebs - Familärer Brust- und (oder) Eierstockkrebs
Integrierter Versorgungsvertrag über die Risikofeststellung, interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und Früherkennungsmaßnahmen für Patientinnen mit familiärer Belastung für Brust- und/oder Eierstockkrebs bzw. deren Angehörige
Die Brustkrebsfrüherkennung beim Frauenarzt wird ab dem Alter von 30 Jahren von der BARMER bezahlt. Eine frühzeitige Brustkrebsdiagnose ermöglicht eine schonende Therapie und verbessert die Heilungschancen für Brustkrebs. Aus diesem Grund werden regelmäßige Untersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung angeboten.
Die deutschlandweite Gendiagnostik zur Risikofeststellung bei familiärer Belastung mit Brustkrebs in den Zentren des Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs kann das individuelle Risiko ermitteln. In dieser Leistung enthalten sind die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, eine intensivierte Früherkennungsmaßnahme und die Gendiagnostik. Sofern die Notwendigkeit festgestellt wurde, werden auch mehrere Früherkennungsuntersuchungen bezahlt.
Außerdem können alle Versicherte, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
Die BARMER bietet im Rahmen regionaler Verträge in Bayern den Check-Up Ü35 jährlich (zusätzlich u. a. Präventive Sonographie Abdomen möglich) an sowie Bestimmungen des Vitamin D- und B12-Spiegels.
Kostenübernahme der innovativen Behandlungsmethode Cyberknife bei bestimmten Krebserkrankungen.
Die AOK Nordost zahlt ein pauschales Kurtagegeld in Höhe von 100 EUR bei einer Leistungsdauer von mindestens 14 bis 20 Kalendertagen und pauschal 150 EUR bei einer Leistungsdauer ab 21 Kalendertagen. Kinder bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres erhalten 13 EUR pro Tag. Das Kurtagegeld dient als Zuschuss zu den Kosten an Verpflegung und Unterbringung.
Zuschuss in Höhe von 21 € pro Tag für chronisch kranke Kleinkinder.
Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus, Meningokokken C, Meningokokken ACWY, Meningokokken B, Polio und FSME bei Reisen in Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden bezahlt. Aus dem Gesundheitskonto gibt es bis zu 200,- Euro jährlich für zusätzliche Impfungen.
Impfungen bzw. Medikamente gegen FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Influenza, Malaria, Meningokokken, Tollwut, Typhus, Cholera und Kinderlähmung (Poliomeyelitis) werden vollständig bezahlt.
Auch außerhalb der aufgeführten Altersbeschränkung übernimmt die AOK Nordost die Kosten. Die Ärzte können die Impfung voll über die KV Karte abrechnen und impfen, wen sie für nötig halten ohne Altersbeschränkungen. Aus dem Gesundheitskonto gibt es bis zu 200 Euro jährlich für zusätzliche Impfungen.
Vollständige Kostenübernahme
"Yoga für den Rücken" und "Rückenfit" bietet die AOK Nordost als reine Online Kurse an.
Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 100 Euro je Maßnahme. Erstattet werden max. 2 digitale Kurse pro Jahr.
Die AOK Nordost fördert die Prävention auch als Kompaktangebot (Gesundheitswochenende/-woche) bis zu 170 Euro. Zusätzlich gibt es einen Zuschuss zu den entstandenen Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten: max. 16 Euro pro Kurstag längstens für 7 Tage im Kalenderjahr. Es ergibt sich ein Gesamtzuschuss für eine Woche von 282,-€.
Die BARMER erstattet sog. Kompaktangebote (wohnortferne, mehrtägige Kompaktkurse). Der Zuschuss beträgt 150 Euro. In der Kurssuche werden alle zertifizierten Kurse gefunden.
Versicherte der AOK Nordost können an über 75 Standorten und Online kostenfrei an AOK-Kursen zu den Schwerpunkten Bewegung, Ernährung, Entwöhnung und Entspannung teilnehmen. Für AOK Versicherte bietet die AOK präventive und therapeutische Ernährungsberatungen an. Die Ernährungsberatung ist exklusiv und kostenfrei. AOK-Gesundheitskurse sind Kurse der Primärprävention.
Durch ein umfangreiches Präventionsangebot unterstützt die BARMER ihre Versicherten, für die eigene Gesundheit aktiv zu werden. Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 75 € je Maßnahme die vor Ort durchgeführt wird, 100 Euro für online-basierte Maßnahmen. Erstattet werden max. 2 Kurse pro Jahr.
Die Teilnahme von Fremdversicherten ist möglich. Pro Kalenderjahr können max. 2 Kurse besucht werden und einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 170 Euro erhalten.
Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 75 € je Maßnahme die vor Ort durchgeführt wird, 100 € für online-basierte Maßnahmen. Erstattet werden max. 2 Kurse pro Jahr.
Ein Gesundheitskonto gibt es im Gesamtwert von 500 Euro mit folgenden Leistungen: Präventionsleistungen, PZR, Gebühr/Beitrag Sportverein, Sportzahnschutzschiene, eHealth-Angebote/digitale Sportkurse, Geräte zur Messung der Bewegungsintensität (z.B. Pulsmessung), Schwangerschaftsvorsorgeleistungen, Partnerbegleitung Geburtsvorbereitungskurs, Hebammenrufbereitschaft, Babyschwimmen, Schwimmkurs für Erwachsene, Alternative Arzneimittel, Osteopathie und bis zu 200 Euro jährlich für zusätzliche Impfungen.
Die BARMER erstattet ihren Versicherten bis zu 300 Euro für ausgewählte Gesundheits-Apps.
Die AOK Bonus-App erweitert die bisherigen Leistungsbausteine und ergänzt das AOK Gesundheitskonto. Ab Vollendung des 15. Lebensjahres profitieren Kunden in vier Kategorien: sportliche Aktivitäten, Mitgliedschaften in Sportvereinen, Fitness Studios, Betriebs- oder Hochschulsport Gesundheitsvorsorge, soziales Engagement im Bereich Gesundheit.
Beim BARMER Bonusprogramm können Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten Punkte sammeln und in
drei Prämien bis max. 1.000 Punkte pro Jahr einlösen:
- Geldprämie bis zu 100 Euro
- Top-Geldprämie bis zu 150 Euro
- Punkte verschenken bis zu 1.000 Punkte
Alle Prämien sind miteinander kombinierbar und das Punkte sammeln ist ohne Begrenzung möglich. Die maximale Prämienhöhe von 1.000 Punkten steht den Versicherten immer neu vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres zur Verfügung. Gutgeschriebene Punkte bleiben bis zum 31.12. des Folgejahres gültig.
Reichen Versicherte drei aufeinander folgende Jahre 500 Punkte ein, erhalten sie 500 zusätzliche Punkte automatisch auf ihrem Punktekonto von der BARMER für ihr regelmäßiges gesundheitsbewusstes Verhalten gutgeschrieben.
Die AOK Nordost kombiniert Bonus und Selbstbehalt.
JE bis 18.000 EUR: Grundbonus 80 EUR, Eigenbeteiligung 160 EUR, max. Risiko 80 EUR
18.001 - Jahresarbeitsentgeltgrenze: Grundbonus 110 EUR, Eigenbeteiligung 220 EUR, max. Risiko 110 EUR.
JE über Jahresarbeitsentgeltgrenze: Grundbonus 230 EUR, Eigenbeteiligung 460 EUR, max. Risiko 230 EUR.
Mitgliedern steht außerdem ein Gesundheitsbonus in Höhe von 70 EUR kalenderjährlich zu, wenn sie jährlich Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, Zahnvorsorge und öffentlich empfohlene Schutzimpfungen oder jährlich die körperliche Fitness nachweisen. Mitgliedern steht ein kalenderjährlicher Zusatzbonus zu, wenn sie in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren, in denen sie am Tarif teilgenommen haben, keine Eigenbeteiligung tragen mussten.
Der Zusatzbonus beträgt pro vollständiges Kalenderjahr 50,00 Euro in der Tarifklasse I, 60,00 Euro in Tarifklasse II, 100,00 Euro in Tarifklasse III.
Bei den Selbstbehalttarifen der BARMER trägt das Mitglied einen Eigenanteil bei bestimmten Leistungen und erhält eine Prämie, wenn innerhalb eines Jahres keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Prämie kann je nach Tarif bis zu 300 Euro betragen. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs drei Jahre gebunden (Bindungsfrist).
Die BARMER bietet einen Wahltarif Beitragsrückerstattung an: A200. Sofern keine Leistungen in Anspruch genommen werden, beträgt die Prämie 80 Euro im ersten, 120 Euro im zweiten und 200 Euro ab dem dritten Kalenderjahr. Kalenderjahre, die sich nicht an ein leistungsfreies Vorjahr anschließen, gelten als erstes Kalenderjahr. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs ein Jahr gebunden (Bindungsfrist).
Die AOK Nordost bietet ihren Versicherten (ab 18 Jahre) die Möglichkeit, in am Hausarztprogramm teilnehmenden Hausarztpraxen auf hohem Qualitätsniveau von ihrem Hausarzt als erster Ansprechpartner optimal behandelt zu werden.
Die BARMER bietet ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung (hausarztzentrierte Versorgung) nach § 73b SGB V an. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig.
AOK-Curaplan ist ein strukturiertes Behandlungsprogramm, das die AOK ihren chronisch kranken Versicherten anbietet. Für folgende Diagnosen werden AOK-Curaplan-Programme angeboten:
Diabetes Mellitus Typ 1; Diabetes Mellitus Typ 2; Koronare Herzkrankheít; Asthma Bronchiale; Chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD); Brustkrebs.
Die BARMER bietet ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme bei Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs (für Frauen), Asthma bronchiale (ab 5 Jahren) und COPD (ab 18 Jahren). Die Teilnahme an den strukturierten Behandlungsprogrammen ist für die Versicherten freiwillig.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Nordost und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen IKK - Die Innovationskasse und AOK Nordost
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und AOK Nordost
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und AOK Nordost
- Vergleich zwischen AOK Bayern und AOK Nordost
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Nordost
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und AOK Nordost
- Vergleich zwischen Novitas BKK und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BKK mkk und AOK Nordost
- Vergleich zwischen AOK Hessen und AOK Nordost
- Vergleich zwischen Debeka BKK und AOK Nordost
- Vergleich zwischen IKK Südwest und AOK Nordost
- Vergleich zwischen AOK Bremen/Bremerhaven und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und AOK Nordost
- Vergleich zwischen AOK Nordost und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Vergleich zwischen KNAPPSCHAFT und AOK Nordost
- Vergleich zwischen IKK classic und AOK Nordost
- Vergleich zwischen Pronova BKK und AOK Nordost
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BKK VDN und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BKK PFAFF und AOK Nordost
- Vergleich zwischen Salus BKK und AOK Nordost
- Vergleich zwischen AOK NORDWEST und AOK Nordost
- Vergleich zwischen IKK gesund plus und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BKK Pfalz und AOK Nordost
- Vergleich zwischen KKH Kaufmännische Krankenkasse und AOK Nordost
- Vergleich zwischen hkk und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BOSCH BKK und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BKK Technoform und AOK Nordost
- Vergleich zwischen bkk melitta hmr und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BKK Diakonie und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BKK24 und AOK Nordost
- Vergleich zwischen mhplus BKK und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BKK Freudenberg und AOK Nordost
- Vergleich zwischen IKK Brandenburg und Berlin und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BKK Scheufelen und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und AOK Nordost
- Vergleich zwischen energie-BKK und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BKK Linde und AOK Nordost
- Vergleich zwischen SKD BKK und AOK Nordost
- Vergleich zwischen SBK und AOK Nordost
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BKK Herkules und AOK Nordost
- Vergleich zwischen Heimat Krankenkasse und AOK Nordost