Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Nordost
Die AOK Niedersachsen ist eine in Niedersachsen geöffnete Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Hannover. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen wurden bereits 1884 gegründet, ein Jahr nach dem die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt wurde. Sie zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Sie betreut 2.313.738 Mitglieder und 3.062.465 Versicherte an rund 120 Standorten. Über die klassischen Leistungen hinaus, bietet sie viele Vorteile, wie zum Beispiel die 80-prozentige Kostenerstattung bei der professionellen Zahnreinigung, bei Reiseschutzimpfungen, oder homöopathischen Arzneimitteln. Erweiterte Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sorgen auch bei werdenden Eltern für Sicherheit. Die AOK Niedersachsen erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,50%, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,10 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Niedersachsen die Testnote 1,3.
Die AOK Nordost ist eine in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern geöffnete Krankenkasse. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Nordost ging 2011 aus einem Zusammenschluss der AOK Berlin-Brandenburg und der AOK Mecklenburg-Vorpommern hervor. Ihr Hauptsitz befindet sich in Potsdam.
Die AOK Nordost betreut 1.352.395 Mitgliederund 1.672.400 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit
und persönlichen Kundenkontakt: Mit rund 110 Kundencentern wird eine persönliche und flächendeckende Versorgung der Versicherten gewährleistet. Die AOK Nordost erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,70 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,30 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Nordost die Testnote 1,5.
Der Beitragssatz der AOK Niedersachsen beträgt 16,1% (14,6%+1,5%).
Der Beitragssatz der AOK Nordost beträgt 17,30% (14,6% + 2,70%).
Die AOK Niedersachsen hat über 100 Standorte in Niedersachsen.
Persönliche Beratung an über 50 Standorten. Das dichte Servicestellennetz der AOK Nordost sichert persönliche Beratung in Wohnnähe.
„Meine AOK" ist ein besonderer Online-Service der AOK Niedersachsen. Viele Angebote und Funktionen lassen sich über „Meine AOK“ einfach und sicher nutzen. Bequem und rund um die Uhr - im Internet über das Onlineportal (meine.aok.de) oder unterwegs über die „Meine AOK“-App.
„Meine AOK“ ist die Online-Geschäftsstelle der AOK Nordost. Die App "Meine AOK" ist der direkte Kontakt zur AOK Nordost über das Onlineportal - und das rund um die Uhr. Als AOK Versicherter können Sie Krankmeldungen, Mitgliedsbescheinigungen und andere Dokumente fotografieren und sicher an uns schicken. Verwalten und ändern Sie bei Bedarf Ihre Daten und bestellen Sie ganz bequem eine neue Versichertenkarte.
24-Stunden-Erreichbarkeit: Die AOK Niedersachsen bietet ein kostenfreies Servicetelefon an: 0800 0265637.
24 Std. rund um die Uhr / 365 Tage im Jahr ist die 0800-265 0800 kostenfrei aus dem deutschen Fest- Mobilfunknetz erreichbar.
Online Terminbuchung für die Servicestellen
Die AOK Niedersachsen bietet mit AOK-Clarimedis kostenfrei medizinische Informationen am Telefon: 0800 1265265. An 365 Tagen im Jahr steht AOK-Versicherten ein Team von Medizinexperten zur Verfügung, darunter Ärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Krankenschwestern und Pharmakologen. Mit den Videosprechstunden für Orthopädie und Schwangerschaft & Geburt von AOK-Clarimedis können AOK-Versicherte den Rat von Fachärztinnen, Fachärzte und Hebammen bequem von zu Hause aus einholen.
"Clarimedis" ist die Ärztehotline der AOK Nordost (0800 1265265).
Am AOK-Baby-Telefon informieren erfahrene Ärzte und Fachkräfte Eltern über Kinderkrankheiten und klären offene Fragen nach einem Arztbesuch: 0800 1265265 (kostenfrei).
AOK Baby-Telefon 0800 1265265 an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr
AOK-International Service, aus dem Ausland: 0049 3312772-1234
Pflege-Hotline: 0800 2658888
AOK – Curaplan Hotline: 0800 2654444
Die AOK Niedersachsen bietet kompetente persönliche Beratung in allen Fragen rund um Gesundheit, Krankheit und Sozialversicherung in allen AOK-Servicezentren oder auch auf Wunsch zu Hause.
Persönliche Beratung der Kunden gibt es in vielen Servicecentern vor Ort und weiteren Standorten mit persönlichen Ansprechpartnern in allen Versicherungszweigen, z.B. Versicherten- und Arbeitgeberberatung. Eine persönliche Terminvereinbarung zu Hause ist immer möglich.
Die Vermittlung von Facharztterminen erfolgt im Rahmen der ärztlichen Zweitmeinungssprechstunde.
kurzfristige Terminvermittlung für MRT Untersuchungen durch das CFG
Die AOK Niedersachsen hat landesweit ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, welches Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Kontakt zum Service-Team Behandlungsfehler per E-Mail oder kostenfrei per Telefon: 0800 2656517.
Die AOK Nordost bietet ein professionelles Behandlungsfehlermanagement. Dabei wird der Verdacht auf Behandlungs- oder Pflegefehler sowie Schäden, die durch Medizinprodukte oder Arzneimittel entstanden sein könnten geprüft.
Hotline: 0800 2650200/kostenfrei aus dem deutschen Fest-/Mobilfunknetz.
Läuft es nicht so mit der AOK Niedersachsen, wie man es sich vorstellt, können Versicherte das kostenfreie Servicetelefon nutzen: 0800 0265637, sich per E-Mail: AOK.Service@nds.aok.de oder über das Kontaktformular
auf aok.de > Suchbegriff: Lob & Kritik melden.
Ein fest implementiertes Feedbackmanagement. Jeder Mitarbeitende versteht sich als Ansprechperson für negatives Feedback. Jedes negative Feedback wird direkt aufgenommen und automatisch mit Dringlichkeit an die richtige Stelle weiter geleitet. So ist eine zeitnahe Bearbeitung und eine zentrale Auswertung möglich. Auch online über https://www.aok.de/pk/kontakt/lob-kritik/.
Die AOK Niedersachsen übernimmt nach ärztlicher Verordnung und entsprechender Indikation die Kosten zu festgelegten Höchstsätzen für antiallergene Bettausstattungen. Dies können im Einzelfall Matratzenbezüge, Bettdeckenbezüge und Kopfkissenbezüge in verschiedenen Größen sein.
Bei einer Hausstaubmilbenallergie, umgangssprachlich auch Hausstauballergie, kann die AOK im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.
Versicherte der AOK Niedersachsen erhalten im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Versicherte sich nicht in stationärer Behandlung befinden, leistet die AOK Niedersachsen auch bei akuter Krankheit, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist – und zwar bis zu 52 Wochen oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines Versicherten.
Die AOK Nordost stellt Haushaltshilfe auch dann zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts
wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt,
das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Osteopathie wird im Rahmen des AOK Gesundheitskontos mit bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten, für alle Mehrleistungen zusammen, mit max. 180 Euro im Kalenderjahr übernommen.
Die AOK Niedersachsen trägt im Rahmen eines Gesundheitskontos die Kosten für die homöopathische Erstanamnese und die homöopathische Folgebehandlung, wenn diese von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden und nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Es besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in einigen Fällen die Möglichkeit der Kostenübernahme alternativer Behandlungsmethoden durch die AOK. Vertragsärzte können homöopathische Leistungen abrechnen, die auch eine vertragsärztliche Leistung darstellen.
Durch zugelassene Kassenärzte mit Zusatzausbildung werden anthroposophische Behandlungen bezahlt.
Stationär bei entsprechenden medizinischen Indikationen wird die TCM bezahlt.
Gesundheitskurse Tai-Chi und Qigong werden als eigene Kurse angeboten und sind jeweils Bestandteil der TCM.
Durch zugelassene Kassenärzte mit Zusatzausbildung werden Phytotherapiebehandlungen bezahlt.
Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Erstattung homöopathischer, phytotherapeutischer und antroposophischer Arzneimittel aus dem AOK Gesundheitskonto in Höhe von bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr aus dem Gesundheitskonto mit bis zu 500,- Euro Erstattung für zusätzliche Leistungen.
Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Im Rahmen des AOK Gesundheitskontos werden max. 50 Euro im Jahr übernommen.
Zur Absicherung einer hochwertigen Versorgung mit Zahnersatz können Versicherte der AOK Niedersachsen auf 2teZahnarztMeinung.de kostenlos und unverbindlich einen zweiten Kostenvoranschlag einholen.
Zahnfüllungstherapie max. 50,- Euro / Jahr aus dem Gesundheitskonto
Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Versicherte der AOK Nordost können ab 18 Jahre ein Hautkrebs-Screening von ihrem Hausarzt durchführen lassen, wenn dieser am Hausarztprogramm teilnimmt und in der Region Brandenburg seine Praxis hat.
Die AOK erstattet Versicherten alle 2 Jahre die Kosten für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung über ein Gesundheitskonto: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist von zugelassenen Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ durchzuführen.
Übernahme eines umfassenden und schonenden sportkardiologischen Präventionsprogrammes zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten und Risikofaktoren. Ziel ist es ein sicheres Training zu ermöglichen und eine zuverlässige Auskunft über die Belastbarkeit des Herz- Kreislaufsystems zu erlangen.
Für die Basisuntersuchung werden max. 75,- Euro / Behandlung bezahlt und für den Leistungscheck 150,- Euro.
Krebs - Familärer Brust- und (oder) Eierstockkrebs
Integrierter Versorgungsvertrag über die Risikofeststellung, interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und Früherkennungsmaßnahmen für Patientinnen mit familiärer Belastung für Brust- und/oder Eierstockkrebs bzw. deren Angehörige
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Niedersachsen zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13 Euro täglich.
Die AOK Nordost zahlt ein pauschales Kurtagegeld in Höhe von 100 EUR bei einer Leistungsdauer von mindestens 14 bis 20 Kalendertagen und pauschal 150 EUR bei einer Leistungsdauer ab 21 Kalendertagen. Kinder bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres erhalten 13 EUR pro Tag. Das Kurtagegeld dient als Zuschuss zu den Kosten an Verpflegung und Unterbringung.
Die AOK Niedersachsen übernimmt für Versicherte, die am AOK-Hausarztmodell teilnehmen, 45 Jahre oder 60 Jahre und älter sind, einen zusätzlichen Check-Up 45 und Check-Up 60Plus.
Hautkrebsscreening für Versicherte im Alter von 18 bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres im Rahmen des Hausarztvertrages in Brandenburg
Gesundheits-Check für Versicherte im Alter von 18 bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres im Rahmen des Hausarztvertrages in Brandenburg
Gesundheits-Check jedes zweite Kalenderjahr für Versicherte im Alter ab 35 Jahren, welche am Hausarztvertrag in Berlin teilnehmen
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus, Meningokokken C, Meningokokken ACWY, Meningokokken B, Polio und FSME bei Reisen in Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden bezahlt. Aus dem Gesundheitskonto gibt es bis zu 200,- Euro jährlich für zusätzliche Impfungen.
Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.
Auch außerhalb der aufgeführten Altersbeschränkung übernimmt die AOK Nordost die Kosten. Die Ärzte können die Impfung voll über die KV Karte abrechnen und impfen, wen sie für nötig halten ohne Altersbeschränkungen. Aus dem Gesundheitskonto gibt es bis zu 200 Euro jährlich für zusätzliche Impfungen.
Mit Cyberhealth können Versicherte auf der gleichnamigen Onlineplattform zertifizierte digitale Gesundheitskurse bequem von zu Hause aus nutzen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kurse ist neben einer gültigen AOK-Versicherung der Anspruch auf noch mindestens eine Präventionsmaßnahme nach §20 SGB V im laufenden Kalenderjahr. Nach der erfolgreichen Teilnahme (mind. 80% der Kurseinheiten) rechnet der Anbieter direkt mit der AOK ab. Sofern der Kurs vom Versicherten abgebrochen oder nicht zu mindestens 80 Prozent in Anspruch genommen wird, rechnet der Anbieter die Kosten zu Lasten des Versicherten ab.
Die Gesundheitskurse von Cyberhealth werden auf die 2 Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V, die ein Versicherter jedes Jahr ausschöpfen kann, angerechnet.
Yoga für Einsteiger, Yoga intensive, Rückencoaching, Diabetes Prävention, Erfolgreich abnehmen, Ernährung & Vitalität, Mentale Balance durch progressive Muskelentspannung, Pilates, Endlich Nichtraucher, Kraft & Ausdauer und das Multimodale Stressbewältigungsprogramm Power durch Pause.
Die Onlinepräventionskurse und weitere Angebote sind unter CyberHealth einsehbar und direkt buchbar.
Mit AOK - Fit und Gesund können Versicherte in ausgewählten Ferienhotels entspannen und für ihre Gesundheit aktiv werden. Dafür arbeitet die AOK Niedersachsen mit verschiedenen Hotels zusammen.
Versichert erhalten von der AOK einen Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“. Das Hotel rechnet die Kosten für den Präventionskurs im Anschluss direkt mit der AOK ab. Voraussetzung: Versicherte haben an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen. Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“
Die AOK Nordost fördert die Prävention auch als Kompaktangebot (Gesundheitswochenende/-woche) bis zu 170 Euro. Zusätzlich gibt es einen Zuschuss zu den entstandenen Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten: max. 16 Euro pro Kurstag längstens für 7 Tage im Kalenderjahr. Es ergibt sich ein Gesamtzuschuss für eine Woche von 282,-€.
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten kostenlos qualitätsgeprüfte Gesundheitskurse, die von ausgewählten Präventionspartnern vor Ort durchgeführt werden. Versicherte benötigen für die Teilnahme einen AOK-Gesundheitsgutschein. Der Präventionspartner rechnet den Kurs direkt mit der AOK ab. Einzige Voraussetzung: Versicherte nehmen an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teil.
Versicherte der AOK Nordost können an über 75 Standorten und Online kostenfrei an AOK-Kursen zu den Schwerpunkten Bewegung, Ernährung, Entwöhnung und Entspannung teilnehmen. Für AOK Versicherte bietet die AOK präventive und therapeutische Ernährungsberatungen an. Die Ernährungsberatung ist exklusiv und kostenfrei. AOK-Gesundheitskurse sind Kurse der Primärprävention.
Bei Präventionskurse von anderen Anbietern erstattet die AOK Niedersachsen 85 Prozent der Kursgebühr, maximal 150 Euro pro Jahr. Pro Kalenderjahr fördert die AOK bis zu 2 Gesundheitskurse.
Die Teilnahme an Fremdkursen ist möglich. Pro Kalenderjahr können max. 2 Kurse besucht werden und einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 170 Euro erhalten.
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten ein sogenanntes „Gesundheitskonto“. Versicherte bekommen die Rechnungen für die dort beschriebenen Leistungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.
Ein Gesundheitskonto gibt es im Gesamtwert von 500 Euro mit folgenden Leistungen: Präventionsleistungen, PZR, Gebühr/Beitrag Sportverein, Sportzahnschutzschiene, eHealth-Angebote/digitale Sportkurse, Geräte zur Messung der Bewegungsintensität (z.B. Pulsmessung), Schwangerschaftsvorsorgeleistungen, Partnerbegleitung Geburtsvorbereitungskurs, Hebammenrufbereitschaft, Babyschwimmen, Schwimmkurs für Erwachsene, Alternative Arzneimittel, Osteopathie und bis zu 200 Euro jährlich für zusätzliche Impfungen.
Mit dem Bonusprogramm AOK Aktiv-Bonus - auch digital als App - belohnt die AOK Niedersachsen gesundheitsbewusstes Verhalten. Für jede Aktivität wie die Teilnahme an (zahn-)ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, an Gesundheitsaktionen, aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio erhalten Versicherte Bonuspunkte. Jeder Punkt ist dabei einen Euro wert.
AOK Bonus-Programm in der "Meine AOK" - APP erweitert die bisherigen Leistungsbausteine und ergänzt das AOK Gesundheitskonto. Ab Vollendung des 15. Lebensjahres profitieren Kunden in vier Kategorien: sportliche Aktivitäten, Mitgliedschaften in Sportvereinen, Fitness Studios, Betriebs- oder Hochschulsport Gesundheitsvorsorge, soziales Engagement im Bereich Gesundheit.
Beim AOK-Wahltarif Selbstbehalt erhalten Versicherte je nach Einkommen einen Bonus von bis zu 500 Euro im Jahr, wenn sie ein Jahr lang bestimmte ärztliche Leistungen nicht oder wenig nutzen.
Jahreseinkommen bis 12.000 Euro: Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 130 Euro
Jahreseinkommen 12.001 bis 18.000 Euro: Prämie 100 Euro, Selbstbehalt 180 Euro,
Jahreseinkommen 18.001 bis 24.000 Euro : Prämie 150 Euro, Selbstbehalt 230 Euro, Jahreseinkommen 24.001 bis 30.000 Euro : Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 280 Euro,
Jahreseinkommen 36.001 bis JAE-Grenze : Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro,
Über JAE-Grenze: : Prämie 500 Euro, Selbstbehalt 620 Euro.
Die AOK Nordost kombiniert Bonus und Selbstbehalt.
JE bis 18.000 EUR: Grundbonus 80 EUR, Eigenbeteiligung 160 EUR, max. Risiko 80 EUR
18.001 - Jahresarbeitsentgeltgrenze: Grundbonus 110 EUR, Eigenbeteiligung 220 EUR, max. Risiko 110 EUR.
JE über Jahresarbeitsentgeltgrenze: Grundbonus 230 EUR, Eigenbeteiligung 460 EUR, max. Risiko 230 EUR.
Mitgliedern steht außerdem ein Gesundheitsbonus in Höhe von 70 EUR kalenderjährlich zu, wenn sie jährlich Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, Zahnvorsorge und öffentlich empfohlene Schutzimpfungen oder jährlich die körperliche Fitness nachweisen. Mitgliedern steht ein kalenderjährlicher Zusatzbonus zu, wenn sie in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren, in denen sie am Tarif teilgenommen haben, keine Eigenbeteiligung tragen mussten.
Der Zusatzbonus beträgt pro vollständiges Kalenderjahr 50,00 Euro in der Tarifklasse I, 60,00 Euro in Tarifklasse II, 100,00 Euro in Tarifklasse III.
Ohne Risiko eine Prämie von bis zu 150 Euro pro Jahr sichern. Mit dem AOK-Wahltarif YoungProfit, bleiben Sie ein Jahr bei der AOK versichert. Für jedes Jahr, indem Sie keine weiteren Leistungen außer Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Anspruch nehmen, belohnen wir Sie mit einer Prämie. Sollten Sie doch einmal erkranken, eine ärztliche Behandlung benötigen und ein Rezept einlösen, ist das nicht weiter schlimm: Sie haben den vollen Versicherungsschutz und müssen auf nichts verzichten. Es verfällt lediglich Ihre Prämie für das betroffene Teilnahmejahr.
Mit dem AOK-Hausarztmodell bietet die AOK Niedersachsen ihren Versicherten eine optimale Versorgung. Bei diesem Modell ist der Hausarzt erster Ansprechpartner und steuert die weiteren Schritte wie die Behandlung bei Fachärzten oder im Krankenhaus. Am Hausarztmodell teilnehmen können alle Versicherten der AOK Niedersachsen ab dem 16. Lebensjahr mit Wohnsitz in Niedersachsen oder einer angrenzenden Region. Die Teilnahme freiwillig.
Für Versicherte, die 60 Jahre alt oder älter sind, und am Hausarztmodell teilnehmen, übernimmt die AOK einen zusätzlichen Check-up 60Plus. Dieses Angebot kann zusammen mit der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre beansprucht werden.
Die AOK Nordost bietet ihren Versicherten (ab 18 Jahre) die Möglichkeit, in am Hausarztprogramm teilnehmenden Hausarztpraxen auf hohem Qualitätsniveau von ihrem Hausarzt als erster Ansprechpartner optimal behandelt zu werden.
Die AOK Niedersachsen bietet Versicherten mit bestimmten chronischen Krankheiten spezielle Behandlungsprogramme mit dem Namen AOK-Curaplan an. Die Programme auch als Disease-Management-Programme oder kurz DMP bezeichnet, basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden für folgende gesundheitliche Einschränkungen angeboten: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma (Kinder und Erwachsene), COPD (chronisch-obstruktive Lungenkrankheit), Koronare Herzkrankheit und Brustkrebs. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
AOK-Curaplan ist ein strukturiertes Behandlungsprogramm, das die AOK ihren chronisch kranken Versicherten anbietet. Für folgende Diagnosen werden AOK-Curaplan-Programme angeboten:
Diabetes Mellitus Typ 1; Diabetes Mellitus Typ 2; Koronare Herzkrankheít; Asthma Bronchiale; Chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD); Brustkrebs.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und hkk
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK PLUS
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Pronova BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK NordWest
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK firmus
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Rheinland/Hamburg
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und SBK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK24
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK exklusiv
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BOSCH BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK ProVita
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Heimat Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und TUI BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BERGISCHE Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Technoform
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Continentale Betriebskrankenkasse