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Krankenkassen im direkten Vergleich

Leistungs- und Beitragsvergleich: AOK Niedersachsen und SECURVITA Krankenkasse

AOK Niedersachsen

AOK Niedersachsen

Note 1,4
Zusatzbeitrag
2,98%
Gesamtbeitrag
17,58%
Die AOK Niedersachsen ist eine in Niedersachsen geöffnete Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Hannover. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen wurden bereits 1884 gegründet, ein Jahr nach dem die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt wurde. Sie zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Sie betreut 2.313.738 Mitglieder und 3.062.465 Versicherte an rund 120 Standorten. Über die klassischen Leistungen hinaus, bietet sie viele Vorteile, wie zum Beispiel die 80-prozentige Kostenerstattung bei der professionellen Zahnreinigung, bei Reiseschutzimpfungen, oder homöopathischen Arzneimitteln. Erweiterte Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sorgen auch bei werdenden Eltern für Sicherheit. Die AOK Niedersachsen erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,70%, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,30 %.Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Niedersachsen die Testnote 1,5.
VS
SECURVITA Krankenkasse

SECURVITA Krankenkasse

Note 1,2
Zusatzbeitrag
3,90%
Gesamtbeitrag
18,50%
Die SECURVITA Krankenkasse ist eine Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen geöffnete Krankenkasse mit Hauptsitz in Hamburg. Sie wurde 1996 von der Securvita Holding AG gegründet. Ein Jahr später erfolgte die bundesweite Öffnung der Kasse.Die SECURVITA Krankenkasse betreut 144.800 Mitglieder und 57.350 Versicherte. Sie unterstützt seit ihrer Gründung die Etablierung der Naturheilkunde als Ergänzung zur klassischen Schulmedizin und nimmt auf diesem Gebiet eine Vorreiterrolle in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Dementsprechend bietet die SECURVITA Krankenkasse ihren Versicherten ein großes Spektrum an Kostenübernahmen für alternative Medizin und Gesundheitsvorsorge. Die Kasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 3,90 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 18,50 %.Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die SECURVITA Krankenkasse die Testnote 1,1.
AOK Niedersachsen
SECURVITA Krankenkasse

Zusatzbeitrag

Krankenkassenbeitrag
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★★
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Der Beitragssatz der AOK Niedersachsen beträgt 17,58% (14,6%+2,98%).

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Der Beitragssatz der SECURVITA Krankenkasse beträgt 18,50% (14,60% + 3,90%).

Service

Anzahl Geschäftsstellen
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Die AOK Niedersachsen hat über 100 Standorte in Niedersachsen.

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Zwei Geschäftsstellen, Hamburg und Würzburg

Kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle und Krankenkassen-App
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„Meine AOK" ist ein besonderer Online-Service der AOK Niedersachsen. Viele Angebote und Funktionen lassen sich über „Meine AOK“ einfach und sicher nutzen. Bequem und rund um die Uhr - im Internet über das Onlineportal (meine.aok.de) oder unterwegs über die „Meine AOK“-App.

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In der Internet-Filiale kann man Anträge, Formulare, Adressänderungen etc. ganz bequem am heimischen PC erledigen. Das spart viel Arbeit und Zeit. Für diesen Online-Service ist es erforderlich, dass man sich registriert.

Die Zusendung von Dokumenten (z.B. Krankenscheinen) ist auch über die SECURVITA APP "Meine Krankenkasse" möglich.

Hotline / telefonische Erreichbarkeit
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24-Stunden-Erreichbarkeit: Die AOK Niedersachsen bietet ein kostenfreies Servicetelefon an: 0800 0265637.

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7 Tage / 24 Stunden kann man die Hotline-Nr. 0800 6003000 erreichen.

Ärztehotline
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Die AOK Niedersachsen bietet mit AOK-Clarimedis kostenfrei medizinische Informationen am Telefon: 0800 1265265. An 365 Tagen im Jahr steht AOK-Versicherten ein Team von Medizinexperten zur Verfügung, darunter Ärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Krankenschwestern und Pharmakologen. Mit der Videoberatung zu den Fachrichtungen Dermatologie, Orthopädie, Onkologie und Schwangerschaft & Geburt von AOK-Clarimedis können Versicherte den Rat unserer Fachärztinnen und Fachärzte sowie unserer Hebammen kostenfrei und bequem von zuhause einholen.

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Ein medizinisches Expertenteam steht für SECURVITA-Versicherte rund um die Uhr bereit, um persönliche Fragen zu beantworten.

spezielle Hotline
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Pflegehotline 040 / 3347-7 in der Zeit von 7 bis 19 Uhr

Persönlicher Ansprechpartner und persönliche Beratung
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Die AOK Niedersachsen bietet kompetente persönliche Beratung in allen Fragen rund um Gesundheit, Krankheit und Sozialversicherung in allen AOK-Servicezentren oder auch auf Wunsch zu Hause.

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Persönliche Beratung wird in den beiden Geschäftsstellen angeboten.

eigener Facharzt-Terminservice (Vermittlung von Arztterminen)
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Die SECURVITA Krankenkasse bietet ihren Versicherten zusätzliche Unterstützung bei der Vermittlung von Facharztterminen im Rahmen der ärztlichen Zweitmeinung über einen gesonderten Vertrag.

Unterstützung bei Behandlungsfehlern
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Die AOK Niedersachsen hat landesweit ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, welches Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Kontakt zum Service-Team Behandlungsfehler per E-Mail oder kostenfrei per Telefon: 0800 2656517.

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Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gewährt.

Beschwerdestelle
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★★
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Läuft es nicht so mit der AOK Niedersachsen, wie man es sich vorstellt, können Versicherte das kostenfreie Servicetelefon nutzen: 0800 0265637, sich per E-Mail: AOK.Service@nds.aok.de oder über das Kontaktformular
auf aok.de > Suchbegriff: Lob & Kritik melden.

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Beschwerdestelle vorhanden

Kinder

Allergie Bettwäsche
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Die AOK Niedersachsen übernimmt nach ärztlicher Verordnung und entsprechender Indikation die Kosten zu festgelegten Höchstsätzen für antiallergene Bettausstattungen. Dies können im Einzelfall Matratzenbezüge, Bettdeckenbezüge und Kopfkissenbezüge in verschiedenen Größen sein.

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Im Rahmen eines Vertrages übernimmt die SECURVITA Krankenkasse die Kosten für die Allergie Bettwäsche.

Krankenpflege / Haushaltshilfe

erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (mit Kind im Haushalt)
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Versicherte der AOK Niedersachsen erhalten im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Versicherte sich nicht in stationärer Behandlung befinden, leistet die AOK Niedersachsen auch bei akuter Krankheit, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist – und zwar bis zu 52 Wochen oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines Versicherten.

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Die SECURVITA übernimmt auch dann die Kosten für die Haushaltshilfe, wenn und solange Versicherte häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erhalten. Zusätzlich wird eine Haushaltshilfe gewährt für max. 2 Wochen. Eine Verlängerung der Dauer der Erstattung erfolgt auch für mehr als 26 Wochen (mit Kind).

erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (ohne Kinder)
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Die SECURVITA übernimmt auch dann die Kosten für die Haushaltshilfe, wenn und solange Versicherte häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erhalten. Zusätzlich wird eine Haushaltshilfe gewährt für max. 2 Wochen. Eine Verlängerung der Dauer der Erstatttung erfolgt auch für mehr als 4 Wochen ( ohne Kind) für die Dauer von 2 Wochen.

Naturheilverfahren

Osteopathie
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★★
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Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Davon ist eine Kostenerstattung für Osteopathie für maximal vier Behandlungen bis zu je 75 Euro möglich.

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★★
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Die SECURVITA Krankenkasse erstattet bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Erstattung erfolgt in Höhe von bis zu 50 Euro je Sitzung. Pro Quartal wird nur eine Verordnung mit max. 3 Sitzungen erstattet.

Behandlungen mit Homöopathie
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★★
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Die AOK Niedersachsen trägt im Rahmen eines Gesundheitskontos die Kosten für die homöopathische Erstanamnese und die homöopathische Folgebehandlung, wenn diese von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden und nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).

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Die SECURVITA Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten für Erst- und Folgeanamnesen, wenn der behandelnde Arzt dem Homöopathievertrag der SECURVITA Krankenkasse bereits beigetreten ist.

anthroposophische Therapien
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Erstanamnesen und Beratungen können bei der SECURVITA Krankenkasse über die Versichertenkarte erfolgen. Erstattet werden außerdem Kosten für Heileurythmie, Maltherapie, Plastisch-therapeutisches Gestalten, Rhythmische Massage nach Wegman und Sprachgestaltung.

Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
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Die SECURVITA Krankenkasse möchte die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) stärken und für ihre Versicherten zugänglich machen. Deshalb bietet sie im Rahmen eines bundesweiten Naturheilkundevertrages allen Versicherten die Kostenübernahme für Diagnosen und Behandlungen an.

weitere Naturheilverfahren
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Die SECURVITA hat einen Vertrag abgeschlossen, der Kassenärzte mit einer Zusatzweiterbildung in Naturheilverfahren berechtigt, mit der SECURVITA abzurechnen. Anerkannt sind Naturheilverfahren aus dem Hufelandverzeichnis oder dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, sofern sie nicht durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind.

Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre
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Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).

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Die SECURVITA Krankenkasse erstattet die Kosten für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel der Naturheilverfahren aus den Bereichen Homöopathie, Anthroposophische Medizin und Phytotherapie in Höhe von bis zu 100 Euro pro Jahr ab Vollendung des 12. Lebensjahres. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung durch einen kassenzugelassenen Arzt.

Zahnvorsorge

professionelle Zahnreinigung
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★★
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Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.

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Die SECURVITA Krankenkasse bezuschusst allen Versicherten zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung mit jeweils 26 Euro.

höherwertiger Zahnersatz (über Regelversorgung)
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★★
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Das Dentallabor Dentaltrade bietet allen Versicherten der SECURVITA Zahnersatzleistungen zum Spartarif. Der hochwertige Zahnersatz bietet eine Kostenersparnis von bis zu 85 %. Mitglieder der SECURVITA profitieren von einem zusätzlichen Rabatt von 5 % auf Dentaltrade-Zahnersatz. Zahnersatz zum Festpreis

weitere Zusatzleistungen für Zahngesundheit
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Zur Absicherung einer hochwertigen Versorgung mit Zahnersatz können Versicherte der AOK Niedersachsen auf 2teZahnarztMeinung.de kostenlos und unverbindlich einen zweiten Kostenvoranschlag einholen.

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Die Securvita Krankenkasse gewährt ihren Versicherten folgende Zusatzleistungen:
- Fissurenversiegelung der kariesfreien Prämolaren
- Zuschuss zum Retainer jeweils im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung
- ergänzende Leistungen bei der Wurzelbehandlung
- Bakterientest im Rahmen der Parodontosebehandlung

Sehhilfen

Zuschuss für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen, Optoelektronik)
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Vorsorge

Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre
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★★
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Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.

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Zusätzlich können Versicherte der SECURVITA Krankenkasse bereits vor Vollendung des
35. Lebensjahres das Hautscreening durchführen lassen. Die SECURVITA Krankenkasse erstattet dafür die Kosten in Höhe von bis zu 40 Euro alle zwei Kalenderjahre.

sportmedizinische Untersuchungen
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★★
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Die AOK erstattet Versicherten alle 2 Jahre die Kosten für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung über ein Gesundheitskonto: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist von zugelassenen Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ durchzuführen.

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Die SECURVITA Krankenkasse erstattet 100 Prozent des Rechnungsbetrages bei Vertragsärzten (Sportmediziner), jedoch nicht mehr als 120 Euro für die Untersuchung in einem Zeitraum von zwei Jahren.

Magen- und Darmkrebsvorsorge (Koloskopie)
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★★
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Ab dem 45. Lebensjahr bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gewährt die SECURVITA Krankenkasse bei Vorliegen von Risikofaktoren einen Zuschuss in Höhe von bis zu 100 Euro zur Koloskopie.

Brustkrebsvorsorge
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★★
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Das Modellvorhaben Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik (QuaMaDi) verfolgt das Ziel, Brustkrebs in einem frühzeitigen Stadium zu entdecken und somit die Heilungschancen von erkrankten Frauen zu erhöhen.

Außerdem Kostenübernahme für Gendiagnostik zur Feststellung von Brustkrebstypen bei familiärer Vorbelastung.

Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren
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★★
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Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Niedersachsen zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13 Euro täglich.

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Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V in anerkannten Kurorten übernimmt die SECURVITA Krankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16 Euro. Ein Zuschuss kann gewährt werden, sofern die Maßnahme mindestens 14 Kalendertage dauert.

Innovative Krebs- und Strahlentherapie
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weitere Leistungen im Bereich Krebsvorsorge / Früherkennung
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Die AOK Niedersachsen übernimmt für Versicherte, die am AOK-Hausarztmodell teilnehmen, 45 Jahre oder 60 Jahre und älter sind, einen zusätzlichen Check-Up 45 und Check-Up 60Plus.

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Ergänzend zum gesetzlichen, einmaligen Gesundheits-Check-up, erstattet die SECURVITA Krankenkasse bei Vorliegen von Risikofaktoren (z.B. Übergewicht, Hypertonie) alle 3 Jahre weitere Check-up-Untersuchungen zwischen 18 und 34 Jahren in Höhe von bis zu 100 Euro.

Impfungen

Reiseimpfungen (Privatreisen)
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Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.

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Kosten für umfassende Reiseschutzimpfungen, insbesondere bei Reisen in tropische Länder werden übernommen. Dazu zählen Impfungen gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B,Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus und Poliomyelitis. Malariaprophylaxe.

Grippeschutzimpfung für alle Versicherten
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Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.

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Die Grippeschutzimpfung wird übernommen (Satzungsleistung).

HPV-Impfung mit erweiterten Altersgrenzen
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Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen gegen Humane Papillomviren (HPV) bis zu einem Alter von einschließlich 26 Jahren. Mit Ausnahme der in § 20i Abs. 1 SGB V definierten Regelleistung erfolgt die Abrechnung für Versicherte im Alter von 18 bis einschließlich 26 Jahren versichertenbezogen über die elektronische Gesundheitkarte (eGK) sowie mittels papiergebundenem Rezept oder E-Rezept.

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HPV-Impfung wird für Mädchen und Jungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres als Satzungsleistung übernommen.

Spezielle Leistungen

Online-Fitness-Kurse
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Mit Cyberhealth können Versicherte auf der gleichnamigen Onlineplattform zertifizierte digitale Gesundheitskurse bequem von zu Hause aus nutzen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kurse ist neben einer gültigen AOK-Versicherung der Anspruch auf noch mindestens eine Präventionsmaßnahme nach §20 SGB V im laufenden Kalenderjahr.
Die Gesundheitskurse von Cyberhealth werden auf die 2 Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V, die ein Versicherter jedes Jahr ausschöpfen kann, angerechnet.

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In Kooperation mit hausmed bietet die SECURVITA Krankenkasse eine Reihe von digitalen Präventionskursen zu den Themen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Rauchentwöhnung an. Die SECURVITA Krankenkasse übernimmt die komplette Kursgebühr. Für die Versicherten entstehen keine Kosten und die Rechnung geht direkt an die SECURVITA Krankenkasse. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass die Teilnahmebedingungen eingehalten werden und noch keine zwei Kurse zur Erstattung eingereicht wurden.

Prävention

Gesundheitsreisen
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null

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Die SECURVITA Krankenkasse fördert die Teilnahme an Gesundheitsreisen wie der BKK Aktivwoche mit einen Zuschuss von maximal 200 Euro.

eigene Präventionskurse vor Ort
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Die AOK Niedersachsen erstattet pro Jahr die Kosten zu 100 Prozent, bis zu 200 Euro jährlich für zwei zertifizierte Gesundheitskurse – ob in Präsenz vor Ort oder digital.
Voraussetzung für einen Erstattung: Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Kursstunden bei einem Präsenzkurs und bei einem Onlinekurse ohne feste Termine eine Kursteilnahme zu 100 Prozent.

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Präventionskurse von Fremdanbietern
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Die AOK Niedersachsen erstattet pro Jahr die Kosten zu 100 Prozent, bis zu 200 Euro jährlich für zwei zertifizierte Gesundheitskurse – ob in Präsenz vor Ort oder digital.
Voraussetzung für einen Erstattung: Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Kursstunden bei einem Präsenzkurs und bei einem Onlinekurse ohne feste Termine eine Kursteilnahme zu 100 Prozent.

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Die SECURVITA Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Gesundheitsförderung und Prävention zu 100 Prozent bis maximal 150 Euro je Kurs, zweimal im Jahr. Der Zuschuss beträgt maximal 300 Euro im Kalenderjahr.

Gesundheitskonto
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Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten ein sogenanntes „Gesundheitskonto“. Versicherte bekommen die Rechnungen für die dort beschriebenen Leistungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.

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Bonusmodelle

Bonusprogramm (Bonus-Geldprämie) für selbst Versicherte
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Beim Bonusprogramm der AOK Niedersachsen können Versicherte 80 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.

- 10 Euro 1. Präventionskurs
- 10 Euro 2. Präventionskurs
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro 1. Schutzimpfung
- 10 Euro 2. Schutzimpfung
- 10 Euro 3. Schutzimpfung
- 10 Euro Sport-/Leistungsabzeichen/Sportveranstaltungen
- 10 Euro Sportverein/Fitness-Studio/Hochschul-/Betriebssport

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Beim Bonusprogramm der SECURVITA Krankenkasse können Versicherte mehr als 240 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.

- 40 Euro Sportverein,
- 40 Euro Fitnesscenter, Betriebs- oder Hochschulsport
- 10 Euro Organisierte Sportveranstaltungen und Sportwettbewerben
- 20 Euro Deutsches Sportabzeichen / Deutsches Schwimmabzeichen
- 20 Euro je erfolgreiche Teilnahme Marathon, Halbmarathon, Triathlon, Radrennen, Straßenlauf, Langstreckenlauf
- 20 Euro Präventionskurs (gesundheitsfördernde Kurse bei dafür geeigneten Veranstaltern)
- 10 Euro BMI im Normalbereich
- 2 x 10 Euro Blutdruckmessung im Normbereich
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro 1. PZR
- 10 Euro 2. PZR
- 10 Euro 1. Impfung
- 10 Euro 2. Impfung
- 10 Euro 3. Impfung

Bonusmodell (Erläuterungen)
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Mit dem Bonusprogramm AOK Aktiv-Bonus - auch digital als App - belohnt die AOK Niedersachsen gesundheitsbewusstes Verhalten. Für jede Aktivität wie die Teilnahme an (zahn-)ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, an Gesundheitsaktionen, aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio erhalten Versicherte Bonuspunkte. Jeder Punkt ist dabei einen Euro wert.

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Für vielfältige gesundheitsfördernde Maßnahmen und Aktivitäten erhält man Geld- oder Sachprämien sowie Einkaufsgutscheine im Wert von mehreren hundert Euro im Jahr.

Bonuspunkte und Prämienansprüche sind vier Jahre gültig. Voraussetzung dafür ist, dass der Teilnehmer regelmäßig aktiv und das Konto nicht länger als 24 Monate ohne Bonuspunktegutschrift ist.

Wahltarife

Wahltarif Selbstbehalt
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Beim AOK-Wahltarif Selbstbehalt erhalten Versicherte je nach Einkommen einen Bonus von bis zu 500 Euro im Jahr, wenn sie ein Jahr lang bestimmte ärztliche Leistungen nicht oder wenig nutzen.
Jahreseinkommen bis 20.000 Euro: Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 130 Euro
Jahreseinkommen 20.001 bis 30.000 Euro: Prämie 100 Euro, Selbstbehalt 180 Euro,
Jahreseinkommen 30.001 bis 44.000 Euro : Prämie 150 Euro, Selbstbehalt 230 Euro,
Jahreseinkommen 44.001 bis 54.000 Euro : Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 280 Euro,
Jahreseinkommen 54.001 bis 64.000 Euro : Prämie 250 Euro, Selbstbehalt 340 Euro,
Jahreseinkommen 64.001 bis JAE-Grenze : Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro,
Über JAE-Grenze : Prämie 500 Euro, Selbstbehalt 620 Euro.

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★★
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Mit dem Wahltarif Prämienzahlung bei Selbstbehalt verzichten die Mitglieder der SECURVITA auf bestimmte Leistungen wie z.B. Kuren, Haushaltshilfe, Heilmittel oder Arzneimittel der Naturheilverfahren. Je nach gewählter Tarifstufe erstattet die SECURVITA eine garantierte Prämie von 150 Euro, 250 Euro oder 350 Euro. In Abhängigkeit von der Tarifstufe unterliegen nur wenige Leistungen einem Selbstbehalt von 250 Euro, 450 Euro oder 650 Euro. Nach Abzug der Prämie tragen die Mitglieder ein Risiko von 100 Euro bis 300 Euro pro Jahr. Alle übrigen Leistungen können weiterhin wie gewohnt in Anspruch genommen werden.

Wahltarif Beitragsrückerstattung
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Ohne Risiko eine Prämie von bis zu 150 Euro pro Jahr sichern. Mit dem AOK-Wahltarif YoungProfit, bleiben Sie ein Jahr bei der AOK versichert. Für jedes Jahr, indem Sie keine weiteren Leistungen außer Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Anspruch nehmen, belohnt Sie die AOK NS mit einer Prämie. Sollten Sie doch einmal erkranken, eine ärztliche Behandlung benötigen und ein Rezept einlösen, haben Sie weiterhin den vollen Versicherungsschutz und müssen auf nichts verzichten. Es verfällt lediglich Ihre Prämie für das betroffene Teilnahmejahr.

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★★★ Top
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Als Mitglied der SECURVITA Krankenkasse kann man einen Tarif Prämienauszahlung bei Leistungsfreiheit wählen, mit dem Beiträge von bis zu 600 Euro zurückgezahlt werden, sofern man ein Kalenderjahr keine kurativen Leistungen in Anspruch genommen hat. Erstattung eines vollen Monatsbeitrags aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.

Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung möglich
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Mit der Kombination der Wahltarife Prämienauszahlung bei Leistungsfreiheit und Prämienzahlung bei Selbstbehalt kann man bis zu 900 Euro jährlich als Prämie von der SECURVITA Krankenkasse ausgezahlt bekommen.

DMP, Hausarztmodell

Hausarztprogramm
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Mit dem AOK-Hausarztmodell bietet die AOK Niedersachsen ihren Versicherten eine optimale Versorgung. Bei diesem Modell ist der Hausarzt erster Ansprechpartner und steuert die weiteren Schritte wie die Behandlung bei Fachärzten oder im Krankenhaus. Am Hausarztmodell teilnehmen können alle Versicherten der AOK Niedersachsen ab dem 16. Lebensjahr mit Wohnsitz in Niedersachsen oder einer angrenzenden Region. Die Teilnahme freiwillig.

Für Versicherte, die 60 Jahre alt oder älter sind, und am Hausarztmodell teilnehmen, übernimmt die AOK einen zusätzlichen Check-up 60Plus. Dieses Angebot kann zusammen mit der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre beansprucht werden.

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★★★ Top
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Die SECURVITA BKK bietet ihren Versicherten zur Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung eine hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V auf der Grundlage von Verträgen mit Hausärzten, Gemeinschaften von Hausärzten, Trägern von Einrichtungen, die eine hausarztzentrierte Versorgung durch vertragsärztliche Leistungserbringer, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, anbieten oder Kassenärztlichen Vereinigungen an, soweit diese von Gemeinschaften von Hausärzten dazu ermächtigt wurden. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig.

DMP Programme
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Die AOK Niedersachsen bietet Versicherten mit bestimmten chronischen Krankheiten spezielle Behandlungsprogramme mit dem Namen AOK-Curaplan an. Die Programme auch als Disease-Management-Programme oder kurz DMP bezeichnet, basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden für folgende gesundheitliche Einschränkungen angeboten: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma (Kinder und Erwachsene), COPD (chronisch-obstruktive Lungenkrankheit), Koronare Herzkrankheit und Brustkrebs. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.

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Die SECURVITA BKK führt im Rahmen von § 137f SGB V strukturierte Behandlungsprogramme durch.

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Stand der Daten: 18.02.2026

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