Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und mhplus BKK
Die AOK Niedersachsen ist eine in Niedersachsen geöffnete Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Hannover. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen wurden bereits 1884 gegründet, ein Jahr nach dem die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt wurde. Sie zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Sie betreut 2.313.738 Mitglieder und 3.062.465 Versicherte an rund 120 Standorten. Über die klassischen Leistungen hinaus, bietet sie viele Vorteile, wie zum Beispiel die 80-prozentige Kostenerstattung bei der professionellen Zahnreinigung, bei Reiseschutzimpfungen, oder homöopathischen Arzneimitteln. Erweiterte Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sorgen auch bei werdenden Eltern für Sicherheit. Die AOK Niedersachsen erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,50%, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,10 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Niedersachsen die Testnote 1,3.
Die mhplus BKK ist eine in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen geöffnete Krankenkasse mit Hauptsitz in Nürnberg. Sie wurde 1952 als Betriebskrankenkasse für die Mitarbeiter der Mann+Hummel GmbH gegründet, die Umbenennung der Kasse von BKK Mann+Hummel zu mhplus BKK erfolgte im Jahr 2001. In der Folge kam es zu mehreren Fusionen mit anderen Betriebskrankenkassen, zuletzt am 01.01.2019 mit der Metzinger BKK.
Die mhplus BKK betreut 411.376 Mitglieder und 526.203 Versicherte. Sie punktet durch innovative Service- und Behandlungskonzepte, z.B. die Online-Beratung per Videotelefonie oder die Erstattung einer Lichttherapie bei Winterdepression. Die mhplus BKK erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,56 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,16 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die mhplus BKK die Testnote 1,4.
Der Beitragssatz der AOK Niedersachsen beträgt 16,1% (14,6%+1,5%).
Der Beitragssatz der mhplus BKK beträgt 17,16% (14,6% + 2,56%).
Die AOK Niedersachsen hat über 100 Standorte in Niedersachsen.
17 Geschäftsstellen
„Meine AOK" ist ein besonderer Online-Service der AOK Niedersachsen. Viele Angebote und Funktionen lassen sich über „Meine AOK“ einfach und sicher nutzen. Bequem und rund um die Uhr - im Internet über das Onlineportal (meine.aok.de) oder unterwegs über die „Meine AOK“-App.
In der Online-Filiale der mhplus BKK kann man rund um die Uhr Anträge stellen und persönliche Daten ändern. Optimaler Datenschutz für Nutzer der Online-Filiale gibt es durch 2-Faktor-Authentifizierung.
Mit der mhplus Service-App können die Versicherten den praktischen Services der mhplus BKK jederzeit von Unterwegs nutzen - einfach, unkompliziert und schnell.
24-Stunden-Erreichbarkeit: Die AOK Niedersachsen bietet ein kostenfreies Servicetelefon an: 0800 0265637.
Montag bis Freitag 7:00 bis 20:00 Uhr, Samstag 10:00 bis 13:00 Uhr ist die 07141 - 97900 erreichbar.
Die AOK Niedersachsen bietet mit AOK-Clarimedis kostenfrei medizinische Informationen am Telefon: 0800 1265265. An 365 Tagen im Jahr steht AOK-Versicherten ein Team von Medizinexperten zur Verfügung, darunter Ärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Krankenschwestern und Pharmakologen. Mit den Videosprechstunden für Orthopädie und Schwangerschaft & Geburt von AOK-Clarimedis können AOK-Versicherte den Rat von Fachärztinnen, Fachärzte und Hebammen bequem von zu Hause aus einholen.
4sigma ist die telefonische Gesundheitshotline der mhplus BKK. Kostenfreie Beratung durch Medizin-Experten bei allen Fragen zu sinnvollen Behandlungen, Behandlungsalternativen, Schwangerschaft, Säuglings- und Kinderkrankheiten, etc. (inkl. Rückrufservice). Telefonnummer: 07141 9790 - 9515
Am AOK-Baby-Telefon informieren erfahrene Ärzte und Fachkräfte Eltern über Kinderkrankheiten und klären offene Fragen nach einem Arztbesuch: 0800 1265265 (kostenfrei).
Arzneimitteltelefon: 07141 9790-9515
"Expertenrat" Gesundheitstelefon: 07141 9790 – 9515
Elterntelefon: 07141 9790 9516
SportTelefon: 07141 9790-9515
Ü50Telefon: 07141 9790-9515
JugendTelefon: 07141 9790-9515
Notfallauskünfte: 07141 9790-9515
Impfung/Reiseimpfung Informationen: 07141 9790-9515
Die AOK Niedersachsen bietet kompetente persönliche Beratung in allen Fragen rund um Gesundheit, Krankheit und Sozialversicherung in allen AOK-Servicezentren oder auch auf Wunsch zu Hause.
Auf Wunsch kommt ein Kundenberater der mhplus direkt zu Versicherten nach Hause oder man kann einen Termin in einer Geschäftsstelle vereinbaren.
Zudem bietet die mhplus mit ihrem digitalen Kundencenter einen weiteren Kundenservice an. Hier können Sie einen Termin zur Videoberatung und Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen mit einem Kundenberater der mhplus vereinbaren.
Die mhplus unterstützt ihre Versicherten gerne bei der Vereinbarung von Facharztterminen. Auf Wunsch unterstützt sie per Telefon, E-Mail oder über die Online-Filiale.
Die AOK Niedersachsen hat landesweit ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, welches Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Kontakt zum Service-Team Behandlungsfehler per E-Mail oder kostenfrei per Telefon: 0800 2656517.
Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird angeboten.
Läuft es nicht so mit der AOK Niedersachsen, wie man es sich vorstellt, können Versicherte das kostenfreie Servicetelefon nutzen: 0800 0265637, sich per E-Mail: AOK.Service@nds.aok.de oder über das Kontaktformular
auf aok.de > Suchbegriff: Lob & Kritik melden.
Kundenbeauftragter mit strukturiertem Beschwerdemanagement
Die AOK Niedersachsen übernimmt nach ärztlicher Verordnung und entsprechender Indikation die Kosten zu festgelegten Höchstsätzen für antiallergene Bettausstattungen. Dies können im Einzelfall Matratzenbezüge, Bettdeckenbezüge und Kopfkissenbezüge in verschiedenen Größen sein.
Encasings - Übernahme von speziellen Kunststoff-Überzüge für Matratzen
Versicherte der AOK Niedersachsen erhalten im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Versicherte sich nicht in stationärer Behandlung befinden, leistet die AOK Niedersachsen auch bei akuter Krankheit, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist – und zwar bis zu 52 Wochen oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines Versicherten.
Die mhplus Betriebskrankenkasse gewährt über die Regelungen des § 38 Abs. 1 SGB V hinaus für einen Zeitraum von maximal 26 Wochen Haushaltshilfe, wenn der versicherten Person laut ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushaltes wegen einer schweren Erkrankung oder wegen akuter Verschlimmerung einer Erkrankung nicht möglich ist. Voraussetzung
ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die mhplus BKK erstattet bis zu 120,00 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 2 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60,00 Euro pro Sitzung.
Die AOK Niedersachsen trägt im Rahmen eines Gesundheitskontos die Kosten für die homöopathische Erstanamnese und die homöopathische Folgebehandlung, wenn diese von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden und nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Mit der Versichertenkarte kann man sich bei allen entsprechend qualifizierten Ärzten umfassend homöopathisch behandeln lassen.
Über den BenefitBonus ist ein Kostenzuschuss für Privatrechnung für die Inanspruchnahme von anthroposophischen Therapien in Höhe von bis zu 350€ möglich.
Über den BenefitBonus ist ein Kostenzuschuss für Privatrechnung für die Inanspruchnahme von Therapien der Traditionellen Chinesischen Medizin in Höhe von bis zu 350€ möglich.
Akkupunktur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule (Rückenleiden) oder chronischer Kniegelenkarthrose.
Lichttherapie
Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Die mhplus beteiligt sich mit bis zu 30,00 Euro im Kalenderjahr an den Kosten von nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie.
Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die mhplus BKK beteiligt sich mit bis zu 40,00 Euro im Kalenderjahr an den Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) beim Wunschzahnarzt.
Die mhplus kooperiert mit 2te-Zahnarztmeinung, zahngebot.de und Medikompass. Dadurch können Versicherte ihren Eigenanteil bei zahnärztlichen Leistungen wie bspw. PZR und auch Zahnersatz erheblich reduzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Kunden ihren Zahnersatz sogar zum Nulltarif.
Zur Absicherung einer hochwertigen Versorgung mit Zahnersatz können Versicherte der AOK Niedersachsen auf 2teZahnarztMeinung.de kostenlos und unverbindlich einen zweiten Kostenvoranschlag einholen.
KfO Budget: bis zu 150,00 Euro für zusätzliche kieferorthopädische Leistungen: höherwertige Brackets, besondere Bögen, festsitzende Unterkiefer-Retainer.
Die mhplus übernimmt die Fissurenversiegelung der vorderen Backenzähne oder die Glattflächenversiegelung beim Einsatz einer festen Zahnspange mit jeweils bis zu 60,00 EUR im Kalenderjahr.
Mit dem Benefit-Gesundheitsbonus können Versicherte jeden Alters bis zu 350,00 Euro als Rechnungsbonus z.B. für eine professionelle Zahnreinigung, erhalten.
Im Rahmen des BenefitBonus ist ein Rechnungszuschuss in Höhe bis zu 350,00 Euro für Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke möglich.
Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
- Bundesweites Vertragsangebot für Versicherte unter 35 Jahre, incl. Auflichtmikroskopie, alle 2 Jahre.
- Durch Erfüllung von Bonusmaßnahmen im Benefit-Gesundheitsbonus ist ein Zuschuss (abhängig von Alter und Geschlecht) in Höhe von bis zu 350,00 Euro/Kalenderjahr möglich.
Die AOK erstattet Versicherten alle 2 Jahre die Kosten für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung über ein Gesundheitskonto: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist von zugelassenen Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ durchzuführen.
Der Zuschuss für eine sportmedizinische Untersuchung bei einem zugelassenen Leistungserbringer mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ beträgt bei der mhplus Krankenkasse je Versicherten insgesamt höchstens 60,00 Euro jährlich.
Durch Erfüllung von Bonusmaßnahmen im Benefit-Gesundheitsbonus ist ein Zuschuss (abhängig von Alter und Geschlecht) in Höhe von bis zu 350,00 Euro/Kalenderjahr möglich.
Die mhplus bietet für ihre Versicherten einen Vertrag zur Gendiagnostik für Patientinnen mit familiärer Belastung für Brust- und/oder Eierstockkrebs in den meisten Bundesländern an.
Vertragsleistungen sind:
- Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung
- Gendiagnostik
- Prävention
- Zentrale Dokumentation
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Niedersachsen zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13 Euro täglich.
Bei ambulanten Vorsorgekuren wird zusätzlich zu den medizinischen Anwendungen und der badeärztlichen Betreuung ein Zuschuss zu den sonstigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) von 16,00 EUR je Kalendertag gewährt.
Die AOK Niedersachsen übernimmt für Versicherte, die am AOK-Hausarztmodell teilnehmen, 45 Jahre oder 60 Jahre und älter sind, einen zusätzlichen Check-Up 45 und Check-Up 60Plus.
- Vertrag zur verbesserten Versorgung (IV) von Patienten mit Osteoporose im Gebiet Nordrhein.
- Intensivierte Früherkennungsmaßnahmen bei Patientinnen mit familiärer Belastung für Brust- und/oder Eierstockkrebs bzw. deren Angehörige.
- Vertrag zur frühzeitigen Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus in Baden Württemberg und Nordrhein-Westphalen.
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die mhplus erstattet die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) empfohlenen Reiseschutzimpfungen (außer Malariaprophylaxe).
Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.
Die mhplus BKK übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen für alle Versicherten, unabhängig vom Alter.
Mit Cyberhealth können Versicherte auf der gleichnamigen Onlineplattform zertifizierte digitale Gesundheitskurse bequem von zu Hause aus nutzen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kurse ist neben einer gültigen AOK-Versicherung der Anspruch auf noch mindestens eine Präventionsmaßnahme nach §20 SGB V im laufenden Kalenderjahr. Nach der erfolgreichen Teilnahme (mind. 80% der Kurseinheiten) rechnet der Anbieter direkt mit der AOK ab. Sofern der Kurs vom Versicherten abgebrochen oder nicht zu mindestens 80 Prozent in Anspruch genommen wird, rechnet der Anbieter die Kosten zu Lasten des Versicherten ab.
Die Gesundheitskurse von Cyberhealth werden auf die 2 Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V, die ein Versicherter jedes Jahr ausschöpfen kann, angerechnet.
Die Kosten der Online-Kurse werden zu 100 % von Ihrer mhplus BKK übernommen. Die Online-Kurse sind geeignet für Personen ab 18 Jahren.
Mit AOK - Fit und Gesund können Versicherte in ausgewählten Ferienhotels entspannen und für ihre Gesundheit aktiv werden. Dafür arbeitet die AOK Niedersachsen mit verschiedenen Hotels zusammen.
Versichert erhalten von der AOK einen Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“. Das Hotel rechnet die Kosten für den Präventionskurs im Anschluss direkt mit der AOK ab. Voraussetzung: Versicherte haben an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen. Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“
Die mhplus bezuschusst die Teilnahme an Gesundheitsreisen mit insgesamt bis zu 160,00 Euro im Jahr.
Die Erstattung für Gesundheitsreisen für Erwachsene beträgt 160 € bei 2 Präventionsmaßnahmen, bei 1 Maßnahme = 80 €.
Für Kinder ab 6-17 Jahre = 110 € Erstattung je Gesundheitsreise bei 2 Präventions-maßnahmen, bei einer Maßnahme = 55 €.
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten kostenlos qualitätsgeprüfte Gesundheitskurse, die von ausgewählten Präventionspartnern vor Ort durchgeführt werden. Versicherte benötigen für die Teilnahme einen AOK-Gesundheitsgutschein. Der Präventionspartner rechnet den Kurs direkt mit der AOK ab. Einzige Voraussetzung: Versicherte nehmen an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teil.
Die Teilnahme an mhplus eigenen Kursen ist für Versicherte zweimal pro Kalenderjahr kostenfrei möglich.
Bei Präventionskurse von anderen Anbietern erstattet die AOK Niedersachsen 85 Prozent der Kursgebühr, maximal 150 Euro pro Jahr. Pro Kalenderjahr fördert die AOK bis zu 2 Gesundheitskurse.
Die Teilnahme an Gesundheitskursen von Fremdanbietern bezuschusst die mhplus zweimal im Jahr mit 80 % der Kurskosten (max. 100,00 Euro je Kurs).
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten ein sogenanntes „Gesundheitskonto“. Versicherte bekommen die Rechnungen für die dort beschriebenen Leistungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.
Mit dem Bonusprogramm AOK Aktiv-Bonus - auch digital als App - belohnt die AOK Niedersachsen gesundheitsbewusstes Verhalten. Für jede Aktivität wie die Teilnahme an (zahn-)ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, an Gesundheitsaktionen, aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio erhalten Versicherte Bonuspunkte. Jeder Punkt ist dabei einen Euro wert.
Mit dem Gesundheitsbonus Fitcash für Versicherte ab 15 Jahren kann man sich bis zu maximal 280,00 Euro Geldprämie im Jahr sichern.
Mit dem Benefit-Gesundheitsbonus können Versicherte jeden Alters bis zu 175,00 Euro Barprämie abräumen oder diese sogar auf 350,00 Euro verdoppeln zum Einsatz als Rechnungsbonus zur Bezahlung vielfältiger individueller Gesundheitsleistungen.
Beim AOK-Wahltarif Selbstbehalt erhalten Versicherte je nach Einkommen einen Bonus von bis zu 500 Euro im Jahr, wenn sie ein Jahr lang bestimmte ärztliche Leistungen nicht oder wenig nutzen.
Jahreseinkommen bis 12.000 Euro: Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 130 Euro
Jahreseinkommen 12.001 bis 18.000 Euro: Prämie 100 Euro, Selbstbehalt 180 Euro,
Jahreseinkommen 18.001 bis 24.000 Euro : Prämie 150 Euro, Selbstbehalt 230 Euro, Jahreseinkommen 24.001 bis 30.000 Euro : Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 280 Euro,
Jahreseinkommen 36.001 bis JAE-Grenze : Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro,
Über JAE-Grenze: : Prämie 500 Euro, Selbstbehalt 620 Euro.
Beim WT Selbstbehalt nach § 53 Abs. 1 SGB V erhalten Mitglieder eine Prämie, weil sie einen Teil der Kosten übernehmen, die von der mhplus für sie zu tragen sind (Selbstbehalt).Die kalenderjährliche Prämie beträgt 300,00 Euro. Der kalenderjährliche Selbstbehalt beträgt 450,00 Euro.
Ohne Risiko eine Prämie von bis zu 150 Euro pro Jahr sichern. Mit dem AOK-Wahltarif YoungProfit, bleiben Sie ein Jahr bei der AOK versichert. Für jedes Jahr, indem Sie keine weiteren Leistungen außer Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Anspruch nehmen, belohnen wir Sie mit einer Prämie. Sollten Sie doch einmal erkranken, eine ärztliche Behandlung benötigen und ein Rezept einlösen, ist das nicht weiter schlimm: Sie haben den vollen Versicherungsschutz und müssen auf nichts verzichten. Es verfällt lediglich Ihre Prämie für das betroffene Teilnahmejahr.
Bei Leistungsfreiheit (mit Ausnahme von Leistungen der Prävention und Früherkennung) erhält das eingeschriebene Mitglied 1/24 seiner im Teilnahmejahr gezahlten Beiträge erstattet.
Mit dem AOK-Hausarztmodell bietet die AOK Niedersachsen ihren Versicherten eine optimale Versorgung. Bei diesem Modell ist der Hausarzt erster Ansprechpartner und steuert die weiteren Schritte wie die Behandlung bei Fachärzten oder im Krankenhaus. Am Hausarztmodell teilnehmen können alle Versicherten der AOK Niedersachsen ab dem 16. Lebensjahr mit Wohnsitz in Niedersachsen oder einer angrenzenden Region. Die Teilnahme freiwillig.
Für Versicherte, die 60 Jahre alt oder älter sind, und am Hausarztmodell teilnehmen, übernimmt die AOK einen zusätzlichen Check-up 60Plus. Dieses Angebot kann zusammen mit der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre beansprucht werden.
Die mhplus BKK bietet grundsätzlich bundesweit ein Hausarztmodell an. Ziel ist es, flächendeckend die hausärztliche Versorgung in besonderer Qualität zu gewährleisten und die zentrale Steuerungs- und Koordinierungsfunktion des Hausarztes zu stärken. Werktägliche Sprechstunden (Mo. – Fr.). Der Hausarzt bietet zusätzlich mindestens eine Früh- oder Abendterminsprechstunde pro Woche oder eine Samstagssprechstunde für Berufstätige (Terminsprechstunde) an. Grundsätzliche Reduzierung der Wartezeit auf maximal 30 Minuten bei vorheriger Anmeldung.
Die AOK Niedersachsen bietet Versicherten mit bestimmten chronischen Krankheiten spezielle Behandlungsprogramme mit dem Namen AOK-Curaplan an. Die Programme auch als Disease-Management-Programme oder kurz DMP bezeichnet, basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden für folgende gesundheitliche Einschränkungen angeboten: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma (Kinder und Erwachsene), COPD (chronisch-obstruktive Lungenkrankheit), Koronare Herzkrankheit und Brustkrebs. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
Die mhplus führt im Rahmen von § 137f SGB V strukturierte Behandlungsprogramme durch.
Bei folgenden chronischen Erkrankungen steht ein DMP Programm für optimale medizinische Betreuung zur Verfügung:
BKK MedPlus Brustkrebs
BKK MedPlus Diabetes (1 und 2)
BKK MedPlus koronare Herzkrankheit
BKK MedPlus Asthma
BKK MedPlus COPD
Bei Einschreibung in den Wahltarif DMP-Bonus erhalten Versicherte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eine Prämienzahlung in Höhe von 25,00 Euro.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und hkk
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK PLUS
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Pronova BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK NordWest
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK firmus
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Rheinland/Hamburg
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und SBK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Nordost
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK24
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK exklusiv
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BOSCH BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK ProVita
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Heimat Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und TUI BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BERGISCHE Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Technoform
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Continentale Betriebskrankenkasse