Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und KNAPPSCHAFT
Die AOK Niedersachsen ist eine in Niedersachsen geöffnete Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Hannover. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen wurden bereits 1884 gegründet, ein Jahr nach dem die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt wurde. Sie zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Sie betreut 2.313.738 Mitglieder und 3.062.465 Versicherte an rund 120 Standorten. Über die klassischen Leistungen hinaus, bietet sie viele Vorteile, wie zum Beispiel die 80-prozentige Kostenerstattung bei der professionellen Zahnreinigung, bei Reiseschutzimpfungen, oder homöopathischen Arzneimitteln. Erweiterte Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sorgen auch bei werdenden Eltern für Sicherheit. Die AOK Niedersachsen erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,50%, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,10 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Niedersachsen die Testnote 1,3.
Unter dem Namen KNAPPSCHAFT wird die Krankenversicherung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) geführt. Das Verbundsystem DRV KBS entstand zum 01.10.2005 aus dem Zusammenschluss von Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse. Der Begriff Knappschaft bezeichnet eine Solidargemeinschaft zur finanziellen Unterstützung von verarmten oder invaliden Bergleuten und deren Hinterbliebenen. Die Öffnung der Kasse für Versicherte außerhalb des Bergbaus erfolgte im Jahr 2007. Die KNAPPSCHAFT ist bundesweit geöffnet, ihr Hauptsitz befindet sich in Bochum.
Die KNAPPSCHAFT betreut 1.118.474 Mitglieder und 1.331.023 Versicherte. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bietet sie ihren Mitgliedern zahlreiche attraktive Mehrleistungen, z.B. in den Bereichen Prävention und alternative Heilmethoden. Die KNAPPSCHAFT erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,70 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,30 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die KNAPPSCHAFT die Testnote 1,8.
Der Beitragssatz der AOK Niedersachsen beträgt 16,1% (14,6%+1,5%).
Der Beitragssatz der KNAPPSCHAFT beträgt ab 01.01.2025 19,00% (14,60% + 4,40%).
Die AOK Niedersachsen hat über 100 Standorte in Niedersachsen.
55 Geschäftsstellen
„Meine AOK" ist ein besonderer Online-Service der AOK Niedersachsen. Viele Angebote und Funktionen lassen sich über „Meine AOK“ einfach und sicher nutzen. Bequem und rund um die Uhr - im Internet über das Onlineportal (meine.aok.de) oder unterwegs über die „Meine AOK“-App.
Rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche bietet die KNAPPPSCHAFT die Möglichkeit, von zu Hause aus verschiedene Dienstleistungen des persönlichen Kundenbereichs "Meine KNAPPSCHAFT" zu nutzen. Mit der Service App der KNAPPSCHAFT können nicht nur bequem und rund um die Uhr persönliche Daten wie die Anschrift und die Bankverbindung geändert werden, sondern auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Rechnungen und Anträge jederzeit hochgeladen werden.
24-Stunden-Erreichbarkeit: Die AOK Niedersachsen bietet ein kostenfreies Servicetelefon an: 0800 0265637.
Für Neu- und Bestandskunden ist die KNAPPSCHAFT unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0200501 rund um die Uhr zu erreichen.
Gebärdentelefon
Die KNAPPSCHAFT ist die erste gesetzliche Krankenkasse, mit der es möglich ist, barrierefrei zu telefonieren. Hörgeschädigte Menschen haben die Möglichkeit, die KNAPPSCHAFT von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 19.00 Uhr über das Gebärdentelefon zu erreichen.
Die AOK Niedersachsen bietet mit AOK-Clarimedis kostenfrei medizinische Informationen am Telefon: 0800 1265265. An 365 Tagen im Jahr steht AOK-Versicherten ein Team von Medizinexperten zur Verfügung, darunter Ärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Krankenschwestern und Pharmakologen. Mit den Videosprechstunden für Orthopädie und Schwangerschaft & Geburt von AOK-Clarimedis können AOK-Versicherte den Rat von Fachärztinnen, Fachärzte und Hebammen bequem von zu Hause aus einholen.
Unter der zentralen Rufnummer 0800 1650 050 haben Kunden der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit, rund um die Uhr übergreifend zu allen vier Themengebieten Gesundheits-/Arzneimitteltelefon, Facharzttermintelefon und Zweitmeinungsservice Fragen zu stellen.
Zudem bietet die KNAPPSCHAFT ihren Kunden mit dem Ärzte-Videochat und dem Auslandsnotrufservice zwei neue Dienstleistungen an.
Über die Internetseite kann via Link ein Termin zum Ärzte-Videochat vereinbart werden und für den Auslandsnotrufservice wählen die Kunden die Rufnummer (+49) 0621/6813-1757.
Am AOK-Baby-Telefon informieren erfahrene Ärzte und Fachkräfte Eltern über Kinderkrankheiten und klären offene Fragen nach einem Arztbesuch: 0800 1265265 (kostenfrei).
DMP Service-Telefon: Mo. - Do. von 8 bis 16 Uhr und Fr von 8 bis 14 Uhr unter 08000200506 (kostenfrei)
Die AOK Niedersachsen bietet kompetente persönliche Beratung in allen Fragen rund um Gesundheit, Krankheit und Sozialversicherung in allen AOK-Servicezentren oder auch auf Wunsch zu Hause.
Kunden der KNAPPSCHAFT haben die Möglichkeit, sich in den 55 Geschäftsstellen von Mo. bis Di. von 8 bis 16 Uhr, Mi. von 8 bis 13 Uhr, Do. von 8 bis 18 Uhr und Fr. von 8 bis 13 Uhr persönlich beraten zu lassen.
Des Weiteren besitzt die KNAPPSCHAFT 900 ehrenamtliche Versichertenberater/innen.
Sie beantworten während der Sprechstunde oder auf Wunsch auch zu Hause Fragen zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Sie helfen, eine Rehamaßnahme zu beantragen und geben Rat in allen schwierigen Fragen.
Die KNAPPSCHAFT unterstützt ihre Kunden dabei, einen Facharzt in ihrer Nähe zu finden, Termine zu erhalten oder sogar vorzuziehen.
Der Beratungsservice der KNAPPSCHAFT ist rund um die Uhr (sieben Tage in der Woche/24 Stunden/auch an Feiertagen) unter der zentralen Rufnummer 0800 1650 050 erreichbar.
Die AOK Niedersachsen hat landesweit ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, welches Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Kontakt zum Service-Team Behandlungsfehler per E-Mail oder kostenfrei per Telefon: 0800 2656517.
Betroffene Kunden werden bei Verdacht auf Behandlungsfehler bei der Durchsetzung ihrer Patientenrechte unterstützt.
Läuft es nicht so mit der AOK Niedersachsen, wie man es sich vorstellt, können Versicherte das kostenfreie Servicetelefon nutzen: 0800 0265637, sich per E-Mail: AOK.Service@nds.aok.de oder über das Kontaktformular
auf aok.de > Suchbegriff: Lob & Kritik melden.
Eine direkte Durchwahl zur Beschwerdestelle hat die Knappschaft nicht. Mit Lob und Kritik können sich Kunden der KNAPPSCHAFT rund um die Uhr an die kostenfreie Rufnummer 08000 200 501 wenden. Die KNAPPSCHAFT kümmert sich um jedes aufgetretene Problem angemessen und verantwortungsvoll.
Die AOK Niedersachsen übernimmt nach ärztlicher Verordnung und entsprechender Indikation die Kosten zu festgelegten Höchstsätzen für antiallergene Bettausstattungen. Dies können im Einzelfall Matratzenbezüge, Bettdeckenbezüge und Kopfkissenbezüge in verschiedenen Größen sein.
Wenn eine Hausstaubmilbenallergie vorliegt, übernimmt die KNAPPSCHAFT bei Vorlage einer entsprechenden Verordnung bis zu 40,00 Euro für Allergie Bettwäsche.
Versicherte der AOK Niedersachsen erhalten im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Versicherte sich nicht in stationärer Behandlung befinden, leistet die AOK Niedersachsen auch bei akuter Krankheit, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist – und zwar bis zu 52 Wochen oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines Versicherten.
Haushaltshilfe wird auch gewährt, wenn Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Erkrankung nicht möglich oder wenn stat. Krankenhausbehandlung geboten ist, durch die Gewährung einer Haushaltshilfe aber nicht erforderlich wird oder abgekürzt werden kann, soweit im Haushalt ein Kind lebt, dass bei Beginn der Haushaltshilfe das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Haushaltshilfe kann bis zu 182 Tage in Anspruch genommen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die KNAPPSCHAFT erstattet bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Erstattet werden 80 % des Rechnungsbetrags, jedoch max. 30 Euro pro Sitzung. Insgesamt übernimmt die KNAPPSCHAFT 150 Euro für alternative Heilmittel und Osteopathie.
Die AOK Niedersachsen trägt im Rahmen eines Gesundheitskontos die Kosten für die homöopathische Erstanamnese und die homöopathische Folgebehandlung, wenn diese von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden und nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Kostenübernahme erfolgt, wenn die Behandlung bei einem der über 1.400 teilnehmenden Ärzte mit Homöopathie-Diplom durchgeführt wird.
Die KNAPPSCHAFT erstattet bis zu 150 EUR pro Kalenderjahr für alternative Heilmittel. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrages, jedoch max. 30 EUR pro Sitzung. Insgesamt übernimmt die KNAPPSCHAFT 150 EUR für alternative Heilmethoden und Osteopathie.
Die KNAPPSCHAFT erstattet bis zu 150 EUR pro Kalenderjahr für alternative Heilmittel. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrages, jedoch max. 30 EUR pro Sitzung. Insgesamt übernimmt die KNAPPSCHAFT 150 EUR für alternative Heilmethoden.
Die KNAPPSCHAFT zahlt einen Zuschuss von max. 50 EUR je Kalenderjahr zu alternativen Heilmitteln. Darunter fallen z.B.: Teilkörpermassagen und Thermotherapien (Ayurveda), Feldenkrais, Shiatsu.
Übernommen werden 80 % des Rechnungsbetrages. Werden die 50 EUR nicht oder nur teilweise verbraucht, kann der Rest für osteopathische Behandlungen eingesetzt werden. Insgesamt übernimmt die KNAPPSCHAFT 150 EUR für alternative Heilmittel und Osteopathie.
Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Mit dem Gesundheitskonto erhalten die Kundinnen und Kunden der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit, durch die Inanspruchnahme definierter Vorsorgeleistungen in einem vorgegebenen Zeitraum ein Guthaben in Höhe von 150 Euro zu erwirtschaften. Nach Bestätigung des Guthabens können die Kundinnen und Kunden der KNAPPSCHAFT dieses Guthaben für die professionelle Zahnreinigung verwenden.
Günstigen und qualitativ hochwertigen Zahnersatz gibt es durch Kooperationen mit der „2te-Zahnarzt-Meinung“, der Firma "Biomedical Dental" und dentaltrade.
Zur Absicherung einer hochwertigen Versorgung mit Zahnersatz können Versicherte der AOK Niedersachsen auf 2teZahnarztMeinung.de kostenlos und unverbindlich einen zweiten Kostenvoranschlag einholen.
Kinder erhalten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres für die Versiegelung der kariesfreien Prämolaren einen Zusschuss in Höhe von 90 EUR je Kalenderjahr.
Kinder und Jugendliche im Alter vom 10. bis zum 18. Lebensjahr erhalten einen einmaligen Zusschuss von 80 EUR zur Versiegelung der Glattflächen während einer kiefernorthop. Behandlung.
Mit dem Gesundheitskonto erhalten die Versicherten der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit, durch die
Inanspruchnahme definierter Vorsorgeleistungen in einem vorgegebenen Zeitraum ein Guthaben in Höhe von 150 Euro zu erwirtschaften. Nach Bestätigung des Guthabens können dieVersicherten der
KNAPPSCHAFT dieses Guthaben für den Zuschuss für Sehhilfen verwenden.
Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die KNAPPSCHAFT bietet alle zwei Jahre die Vorsorgeuntersuchung der Haut (inkl. Auflichtmikroskopie) auch allen Kunden an, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Untersuchung ist für Kunden der KNAPPSCHAFT kostenlos.
Die AOK erstattet Versicherten alle 2 Jahre die Kosten für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung über ein Gesundheitskonto: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist von zugelassenen Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ durchzuführen.
Die KNAPPSCHAFT erstattet ihren Kunden für eine sportmedizinische Untersuchung alle zwei Jahre 80 % des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 120 EUR.
Mit dem Gesundheitskonto erhalten die Kundinnen und Kunden der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit, durch die
Inanspruchnahme definierter Vorsorgeleistungen in einem vorgegebenen Zeitraum ein Guthaben in Höhe von
150 Euro zu erwirtschaften. Nach Bestätigung des Guthabens können die Kundinnen und Kunden der
KNAPPSCHAFT dieses Guthaben für die Magen- und Darmkrebsvorsorge verwenden.
Mit dem Gesundheitskonto erhalten die Kundinnen und Kunden der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit, durch die
Inanspruchnahme definierter Vorsorgeleistungen in einem vorgegebenen Zeitraum ein Guthaben in Höhe von
150 Euro zu erwirtschaften. Nach Bestätigung des Guthabens können die Kundinnen und Kunden der
KNAPPSCHAFT dieses Guthaben für die Brustkrebsvorsorge verwenden.
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Niedersachsen zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13 Euro täglich.
Zu den übrigen Kosten einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten wird ein Zuschuss gewährt, sofern die Maßnahme mindestens 14 Kalendertage dauert. Den Kunden der Knappschaft wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 100 EUR gewährt.
Die AOK Niedersachsen übernimmt für Versicherte, die am AOK-Hausarztmodell teilnehmen, 45 Jahre oder 60 Jahre und älter sind, einen zusätzlichen Check-Up 45 und Check-Up 60Plus.
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Alle Reiseschutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden, werden vollständig bezahlt. Dazu zählen Cholera, FSME Hirnhautentzündung,
Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Malaria, Meningokokken,
Tollwut, Typhus, Influenza, Poliomyelitis und Denguefieber.
Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.
Mit Cyberhealth können Versicherte auf der gleichnamigen Onlineplattform zertifizierte digitale Gesundheitskurse bequem von zu Hause aus nutzen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kurse ist neben einer gültigen AOK-Versicherung der Anspruch auf noch mindestens eine Präventionsmaßnahme nach §20 SGB V im laufenden Kalenderjahr. Nach der erfolgreichen Teilnahme (mind. 80% der Kurseinheiten) rechnet der Anbieter direkt mit der AOK ab. Sofern der Kurs vom Versicherten abgebrochen oder nicht zu mindestens 80 Prozent in Anspruch genommen wird, rechnet der Anbieter die Kosten zu Lasten des Versicherten ab.
Die Gesundheitskurse von Cyberhealth werden auf die 2 Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V, die ein Versicherter jedes Jahr ausschöpfen kann, angerechnet.
Die KNAPPSCHAFT bietet Ihren Mitgliedern eine Vielzahl an Online-Fitness-Kursen. Darunter zählen Online Kurse wie "ABJETZT/FIT", "Gesund abnehmen", "Stressfrei", "ABJETZT/YOGA" und "AB-JETZT POWER".
Mit AOK - Fit und Gesund können Versicherte in ausgewählten Ferienhotels entspannen und für ihre Gesundheit aktiv werden. Dafür arbeitet die AOK Niedersachsen mit verschiedenen Hotels zusammen.
Versichert erhalten von der AOK einen Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“. Das Hotel rechnet die Kosten für den Präventionskurs im Anschluss direkt mit der AOK ab. Voraussetzung: Versicherte haben an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen. Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“
Der Zuschuss für das Programm AKON Aktivkonzept beträgt 160 Euro.
Mit dem „Radurlaub auf Rezept“ haben Kunden der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit, im Emsland, im Osnabrücker Land und im Hasetal mit Unterstützung von Expertentipps zu den Themen Entspannung und Ernährung sportive Erholung zu erleben. Kunden der KNAPPSCHAFT zahlen statt 425 Euro nur 220 Euro für 5 Tage.
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten kostenlos qualitätsgeprüfte Gesundheitskurse, die von ausgewählten Präventionspartnern vor Ort durchgeführt werden. Versicherte benötigen für die Teilnahme einen AOK-Gesundheitsgutschein. Der Präventionspartner rechnet den Kurs direkt mit der AOK ab. Einzige Voraussetzung: Versicherte nehmen an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teil.
Deutschlandweit bietet die KNAPPSCHAFT ihren Kunden über 40.000 Gesundheitskurse vor Ort. Eigene Kurse sind für Kunden der KNAPPSCHAFT kostenfrei.
Bei Präventionskurse von anderen Anbietern erstattet die AOK Niedersachsen 85 Prozent der Kursgebühr, maximal 150 Euro pro Jahr. Pro Kalenderjahr fördert die AOK bis zu 2 Gesundheitskurse.
Die KNAPPSCHAFT erstattet je Kunden maximal zwei Kurse mit bis zu 80 Euro pro Kalenderjahr. Diese Kurse können auch gleich zum Vor- bzw. Folgejahr sein.
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten ein sogenanntes „Gesundheitskonto“. Versicherte bekommen die Rechnungen für die dort beschriebenen Leistungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.
Die KNAPPSCHAFT bietet das Gesundheitskonto gesundPlus an.
Über das Gesundheitskonto erhalten Kunden der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit, durch Nutzung bestimmter Vorsorgeleistungen ein Guthaben in Höhe von 150 Euro gutgeschrieben zu bekommen.
Mit dem Bonusprogramm AOK Aktiv-Bonus - auch digital als App - belohnt die AOK Niedersachsen gesundheitsbewusstes Verhalten. Für jede Aktivität wie die Teilnahme an (zahn-)ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, an Gesundheitsaktionen, aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio erhalten Versicherte Bonuspunkte. Jeder Punkt ist dabei einen Euro wert.
Mit dem Aktiv- und SportBonus der KNAPPSCHAFT erhalten Kunden eine Geldprämie, indem sie am Präventions- und Früherkennungsangebot der KNAPPSCHAFT teilnehmen.
Beim AOK-Wahltarif Selbstbehalt erhalten Versicherte je nach Einkommen einen Bonus von bis zu 500 Euro im Jahr, wenn sie ein Jahr lang bestimmte ärztliche Leistungen nicht oder wenig nutzen.
Jahreseinkommen bis 12.000 Euro: Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 130 Euro
Jahreseinkommen 12.001 bis 18.000 Euro: Prämie 100 Euro, Selbstbehalt 180 Euro,
Jahreseinkommen 18.001 bis 24.000 Euro : Prämie 150 Euro, Selbstbehalt 230 Euro, Jahreseinkommen 24.001 bis 30.000 Euro : Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 280 Euro,
Jahreseinkommen 36.001 bis JAE-Grenze : Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro,
Über JAE-Grenze: : Prämie 500 Euro, Selbstbehalt 620 Euro.
Kunden der KNAPPSCHAFT können an einem der Selbstbehalttarife teilnehmen.
Jahreseinkommen 10.000 €: Prämie 100 €, Selbstbehalt 200 €,
Jahreseinkommen 20.000 EUR: Prämie 200 €, Selbstbehalt 320 €, max. Risiko 120 €,
Jahreseinkommen 30.000 EUR: Prämie 300 €, Selbstbehalt 450 €, max. Risiko 150 €,
Jahreseinkommen über JAEG : Prämie 500 €, Selbstbehalt 800 €, max. Risiko 300 €.
Ohne Risiko eine Prämie von bis zu 150 Euro pro Jahr sichern. Mit dem AOK-Wahltarif YoungProfit, bleiben Sie ein Jahr bei der AOK versichert. Für jedes Jahr, indem Sie keine weiteren Leistungen außer Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Anspruch nehmen, belohnen wir Sie mit einer Prämie. Sollten Sie doch einmal erkranken, eine ärztliche Behandlung benötigen und ein Rezept einlösen, ist das nicht weiter schlimm: Sie haben den vollen Versicherungsschutz und müssen auf nichts verzichten. Es verfällt lediglich Ihre Prämie für das betroffene Teilnahmejahr.
Die KNAPPSCHAFT bietet einen Wahltarif Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit an. Teilnahmeberechtigt sind die freiwilligen Mitglieder mit einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen ab der Beitragsbemessungsgrenze. Die Höhe der Prämie staffelt sich entsprechend der Dauer der leistungsfreien freiwilligen Mitgliedschaft und beträgt für das erste volle Kalenderjahr 140 EUR, für das zweite volle Kalenderjahr 220 EUR und ab dem dritten vollen Kalenderjahr 300 EUR.
Mit dem AOK-Hausarztmodell bietet die AOK Niedersachsen ihren Versicherten eine optimale Versorgung. Bei diesem Modell ist der Hausarzt erster Ansprechpartner und steuert die weiteren Schritte wie die Behandlung bei Fachärzten oder im Krankenhaus. Am Hausarztmodell teilnehmen können alle Versicherten der AOK Niedersachsen ab dem 16. Lebensjahr mit Wohnsitz in Niedersachsen oder einer angrenzenden Region. Die Teilnahme freiwillig.
Für Versicherte, die 60 Jahre alt oder älter sind, und am Hausarztmodell teilnehmen, übernimmt die AOK einen zusätzlichen Check-up 60Plus. Dieses Angebot kann zusammen mit der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre beansprucht werden.
Ein Hausarztmodell bietet die KNAPPSCHAFT an.
Die AOK Niedersachsen bietet Versicherten mit bestimmten chronischen Krankheiten spezielle Behandlungsprogramme mit dem Namen AOK-Curaplan an. Die Programme auch als Disease-Management-Programme oder kurz DMP bezeichnet, basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden für folgende gesundheitliche Einschränkungen angeboten: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma (Kinder und Erwachsene), COPD (chronisch-obstruktive Lungenkrankheit), Koronare Herzkrankheit und Brustkrebs. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
Das Gesundheitsprogramm für chronisch Erkrankte, "gut DABEI" bietet die KNAPPSCHAFT für Kunden mit: Asthma bronchiale, Brustkrebserkrankung, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung, Koronarer Herzkrankheit, Diabetes mellitus Typ 2 – je bundesweit an. Für Kundinnen und Kunden mit Diabetes mellitus Typ 1 - wird in einigen Regionen (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Westfalen-Lippe) und für Kundinnen und Kunden mit Osteoporose in Schleswig-Holstein, Nordrhein, Sachsen-Anhalt und Westfalen-Lippe angeboten an.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen hkk und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK PLUS und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen IKK gesund plus und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen HEK-Hanseatische Krankenkasse und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen BKK mkk und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen KKH Kaufmännische Krankenkasse und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen KNAPPSCHAFT und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Bayern und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen KNAPPSCHAFT und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen KNAPPSCHAFT und IKK classic
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen Audi BKK und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen BKK Scheufelen und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen Debeka BKK und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Hessen und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen BKK Linde und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen SBK und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen energie-BKK und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen BKK firmus und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen bkk melitta hmr und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen Bertelsmann BKK und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen BKK24 und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen IKK Brandenburg und Berlin und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen BOSCH BKK und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen BKK Pfalz und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen BKK EUREGIO und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen KNAPPSCHAFT und AOK NordWest
- Vergleich zwischen AOK Bremen/Bremerhaven und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen Heimat Krankenkasse und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen KNAPPSCHAFT und IKK Südwest
- Vergleich zwischen Continentale Betriebskrankenkasse und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen BKK exklusiv und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen BKK SBH und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen BERGISCHE Krankenkasse und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen IKK - Die Innovationskasse und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen BKK Wirtschaft & Finanzen und KNAPPSCHAFT