Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Mobil Krankenkasse
Die AOK Niedersachsen ist eine in Niedersachsen geöffnete Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Hannover. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen wurden bereits 1884 gegründet, ein Jahr nach dem die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt wurde. Sie zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Sie betreut 2.313.738 Mitglieder und 3.062.465 Versicherte an rund 120 Standorten. Über die klassischen Leistungen hinaus, bietet sie viele Vorteile, wie zum Beispiel die 80-prozentige Kostenerstattung bei der professionellen Zahnreinigung, bei Reiseschutzimpfungen, oder homöopathischen Arzneimitteln. Erweiterte Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sorgen auch bei werdenden Eltern für Sicherheit. Die AOK Niedersachsen erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,50%, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,10 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Niedersachsen die Testnote 1,3.
Die Mobil Krankenkasse ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie wurde 1952 als Betriebskrankenkasse für die Mitarbeiter der Mobil Oil AG gegründet, ist seit 1999 aber auch für betriebsfremde Versicherte geöffnet. Im Jahr 2008 fusionierte sie mit der KEH Ersatzkasse, 2014 erfolgte ein weiterer Zusammenschluss mit der Hypovereinsbank BKK. Der Hauptsitz der Mobil Krankenkasse befindet sich in München.
Die Mobil Krankenkasse betreut 737.493 Mitglieder und 951.065 Versicherte. Sie bietet ihren Kunden neben kompetenter und unbürokratischer Betreuung auch einen umfassenden Katalog an Zusatzleistungen, z.B. in den Bereichen Alternativmedizin und Schwangerschaft. Der von der Mobil Krankenkasse erhobene Zusatzbeitrag beträgt 1,49 %, daraus ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von 16,09 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die Mobil Krankenkasse die Testnote 1,3.
Der Beitragssatz der AOK Niedersachsen beträgt 16,1% (14,6%+1,5%).
Der Beitragssatz der Mobil Krankenkasse beträgt 16,09% (14,60% + 1,49%).
Die AOK Niedersachsen hat über 100 Standorte in Niedersachsen.
4 Geschäftsstellen
„Meine AOK" ist ein besonderer Online-Service der AOK Niedersachsen. Viele Angebote und Funktionen lassen sich über „Meine AOK“ einfach und sicher nutzen. Bequem und rund um die Uhr - im Internet über das Onlineportal (meine.aok.de) oder unterwegs über die „Meine AOK“-App.
Mit dem Online-Service-Portals (kurz OSP) im Rahmen einer Online Geschäftsstelle öffnet die Mobil Krankenkasse ihren Versicherten einen Kontaktkanal, verbessern das Angebot in Richtung Selfservice, verkürzen die Bearbeitungszeit und verringern interne Arbeitsaufwände.
Die Mobil Krankenkasse hat auch eine Service-App MOBIL ME. Krankmeldungen, Rechnungen, Bescheinigungen und Anträge kann man hochladen und über die App verschicken. Die Post der Mobil Krankenkasse kommt direkt in die App und ist immer griffbereit.
24-Stunden-Erreichbarkeit: Die AOK Niedersachsen bietet ein kostenfreies Servicetelefon an: 0800 0265637.
Mo.-Fr. 07:30 - 19:00 ist die Service-Hotline 0800 - 255 0800 erreichbar.
Die AOK Niedersachsen bietet mit AOK-Clarimedis kostenfrei medizinische Informationen am Telefon: 0800 1265265. An 365 Tagen im Jahr steht AOK-Versicherten ein Team von Medizinexperten zur Verfügung, darunter Ärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Krankenschwestern und Pharmakologen. Mit den Videosprechstunden für Orthopädie und Schwangerschaft & Geburt von AOK-Clarimedis können AOK-Versicherte den Rat von Fachärztinnen, Fachärzte und Hebammen bequem von zu Hause aus einholen.
Online-Sprechstunde – telemedizinische Beratung für alle Versicherten rund um die Uhr per Videocall.
Am AOK-Baby-Telefon informieren erfahrene Ärzte und Fachkräfte Eltern über Kinderkrankheiten und klären offene Fragen nach einem Arztbesuch: 0800 1265265 (kostenfrei).
Polnisch-sprachige Hotline: Die Nummer der neuen Service Hotline für polnische Anfragen lautet 0800 255 3002 898. Die Hotline wird montags, dienstags und donnerstags 09:00 bis 14:00 Uhr von drei Kundenberatern aus dem Service-Center betreut.
Die AOK Niedersachsen bietet kompetente persönliche Beratung in allen Fragen rund um Gesundheit, Krankheit und Sozialversicherung in allen AOK-Servicezentren oder auch auf Wunsch zu Hause.
Persönliche Beratung gibt es in den Service-Points Hamburg, Celle, Neu-Isenburg und München.
Über dieses Angebot ist es möglich, auf den Terminpool des Ärztenetzes Hamburgs zuzugreifen und Termine bei Fachärzten zu buchen. Versicherte, die aufgrund ihrer Krankengeschichte einen schnellen Facharzttermin benötigen und ggf. ein chronischer Krankheitsverlauf aufgrund langer Wartezeiten auf einen Facharzttermin vermieden werden kann, erhalten schneller oder früher einen Facharzttermin sowie eine zeit- und wohnortnahe qualitätsgesicherte Behandlung in Hamburg.
Die AOK Niedersachsen hat landesweit ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, welches Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Kontakt zum Service-Team Behandlungsfehler per E-Mail oder kostenfrei per Telefon: 0800 2656517.
Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird angeboten.
Läuft es nicht so mit der AOK Niedersachsen, wie man es sich vorstellt, können Versicherte das kostenfreie Servicetelefon nutzen: 0800 0265637, sich per E-Mail: AOK.Service@nds.aok.de oder über das Kontaktformular
auf aok.de > Suchbegriff: Lob & Kritik melden.
Hotline 0800 255 3002-830 am Montag in der Zeit von 07:30 bis 18:00 Uhr und Dienstag bis Freitag in der Zeit von 7:30 bis 17:00 Uhr; sichere Kontaktaufnahme auch über das Kontaktformular im Internet möglich
Die AOK Niedersachsen übernimmt nach ärztlicher Verordnung und entsprechender Indikation die Kosten zu festgelegten Höchstsätzen für antiallergene Bettausstattungen. Dies können im Einzelfall Matratzenbezüge, Bettdeckenbezüge und Kopfkissenbezüge in verschiedenen Größen sein.
Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Versorgung mit ärztlich verordneten antiallergenen Matratzen-, Kissen- und Bettzwischenbezügen, sogenannten Encasings. Die Versorgung erfolgt über Vertragspartner.
Versicherte der AOK Niedersachsen erhalten im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Versicherte sich nicht in stationärer Behandlung befinden, leistet die AOK Niedersachsen auch bei akuter Krankheit, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist – und zwar bis zu 52 Wochen oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines Versicherten.
Über die gesetzliche Regelung des § 38 Abs. 1 SGB V hinaus gewährt die Mobil Krankenkasse Haushaltshilfe unter den Voraussetzungen, dass
a) dem Versicherten nach einer ärztlich bescheinigten Behandlungsmaßnahme wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und
b) eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann, und
c) ein Kind im Haushalt lebt, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Die Haushaltshilfe wird für den Zeitraum der medizinischen Notwendigkeit, längstens für 30 Tage gewährt.
Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die Mobil Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für maximal drei Sitzungen
je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v. H. des Rechnungsbetrages,
jedoch nicht mehr als 60,00 Euro pro Sitzung. Insgesamt max. 180,00 Euro pro Jahr, im Rahmen des Extra Gesundheitsgeldes - 200PLUS.
Die AOK Niedersachsen trägt im Rahmen eines Gesundheitskontos die Kosten für die homöopathische Erstanamnese und die homöopathische Folgebehandlung, wenn diese von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden und nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Im Rahmen eines bundesweiten Vertrags bietet die Mobil Krankenkasse als Ergänzung zur klassischen Schulmedizin als Zusatzleistung kostenlos homöopathische Behandlungen bei speziell ausgebildeten Vertragsärzten, die die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" führen dürfen, an. Die Behandlungskosten werden einfach zwischen dem teilnehmenden Arzt und der Mobil Krankenkasse abgerechnet.
Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für anthroposophische Therapien im Rahmen des Bonusprogramms "fitforcash" in Höhe von maximal 300,00 Euro.
Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für weitere Naturheilverfahren im Rahmen des Bonusprogramms "fitforcash" in Höhe von maximal 300,00 Euro.
Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Die Mobil Krankenkasse erstattet 80% des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 100 Euro pro Kalenderjahr (insgesamt für verschiedene Leistungen max. 200 Euro pro Kalenderjahr).
Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die Mobil Krankenkasse erstattet 100 v. H. des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 120,00 Euro pro Kalenderjahr (insgesamt für verschiedene Leistungen max. 200,00 Euro pro Kalenderjahr).
120 € beim Zahnarzt der Wahl über Gesundheitskonto (100%)
DentNet - Vertrag zur Erbringung von Zahnersatzleistungen und
Individualprophylaxe: Mit dem DentNet Vertrag können alle Versicherten ab 18 Jahren eine jährliche professionelle Zahnreinigung sowie Zahnersatz mit einer Garantie von fünf Jahren bei teilnehmenden DentNet Netzwerk-Praxen erhalten. Grundlage hierfür ist ein Selektivvertrag nach § 140a SGB V.
Vergünstigten Zahnersatz gibt es durch eine Kooperation mit der 2ten-Zahnarztmeinung
Zur Absicherung einer hochwertigen Versorgung mit Zahnersatz können Versicherte der AOK Niedersachsen auf 2teZahnarztMeinung.de kostenlos und unverbindlich einen zweiten Kostenvoranschlag einholen.
1. Endodontonische Behandlung: aufwändige Wurzelbehandlung nach modernsten Behandlungsmethoden. (Kosten der Privatbehandlung werden in gleicher Höhe wie bei einer gesetzlich vereinbarten Standardbehandlung erstattet. Individuell zuzuzahlen ist dann nur der Differenzbetrag zwischen Standard- und aufwändiger Wurzelbehandlung.
2. Kooperation mit www.2te-ZahnarztMeinung.de
Die Mobil Krankenkasse gibt einen Zuschuss für Sehhilfen im Rahmen des Bonusprogramms "fitforcash" in Höhe von maximal 300,00 Euro.
Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die Mobil Krankenkasse bietet Ihren Versicherten bereits ab 15 Jahren ein jährliches Hautkrebsscreening an. In Ergänzung zur regulären Hautkrebsvorsorge können Versicherte der Mobil Krankenkasse eine digitale Ganzkörperfotografie über unseren Vertrag HautkrebsscreeningPLUS nutzen.
Die AOK erstattet Versicherten alle 2 Jahre die Kosten für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung über ein Gesundheitskonto: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist von zugelassenen Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ durchzuführen.
Sportler-Check-up: Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung: Erstattung des Basis-Check-up mit bis zu 70,00 Euro für (Wieder-)Einsteiger und des erweiterten Sportler-Check-Up mit bis 130,00 Euro für Leistungsorientierte alle zwei Jahre. Voraussetzung ist ein ärztlicher Nachweis, aus der hervorgeht, dass die Untersuchung zur Vorbeugung oder Verhütung der Verschlimmerung einer Herz- oder orthopädischen Erkrankung notwendig ist und entsprechende Risikofaktoren vorliegen. Leistungen: Anamnese, Erhebung des Ganzkörperstatus, EKG, Lungenfunktionsprüfung und Laktatbestimmung.
1. Die Mobil Krankenkasse übernimmt einmal jährlich die Kosten für eine Tastuntersuchung der Brust durch blinde und sehbehinderte Menschen mit der Qualifizierung als MTU in bestimmten Fällen.
2. Sollte aufgrund einer familiären Vorbelastung der Verdacht auf ein erhöhtes Erkrankungsrisiko bestehen, bietet die Mobil Krankenkasse eine umfassende qualitätsgesicherte Beratung sowie bei Bedarf eine genetische Untersuchung bundesweit in speziellen teilnehmenden Zentren an. Risikopatienten profitieren von einer engmaschigen Früherkennung und Versorgung. Die Mobil Krankenkasse übernimmt hierfür die Kosten.
3. Die Mobil Krankenkasse ermöglicht mit „e-QuaMaDi“ ihren Versicherten eine qualitätsgesicherte Mammadiagnostik in Schleswig-Holstein.
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Niedersachsen zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13 Euro täglich.
Der Zuschuss zu Vorsorgekuren beträgt 13 EUR pro Tag.
Die AOK Niedersachsen übernimmt für Versicherte, die am AOK-Hausarztmodell teilnehmen, 45 Jahre oder 60 Jahre und älter sind, einen zusätzlichen Check-Up 45 und Check-Up 60Plus.
1. In Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. bietet die Mobil Krankenkasse allen versicherten Männer vom 20. bis 45. Lebensjahr einmalig ein Screening der äußeren Genitalien an.
2. Gesundheits-Check-Up für Versicherte zwischen 18 und 35 Jahren im Rahmen des Extra Gesundheitsgeldes
3. zytologischer Abstrich mittels PAP-Test im Rahmen des Extra Gesundheitsgeldes
4. HPV: Testkit für Zuhause ab 25 Jahren für Frauen - Mit einem Testkit für Zuhause können alle weiblichen Versicherten der Mobil Krankenkasse ab 25 Jahren eine Gebärmutterhalskrebsvorsorge unkompliziert von Zuhause in Anspruch nehmen und das Ergebnis digital erhalten. Das Angebot wird mit unserem Kooperationspartner TeleClinic und dessen Partner DasLab realisiert. Optional: Anschließende Videosprechstunde durch die TeleClinic, um eine schnelle medizinische Einordnung der Ergebnisse zu erhalten.
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die Mobil Krankenkasse erstattet 100 % der Kosten für Reiseschutzimpfungen wie Cholera, Dengue-Fieber, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, medikamentöse Malariaprophylaxe, Meningokokken, Tollwut und Typhus.
Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.
Die Mobil Krankenkasse übernimmt für alle Versicherten die Kosten für die jährliche Grippeschutzimpfung. Für den Impfstoff und die ärztliche Leistung werden 100 % erstattet.
Mit Cyberhealth können Versicherte auf der gleichnamigen Onlineplattform zertifizierte digitale Gesundheitskurse bequem von zu Hause aus nutzen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kurse ist neben einer gültigen AOK-Versicherung der Anspruch auf noch mindestens eine Präventionsmaßnahme nach §20 SGB V im laufenden Kalenderjahr. Nach der erfolgreichen Teilnahme (mind. 80% der Kurseinheiten) rechnet der Anbieter direkt mit der AOK ab. Sofern der Kurs vom Versicherten abgebrochen oder nicht zu mindestens 80 Prozent in Anspruch genommen wird, rechnet der Anbieter die Kosten zu Lasten des Versicherten ab.
Die Gesundheitskurse von Cyberhealth werden auf die 2 Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V, die ein Versicherter jedes Jahr ausschöpfen kann, angerechnet.
Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für Online-Gesundheitskurse in voller Höhe bis zu 1.200,00 Euro für maximal zwei zertifizierte Gesundheitskurse pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist lediglich, dass der jeweilige Kurs von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert und erfolgreich abgeschlossen wurde.
Mit AOK - Fit und Gesund können Versicherte in ausgewählten Ferienhotels entspannen und für ihre Gesundheit aktiv werden. Dafür arbeitet die AOK Niedersachsen mit verschiedenen Hotels zusammen.
Versichert erhalten von der AOK einen Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“. Das Hotel rechnet die Kosten für den Präventionskurs im Anschluss direkt mit der AOK ab. Voraussetzung: Versicherte haben an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen. Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“
Die Mobil Krankenkasse hat ein umfangreiches Angebot an Gesundheitsreisen. Die Mobil Krankenkasse entlastet die Reisekasse mit bis zu 280 Euro pro Person.
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten kostenlos qualitätsgeprüfte Gesundheitskurse, die von ausgewählten Präventionspartnern vor Ort durchgeführt werden. Versicherte benötigen für die Teilnahme einen AOK-Gesundheitsgutschein. Der Präventionspartner rechnet den Kurs direkt mit der AOK ab. Einzige Voraussetzung: Versicherte nehmen an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teil.
Leistungen, die von der Mobil Krankenkasse selbst erbracht werden, werden als Sachleistung gewährt, ohne dass die Versicherten sich an Kosten beteiligen. Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für bis zu zwei Präventionskurse im Kalenderjahr bis maximal 1.200 Euro.
Bei Präventionskurse von anderen Anbietern erstattet die AOK Niedersachsen 85 Prozent der Kursgebühr, maximal 150 Euro pro Jahr. Pro Kalenderjahr fördert die AOK bis zu 2 Gesundheitskurse.
Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für Gesundheitskurse von Fremdanbietern in voller Höhe bis zu 1.200,00 Euro für bis zu zwei Präventionskurse im Kalenderjahr. Voraussetzung ist lediglich, dass der jeweilige Kurs von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert und an mindestens 80% der Termine teilgenommen wurde.
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten ein sogenanntes „Gesundheitskonto“. Versicherte bekommen die Rechnungen für die dort beschriebenen Leistungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.
Mit dem Extra Gesundheitsgeld - 200PLUS können Sie Rechnungen von Osteopathie, professioneller Zahnreinigung, Kinesiotaping und apothekenpflichtigen Arzneimitteln bei der Mobil Krankenkasse zur Erstattung einreichen.
Mit dem Bonusprogramm AOK Aktiv-Bonus - auch digital als App - belohnt die AOK Niedersachsen gesundheitsbewusstes Verhalten. Für jede Aktivität wie die Teilnahme an (zahn-)ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, an Gesundheitsaktionen, aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio erhalten Versicherte Bonuspunkte. Jeder Punkt ist dabei einen Euro wert.
Der Basis-Bonus entspricht einer direkten Auszahlung. Versicherte bekommen 25,00 Euro für jedes erfüllte Bonusfeld.
Folgende Felder stehen zur Verfügung: Sport-Bonus, Impf-Bonus, Vorsorge-Bonus oder Kurs-Bonus.
Insgesamt können Erwachsene und Kinder bis zu 100,00 Euro als direkte Auszahlung erhalten.
Bei Nachweis von zusätzlichen Kosten für Fitness und Gesundheit kann der Basis-Bonus verdoppelt werden auf bis zu 200,00 Euro.
Bei erstmaliger Teilnahme in 2024 zahlt die Mobil Krankenkasse einen Starter-Bonus in Höhe von 100,00 Euro. Somit sind für Versicherte 300,00 Euro möglich.
Beim AOK-Wahltarif Selbstbehalt erhalten Versicherte je nach Einkommen einen Bonus von bis zu 500 Euro im Jahr, wenn sie ein Jahr lang bestimmte ärztliche Leistungen nicht oder wenig nutzen.
Jahreseinkommen bis 12.000 Euro: Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 130 Euro
Jahreseinkommen 12.001 bis 18.000 Euro: Prämie 100 Euro, Selbstbehalt 180 Euro,
Jahreseinkommen 18.001 bis 24.000 Euro : Prämie 150 Euro, Selbstbehalt 230 Euro, Jahreseinkommen 24.001 bis 30.000 Euro : Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 280 Euro,
Jahreseinkommen 36.001 bis JAE-Grenze : Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro,
Über JAE-Grenze: : Prämie 500 Euro, Selbstbehalt 620 Euro.
Ohne Risiko eine Prämie von bis zu 150 Euro pro Jahr sichern. Mit dem AOK-Wahltarif YoungProfit, bleiben Sie ein Jahr bei der AOK versichert. Für jedes Jahr, indem Sie keine weiteren Leistungen außer Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Anspruch nehmen, belohnen wir Sie mit einer Prämie. Sollten Sie doch einmal erkranken, eine ärztliche Behandlung benötigen und ein Rezept einlösen, ist das nicht weiter schlimm: Sie haben den vollen Versicherungsschutz und müssen auf nichts verzichten. Es verfällt lediglich Ihre Prämie für das betroffene Teilnahmejahr.
Die Rückzahlung beträgt 1/12 der jeweils im Jahr ab Beginn des Tarifs gezahlten Beiträge, pro Mitglied bis zu 600 Euro. Dabei zählt nicht nur der Beitrag, den man selbst für die Krankenversicherung aufbringt, sondern auch der Beitrag des Arbeitgebers.
Mit dem AOK-Hausarztmodell bietet die AOK Niedersachsen ihren Versicherten eine optimale Versorgung. Bei diesem Modell ist der Hausarzt erster Ansprechpartner und steuert die weiteren Schritte wie die Behandlung bei Fachärzten oder im Krankenhaus. Am Hausarztmodell teilnehmen können alle Versicherten der AOK Niedersachsen ab dem 16. Lebensjahr mit Wohnsitz in Niedersachsen oder einer angrenzenden Region. Die Teilnahme freiwillig.
Für Versicherte, die 60 Jahre alt oder älter sind, und am Hausarztmodell teilnehmen, übernimmt die AOK einen zusätzlichen Check-up 60Plus. Dieses Angebot kann zusammen mit der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre beansprucht werden.
Die Mobil Krankenkasse bietet das Hausarztprogramm bundesweit an. Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen sowie Termine in zusätzlichen Früh-, Abend- oder Samstagssprechstunden können in Anspruch genommen werden.
Zudem:
HzV: Modul pAVK Früherkennung der Begleiterkrankungen von Diabetes oder Hypertonie (Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Westfalen-Lippe)
HzV: Modul • LUTS Früherkennung der Begleiterkrankungen von Diabetes (Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Westfalen-Lippe)
HzV: Modul Arriba Depressionsmodul (Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Westfalen-Lippe)
Die AOK Niedersachsen bietet Versicherten mit bestimmten chronischen Krankheiten spezielle Behandlungsprogramme mit dem Namen AOK-Curaplan an. Die Programme auch als Disease-Management-Programme oder kurz DMP bezeichnet, basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden für folgende gesundheitliche Einschränkungen angeboten: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma (Kinder und Erwachsene), COPD (chronisch-obstruktive Lungenkrankheit), Koronare Herzkrankheit und Brustkrebs. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
BKK MedPlus-Programme für: Asthma bronchiale, COPD, Diabetes mellitus 1, Diabetes mellitus 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit und Osteoporose
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen SBK und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und AOK Bremen/Bremerhaven
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und IKK classic
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und hkk
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen Audi BKK und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und AOK Bayern
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen KKH Kaufmännische Krankenkasse und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und mhplus BKK
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und Debeka BKK
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BKK mkk
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und Salus BKK
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BKK Wirtschaft & Finanzen
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BKK ProVita
- Vergleich zwischen Pronova BKK und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und Continentale Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BOSCH BKK
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BKK24
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen BERGISCHE Krankenkasse und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und energie-BKK
- Vergleich zwischen BKK Akzo Nobel Bayern und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und IKK Südwest
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen SECURVITA Krankenkasse und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und IKK Brandenburg und Berlin
- Vergleich zwischen Novitas BKK und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und SKD BKK