Vergleich zwischen BARMER und Mobil Krankenkasse
Die BARMER ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie entstand 2010 aus der Fusion der Barmer Ersatzkasse (BEK) und
der Gmünder Ersatzkasse (GEK). Zum 01.01.2017 ist der Zusammenschluss der BARMER mit der Deutsche BKK geplant. Die entstehende Kasse wäre damit die mitgliederstärkste in Deutschland. Der Hauptsitz der BARMER befindet sich in Berlin.
Die BARMER betreut 7.001.690 Mitglieder und 8.497.027 Versicherte und ist damit die zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Sie setzt auf umfangreiche Präventionsprogramme und vielfältige Leistungsangebote für Kinder und Familien. Die BARMER erhebt einen Zusatzbeitrag von 3,29 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,89 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BARMER die Testnote 1,5.
Die Mobil Krankenkasse ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie wurde 1952 als Betriebskrankenkasse für die Mitarbeiter der Mobil Oil AG gegründet, ist seit 1999 aber auch für betriebsfremde Versicherte geöffnet. Im Jahr 2008 fusionierte sie mit der KEH Ersatzkasse, 2014 erfolgte ein weiterer Zusammenschluss mit der Hypovereinsbank BKK. Der Hauptsitz der Mobil Krankenkasse befindet sich in München.
Die Mobil Krankenkasse betreut 737.493 Mitglieder und 951.065 Versicherte. Sie bietet ihren Kunden neben kompetenter und unbürokratischer Betreuung auch einen umfassenden Katalog an Zusatzleistungen, z.B. in den Bereichen Alternativmedizin und Schwangerschaft. Der von der Mobil Krankenkasse erhobene Zusatzbeitrag beträgt 3,89 %, daraus ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von 18,49 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die Mobil Krankenkasse die Testnote 1,3.


Der Beitragssatz der BARMER beträgt 17,89% (14,60% + 3,29%).


Der Beitragssatz der Mobil Krankenkasse beträgt 18,49 % (14,60 % + 3,89 %).


Die BARMER hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit rund 360 Geschäftsstellen.


4 Geschäftsstellen


Mit den praktischen Funktionen von Meine BARMER und der BARMER-App sparen Sie Wege, Zeit und Papier. Nützliche Services und Kurse für Ihre Gesundheit inklusive.


Mit dem Online-Service-Portals (kurz OSP) im Rahmen einer Online Geschäftsstelle öffnet die Mobil Krankenkasse ihren Versicherten einen Kontaktkanal, verbessern das Angebot in Richtung Selfservice, verkürzen die Bearbeitungszeit und verringern interne Arbeitsaufwände.
Die Mobil Krankenkasse hat auch eine Service-App MOBIL ME. Krankmeldungen, Rechnungen, Bescheinigungen und Anträge kann man hochladen und über die App verschicken. Die Post der Mobil Krankenkasse kommt direkt in die App.


Die BARMER kann schnell und einfach über 0800 333 1010 kontaktiert werden.


Mo.-Fr. 07:30 - 18:00 ist die Service-Hotline 0800 - 255 0800 erreichbar.


Den BARMER Teledoktor erreichen Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 3333 500. Sie erhalten eine medizinische Beratung per Telefon, Chat oder Nachricht (App) täglich von 6 bis 24 Uhr. Eine Beratung auf Englisch ist ebenso möglich.


Online-Sprechstunde – telemedizinische Beratung für alle Versicherten rund um die Uhr per Videocall.


- Pflegeberatungshotline: 0800 333 10 10
- Medizinische Hotline: 0800 3333 500
- englischsprachige Servicerufnummer: 0800 333 0060
- Servicerufnummer aus dem Ausland: +49 2025683331010


Polnisch-sprachige Hotline: Die Nummer der neuen Service Hotline für polnische Anfragen lautet 0800 255 3002 898. Die Hotline wird montags, dienstags und donnerstags 09:00 bis 14:00 Uhr von drei Kundenberatern aus dem Service-Center betreut.


Eine persönliche Beratung gibt es bei der BARMER nicht nur in einer der Geschäftsstellen bundesweit, sondern auch direkt zu Hause von den mobilen Beratern durch individuelle Terminvereinbarung – auch außerhalb der Geschäftsstellenzeiten.


Persönliche Beratung gibt es in den Service-Points Hamburg, Celle, Neu-Isenburg und München.


Ziel des Wartezeitenmanagement der BARMER ist es, für Sie einen Facharzttermin in einem möglichst angemessenen Zeitrahmen zu vereinbaren.


Terminvermittlungen zu anderen (Fach-)Ärzten sind Bestandteil unserer besonderen Versorgungsverträge fortiva plus und OnlineDoctor


Die BARMER unterstützt Patientinnen und Patienten bei der Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers mit ausführlichen Informationen und individueller Beratung. Die Spezialisten des Behandlungsfehler-Telefons erreichen Sie über unseren Telefonservice unter 0800 333 10 10.


Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird angeboten.


Die BARMER verfügt über ein kompetentes Beschwerdemanagement unter folgenden Rufnummern:
bei Komplimenten für die BARMER: 0800 3331010
bei Beschwerden über die BARMER: 0800 3330020


Hotline 0800 255 3002-830 am Montag in der Zeit von 07:30 bis 18:00 Uhr und Dienstag bis Freitag in der Zeit von 7:30 bis 17:00 Uhr; sichere Kontaktaufnahme auch über das Kontaktformular im Internet möglich


Sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt, übernimmt die BARMER die Kosten für die Zwischenbettbezüge (Kopfkissen-, Oberbett- und Matratzenbezug) in Höhe der mit unseren Kooperationspartnern vereinbarten Preise. In den von der BARMER gezahlten Preisen ist ein eventuell notwendiger Austausch aufgrund von Verschleiß oder eines Defektes für zehn Jahre enthalten, sofern der Defekt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.


Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Versorgung mit ärztlich verordneten antiallergenen Matratzen-, Kissen- und Bettzwischenbezügen, sogenannten Encasings. Die Versorgung erfolgt über Vertragspartner.


Nach einem Krankenhausaufenthalt (z. B. nach ambulanter Operation oder einer onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie) unterstützt die BARMER ihre Versicherten mit bis zu 26 Wochen Haushaltshilfe, wenn im Haushalt mindestens ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder auf Hilfe (z. B. aufgrund einer Behinderung) angewiesen ist.
Während einer Krankenhausbehandlung oder einer Reha-Maßnahme unterstützt die BARMER mit max. 4 Wochen Haushaltshilfe, wenn ein Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr im Haushalt lebt.


Über die gesetzliche Regelung des § 38 Abs. 1 SGB V hinaus gewährt die Mobil Krankenkasse Haushaltshilfe unter den Voraussetzungen, dass
a) dem Versicherten nach einer ärztlich bescheinigten Behandlungsmaßnahme wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und
b) eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann, und
c) ein Kind im Haushalt lebt, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Die Haushaltshilfe wird für den Zeitraum der medizinischen Notwendigkeit, längstens für 30 Tage gewährt.


Lebt ein BARMER Mitglied ohne Kinder im eigenen Haushalt, unterstützt die BARMER z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie mit bis zu 4 Wochen Haushaltshilfe.




Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Osteopathie, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.


Die Mobil Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für maximal drei Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden bis zu 60,00 Euro pro Sitzung. Insgesamt max. 180,00 Euro pro Jahr, im Rahmen des Extra Gesundheitsgeldes - 200PLUS.


Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Selektivvertrages übernommen. Der Vertrag ist mit dem Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen.


Im Rahmen eines bundesweiten Vertrags bietet die Mobil Krankenkasse als Ergänzung zur klassischen Schulmedizin als Zusatzleistung kostenlos homöopathische Behandlungen bei speziell ausgebildeten Vertragsärzten, die die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" führen dürfen, an. Die Behandlungskosten werden einfach zwischen dem teilnehmenden Arzt und der Mobil Krankenkasse abgerechnet.


Heileurythmie, Maltherapie, das Plastisch-Therapeutische Gestalten, die Rhythmische Massage nach Wegmann und die Therapeutische Sprachgestaltung werden unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst.


Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für anthroposophische Therapien im Rahmen des Bonusprogramms "fitforcash" in Höhe von maximal 300,00 Euro.


Die BARMER und die Kliniken Essen Mitte haben einen Vertrag über eine Besondere Versorgung geschlossen. Durch die Vernetzung der stationären und ambulanten Leistungserbringer soll die Versorgung von Versicherten mit chronischem Kopfschmerz/Migräne deutlich verbessert werden.




Für Migränepatienten besteht mit den Kliniken Essen-Mitte/Klinik für Naturheilkunde und Integrative Medizin, ein Versorgungsvertrag. Hier bewährt sich ein Konzept aus „Integrativer Medizin“, bei dem das Beste aus Naturheilkunde und klassischer Schulmedizin miteinander kombiniert wird. Es besteht aus ambulanten, stationären und teilstationären Modulen.


Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für weitere Naturheilverfahren im Rahmen des Bonusprogramms "fitforcash" in Höhe von maximal 300,00 Euro.


Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), werden für Schwangere im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200€ bezuschusst.


Die Mobil Krankenkasse erstattet 80% des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 100 Euro pro Kalenderjahr.


Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden


Die Mobil Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für maximal 2 professionelle Zahnreinigungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden bis zu 60,00 Euro pro Reinigung.
Insgesamt max. 120,00 Euro pro Jahr, im Rahmen des Extra Gesundheitsgeldes - 200PLUS.
Des Weiteren können Versicherte ab 18 Jahren über den DentNet Vertrag eine jährliche, kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei teilnehmenden DentNet Netzwerk-Praxen erhalten.


Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für erweiterte zahnmedizinische Leistungen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden


Erweiterte zahnärztliche Leistungen sind zuzahlungsfreier Zahnersatz bei 75%igen Bonus und einer erweiterten Garantie von 5 Jahren, bundesweit, § 140 a (DentNet), Implantatgestützter Zahnersatz zum Festpreis, bundesweit, § 140 a (DentNet) und Vergünstigten Zahnersatz gibt es durch eine Kooperation mit der 2ten-Zahnarztmeinung.


Übernahme der Kosten für eine einmalige Zahnversiegelung bei Kieferorthopädischer Behandlung in Höhe von 50 € für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Wir bieten unseren Versicherten zudem ein besonderes Zweitmeinungsangebot bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie an.


1. Kooperation mit www.2te-ZahnarztMeinung.de
2. Zuschuss zum Einsatz eines festsitzenden Retainers (max. 150,00 €), im Rahmen einer gesetzlichen kieferorthopädischen Behandlung


Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Sehhilfe, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden


Die Mobil Krankenkasse gibt einen Zuschuss für Sehhilfen im Rahmen des Bonusprogramms "fitforcash" in Höhe von maximal 300,00 Euro.


Die BARMER übernimmt für ihre Versicherten unter 35 Jahre aller zwei Jahre die Kosten für Hautscreening. Ab wann der Haut-Check der Barmer in Anspruch genommen werden kann, variiert je nach Bundesland. So ist in den meisten Bundesländern ein Haut-Check ab 15 Jahren möglich, in einzelnen früher oder auch etwas später.


Die Mobil Krankenkasse bietet Ihren Versicherten bereits ab 15 Jahren ein jährliches Hautkrebsscreening an. In Ergänzung zur regulären Hautkrebsvorsorge können Versicherte der Mobil Krankenkasse eine digitale Ganzkörperfotografie über unseren Vertrag HautkrebsscreeningPLUS nutzen.


Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur sportmedizinischen Untersuchung, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.


Sportler-Check-up: Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung: Erstattung des Basis-Check-up mit bis zu 70,00 Euro für (Wieder-)Einsteiger und des erweiterten Sportler-Check-Up mit bis 130,00 Euro für Leistungsorientierte alle zwei Jahre. Voraussetzung ist ein ärztlicher Nachweis, aus der hervorgeht, dass die Untersuchung zur Vorbeugung oder Verhütung der Verschlimmerung einer Herz- oder orthopädischen Erkrankung notwendig ist und entsprechende Risikofaktoren vorliegen. Leistungen: Anamnese, Erhebung des Ganzkörperstatus, EKG, Lungenfunktionsprüfung und Laktatbestimmung.






Die Brustkrebsfrüherkennung beim Frauenarzt wird ab dem Alter von 30 Jahren von der BARMER bezahlt. Eine frühzeitige Brustkrebsdiagnose ermöglicht eine schonende Therapie und verbessert die Heilungschancen für Brustkrebs. Aus diesem Grund werden regelmäßige Untersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung angeboten.
Die deutschlandweite Gendiagnostik zur Risikofeststellung bei familiärer Belastung mit Brustkrebs in den Zentren des Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs kann das individuelle Risiko ermitteln. In dieser Leistung enthalten sind die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, eine intensivierte Früherkennungsmaßnahme und die Gendiagnostik. Sofern die Notwendigkeit festgestellt wurde, werden auch mehrere Früherkennungsuntersuchungen bezahlt.
Außerdem können alle Versicherte, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.


1. Die Mobil Krankenkasse übernimmt einmal jährlich die Kosten für eine Tastuntersuchung der Brust durch blinde und sehbehinderte Menschen mit der Qualifizierung als MTU in bestimmten Fällen.
2. Sollte aufgrund einer familiären Vorbelastung der Verdacht auf ein erhöhtes Erkrankungsrisiko bestehen, bietet die Mobil Krankenkasse eine umfassende qualitätsgesicherte Beratung sowie bei Bedarf eine genetische Untersuchung bundesweit in speziellen teilnehmenden Zentren an. Risikopatienten profitieren von einer engmaschigen Früherkennung und Versorgung. Die Mobil Krankenkasse übernimmt hierfür die Kosten.
3. QuaMaDi: Angebot der qualitätsgesicherten Mammadiagnostik (QuaMaDi) in Schleswig-Holstein. Im Rahmen des Modellvorhabens wird die Brustkrebsversorgung weiter verbessert, unter anderem durch die Integration und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der kurativen radiologischen Mammographie mit dem Ziel einer erhöhten Diagnosesicherheit sowie der Reduktion von falsch-positiven oder falsch-negativen Befunden.


Zuschuss in Höhe von 21 € pro Tag für chronisch kranke Kleinkinder.


Der Zuschuss zu Vorsorgekuren beträgt 13 EUR pro Tag.


Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für Leistungen wie z.B. ein großes Blutbild, eine Vitaminwertbestimmung zu Vitaminen B12 und D, ... begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.


1. Gesundheits-Check-Up ab 18 Jahren: Ergänzend zur gesetzlich vorgesehenen Leistung beteiligt sich die Mobil Betriebskrankenkasse bei Versicherten ab dem 18. Lebensjahr mit einem Zuschuss an den Kosten für einen jährlichen Gesundheits-Check-Up. Voraussetzung ist, dass die Leistung im Kalenderjahr nicht bereits als Regelleistung in Anspruch genommen wurde und bereits bestehende Risikofaktoren (z.B. Übergewicht, Hypertonie oder Hypercholesterinämie) auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Leistungserbringung durch an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigte Ärzte erfolgt. Die Mobil Betriebskrankenkasse erstattet 100 v. H. des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 40,00 Euro pro Leistung. Eine Erstattung erfolgt unter Vorlage der spezifizierten Rechnung des Leistungserbringers unter Bezeichnung der vorliegenden Risikofaktoren.
2. zytologischer Abstrich mittels PAP-Test ab 35 Jahren: Ergänzend zur gesetzlich alle drei Jahre vorgesehenen Leistung, beteiligt sich die Mobil Betriebskrankenkasse bei Frauen ab dem Alter von 35 Jahren mit einem Zuschuss an den Kosten für einen jährlichen zytologischen Abstrich und zytologische Untersuchung mittels Pap-Tests in den Kalenderjahren, in denen kein gesetzlicher Anspruch darauf besteht. Voraussetzung ist, dass eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren (z.B. Rauchen, häufig wechselnde Sexualpartner, mehrere Geburten) auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen sowie die Leistungserbringung durch an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigte Ärzte erfolgt. Die Mobil Betriebskrankenkasse erstattet 100 v. H. des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 25,00 Euro pro Leistung. Eine Erstattung erfolgt unter Vorlage der spezifizierten Rechnung des Leistungserbringers unter Bezeichnung der vorliegenden Risikofaktoren.
3. HPV: Testkit für Zuhause ab 25 Jahren für Frauen - Mit einem Testkit für Zuhause können alle weiblichen Versicherten der Mobil Krankenkasse ab 25 Jahren eine Gebärmutterhalskrebsvorsorge unkompliziert von Zuhause in Anspruch nehmen und das Ergebnis digital erhalten. Das Angebot wird mit unserem Kooperationspartner TeleClinic und dessen Partner DasLab realisiert. Optional: Anschließende Videosprechstunde durch die TeleClinic, um eine schnelle medizinische Einordnung der Ergebnisse zu erhalten.


Impfungen bzw. Medikamente gegen FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Influenza, Malaria, Meningokokken, Tollwut, Typhus, Cholera und Kinderlähmung (Poliomeyelitis) werden vollständig bezahlt.


Die Mobil Krankenkasse erstattet 100 % der Kosten für Reiseschutzimpfungen wie Cholera, Dengue-Fieber, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, medikamentöse Malariaprophylaxe, Meningokokken, Tollwut und Typhus.


Vollständige Kostenübernahme


Die Mobil Krankenkasse übernimmt für alle Versicherten die Kosten für die jährliche Grippeschutzimpfung. Für den Impfstoff und die ärztliche Leistung werden 100 % erstattet.


Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 100 Euro je Maßnahme. Erstattet werden max. 2 digitale Kurse pro Jahr.


Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für Online-Gesundheitskurse in voller Höhe bis zu 1.200,00 Euro für maximal zwei zertifizierte Gesundheitskurse pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist lediglich, dass der jeweilige Kurs von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert und erfolgreich abgeschlossen wurde.


Die BARMER erstattet wohnortferne, mehrtägige Kompaktkurse. Pro Kurs werden bis zu 75 Euro erstattet, der Gesamtzuschuss beträgt somit 150 Euro.


Die Mobil Krankenkasse hat ein umfangreiches Angebot an Gesundheitsreisen. Die Mobil Krankenkasse entlastet die Reisekasse mit bis zu 280 Euro pro Person.


Die BARMER unterstützt ihre Versicherten mit eigenen Präventionsangeboten z.B. im Handlungsfeld Stressreduktion und Entspannung, Bewegung oder gesunder Schlaf für die Gesundheit aktiv zu werden. Zwei Kurse pro Jahr werden zu 100% übernommen (kostenfrei).


Leistungen, die von der Mobil Krankenkasse selbst erbracht werden, werden als Sachleistung gewährt, ohne dass die Versicherten sich an Kosten beteiligen. Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für bis zu zwei Präventionskurse im Kalenderjahr bis maximal 1.200 Euro.


Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 75 € je Maßnahme die vor Ort durchgeführt wird, 100 € für online-basierte Maßnahmen. Erstattet werden max. 2 Kurse pro Jahr.


Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für Gesundheitskurse von Fremdanbietern in voller Höhe bis zu 1.200,00 Euro für bis zu zwei Präventionskurse im Kalenderjahr. Voraussetzung ist lediglich, dass der jeweilige Kurs von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert und an mindestens 80% der Termine teilgenommen wurde.


Mit dem 300-Euro-Budget für Digitale Gesundheitsleistungen wird die Förderung digitaler Produkte ermöglicht. Der Anspruch besteht einmal im Kalenderjahr. Dabei kann es sich um Apps fürs Smartphone und Tablet oder webbasierte Anwendungen für PC oder Laptop handeln.


Mit dem Extra Gesundheitsgeld - 200PLUS können Sie Rechnungen von Osteopathie, professioneller Zahnreinigung und eines Retainers bei der Mobil Krankenkasse insgesamt in Höhe von 200 Euro zur Erstattung einreichen.


Beim BARMER Bonusprogramm können Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten Punkte sammeln und in
drei Prämien bis max. 1.000 Punkte pro Jahr einlösen: Geldprämie bis zu 100 Euro, Top-Geldprämie bis zu 150 Euro oder Punkte verschenken bis zu 1.000 Punkte.
Alle Prämien sind miteinander kombinierbar und das Punkte sammeln ist ohne Begrenzung möglich. Die maximale Prämienhöhe von 1.000 Punkten steht den Versicherten immer neu vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres zur Verfügung. Gutgeschriebene Punkte bleiben bis zum 31.12. des Folgejahres gültig.
Reichen Versicherte drei aufeinander folgende Jahre 500 Punkte ein, erhalten sie 500 zusätzliche Punkte automatisch auf ihrem Punktekonto von der BARMER für ihr regelmäßiges gesundheitsbewusstes Verhalten gutgeschrieben.


Der Basis-Bonus entspricht einer direkten Auszahlung. Versicherte bekommen 25,00 Euro für jedes erfüllte Bonusfeld.
Folgende Felder stehen zur Verfügung: Sport-Bonus, Impf-Bonus, Vorsorge-Bonus oder Kurs-Bonus.
Insgesamt können Erwachsene und Kinder bis zu 100,00 Euro als direkte Auszahlung erhalten.
Bei Nachweis von zusätzlichen Kosten für Fitness und Gesundheit kann der Basis-Bonus verdoppelt werden auf bis zu 200,00 Euro.
Bei erstmaliger Teilnahme in 2024 zahlt die Mobil Krankenkasse einen Starter-Bonus in Höhe von 100,00 Euro. Somit sind für Versicherte 300,00 Euro möglich.


Bei den Selbstbehalttarifen der BARMER trägt das Mitglied einen Eigenanteil bei bestimmten Leistungen und erhält eine Prämie, wenn innerhalb eines Jahres keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Prämie kann je nach Tarif bis zu 450 Euro betragen. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs drei Jahre gebunden (Bindungsfrist).




Bei Teilnahme am Wahltarif A200 werden Kunden der BARMER mit einer Prämie bis zu 200 Euro belohnt. Sofern keine Leistungen in Anspruch genommen werden, beträgt die Prämie 80 Euro im ersten, 120 Euro im zweiten und 200 Euro ab dem dritten Kalenderjahr. Kalenderjahre, die sich nicht an ein leistungsfreies Vorjahr anschließen, gelten als erstes Kalenderjahr. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs ein Jahr gebunden (Bindungsfrist).


Die Rückzahlung beträgt 1/12 der jeweils im Jahr ab Beginn des Tarifs gezahlten Beiträge, pro Mitglied bis zu 600 Euro. Dabei zählt nicht nur der Beitrag, den man selbst für die Krankenversicherung aufbringt, sondern auch der Beitrag des Arbeitgebers.


Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung möglich




Die BARMER bietet ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung (hausarztzentrierte Versorgung) nach § 73b SGB V an. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig.


Die Mobil Krankenkasse bietet das Hausarztprogramm bundesweit an. Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen sowie Termine in zusätzlichen Früh-, Abend- oder Samstagssprechstunden können in Anspruch genommen werden.
Zudem:
HzV: Modul pAVK Früherkennung der Begleiterkrankungen von Diabetes oder Hypertonie (Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Westfalen-Lippe)
HzV: Modul • LUTS Früherkennung der Begleiterkrankungen von Diabetes (Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Westfalen-Lippe)
HzV: Modul Arriba Depressionsmodul (Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Westfalen-Lippe)


Die BARMER bietet ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme bei Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs (für Frauen & divers), Asthma bronchiale (ab 1 Jahr) und COPD (ab 18 Jahren) sowie in immer mehr Regionen Deutschlands auch für Osteoporose (Frauen & divers ab 50 sowie Männer ab 60 Jahren) an. Ziel ist auch hier ein flächendeckendes Angebot. Die Teilnahme an den strukturierten Behandlungsprogrammen ist für die Versicherten freiwillig und kostenlos. Versicherte haben zudem die Möglichkeit an einer Patientenschulung teilzunehmen. Sie lernen mit ihrer Erkrankung so gut wie möglich zu leben und den Verlauf positiv zu beeinflussen. Die Kosten hierfür übernimmt die BARMER.


BKK MedPlus-Programme für: Asthma bronchiale, COPD, Diabetes mellitus 1, Diabetes mellitus 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit und Osteoporose
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen SBK und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und AOK Bremen/Bremerhaven
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und IKK classic
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und hkk
- Vergleich zwischen Audi BKK und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und AOK Bayern
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen KKH Kaufmännische Krankenkasse und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und mhplus BKK
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und Debeka BKK
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und Salus BKK
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BKK mkk
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BKK Wirtschaft & Finanzen
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BKK ProVita
- Vergleich zwischen Pronova BKK und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und Continentale Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BOSCH BKK
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BKK24
- Vergleich zwischen BERGISCHE Krankenkasse und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und energie-BKK
- Vergleich zwischen BKK Akzo Nobel Bayern und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und SKD BKK
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und IKK Südwest
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen SECURVITA Krankenkasse und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und IKK Brandenburg und Berlin
- Vergleich zwischen Novitas BKK und Mobil Krankenkasse