Vergleich zwischen AOK PLUS und BARMER
Die AOK PLUS ist eine in Sachsen und Thüringen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Dresden. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK PLUS betreut 2.770.160 Mitglieder und 3.502.311 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit über 140 Kundencentern wird eine flächendeckende und kompetente Beratung der Versicherten gewährleistet. Darüber hinaus bietet die Kasse ihren Mitgliedern zahlreiche Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen, z. B. 40 Euro Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung, bis zu 180 Euro/Jahr für osteopathische Behandlungen, kostenfreie homöopathische Behandlungen, Zuschuss zur künstlichen Befruchtung, Zuschuss für zusätzliche Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, kostenfreie Gesundheitskurse u. v. m. Die AOK PLUS zählt zu den günstigsten Krankenkassen und erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,80 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,40 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK PLUS die Testnote 1,4.
Die BARMER ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie entstand 2010 aus der Fusion der Barmer Ersatzkasse (BEK) und
der Gmünder Ersatzkasse (GEK). Zum 01.01.2017 ist der Zusammenschluss der BARMER mit der Deutsche BKK geplant. Die entstehende Kasse wäre damit die mitgliederstärkste in Deutschland. Der Hauptsitz der BARMER befindet sich in Berlin.
Die BARMER betreut 7.112.439 Mitglieder und 8.641.384 Versicherte und ist damit die zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Sie setzt auf umfangreiche Präventionsprogramme und vielfältige Leistungsangebote für Kinder und Familien. Die BARMER erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,19 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,79 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BARMER die Testnote 1,6.
Der Beitragssatz der AOK PLUS beträgt 16,40% (14,60% + 1,80%).
Der Beitragssatz BARMER beträgt 16,79% (14,60% + 2,19%).
dichtes Geschäftsstellennetz (Über 130 AOK PLUS-Filialen in Sachsen und Thüringen)
Die BARMER hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit rund 360 Geschäftsstellen.
Die Online-Filiale "Meine AOK" der AOK PLUS ist rund um die Uhr geöffnet – 365 Tage im Jahr. Die App „Meine AOK“ ist der direkter Kontakt zur AOK PLUS über das Onlineportal – und das rund um die Uhr. Als AOK PLUS Kunde können Sie Krankmeldungen fotografieren, Rechnungen z.B. Professionelle Zahnreinigung hochladen, Kinderkrankengeld beantragen und weitere Anträge online stellen und sicher an uns senden.
Mit den praktischen Funktionen von Meine BARMER und der BARMER-App sparen Sie Wege, Zeit und Papier. Nützliche Services und Kurse für Ihre Gesundheit inklusive.
7 Tage pro Woche 24 Stunden täglich ist die kostenfreie Servicehotline der AOK PLUS (0800 1059000) erreichbar.
Die BARMER bietet Ihnen 24 Stunden täglich und an sieben Tagen in der Woche eine schnelle, persönliche und kompetente telefonische Beratung zu allen Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz.
Die kostenfreie Telefonnummer für all Ihre Anliegen: 0800 333 10 10
Unter der kostenfreien Servicehotline 0800 126 526 5 werden rund um die Uhr (365 Tage / 24 h) medizinische Anfragen durch Spezialisten beantwortet (AOK-Clarimedis).
Den BARMER Teledoktor erreichen Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 3333 500. Das Telefonteam hat immer Bereitschaft und keine Wartezeiten. 7 Tage die Woche, rund um die Uhr. Eine Beratung auf Englisch ist ebenso möglich.
Weitere kostenfreie Hotlines (365 Tage / 24h) der AOK PLUS:
- Auslandsnotfallhotline: 0049351320288 (24h/ individuelle Gebühren Ausland)
- AOK Baby-Telefon: 0800 126 526 5
- Arzneimittelberatung: 0800 126 526 5
- Call4fit (Ihr persönlicher Rat am Telefon zu Fitness und Ernährung): 0800 126 526 5
- Pflegeberatungshotline: 0800 333 10 10
- Medizinische Hotline: 0800 3333 500
- englischsprachige Servicerufnummer: 0800 333 0060
- Servicerufnummer aus dem Ausland: +49 2025683331010
Die AOK PLUS hat in Sachsen und Thüringen über 130 Filialen mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten und persönlicher Beratung. Außerdem gibt es Beratungstage und Filialen an Hochschulen/Universitäten. Zusätzlich werden Beratungen Zuhause angeboten und durchgeführt.
Eine persönliche Beratung gibt es bei der BARMER nicht nur in einer der Geschäftsstellen bundesweit, sondern auch direkt zu Hause von den mobilen Beratern durch individuelle Terminvereinbarung – auch außerhalb der Geschäftsstellenzeiten.
Außer dem Service über die Terminvermittlungsstelle bietet die AOK PLUS innerhalb der Versorgungsverträge, wie z. B. bei psychischen Erkrankungen oder innerhalb der Hausarztversorgung spezielle Facharztterminvermittlung, an. Zusätzlich bietet die AOK PLUS, über die AOK NAVIDA App, eine Facharztterminvermittlung zur Videosprechstunde, u. a. mit Dermatologen (inkl. Fotoupload), an.
Ziel des Wartezeitenmanagement der BARMER ist es, für Sie einen Facharzttermin in einem möglichst angemessenen Zeitrahmen zu vereinbaren.
Die AOK PLUS hat ein spezialisiertes Service-Team, welches dabei unterstützt Behandlungsfehler zu klären.
Die BARMER unterstützt Patientinnen und Patienten bei der Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers mit ausführlichen Informationen und individueller Beratung. Die Spezialisten des Behandlungsfehler-Telefons erreichen Sie über unseren Telefonservice unter 0800 333 10 10.
Die AOK PLUS bietet eine zentrale Beschwerdestelle unter der kostenfreien Servicehotline 0800 22 46 46 5 an.
Die BARMER verfügt über ein kompetentes Beschwerdemanagement unter folgenden Rufnummern:
bei Komplimenten für die BARMER: 0800 3331010
bei Beschwerden über die BARMER: 0800 3330020
Die AOK PLUS erstattet für Antiallergene Bettzwischenbezüge (Matratze, Decke und Kissen) 100% der Kosten bis maximal 100 Euro je Set.
Sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt, übernimmt die BARMER die Kosten für die Zwischenbettbezüge (Kopfkissen-, Oberbett- und Matratzenbezug) in Höhe der mit unseren Kooperationspartnern vereinbarten Preise. In den von der BARMER gezahlten Preisen ist ein eventuell notwendiger Austausch aufgrund von Verschleiß oder eines Defektes für zehn Jahre enthalten, sofern der Defekt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Versicherte erhalten neben der Behandlungspflege (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V) auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, soweit diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung notwendig sind und eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und/oder versorgen kann. Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Zeiten der häuslichen Krankenpflege anstelle von Krankenhausbehandlung werden angerechnet.
Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK PLUS für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.
Die AOK PLUS bietet auch Haushaltshilfe für Schwangere und junge Muttis, die bereits ein Kind (bis 12 LJ.) im Haushalt haben und diesen aufgrund der Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs oder der Rückbildungsgymnastik nicht weiterführen können.
Ist Versicherten die Weiterführung des Haushalts vorübergehend nicht möglich, besteht Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Ist Versicherten die Weiterführung des Haushalts in anderen Fällen wegen Krankheit vorübergehend nicht möglich, besteht Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn die BARMER
Leistungen der Krankenbehandlung erbringt und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht für längstens vier Wochen je Krankheitsfall.
Versicherte der AOK PLUS können Haushaltshilfe bei vorliegen einer akuten schweren Krankheit/ Verschlimmerung einer Erkrankung für die Dauer von bis zu 6 Wochen erhalten, auch wenn kein Kind im Haushalt lebt.
Die AOK PLUS übernimmt bis zu 180 Euro für maximal drei Behandlungen im Kalenderjahr. Pro Behandlung werden 90 Prozent der Kosten, maximal jedoch 60 Euro erstattet. Zusätzlich können weitere Kosten der Osteopathie über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) erstattet werden.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Osteopathie, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
Kostenerstattung von Leistungen, wie Homöopathische Therapie, durch Ärzte und Heilpraktiker nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis im Rahmen des AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen).
Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Selektivvertrages übernommen. Der Vertrag ist mit dem Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen.
Kostenerstattung von Leistungen, wie Anthroposophische Therapie, durch Ärzte und Heilpraktiker nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis im Rahmen des AOK PLUS Bonusprogrammen (PLUS-Leistungen). Die AOK PLUS übernimmt verordnungsfähige anthroposophische Therapien im Rahmen von Rehamaßnahmen.
Heileurythmie, Maltherapie, das Plastisch-Therapeutische Gestalten, die Rhythmische Massage nach Wegmann und die Therapeutische Sprachgestaltung werden unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst.
Die AOK PLUS übernimmt u. a. Akupunktur (z.B. für Schwangere zur Geburtsvorbereitung), Kurse (Qi Gong, Tai Chi).
Kostenerstattung von Leistungen, wie Akupunktur und TCM, durch Ärzte und Heilpraktiker nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis im Rahmen des AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen).
Die BARMER und die Kliniken Essen Mitte haben einen Vertrag über eine Besondere Versorgung geschlossen. Durch die Vernetzung der stationären und ambulanten Leistungserbringer soll die Versorgung von Versicherten mit chronischem Kopfschmerz/Migräne deutlich verbessert werden.
U.a. alternative Krebstherapie, Yoga, Pilates, autogenes Training. Kostenerstattung von Leistungen durch Ärzte und Heilpraktiker nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis, wie z. B. Akupunktur, TCM, Fastenkur, Anthroposophische oder Homöopathische Therapie, Blutegeltherapie, im Rahmen des AOK PLUS Bonusprogrammen (PLUS-Leistungen).
Für Migränepatienten besteht mit den Kliniken Essen-Mitte/Klinik für Naturheilkunde und Integrative Medizin, ein Versorgungsvertrag. Hier bewährt sich ein Konzept aus „Integrativer Medizin“, bei dem das Beste aus Naturheilkunde und klassischer Schulmedizin miteinander kombiniert wird. Es besteht aus ambulanten, stationären und teilstationären Modulen.
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für die vom behandelnden Arzt auf Privatrezept verordneten Arzneimittel mit Eisen, Jodid, Folsäure oder Magnesium während der Schwangerschaft in Höhe von bis zu 500,- EUR je Schwangerschaft (im Rahmen des SchwangerschaftPLUS-Paket).
Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), werden für Schwangere im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200€ bezuschusst.
Die AOK PLUS bezuschusst die bei einem zugelassenem Zahnarzt durchgeführte professionelle Zahnreinigung für Versicherte ab 18 Jahre mit 40 Euro im Kalenderjahr. Zusätzlich können weitere Kosten der professionellen Zahnreinigung über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) erstattet werden.
Eine professionelle Zahnreinigung während der Schwangerschaft wird im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200 € bezuschusst.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Erstattung von Zahnzusatzleistungen wie Zahnersatz und Zahnkronen (z.B. Brücke, Implantat) über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen). Die AOK PLUS übernimmt als zusätzliche Leistung während der Schwangerschaft die Mehrkosten für alternative Zahnfüllungen (z.B. Keramik), im Rahmen des SchwangerschaftPLUS Paket.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für erweiterte zahnmedizinische Leistungen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Erstattung von Zahnzusatzleistungen wie erweiterte Zahnprophylaxe und Zahnbehandlung (z.B. Professionelle Zahnreinigung, Gebissabdruck, Zahnfüllung aus Kunststoff, Inlay, Onlay) sowie Zahnersatz und Zahnkronen (z.B. Brücke, Implantat).über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen). Zahnmedizinischer Beratungsdienst, Zahncoach inkl. zahnärztliche Untersuchung, Online-Suche nach Zahnärzten über den AOK-Gesundheitsnavigator, Vorsorgemanager mit Vorsorgeerinnerungsservice, Alternative Zahnfüllung während der Schwangerschaft.
Übernahme der Kosten für eine einmalige Zahnversiegelung bei Kieferorthopädischer Behandlung in Höhe von 50 € für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Wir bieten unseren Versicherten zudem ein besonderes Zweitmeinungsangebot bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie an.
Zuschuss für Brillen und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke
(z.B. Sonnen- oder Bildschirmarbeitsbrille mit Sehstärke vom Optiker) als PLUS-Leistung im Rahmen des AOK PLUS Bonusprogrammes,
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Sehhilfe, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Die AOK PLUS bietet für Versicherte von 14 Jahren bis 34 Jahren die Untersuchung zur Hautkrebsvorsorge (jedes 2. Jahr), inkl. ggf. erforderliche Auflichtmikroskopie (im Zusammenhang mit der Hautkrebsvorsorge)
Die BARMER übernimmt für ihre Versicherten unter 35 Jahre aller zwei Jahre die Kosten für Hautscreening. Ab wann der Haut-Check der Barmer in Anspruch genommen werden kann, variiert je nach Bundesland. So ist in den meisten Bundesländern ein Haut-Check ab 15 Jahren möglich, in einzelnen früher oder auch etwas später.
Die AOK PLUS erstattet 90 Prozent des Rechnungsbetrages. Für eine Basisuntersuchung werden maximal 60 Euro erstattet. Für eine erweiterte Untersuchung ohne Lungenfunktionstest liegt der maximale Erstattungsbetrag bei 100 Euro und für eine erweiterte Untersuchung mit Lungenfunktionstest bei 120 Euro.
Die BARMER bietet im Rahmen regionaler Verträge in Bayern einen sportmedizinischen Leistungscheck an.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für sportmedizinische Untersuchungen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Zusätzlich übernimmt die AOK PLUS für Versicherte im Alter von 40 bis 49 Jahren mit bestehenden Risikofaktoren folgende Untersuchungen:
- Stuhltest zur Darmkrebsvorsorge alle zwei Jahre mit bis zu 50 Euro
- Früherkennungskoloskopie alle fünf Jahre mit bis zu 200 Euro
Die BARMER bietet einen Immunologischer Stuhlbluttest (iFOBT) zur Früherkennung von Darmkrebs an. Die Versicherten können ab 40 Jahren den Stuhltest für zu Hause erhalten. Der Stuhltest ist alle 12 Monate möglich, für Versicherte über 55 Jahren alle zwei Jahre.
Die Versicherten erhalten rechtzeitig eine persönliche Erinnerung zur Darmkrebsfrüherkennung .
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
Die AOK PLUS bietet ein Früherkennungsprogramm für Frauen und Männer mit familiärer Belastung für Brust- und Eierstockkrebs.
Inhalte sind: Risikofeststellung, Aufklärung, Beratung, Gendiagnostik, Beratung zu Prävention und Prophylaxe, intensiviertes Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm sowie Zweitmeinung. Innerhalb des Vertrages, werden auch Männer untersucht (Mutationsuntersuchung), da diese häufig die Überträger und Vererber der Erkrankung sind.
Kurs: Prävention von Brustkrebs
Die Brustkrebsfrüherkennung beim Frauenarzt wird ab dem Alter von 30 Jahren von der BARMER bezahlt. Eine frühzeitige Brustkrebsdiagnose ermöglicht eine schonende Therapie und verbessert die Heilungschancen für Brustkrebs. Aus diesem Grund werden regelmäßige Untersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung angeboten.
Die deutschlandweite Gendiagnostik zur Risikofeststellung bei familiärer Belastung mit Brustkrebs in den Zentren des Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs kann das individuelle Risiko ermitteln. In dieser Leistung enthalten sind die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, eine intensivierte Früherkennungsmaßnahme und die Gendiagnostik. Sofern die Notwendigkeit festgestellt wurde, werden auch mehrere Früherkennungsuntersuchungen bezahlt.
Außerdem können alle Versicherte, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
Familiencoach Krebs: Das Programm hilft Familienmitgliedern und Freunden dabei, sich selbst vor emotionaler, körperlicher oder sozialer Überlastung zu schützen. Außerdem liefert der Online-Coach umfangreiches Wissen über verschiedene Krebserkrankungen und beantwortet sozialrechtliche Fragen. Inhalte: Grafiken und Animationen, audio-geleitete Entspannungs- und Meditationsübungen, Video-Interviews.
Check-up PLUS – erweitertes Diabetesscreening zur Früherkennung von Diabetes-Risiken bzw. Diabetes-Erkrankungen.
Die BARMER bietet im Rahmen regionaler Verträge in Bayern den Check-Up Ü35 jährlich (zusätzlich u. a. Präventive Sonographie Abdomen möglich) an sowie Bestimmungen des Vitamin D- und B12-Spiegels.
Kostenübernahme der innovativen Behandlungsmethode Cyberknife bei bestimmten Krebserkrankungen.
Die AOK PLUS bezuschusst ambulante Vorsorgekuren mit 16 EUR/Kalendertag für entstandene Aufwendungen an Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten.
Mutter/Vater-Kind-Vorsorgekuren:
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für Mutter/Vater-Kind-Vorsorgekuren.
Innerhalb der AOK-Klinik Rügen auch als Familienkur mit Gesundheitswoche für den Partner (mit bis zu 320 EUR Präventionszuschuss)
Die Kosten einer stationären Vorsorgemaßnahme werden von der AOK PLUS übernommen.
Zuschuss in Höhe von 21 € pro Tag für chronisch kranke Kleinkinder.
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen, basierend auf den Hinweisen der Schutzimpfungs-Richtlinie und des Centrum für Reisemedizin.
• Kostenerstattung für: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken Serotypen B und ACWY, Tollwut, Typhus sowie die Malariaprophylaxe.
Impfungen bzw. Medikamente gegen FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Influenza, Malaria, Meningokokken, Tollwut, Typhus, Cholera und Kinderlähmung (Poliomeyelitis) werden vollständig bezahlt.
Die Übernahme des Impfstoffes und der ärztlichen Leistung erfolgt zu 100%.
Vollständige Kostenübernahme
100% Kostenübernahme für Online-Prävensionkurse über die AOK PLUS eigene Gesundheitskursplattform "yuble". Z. B. Präventives Ganzkörperkräftigungstraining, Yoga für Einsteiger, Erfolgreich abnehmen, Ernährungskurs, Diabetesprävention.
Die AOK PLUS bietet außerdem für Ihre Versicherten eine digitale Bewegungsapp – VIDEA bewegt – APP an. Per Videocoaching gelangen Sie Schritt für Schritt zu einem aktiveren Alltag. Bauen Sie gesunde Bewegungsgewohnheiten auf und lernen Sie diese in ihren Alltag zu integrieren. In welchem Tempo, an welchem Ort und zu welchem Zeitpunkt bestimmen Sie. Begleitet werden Sie auf Ihrem Weg vom Arzt und Wissenschaftler Prof. Dr. med. Peter Schwarz und Ihrer Personal Trainerin Ivonne Panchyrz. Erstattung zu 100%.
Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 100 Euro je Maßnahme. Erstattet werden max. 2 digitale Kurse pro Jahr.
Bis zu 150,- EUR pro Jahr und pro Reise werden bezuschusst.
Die BARMER erstattet sog. Kompaktangebote (wohnortferne, mehrtägige Kompaktkurse). Der Zuschuss beträgt 150 Euro. In der Kurssuche werden alle zertifizierten Kurse gefunden.
Versicherte können an bis zu 2 Gesundheitskursen pro Kalenderjahr kostenlos teilnehmen. Sowohl die Kurssuche, als auch die Kursbuchung- und verwaltung kann über die Gesundheitsplattform "yuble.de" der AOK PLUS kostenfrei durchgeführt werden. Außerdem können Leistungserbringer auf dieser Gesundheitsplattform ihre Angebote individuell einstellen, Kurse verwalten und mit den Kunden kommunizieren.
Durch ein umfangreiches Präventionsangebot unterstützt die BARMER ihre Versicherten, für die eigene Gesundheit aktiv zu werden. Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 75 € je Maßnahme die vor Ort durchgeführt wird, 100 Euro für online-basierte Maßnahmen. Erstattet werden max. 2 Kurse pro Jahr.
Versicherte können an bis zu 2 Gesundheitskursen pro Kalenderjahr kostenlos teilnehmen. Sowohl die Kurssuche, als auch die Kursbuchung- und verwaltung kann über die Gesundheitsplattform "yuble.de" der AOK PLUS kostenfreie durchgeführt werden.
Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 75 € je Maßnahme die vor Ort durchgeführt wird, 100 € für online-basierte Maßnahmen. Erstattet werden max. 2 Kurse pro Jahr.
SchwangerschaftPLUS Paket - 500 Euro für zusätzliche Leistungen:
Dazu zählen: Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitungskurs für Begleitpersonen, Online-Geburtsvorbereitungskurs, nichtverschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Magnesium und Folsäure während der Schwangerschaft, zusätzlich Jodid als Monopräparat von der Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, Hebammenrufbereitschaft bis max. 250 Euro, Leistungen zur Minimierung des Frühgeburtenrisikos: z.B. Testhandschuhe (Einmalhandschuhe), Teststreifen bzw. Stäbchen, Alternative Zahnfüllung während der Schwangerschaft
Die BARMER erstattet ihren Versicherten bis zu 300 Euro für ausgewählte Gesundheits-Apps.
Mit dem AOK PLUS Bonusprogramm können AOK PLUS Versicherte Bonuspunkte für ihre gesunde Lebensweise sammeln. Dafür erhalten Sie einen Bonus von bis zu 300 Euro Geldprämie bzw. 600 Euro zweckgebundene Prämie für PLUS-Leistungen, pro Jahr.
Beim BARMER Bonusprogramm können Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten Punkte sammeln und in
drei Prämien bis max. 1.000 Punkte pro Jahr einlösen:
- Geldprämie bis zu 100 Euro
- Top-Geldprämie bis zu 150 Euro
- Punkte verschenken bis zu 1.000 Punkte
Alle Prämien sind miteinander kombinierbar und das Punkte sammeln ist ohne Begrenzung möglich. Die maximale Prämienhöhe von 1.000 Punkten steht den Versicherten immer neu vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres zur Verfügung. Gutgeschriebene Punkte bleiben bis zum 31.12. des Folgejahres gültig.
Reichen Versicherte drei aufeinander folgende Jahre 500 Punkte ein, erhalten sie 500 zusätzliche Punkte automatisch auf ihrem Punktekonto von der BARMER für ihr regelmäßiges gesundheitsbewusstes Verhalten gutgeschrieben.
Die AOK PLUS bietet einen Selbstbehalttarif mit einem Bonus bis zu 600 EUR (einkommensabhängig).
Jahresgehalt bis 18.000 EUR, Selbstbehalt 125 EUR, Prämie 100 EUR, max. Risiko 25 EUR,
Jahresgehalt 18.001 - 24.000 EUR, Selbstbehalt 230 EUR, Prämie 150 EUR, max. Risiko 80 EUR,
Jahresgehalt 24.001 - 30.000 EUR, Selbstbehalt 330 EUR, Prämie 250 EUR, max. Risiko 80 EUR,
Jahresgehalt 30.001 - 36.000 EUR, Selbstbehalt 440 EUR, Prämie 350 EUR, max. Risiko 90 EUR,
Jahresgehalt 36.001 - 50.850 EUR, Selbstbehalt 550 EUR, Prämie 450 EUR, max. Risiko 100 EUR,
Jahresgehalt ab 50.851 EUR, Selbstbehalt 720 EUR, Prämie 600 EUR, max. Risiko 120 EUR,
Die gleichzeitige Teilnahme an diesem Tarif und den Bonusprogrammen ist nicht möglich.
Bei den Selbstbehalttarifen der BARMER trägt das Mitglied einen Eigenanteil bei bestimmten Leistungen und erhält eine Prämie, wenn innerhalb eines Jahres keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Prämie kann je nach Tarif bis zu 300 Euro betragen. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs drei Jahre gebunden (Bindungsfrist).
Die BARMER bietet einen Wahltarif Beitragsrückerstattung an: A200. Sofern keine Leistungen in Anspruch genommen werden, beträgt die Prämie 80 Euro im ersten, 120 Euro im zweiten und 200 Euro ab dem dritten Kalenderjahr. Kalenderjahre, die sich nicht an ein leistungsfreies Vorjahr anschließen, gelten als erstes Kalenderjahr. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs ein Jahr gebunden (Bindungsfrist).
Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung ist in Thüringen und Sachsen ab 18 Jahre möglich.
Die BARMER bietet ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung (hausarztzentrierte Versorgung) nach § 73b SGB V an. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig.
AOK-Curaplan heißen die strukturierten Programme für chronisch kranke AOK-Versicherte. Folgende Programme werden angeboten: Brustkrebs, Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Koronare Herzkrankheit, Asthma und COPD.
Die BARMER bietet ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme bei Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs (für Frauen), Asthma bronchiale (ab 5 Jahren) und COPD (ab 18 Jahren). Die Teilnahme an den strukturierten Behandlungsprogrammen ist für die Versicherten freiwillig.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Bayern und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und IKK classic
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BARMER
- Vergleich zwischen Audi BKK und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Hessen und BARMER
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BARMER
- Vergleich zwischen hkk und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BARMER und AOK NordWest
- Vergleich zwischen KNAPPSCHAFT und BARMER
- Vergleich zwischen KKH Kaufmännische Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen HEK-Hanseatische Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen SBK und BARMER
- Vergleich zwischen mhplus BKK und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Bremen/Bremerhaven und BARMER
- Vergleich zwischen Debeka BKK und BARMER
- Vergleich zwischen IKK Südwest und BARMER
- Vergleich zwischen Pronova BKK und BARMER
- Vergleich zwischen IKK gesund plus und BARMER
- Vergleich zwischen Heimat Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK mkk und BARMER
- Vergleich zwischen VIACTIV Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK Pfalz und BARMER
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und BARMER
- Vergleich zwischen BOSCH BKK und BARMER
- Vergleich zwischen IKK - Die Innovationskasse und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Vergleich zwischen Salus BKK und BARMER
- Vergleich zwischen Novitas BKK und BARMER
- Vergleich zwischen BKK Linde und BARMER
- Vergleich zwischen BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER und BARMER
- Vergleich zwischen R+V Betriebskrankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK EUREGIO und BARMER
- Vergleich zwischen SECURVITA Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK firmus und BARMER
- Vergleich zwischen BKK24 und BARMER
- Vergleich zwischen BKK ProVita und BARMER
- Vergleich zwischen BKK Scheufelen und BARMER