Vergleich zwischen BARMER und Techniker Krankenkasse
Die BARMER ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie entstand 2010 aus der Fusion der Barmer Ersatzkasse (BEK) und
der Gmünder Ersatzkasse (GEK). Zum 01.01.2017 ist der Zusammenschluss der BARMER mit der Deutsche BKK geplant. Die entstehende Kasse wäre damit die mitgliederstärkste in Deutschland. Der Hauptsitz der BARMER befindet sich in Berlin.
Die BARMER betreut 7.112.439 Mitglieder und 8.641.384 Versicherte und ist damit die zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Sie setzt auf umfangreiche Präventionsprogramme und vielfältige Leistungsangebote für Kinder und Familien. Die BARMER erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,19 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,79 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BARMER die Testnote 1,6.
Die Techniker Krankenkasse ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse mit Hauptsitz in Hamburg. Sie wurde 1884 als „Eingeschriebene Hilfskasse für Architekten, Ingenieure und Techniker“ gegründet und war lange Zeit nur für Angehörige technischer Berufe wählbar. Die Öffnung der Kasse für alle Berufsgruppen erfolgte schließlich im Jahr 1996. Zum 01.01.2009 fusionierte die Techniker Krankenkasse mit der IKK-Direkt.
Die Techniker Krankenkasse betreut 8.760.843 Mitglieder und 11.333.410 Versicherte und ist damit die größte deutsche Krankenkasse. In bundesweit rund 250 Geschäftsstellen erhalten die Versicherten kompetente und persönliche Beratung. Darüber hinaus bietet die Kasse ihren Mitgliedern zahlreiche Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen, z.B. Kostenbeteiligung an Gesundheitskursen und alternativen Behandlungsmethoden. Die Techniker Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,20 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 15,80 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die Techniker Krankenkasse die Testnote 1,1.
Der Beitragssatz BARMER beträgt 16,79% (14,60% + 2,19%).
Der Beitragssatz der TK beträgt 15,80% (14,60% + 1,20%).
Die BARMER hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit rund 360 Geschäftsstellen.
Die TK verfügt über ein dichtes Geschäftsstellennetz. Sie hat rund 200 Kundenberatungen bundesweit.
Mit den praktischen Funktionen von Meine BARMER und der BARMER-App sparen Sie Wege, Zeit und Papier. Nützliche Services und Kurse für Ihre Gesundheit inklusive.
Die TK hat eine Online-Filiale „Meine TK“, die auch über die TK-App erreicht werden kann. In der TK-App können Dokumente, u.a. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Rechnungen zur Kostenerstattung hochgeladen werden. Auch Bonuspunkte können mit die App einfach gesammelt werden - z.B. mit der TK-Fit-Challenge. TK-Safe, die digitale Patientenakte, ist hier ebenfalls inkludiert. Für den direkten Kontakt zum TK-Ärztezentrum oder für die TK-OnlineSprechstunde steht die separate App TK-Doc zur Verfügung. Weitere Apps: TK-PflegeKompakt als Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige, TK-BabyZeit für Schwangere, TK-Husteblume für Allergiker, und weitere.
Die BARMER bietet Ihnen 24 Stunden täglich und an sieben Tagen in der Woche eine schnelle, persönliche und kompetente telefonische Beratung zu allen Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz.
Die kostenfreie Telefonnummer für all Ihre Anliegen: 0800 333 10 10
24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr ist die Hotline der TK erreichbar unter 0800 2 85 85 85.
Den BARMER Teledoktor erreichen Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 3333 500. Das Telefonteam hat immer Bereitschaft und keine Wartezeiten. 7 Tage die Woche, rund um die Uhr. Eine Beratung auf Englisch ist ebenso möglich.
Das TK-ÄrzteZentrum bietet TK-Versicherten 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr ein umfassendes Informationsangebot zu allen Fragen rund um Gesundheit und Krankheit. Unter der Telefon-Nummer 040 - 85 50 60 60 60 oder online erhalten Sie kompetente Antworten von einem Team aus praktizierenden Fachärztinnen und Fachärzten.
- Pflegeberatungshotline: 0800 333 10 10
- Medizinische Hotline: 0800 3333 500
- englischsprachige Servicerufnummer: 0800 333 0060
- Servicerufnummer aus dem Ausland: +49 2025683331010
Alle Hotlines stehen für unsere TK-Versicherten kostenlos zur Verfügung:
TK FamilienTelefon: 040 85 50 60 60 50 (Montag bis Sonntag 0 bis 24 Uhr an 365 Tagen im Jahr)
TK ReiseTelefon: 040 46 06 61 91 20 (Montag bis Sonntag 0 bis 24 Uhr an 365 Tagen im Jahr)
TK HebammenTelefon: 040 46 06 61 91 70 (Montag bis Freitag von 7 bis 21 Uhr)
TK CoronavirusTelefon 040-46 06 - 61 91 60 (Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)
Eine persönliche Beratung gibt es bei der BARMER nicht nur in einer der Geschäftsstellen bundesweit, sondern auch direkt zu Hause von den mobilen Beratern durch individuelle Terminvereinbarung – auch außerhalb der Geschäftsstellenzeiten.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in fast 200 Beratungsstellen und über 4.000 ehrenamtliche Berater stehen Versicherten und Interessierten zur Seite. Bei speziellen Themen haben Versicherte die Möglichkeit, sich an persönliche Ansprechpartner zu wenden.
Ziel des Wartezeitenmanagement der BARMER ist es, für Sie einen Facharzttermin in einem möglichst angemessenen Zeitrahmen zu vereinbaren.
Der TK-TerminService vermittelt kostenfrei Facharzttermine - Montags bis Freitags von 7 bis 22 Uhr telefonisch oder online über einen Login in "Meine TK".
Die BARMER unterstützt Patientinnen und Patienten bei der Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers mit ausführlichen Informationen und individueller Beratung. Die Spezialisten des Behandlungsfehler-Telefons erreichen Sie über unseren Telefonservice unter 0800 333 10 10.
1. TK-Wegweiser Behandlungsfehler auf tk.de (Suchnummer 2008198), telefonisch unter 040 - 46 06 61 21 40
2. TK-Monitor Patientensicherheit: regelmäßige Befragung in Zusammenarbeit mit einem wissenschaftlichen Beirat, Suchnummer 2110272
3. TK-Broschüre und Beratungsblätter
4. Kostenübernahme der TK für ein medizinisches Gutachten.
Die BARMER verfügt über ein kompetentes Beschwerdemanagement unter folgenden Rufnummern:
bei Komplimenten für die BARMER: 0800 3331010
bei Beschwerden über die BARMER: 0800 3330020
Die Beschwerdestelle der TK ist erreichbar über das Kontaktformular auf www.tk.de oder direkt per Mail an beschwerde@tk.de
Sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt, übernimmt die BARMER die Kosten für die Zwischenbettbezüge (Kopfkissen-, Oberbett- und Matratzenbezug) in Höhe der mit unseren Kooperationspartnern vereinbarten Preise. In den von der BARMER gezahlten Preisen ist ein eventuell notwendiger Austausch aufgrund von Verschleiß oder eines Defektes für zehn Jahre enthalten, sofern der Defekt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Wenn Sie an einer Hausstaubmilbenallergie leiden, zahlt die TK die Ausstattung von Matratze, Oberbett und Kopfkissen mit speziellen Zwischenbezügen.
Versicherte erhalten neben der Behandlungspflege (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V) auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, soweit diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung notwendig sind und eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und/oder versorgen kann. Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Zeiten der häuslichen Krankenpflege anstelle von Krankenhausbehandlung werden angerechnet.
Zusätzlich zur Behandlungspflege erhalten Versicherte als häusliche Krankenpflege auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, wenn diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung notwendig sind. Der Anspruch besteht ohne zeitliche Begrenzung.
Ist Versicherten die Weiterführung des Haushalts vorübergehend nicht möglich, besteht Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Ist Versicherten die Weiterführung des Haushalts in anderen Fällen wegen Krankheit vorübergehend nicht möglich, besteht Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn die BARMER
Leistungen der Krankenbehandlung erbringt und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht für längstens vier Wochen je Krankheitsfall.
Ohne zeitliche Begrenzung gibt es Haushaltshilfe für Versicherte mit einem Kind unter 14 Jahren oder einem Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist.
Versicherte ohne Kinder erhalten (über den gesetzlichen Rahmen von 4 Wochen hinaus) eine Haushaltshilfe für zusätzliche zwei Wochen.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Osteopathie, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
Die TK erstattet bis zu 120 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen zu je 40 Euro begrenzt.
Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Selektivvertrages übernommen. Der Vertrag ist mit dem Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen.
Volle Kostenübernahme per Versichertenkarte bei allen Ärzten mit Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) oder vergleichbarer anerkannter Qualifikation. Nach 24 Monaten folgt ein Ruhejahr, danach erneuter Anspruch auf die homöopathischen Leistungen in voller Höhe.
Heileurythmie, Maltherapie, das Plastisch-Therapeutische Gestalten, die Rhythmische Massage nach Wegmann und die Therapeutische Sprachgestaltung werden unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst.
Für bestimmte Diagnosen im Rahmen eines Versorgungsvertrags in Essen gibt es anthroposophische Behandlungen.
Die BARMER und die Kliniken Essen Mitte haben einen Vertrag über eine Besondere Versorgung geschlossen. Durch die Vernetzung der stationären und ambulanten Leistungserbringer soll die Versorgung von Versicherten mit chronischem Kopfschmerz/Migräne deutlich verbessert werden.
Für bestimmte Diagnosen im Rahmen von Versorgungsverträgen in Essen gibt es TCM.
Für Migränepatienten besteht mit den Kliniken Essen-Mitte/Klinik für Naturheilkunde und Integrative Medizin, ein Versorgungsvertrag. Hier bewährt sich ein Konzept aus „Integrativer Medizin“, bei dem das Beste aus Naturheilkunde und klassischer Schulmedizin miteinander kombiniert wird. Es besteht aus ambulanten, stationären und teilstationären Modulen.
Für bestimmte Diagnosen im Rahmen von Versorgungsverträgen in Berlin und Essen, z.B. Ayurveda, Feldenkrais, Lichttherapie, Reflexzonenmassage, Shiatsu u.a.
Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), werden für Schwangere im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200€ bezuschusst.
Volle Kostenerstattung gibt es für apothekenpflichtige alternative Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Versicherten im Kalenderjahr.
Eine professionelle Zahnreinigung während der Schwangerschaft wird im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200 € bezuschusst.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Die Techniker bezuschusst die professionelle Zahnreinigung (PZR) mit 40 Euro pro Versichertem pro Kalenderjahr. Voraussetzungen sind, dass Versicherte mindestens 18 Jahre alt sind und die Zahnreinigung in einer zahnärztlichen Praxis durchgeführt wurde.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für erweiterte zahnmedizinische Leistungen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Vergünstigten Zahnersatz erhalten TK-Versicherte im Rahmen von Versorgungsverträgen mit 5 Zahnkliniken in Polen und Ungarn.
Übernahme der Kosten für eine einmalige Zahnversiegelung bei Kieferorthopädischer Behandlung in Höhe von 50 € für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Wir bieten unseren Versicherten zudem ein besonderes Zweitmeinungsangebot bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie an.
Beratung zum Zahnersatz, Prüfung des Heil- und Kostenplans für Zahnersatz, Kieferorthopädie in Bayern: Verwendung höherwertiger Materialien.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Sehhilfe, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Wer erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen hat, kann sich die Rechnungen für Sehhilfen bis zur doppelten Höhe der Barprämie erstatten lassen.
Die BARMER übernimmt für ihre Versicherten unter 35 Jahre aller zwei Jahre die Kosten für Hautscreening. Ab wann der Haut-Check der Barmer in Anspruch genommen werden kann, variiert je nach Bundesland. So ist in den meisten Bundesländern ein Haut-Check ab 15 Jahren möglich, in einzelnen früher oder auch etwas später.
Die TK übernimmt die Kosten für das Hautkrebs-Screening alle 2 Jahre bereits ab dem Alter von 20 Jahren und in einigen Bundesländern sogar schon früher (Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg ab 0 Jahren, Hamburg, Westfalen-Lippe und Sachsen ab 15 Jahren, Hessen und Niedersachsen ab 18 Jahren), in einigen Ländern auch mit Auflichtmikroskopie (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein).
Die BARMER bietet im Rahmen regionaler Verträge in Bayern einen sportmedizinischen Leistungscheck an.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für sportmedizinische Untersuchungen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Die TK bezuschusst die sportmedizinische Untersuchung alle 2 Jahre mit maximal 120 Euro bzw. mit 80% des Rechnungsbetrags.
Die BARMER bietet einen Immunologischer Stuhlbluttest (iFOBT) zur Früherkennung von Darmkrebs an. Die Versicherten können ab 40 Jahren den Stuhltest für zu Hause erhalten. Der Stuhltest ist alle 12 Monate möglich, für Versicherte über 55 Jahren alle zwei Jahre.
Die Versicherten erhalten rechtzeitig eine persönliche Erinnerung zur Darmkrebsfrüherkennung .
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
Die Brustkrebsfrüherkennung beim Frauenarzt wird ab dem Alter von 30 Jahren von der BARMER bezahlt. Eine frühzeitige Brustkrebsdiagnose ermöglicht eine schonende Therapie und verbessert die Heilungschancen für Brustkrebs. Aus diesem Grund werden regelmäßige Untersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung angeboten.
Die deutschlandweite Gendiagnostik zur Risikofeststellung bei familiärer Belastung mit Brustkrebs in den Zentren des Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs kann das individuelle Risiko ermitteln. In dieser Leistung enthalten sind die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, eine intensivierte Früherkennungsmaßnahme und die Gendiagnostik. Sofern die Notwendigkeit festgestellt wurde, werden auch mehrere Früherkennungsuntersuchungen bezahlt.
Außerdem können alle Versicherte, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
Brustultraschall, Brustuntersuchung für Frauen unter 30 Jahren bei familiärer Belastung. Bei erhöhtem Risiko Teilnahme an intensiviertem Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm: Genetische Beratung und Ermittlung des persönlichen Erkrankungsrisikos bezüglich Brust- und Eierstockkrebs, bei Bedarf auch mittels Genanalyse in spezialisierten Uni-Kliniken bundesweit. Im Rahmen besonderer Versorgungsverträge.
Die BARMER bietet im Rahmen regionaler Verträge in Bayern den Check-Up Ü35 jährlich (zusätzlich u. a. Präventive Sonographie Abdomen möglich) an sowie Bestimmungen des Vitamin D- und B12-Spiegels.
Kostenübernahme der innovativen Behandlungsmethode Cyberknife bei bestimmten Krebserkrankungen.
Ergänzend zum gesetzlichen, einmaligen Gesundheits-Check-up zwischen 18 und 34 Jahre, erstattet die TK bei Risikofaktoren (z.B. Übergewicht, Hypertonie) alle 3 Jahre weitere Check-up-Untersuchungen.
Zuschuss in Höhe von 21 € pro Tag für chronisch kranke Kleinkinder.
Die TK übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige ambulante Vorsorgemaßnahmen in anerkannten Kurorten. Dazu gehört die vertragskurärztliche Behandlung sowie die notwendigen Kurmittel. Darüber hinaus leistet sie einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro zu den übrigen Kosten bei Vorsorgekuren, zum Beispiel für Kurtaxe, Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten.
Impfungen bzw. Medikamente gegen FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Influenza, Malaria, Meningokokken, Tollwut, Typhus, Cholera und Kinderlähmung (Poliomeyelitis) werden vollständig bezahlt.
Volle Kostenübernahme gibt es für alle von der STIKO empfohlenen Impfungen, z.B. Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus sowie die Malariaprophylaxe.
Vollständige Kostenübernahme
Volle Kostenübernahme für alle Versicherten
Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 100 Euro je Maßnahme. Erstattet werden max. 2 digitale Kurse pro Jahr.
Die Techniker übernimmt pro Jahr 2 zertifizierte Online Fitness-Kurse zu 100% (maximal 100 Euro pro Kurs). Darüber hinaus bietet der TK-GesundheitsCoach auf tk.de ein den persönlichen Bedürfnissen angepasstes Training über 12 Wochen.
Die BARMER erstattet sog. Kompaktangebote (wohnortferne, mehrtägige Kompaktkurse). Der Zuschuss beträgt 150 Euro. In der Kurssuche werden alle zertifizierten Kurse gefunden.
Kostenübernahme des 7-tägigen Seminars "Pflegen und sich pflegen lassen", die Teilnehmer übernehmen die Hotel- u. Verpflegungskosten
Durch ein umfangreiches Präventionsangebot unterstützt die BARMER ihre Versicherten, für die eigene Gesundheit aktiv zu werden. Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 75 € je Maßnahme die vor Ort durchgeführt wird, 100 Euro für online-basierte Maßnahmen. Erstattet werden max. 2 Kurse pro Jahr.
Die TK bietet zwei eigene Gesundheitskurse gegen die Volkskrankheit „Rücken“ in Präsenz an. Die beiden Kurse „Rücken basic – Das Allround-Krafttraining“ sowie „Rücken plus – Gesundes Krafttraining mit Geräten“ werden TK-Versicherten zu 100% rückerstattet.
Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 75 € je Maßnahme die vor Ort durchgeführt wird, 100 € für online-basierte Maßnahmen. Erstattet werden max. 2 Kurse pro Jahr.
Bei Fremdkursen werden p.a. 80% der Kosten und bis zu 75 Euro pro Kurs bzw. 150 Euro bei Kombinationsangeboten erstattet, für ausgewählte Kurse auch höher. Pro Jahr sind 2 Kurse möglich.
Die BARMER erstattet ihren Versicherten bis zu 300 Euro für ausgewählte Gesundheits-Apps.
Beim BARMER Bonusprogramm können Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten Punkte sammeln und in
drei Prämien bis max. 1.000 Punkte pro Jahr einlösen:
- Geldprämie bis zu 100 Euro
- Top-Geldprämie bis zu 150 Euro
- Punkte verschenken bis zu 1.000 Punkte
Alle Prämien sind miteinander kombinierbar und das Punkte sammeln ist ohne Begrenzung möglich. Die maximale Prämienhöhe von 1.000 Punkten steht den Versicherten immer neu vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres zur Verfügung. Gutgeschriebene Punkte bleiben bis zum 31.12. des Folgejahres gültig.
Reichen Versicherte drei aufeinander folgende Jahre 500 Punkte ein, erhalten sie 500 zusätzliche Punkte automatisch auf ihrem Punktekonto von der BARMER für ihr regelmäßiges gesundheitsbewusstes Verhalten gutgeschrieben.
Teilnehmer am TK-Bonusprogramm erhalten für jede Aktivität einmal im Teilnahmejahr 1.000 Bonuspunkte. Hierfür gibt es 10 Euro als Gesundheitsbonus ausgezahlt oder 20 Euro als TK-Gesundheitsdividende, die für andere Leistungen genutzt werden kann.
Bei den Selbstbehalttarifen der BARMER trägt das Mitglied einen Eigenanteil bei bestimmten Leistungen und erhält eine Prämie, wenn innerhalb eines Jahres keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Prämie kann je nach Tarif bis zu 300 Euro betragen. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs drei Jahre gebunden (Bindungsfrist).
Die TK bietet mehrere Selbstbehalt-Tarife an mit Prämienhöhen von 90 bis 300 Euro. Der Selbstbehalt liegt bei 120 bis 400 Euro.
Tarif 300Plus: Selbstbehalt max. 400 Euro, Prämie bis zu 300 Euro, max. Risiko 100 Euro.
Die BARMER bietet einen Wahltarif Beitragsrückerstattung an: A200. Sofern keine Leistungen in Anspruch genommen werden, beträgt die Prämie 80 Euro im ersten, 120 Euro im zweiten und 200 Euro ab dem dritten Kalenderjahr. Kalenderjahre, die sich nicht an ein leistungsfreies Vorjahr anschließen, gelten als erstes Kalenderjahr. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs ein Jahr gebunden (Bindungsfrist).
Mit dem TK-Wahltarif PrämieXtra erhalten TK-Mitglieder eine Geldprämie, wenn sie ein Jahr lang nur bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen. Die Prämie beträgt 1/12 der Beiträge zur Krankenversicherung im Kalenderjahr während der Teilnahme.
Die Kombination von TK-Selbstbehalttarifen und Wahltarifen zur Beitragsrückerstattung ist möglich.
Die BARMER bietet ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung (hausarztzentrierte Versorgung) nach § 73b SGB V an. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig.
Im TK-Hausarzttarif übernimmt der Hausarzt eine Lotsenfunktion. Er koordiniert die Behandlung, und bindet bei Bedarf Fachärzte mit. So können zum Beispiel belastende Doppeluntersuchungen vermieden werden.
Die BARMER bietet ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme bei Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs (für Frauen), Asthma bronchiale (ab 5 Jahren) und COPD (ab 18 Jahren). Die Teilnahme an den strukturierten Behandlungsprogrammen ist für die Versicherten freiwillig.
Die TK bietet betroffenen Versicherten mit chronischen Krankheiten (insbesondere Diabetes, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheiten, Asthma bronchiale, COPD) das DMP-Versorgungsprogramm „TK-Plus“ an.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und IKK classic
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen Audi BKK und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen Pronova BKK und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen BKK EUREGIO und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und Debeka BKK
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und IKK Südwest
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und SBK
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und hkk
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und AOK Bayern
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen BKK Faber-Castell & Partner und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen BKK Akzo Nobel Bayern und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und AOK NORDWEST
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BKK ProVita
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BOSCH BKK
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BKK Linde
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und Novitas BKK
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und TUI BKK
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BKK mkk
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und AOK Nordost
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und AOK Hessen
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und Salus BKK
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BKK firmus
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und energie-BKK
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BKK24
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und R+V Betriebskrankenkasse