Vergleich zwischen BARMER und SECURVITA Krankenkasse
Die BARMER ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie entstand 2010 aus der Fusion der Barmer Ersatzkasse (BEK) und
der Gmünder Ersatzkasse (GEK). Zum 01.01.2017 ist der Zusammenschluss der BARMER mit der Deutsche BKK geplant. Die entstehende Kasse wäre damit die mitgliederstärkste in Deutschland. Der Hauptsitz der BARMER befindet sich in Berlin.
Die BARMER betreut 7.001.690 Mitglieder und 8.497.027 Versicherte und ist damit die zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Sie setzt auf umfangreiche Präventionsprogramme und vielfältige Leistungsangebote für Kinder und Familien. Die BARMER erhebt einen Zusatzbeitrag von 3,29 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,89 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BARMER die Testnote 1,5.
Die SECURVITA Krankenkasse ist eine Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen geöffnete Krankenkasse mit Hauptsitz in Hamburg. Sie wurde 1996 von der Securvita Holding AG gegründet. Ein Jahr später erfolgte die bundesweite Öffnung der Kasse.
Die SECURVITA Krankenkasse betreut 153.900 Mitglieder und 218.200 Versicherte. Sie unterstützt seit ihrer Gründung die Etablierung der Naturheilkunde als Ergänzung zur klassischen Schulmedizin und nimmt auf diesem Gebiet eine Vorreiterrolle in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Dementsprechend bietet die SECURVITA Krankenkasse ihren Versicherten ein großes Spektrum an Kostenübernahmen für alternative Medizin und Gesundheitsvorsorge. Die Kasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 3,20 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,80 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die SECURVITA Krankenkasse die Testnote 1,1.


Der Beitragssatz der BARMER beträgt 17,89% (14,60% + 3,29%).


Der Beitragssatz der SECURVITA Krankenkasse beträgt 17,80% (14,60% + 3.20%).


Die BARMER hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit rund 360 Geschäftsstellen.


Zwei Geschäftsstellen, Hamburg und Würzburg


Mit den praktischen Funktionen von Meine BARMER und der BARMER-App sparen Sie Wege, Zeit und Papier. Nützliche Services und Kurse für Ihre Gesundheit inklusive.


In der Internet-Filiale kann man Anträge, Formulare, Adressänderungen etc. ganz bequem am heimischen PC erledigen. Das spart viel Arbeit und Zeit. Für diesen Online-Service ist es erforderlich, dass man sich registriert.
Die Zusendung von Dokumenten (z.B. Krankenscheinen) ist auch über die SECURVITA APP "Meine Krankenkasse" möglich.


Die BARMER kann schnell und einfach über 0800 333 1010 kontaktiert werden.


7 Tage / 24 Stunden kann man die Hotline-Nr. 0800 6003000 erreichen.


Den BARMER Teledoktor erreichen Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 3333 500. Sie erhalten eine medizinische Beratung per Telefon, Chat oder Nachricht (App) täglich von 6 bis 24 Uhr. Eine Beratung auf Englisch ist ebenso möglich.


Ein medizinisches Expertenteam steht für SECURVITA-Versicherte rund um die Uhr bereit, um persönliche Fragen zu beantworten.


- Pflegeberatungshotline: 0800 333 10 10
- Medizinische Hotline: 0800 3333 500
- englischsprachige Servicerufnummer: 0800 333 0060
- Servicerufnummer aus dem Ausland: +49 2025683331010


Pflegehotline 040 / 3347-7 in der Zeit von 7 bis 19 Uhr


Eine persönliche Beratung gibt es bei der BARMER nicht nur in einer der Geschäftsstellen bundesweit, sondern auch direkt zu Hause von den mobilen Beratern durch individuelle Terminvereinbarung – auch außerhalb der Geschäftsstellenzeiten.


Persönliche Beratung wird in den beiden Geschäftsstellen angeboten.


Ziel des Wartezeitenmanagement der BARMER ist es, für Sie einen Facharzttermin in einem möglichst angemessenen Zeitrahmen zu vereinbaren.


Die SECURVITA Krankenkasse bietet ihren Versicherten zusätzliche Unterstützung bei der Vermittlung von Facharztterminen im Rahmen der ärztlichen Zweitmeinung über einen gesonderten Vertrag.


Die BARMER unterstützt Patientinnen und Patienten bei der Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers mit ausführlichen Informationen und individueller Beratung. Die Spezialisten des Behandlungsfehler-Telefons erreichen Sie über unseren Telefonservice unter 0800 333 10 10.


Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gewährt.


Die BARMER verfügt über ein kompetentes Beschwerdemanagement unter folgenden Rufnummern:
bei Komplimenten für die BARMER: 0800 3331010
bei Beschwerden über die BARMER: 0800 3330020


Beschwerdestelle vorhanden


Sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt, übernimmt die BARMER die Kosten für die Zwischenbettbezüge (Kopfkissen-, Oberbett- und Matratzenbezug) in Höhe der mit unseren Kooperationspartnern vereinbarten Preise. In den von der BARMER gezahlten Preisen ist ein eventuell notwendiger Austausch aufgrund von Verschleiß oder eines Defektes für zehn Jahre enthalten, sofern der Defekt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.


Im Rahmen eines Vertrages übernimmt die SECURVITA Krankenkasse die Kosten für die Allergie Bettwäsche.


Nach einem Krankenhausaufenthalt (z. B. nach ambulanter Operation oder einer onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie) unterstützt die BARMER ihre Versicherten mit bis zu 26 Wochen Haushaltshilfe, wenn im Haushalt mindestens ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder auf Hilfe (z. B. aufgrund einer Behinderung) angewiesen ist.
Während einer Krankenhausbehandlung oder einer Reha-Maßnahme unterstützt die BARMER mit max. 4 Wochen Haushaltshilfe, wenn ein Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr im Haushalt lebt.


Die SECURVITA übernimmt auch dann die Kosten für die Haushaltshilfe, wenn und solange Versicherte häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erhalten. Zusätzlich wird eine Haushaltshilfe gewährt für max. 2 Wochen. Eine Verlängerung der Dauer der Erstattung erfolgt auch für mehr als 26 Wochen (mit Kind).


Lebt ein BARMER Mitglied ohne Kinder im eigenen Haushalt, unterstützt die BARMER z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie mit bis zu 4 Wochen Haushaltshilfe.


Die SECURVITA übernimmt auch dann die Kosten für die Haushaltshilfe, wenn und solange Versicherte häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erhalten. Zusätzlich wird eine Haushaltshilfe gewährt für max. 2 Wochen. Eine Verlängerung der Dauer der Erstatttung erfolgt auch für mehr als 4 Wochen ( ohne Kind) für die Dauer von 2 Wochen.


Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Osteopathie, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.


Die SECURVITA Krankenkasse erstattet bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Erstattung erfolgt in Höhe von bis zu 50 Euro je Sitzung. Pro Quartal wird nur eine Verordnung mit max. 3 Sitzungen erstattet.


Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Selektivvertrages übernommen. Der Vertrag ist mit dem Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen.


Die SECURVITA Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten für Erst- und Folgeanamnesen, wenn der behandelnde Arzt dem Homöopathievertrag der SECURVITA Krankenkasse bereits beigetreten ist.


Heileurythmie, Maltherapie, das Plastisch-Therapeutische Gestalten, die Rhythmische Massage nach Wegmann und die Therapeutische Sprachgestaltung werden unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst.


Erstanamnesen und Beratungen können bei der SECURVITA Krankenkasse über die Versichertenkarte erfolgen. Erstattet werden außerdem Kosten für Heileurythmie, Maltherapie, Plastisch-therapeutisches Gestalten, Rhythmische Massage nach Wegman und Sprachgestaltung.


Die BARMER und die Kliniken Essen Mitte haben einen Vertrag über eine Besondere Versorgung geschlossen. Durch die Vernetzung der stationären und ambulanten Leistungserbringer soll die Versorgung von Versicherten mit chronischem Kopfschmerz/Migräne deutlich verbessert werden.


Die SECURVITA Krankenkasse möchte die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) stärken und für ihre Versicherten zugänglich machen. Deshalb bietet sie im Rahmen eines bundesweiten Naturheilkundevertrages allen Versicherten die Kostenübernahme für Diagnosen und Behandlungen an.


Für Migränepatienten besteht mit den Kliniken Essen-Mitte/Klinik für Naturheilkunde und Integrative Medizin, ein Versorgungsvertrag. Hier bewährt sich ein Konzept aus „Integrativer Medizin“, bei dem das Beste aus Naturheilkunde und klassischer Schulmedizin miteinander kombiniert wird. Es besteht aus ambulanten, stationären und teilstationären Modulen.


Die SECURVITA hat einen Vertrag abgeschlossen, der Kassenärzte mit einer Zusatzweiterbildung in Naturheilverfahren berechtigt, mit der SECURVITA abzurechnen. Anerkannt sind Naturheilverfahren aus dem Hufelandverzeichnis oder dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, sofern sie nicht durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind.


Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), werden für Schwangere im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200€ bezuschusst.


Die SECURVITA Krankenkasse erstattet die Kosten für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel der Naturheilverfahren aus den Bereichen Homöopathie, Anthroposophische Medizin und Phytotherapie in Höhe von bis zu 100 Euro pro Jahr ab Vollendung des 12. Lebensjahres. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung durch einen kassenzugelassenen Arzt.


Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden


Die SECURVITA Krankenkasse bezuschusst allen Versicherten zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung mit jeweils 26 Euro.


Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für erweiterte zahnmedizinische Leistungen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden


Das Dentallabor Dentaltrade bietet allen Versicherten der SECURVITA Zahnersatzleistungen zum Spartarif. Der hochwertige Zahnersatz bietet eine Kostenersparnis von bis zu 85 %. Mitglieder der SECURVITA profitieren von einem zusätzlichen Rabatt von 5 % auf Dentaltrade-Zahnersatz. Zahnersatz zum Festpreis


Übernahme der Kosten für eine einmalige Zahnversiegelung bei Kieferorthopädischer Behandlung in Höhe von 50 € für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Wir bieten unseren Versicherten zudem ein besonderes Zweitmeinungsangebot bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie an.


Die Securvita Krankenkasse gewährt ihren Versicherten folgende Zusatzleistungen:
- Fissurenversiegelung der kariesfreien Prämolaren
- Zuschuss zum Retainer jeweils im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung
- ergänzende Leistungen bei der Wurzelbehandlung
- Bakterientest im Rahmen der Parodontosebehandlung


Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Sehhilfe, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden




Die BARMER übernimmt für ihre Versicherten unter 35 Jahre aller zwei Jahre die Kosten für Hautscreening. Ab wann der Haut-Check der Barmer in Anspruch genommen werden kann, variiert je nach Bundesland. So ist in den meisten Bundesländern ein Haut-Check ab 15 Jahren möglich, in einzelnen früher oder auch etwas später.


Zusätzlich können Versicherte der SECURVITA Krankenkasse bereits vor Vollendung des
35. Lebensjahres das Hautscreening durchführen lassen. Die SECURVITA Krankenkasse erstattet dafür die Kosten in Höhe von bis zu 40 Euro alle zwei Kalenderjahre.


Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur sportmedizinischen Untersuchung, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.


Die SECURVITA Krankenkasse erstattet 100 Prozent des Rechnungsbetrages bei Vertragsärzten (Sportmediziner), jedoch nicht mehr als 60 Euro für die Basis bzw. nicht mehr als 120 Euro für die erweiterte Untersuchung sofern Risikofaktoren vorliegen in einem Zeitraum von zwei Jahren.




Bereits ab Vollendung des 45. Lebensjahres gewährt die SECURVITA Krankenkasse bei Vorliegen von Risikofaktoren einmalig einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Euro zur Koloskopie.


Die Brustkrebsfrüherkennung beim Frauenarzt wird ab dem Alter von 30 Jahren von der BARMER bezahlt. Eine frühzeitige Brustkrebsdiagnose ermöglicht eine schonende Therapie und verbessert die Heilungschancen für Brustkrebs. Aus diesem Grund werden regelmäßige Untersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung angeboten.
Die deutschlandweite Gendiagnostik zur Risikofeststellung bei familiärer Belastung mit Brustkrebs in den Zentren des Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs kann das individuelle Risiko ermitteln. In dieser Leistung enthalten sind die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, eine intensivierte Früherkennungsmaßnahme und die Gendiagnostik. Sofern die Notwendigkeit festgestellt wurde, werden auch mehrere Früherkennungsuntersuchungen bezahlt.
Außerdem können alle Versicherte, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.


Das Modellvorhaben Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik (QuaMaDi) verfolgt das Ziel, Brustkrebs in einem frühzeitigen Stadium zu entdecken und somit die Heilungschancen von erkrankten Frauen zu erhöhen.
Außerdem Kostenübernahme für Gendiagnostik zur Feststellung von Brustkrebstypen bei familiärer Vorbelastung.


Zuschuss in Höhe von 21 € pro Tag für chronisch kranke Kleinkinder.


Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V in anerkannten Kurorten übernimmt die SECURVITA Krankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16 Euro. Ein Zuschuss kann gewährt werden, sofern die Maßnahme mindestens 14 Kalendertage dauert.


Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für Leistungen wie z.B. ein großes Blutbild, eine Vitaminwertbestimmung zu Vitaminen B12 und D, ... begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.


Ergänzend zum gesetzlichen, einmaligen Gesundheits-Check-up, erstattet die SECURVITA Krankenkasse bei Vorliegen von Risikofaktoren (z.B. Übergewicht, Hypertonie) alle 3 Jahre weitere Check-up-Untersuchungen zwischen 18 und 34 Jahren.


Impfungen bzw. Medikamente gegen FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Influenza, Malaria, Meningokokken, Tollwut, Typhus, Cholera und Kinderlähmung (Poliomeyelitis) werden vollständig bezahlt.


Kosten für umfassende Reiseschutzimpfungen, insbesondere bei Reisen in tropische Länder werden übernommen. Dazu zählen Impfungen gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B,Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus und Poliomyelitis. Malariaprophylaxe.


Vollständige Kostenübernahme


Die Grippeschutzimpfung wird übernommen (Satzungsleistung).


Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 100 Euro je Maßnahme. Erstattet werden max. 2 digitale Kurse pro Jahr.


Zertifizierte Online-Fitnesskurse (§20 SGB V) werden zu 100 Prozent erstattet - bis max. 150 Euro je Kurs, zweimal im Jahr.


Die BARMER erstattet wohnortferne, mehrtägige Kompaktkurse. Pro Kurs werden bis zu 75 Euro erstattet, der Gesamtzuschuss beträgt somit 150 Euro.


Die SECURVITA Krankenkasse fördert die Teilnahme an Gesundheitsreisen wie AKON oder die BKK Aktivwoche mit einen Zuschuss von maximal 200 Euro.


Die BARMER unterstützt ihre Versicherten mit eigenen Präventionsangeboten z.B. im Handlungsfeld Stressreduktion und Entspannung, Bewegung oder gesunder Schlaf für die Gesundheit aktiv zu werden. Zwei Kurse pro Jahr werden zu 100% übernommen (kostenfrei).


Die SECURVITA bietet ihren Versicherten Präventionskurse im Bereich der anthroposophischen Medizin. Dafür leistet die SECURVITA einen Zuschuss in Höhe von bis zu 150 Euro je Kurs / 2 x pro Jahr.


Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 75 € je Maßnahme die vor Ort durchgeführt wird, 100 € für online-basierte Maßnahmen. Erstattet werden max. 2 Kurse pro Jahr.


Die SECURVITA Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Gesundheitsförderung und Prävention zu 100 Prozent bis maximal 150 Euro je Kurs, zweimal im Jahr. Der Zuschuss beträgt maximal 300 Euro im Kalenderjahr.


Mit dem 300-Euro-Budget für Digitale Gesundheitsleistungen wird die Förderung digitaler Produkte ermöglicht. Der Anspruch besteht einmal im Kalenderjahr. Dabei kann es sich um Apps fürs Smartphone und Tablet oder webbasierte Anwendungen für PC oder Laptop handeln.




Beim BARMER Bonusprogramm können Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten Punkte sammeln und in
drei Prämien bis max. 1.000 Punkte pro Jahr einlösen: Geldprämie bis zu 100 Euro, Top-Geldprämie bis zu 150 Euro oder Punkte verschenken bis zu 1.000 Punkte.
Alle Prämien sind miteinander kombinierbar und das Punkte sammeln ist ohne Begrenzung möglich. Die maximale Prämienhöhe von 1.000 Punkten steht den Versicherten immer neu vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres zur Verfügung. Gutgeschriebene Punkte bleiben bis zum 31.12. des Folgejahres gültig.
Reichen Versicherte drei aufeinander folgende Jahre 500 Punkte ein, erhalten sie 500 zusätzliche Punkte automatisch auf ihrem Punktekonto von der BARMER für ihr regelmäßiges gesundheitsbewusstes Verhalten gutgeschrieben.


Für vielfältige gesundheitsfördernde Maßnahmen und Aktivitäten erhält man Geld- oder Sachprämien sowie Einkaufsgutscheine im Wert von mehreren hundert Euro im Jahr.
Bonuspunkte und Prämienansprüche sind vier Jahre gültig. Voraussetzung dafür ist, dass der Teilnehmer regelmäßig aktiv und das Konto nicht länger als 24 Monate ohne Bonuspunktegutschrift ist.


Bei den Selbstbehalttarifen der BARMER trägt das Mitglied einen Eigenanteil bei bestimmten Leistungen und erhält eine Prämie, wenn innerhalb eines Jahres keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Prämie kann je nach Tarif bis zu 450 Euro betragen. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs drei Jahre gebunden (Bindungsfrist).


Mit dem Wahltarif Prämienzahlung bei Selbstbehalt verzichten die Mitglieder der SECURVITA auf bestimmte Leistungen wie z.B. Kuren, Haushaltshilfe, Heilmittel oder Arzneimittel der Naturheilverfahren. Je nach gewählter Tarifstufe erstattet die SECURVITA eine garantierte Prämie von 150 Euro, 250 Euro oder 350 Euro. In Abhängigkeit von der Tarifstufe unterliegen nur wenige Leistungen einem Selbstbehalt von 250 Euro, 450 Euro oder 650 Euro. Nach Abzug der Prämie tragen die Mitglieder ein Risiko von 100 Euro bis 300 Euro pro Jahr. Alle übrigen Leistungen können weiterhin wie gewohnt in Anspruch genommen werden.


Bei Teilnahme am Wahltarif A200 werden Kunden der BARMER mit einer Prämie bis zu 200 Euro belohnt. Sofern keine Leistungen in Anspruch genommen werden, beträgt die Prämie 80 Euro im ersten, 120 Euro im zweiten und 200 Euro ab dem dritten Kalenderjahr. Kalenderjahre, die sich nicht an ein leistungsfreies Vorjahr anschließen, gelten als erstes Kalenderjahr. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs ein Jahr gebunden (Bindungsfrist).


Als Mitglied der SECURVITA Krankenkasse kann man einen Tarif
Prämienauszahlung bei Leistungsfreiheit wählen, mit dem Beiträge von
bis zu 600 Euro zurückgezahlt werden, sofern man ein Kalenderjahr
keine kurativen Leistungen in Anspruch genommen hat. Erstattung eines
vollen Monatsbeitrags aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.


Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung möglich


Mit der Kombination der Wahltarife Prämienauszahlung bei Leistungsfreiheit und Prämienzahlung bei Selbstbehalt kann man bis zu 900 Euro jährlich als Prämie von der SECURVITA Krankenkasse ausgezahlt bekommen.


Die BARMER bietet ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung (hausarztzentrierte Versorgung) nach § 73b SGB V an. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig.


Die SECURVITA BKK bietet ihren Versicherten zur Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung eine hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V auf der Grundlage von Verträgen mit Hausärzten, Gemeinschaften von Hausärzten, Trägern von Einrichtungen, die eine hausarztzentrierte Versorgung durch vertragsärztliche Leistungserbringer, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, anbieten oder Kassenärztlichen Vereinigungen an, soweit diese von Gemeinschaften von Hausärzten dazu ermächtigt wurden. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig.


Die BARMER bietet ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme bei Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs (für Frauen & divers), Asthma bronchiale (ab 1 Jahr) und COPD (ab 18 Jahren) sowie in immer mehr Regionen Deutschlands auch für Osteoporose (Frauen & divers ab 50 sowie Männer ab 60 Jahren) an. Ziel ist auch hier ein flächendeckendes Angebot. Die Teilnahme an den strukturierten Behandlungsprogrammen ist für die Versicherten freiwillig und kostenlos. Versicherte haben zudem die Möglichkeit an einer Patientenschulung teilzunehmen. Sie lernen mit ihrer Erkrankung so gut wie möglich zu leben und den Verlauf positiv zu beeinflussen. Die Kosten hierfür übernimmt die BARMER.


Die SECURVITA BKK führt im Rahmen von § 137f SGB V strukturierte Behandlungsprogramme durch.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Bayern und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BARMER
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und IKK classic
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BARMER
- Vergleich zwischen Audi BKK und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Hessen und BARMER
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BARMER
- Vergleich zwischen hkk und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BARMER und AOK NordWest
- Vergleich zwischen KNAPPSCHAFT und BARMER
- Vergleich zwischen KKH Kaufmännische Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen HEK-Hanseatische Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen SBK und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Bremen/Bremerhaven und BARMER
- Vergleich zwischen mhplus BKK und BARMER
- Vergleich zwischen Debeka BKK und BARMER
- Vergleich zwischen IKK Südwest und BARMER
- Vergleich zwischen Pronova BKK und BARMER
- Vergleich zwischen IKK gesund plus und BARMER
- Vergleich zwischen Heimat Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK mkk und BARMER
- Vergleich zwischen VIACTIV Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK Pfalz und BARMER
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und BARMER
- Vergleich zwischen BOSCH BKK und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Vergleich zwischen Salus BKK und BARMER
- Vergleich zwischen Novitas BKK und BARMER
- Vergleich zwischen IKK - Die Innovationskasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK Linde und BARMER
- Vergleich zwischen BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER und BARMER
- Vergleich zwischen R+V Betriebskrankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK EUREGIO und BARMER
- Vergleich zwischen BKK firmus und BARMER
- Vergleich zwischen BKK24 und BARMER
- Vergleich zwischen BKK ProVita und BARMER
- Vergleich zwischen BKK Scheufelen und BARMER