Detail-Vergleich aller Leistungen
14 Kategorien · 45 Vergleichspunkte
AOK Sachsen-Anhalt
BARMER
Zusatzbeitrag
1 Punkt
AOK Sachsen-Anhalt3
BARMER1
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Der Beitragssatz der AOK Sachsen-Anhalt beträgt 17,49% (14,60% + 2,89%).
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Der Beitragssatz der BARMER beträgt 17,89% (14,60% + 3,29%).
Service
9 Punkte
AOK Sachsen-Anhalt16
BARMER21
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Die AOK Sachsen-Anhalt hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit 44 Kundencentern in Sachsen-Anhalt
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Die BARMER hat ein dichtes Filialnetz mit rund 343 Filialen.
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"Meine Gesundheitswelt" ist das Online-Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt. Dokumentenübermittlung in elektronischer Form ist über die App „Meine AOK“ und in der "Meine Gesundheitswelt" möglich.
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Mit den praktischen Funktionen im Mitgliederbereich Meine BARMER per App oder im Web sparen Sie Wege, Zeit und Papier. Nützliche Services und Kurse für Ihre Gesundheit inklusive.
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Die AOK Sachsen-Anhalt ist unter der kostenfreien Service-Hotline (0391 287840242) 7 Tage pro Woche rund um die Uhr (24h) erreichbar.
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Die BARMER kann schnell und einfach über das BARMER Telefon unter 0202 568 333 1010 kontaktiert werden.
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"AOK-Clarimedis" ist ein exklusiver Informations-Service für Versicherte der AOK. Rund um die Uhr (24h) beantwortet ein Fachärzteteam unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1265 265 Fragen zum Thema Gesundheit. Zusätzlich werden darüber Videosprechstunden zu den Themen Orthopädie, Onkologie oder Schwangerschaft/ Geburt und Dermatologie angeboten.
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Den BARMER Teledoktor erreichen Sie unter der kostenfreien Telefonnummer +49 (0) 202 568 333 3500. Sie erhalten eine medizinische Beratung per Telefon, Chat oder Nachricht (App) täglich von 6 bis 24 Uhr. Eine Beratung auf Englisch ist ebenso möglich.
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Pflegeberatungshotline: 0391 2878 40191
AOK-Babytelefon: 0800 126 5265
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- Pflegeberatungshotline: 0202 568 333 1010
- Medizinische Hotline: +49 (0) 202 568 333 3500
- englischsprachige Servicerufnummer: +49 (0) 202 568 333 3560
- Servicerufnummer aus dem Ausland: +49 2025683331010
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Die AOK Sachsen-Anhalt verfügt im Bundesland über 44 Kundencenter mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten, in denen sich Versicherte persönlich beraten lassen können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich zu Hause von den Mitarbeitern beraten zu lassen oder direkt per Videotelefonie.
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Eine persönliche Beratung gibt es bei der BARMER nicht nur in einer der BARMER Filialen bundesweit, sondern auch direkt zu Hause von den mobilen Beratern durch individuelle Terminvereinbarung – auch außerhalb der Filialzeiten.
AOK Sachsen-Anhalt
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Ziel des Wartezeitenmanagement der BARMER ist es, für Sie einen Facharzttermin in einem möglichst angemessenen Zeitrahmen zu vereinbaren.
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Speziell geschulte Patientenberater stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, die dabei unterstützen, einen Behandlungsfehler zu klären und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
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Die BARMER unterstützt Patientinnen und Patienten bei der Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers mit ausführlichen Informationen und individueller Beratung. Die Spezialisten des Behandlungsfehler-Telefons erreichen Sie über unser BARMER Telefon unter 0202 568 333 1010.
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Beschwerden können telefonisch über die Servicehotline unter 0391 2878 40191, in jedem Kundencenter, über das Kontaktformular (service@san.aok.de) oder postalisch an: AOK Sachsen-Anhalt, FB Service, Beschwerdemanagement, 39084 Magdeburg mitgeteilt werden.
Über ein strukturiertes Beschwerdemanagement werden die eingegangenen Hinweise aufgenommen und bearbeitet.
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Die BARMER verfügt über ein kompetentes Beschwerdemanagement unter folgender Rufnummer: 0202 568 333 1010
Kinder
1 Punkt
AOK Sachsen-Anhalt2
BARMER3
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Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt alle 10 Jahre einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für ein dreiteiliges Allergiebettwäscheset (Kissen- und Bettdeckenzwischenbezug und ein Matratzenbezug), wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt ein Rezept mit der Diagnose „Hausstaubmilbenallergie“ ausstellt.
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Sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt, übernimmt die BARMER die Kosten für die Zwischenbettbezüge (Kopfkissen-, Oberbett- und Matratzenbezug) in Höhe der mit unseren Kooperationspartnern vereinbarten Preise. In den von der BARMER gezahlten Preisen ist ein eventuell notwendiger Austausch aufgrund von Verschleiß oder eines Defektes für zehn Jahre enthalten, sofern der Defekt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Krankenpflege / Haushaltshilfe
2 Punkte
AOK Sachsen-Anhalt3
BARMER1
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Die AOK stellt auch dann Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheitszeit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe kann bis zu einer Dauer von 52 Wochen gewährt werden, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
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Nach einem Krankenhausaufenthalt (z. B. nach ambulanter Operation oder einer onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie) unterstützt die BARMER ihre Versicherten mit bis zu 26 Wochen Haushaltshilfe, wenn im Haushalt mindestens ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder auf Hilfe (z. B. aufgrund einer Behinderung) angewiesen ist.
Während einer Krankenhausbehandlung oder einer Reha-Maßnahme unterstützt die BARMER mit max. 4 Wochen Haushaltshilfe, wenn ein Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr im Haushalt lebt.
AOK Sachsen-Anhalt
BARMER
Naturheilverfahren
6 Punkte
AOK Sachsen-Anhalt2
BARMER2
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Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 Euro begrenzt.
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Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm BARMER Bonus teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 200 EUR zur Osteopathie, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
AOK Sachsen-Anhalt
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Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Selektivvertrages übernommen. Wenn Sie und Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt am Homöopathie-Vertrag der BARMER teilnehmen, können Sie sich 24 Monate lang über diesen Vertrag homöopathisch behandeln lassen. Anschließend folgt ein Ruhejahr.
AOK Sachsen-Anhalt
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Heileurythmie, Maltherapie, das Plastisch-Therapeutische Gestalten, die Rhythmische
Massage nach Wegmann und die Therapeutische Sprachgestaltung werden unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst.
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Akupunktur gehört zur traditionellen chinesischen Medizin. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen. Vorausgesetzt Sie haben die Diagnose: chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS) oder chronischen Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose.
In begründeten Ausnahmefällen übernimmt die AOK die Kosten auch für bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen für jeweils Rückenschmerz und Arthrose in den Knien.
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Die BARMER und die Kliniken Essen Mitte haben einen Vertrag über eine Besondere Versorgung geschlossen. Durch die Vernetzung der stationären und ambulanten Leistungserbringer soll die Versorgung von Versicherten mit chronischem Kopfschmerz/Migräne deutlich verbessert werden.
AOK Sachsen-Anhalt
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Für Migränepatienten besteht mit den Kliniken Essen-Mitte/Klinik für Naturheilkunde und Integrative Medizin, ein Versorgungsvertrag. Hier bewährt sich ein Konzept aus „Integrativer Medizin“, bei dem das Beste aus Naturheilkunde und klassischer Schulmedizin miteinander kombiniert wird. Es besteht aus ambulanten, stationären und teilstationären Modulen.
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Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel) einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
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Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), werden für Schwangere im Rahmen des Extra-Budgets durch BARMER Familie Plus mit max. 200€ bezuschusst.
Zahnvorsorge
3 Punkte
AOK Sachsen-Anhalt3
BARMER0
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Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
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Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm BARMER Bonus teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 200 EUR zur PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
AOK Sachsen-Anhalt
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Alle Versicherten, die erfolgreich an unserem Bonusprogramm BARMER Bonus teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 200 EUR für erweiterte zahnmedizinische Leistungen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
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Zahnvorsorge bei Kindern vom 6. bis 30. Lebensmonat: Neben Früherkennungsuntersuchungen kann bei Kleinkindern mit initialer Kariesschädigung zusätzlich zweimal je Kalenderhalbjahr eine lokale therapeutische Fluoridierung der betreffenden Milchzähne mit Fluoridlack durchgeführt werden.
Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung:
Bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange zahlt die AOK Sachsen-Anhalt 2 x 100 Euro für die Versiegelung der Zahnflächen mit einem Schutzlack (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
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Übernahme der Kosten für eine einmalige Zahnversiegelung bei Kieferorthopädischer Behandlung in Höhe von 50 € für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Wir bieten unseren Versicherten zudem ein besonderes Zweitmeinungsangebot bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie an.
Sehhilfen
1 Punkt
AOK Sachsen-Anhalt0
BARMER0
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Berufskraftfahrer erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20 EUR zur Entspiegelung ihrer Brille.
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Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm BARMER Bonus teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 200 EUR zur Sehhilfe, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Vorsorge
7 Punkte
AOK Sachsen-Anhalt12
BARMER11
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Für ein Hautkrebsscreening zwischen 18 und 35 Jahre zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die AOK Sachsen- Anhalt bietet darüber hinaus in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung und kostenfreie Begutachtung für Hautprobleme. Dies gilt auch für Muttermaluntersuchungen, die von den meisten kooperierenden Krankenkassen über OnlineDoctor nicht übernommen werden. AOK Versicherte können bis zu 2 mal im Quartal ein Foto eines verdächtigen Leberflecks hochladen und in max. 48 Stunden eine kostenlose Einschätzung und Therapieempfehlung erhalten.
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Die BARMER übernimmt für ihre Versicherten unter 35 Jahre aller zwei Jahre die Kosten für Hautscreening. Ab wann der Haut-Check der Barmer in Anspruch genommen werden kann, variiert je nach Bundesland. So ist in den meisten Bundesländern ein Haut-Check ab 15 Jahren möglich, in einzelnen früher oder auch etwas später.
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120 Euro Zuschuss im Rahmen der Teilnahme am AOK-Laufcoach
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Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm BARMER Bonus teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 200 EUR zur sportmedizinischen Untersuchung, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
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Erweiterte Darmkrebsvorsorge unter 50 Jahren mit einem familiären Risiko für Darmkrebs: vorgezogene Koloskopie und wenn medizinisch erforderlich, kann eine Darmspiegelung durchgeführt werden.
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Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm BARMER Bonus teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 200 EUR zur Magen- und Darmkrebsvorsorge, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
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Die AOK AOK Sachsen- Anhalt bietet ein Früherkennungsprogramm für Versicherte mit familiärer Belastung für u.a. Eierstockkrebs an. Inhalte sind: Risikofeststellung, Beratung mit unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen, eine Gendiagnostik und eine frühzeitige Behandlung und Sicherheit in der Versorgung auf hochspezialisiertem Niveau.
Beratung und Aufklärung durch Gynäkologen zur Befähigung der Selbstuntersuchung der Brust (ab dem 25. Geburtstag bis zum 30. Geburtstag)
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Die Brustkrebsfrüherkennung beim Frauenarzt wird ab dem Alter von 30 Jahren von der BARMER bezahlt. Eine frühzeitige Brustkrebsdiagnose ermöglicht eine schonende Therapie und verbessert die Heilungschancen für Brustkrebs. Aus diesem Grund werden regelmäßige Untersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung angeboten.
Die deutschlandweite Gendiagnostik zur Risikofeststellung bei familiärer Belastung mit Brustkrebs in den Zentren des Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs kann das individuelle Risiko ermitteln. In dieser Leistung enthalten sind die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, eine intensivierte Früherkennungsmaßnahme und die Gendiagnostik. Sofern die Notwendigkeit festgestellt wurde, werden auch mehrere Früherkennungsuntersuchungen bezahlt.
Außerdem können alle Versicherte, die erfolgreich an unserem Bonusprogramm BARMER Bonus teilgenommen haben, die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 200 EUR für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
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Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Sachsen-Anhalt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.
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Die BARMER übernimmt bei genehmigten ambulanten Vorsorgekuren die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Anreise bis zu 16 Euro pro Tag.
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Die AOK Sachsen-Anhalt hat einen Vertrag zur besonderen Versorgung der stereotaktischen Radiochirurgie nach §140a SGB V.
Das ist ein innovatives Bestrahlungsverfahren bei bestimmten Tumoren und neurologischen Erkrankungen.
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Es stehen innovative Behandlungsmethoden, wie die Protonentherapie, die Radiochirurgie Cyberknife sowie der Magnetresonanz-Linearbeschleuniger „MR-Linac“ zur Verfügung.
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Check-up plus: Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Blutwerte erhoben, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.
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Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm BARMER Bonus teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 200 EUR für Leistungen wie z.B. erweiterte Krebsfrüherkennungsleistungen, Medizinische Selbsttests, Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus, ein großes Blutbild, eine Vitaminwertbestimmung zu Vitaminen B12 und D, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
Impfungen
3 Punkte
AOK Sachsen-Anhalt5
BARMER8
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Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos). Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Bezuschusst werden die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.
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BARMER Reiseimpfungen Plus: Impfungen bzw. Medikamente gegen FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Influenza, Malaria, Meningokokken, Tollwut, Typhus, Chikungunya, Cholera und Kinderlähmung (Poliomeyelitis) werden vollständig bezahlt.
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Grippeschutz gibt es für Kinder und Erwachsene ohne Altersbeschränkung.
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Grippeschutzimpfung bezahlt die BARMER für alle Versicherten vollständig.
AOK Sachsen-Anhalt
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Vollständige Kostenübernahme: Die BARMER übernimmt die Kosten für die HPV-Impfung bis zum 26. Geburtstag - für Jungen und Mädchen.
Spezielle Leistungen
1 Punkt
AOK Sachsen-Anhalt2
BARMER3
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Für Online-Fitness-Kurse erstattet die AOK Sachsen-Anhalt jeweils bis zu 80 Euro im Kalenderjahr für zwei Maßnahmen, vorausgesetzt die Kurse sind bei der "Zentralen Prüfstelle Prävention" gelistet.
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- Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 100 Euro je Maßnahme. Erstattet werden max. 2 digitale Kurse pro Jahr.
- Kooperation mit Gymondo: Nach Anmeldung erhalten die Teilnehmenden Zugriff auf zertifizierte Präventionskurse sowie kostenfrei einen vollwertigen Zugang zur Online-Fitness-Plattform von Gymondo.
- Weitere Kurse sind z.B. Gewichtsmanagement mit Hello Inside und Dein Schlaf by SleepScore
Prävention
4 Punkte
AOK Sachsen-Anhalt7
BARMER6
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Kostenübernahme erfolgt bei Gesundheitswochenenden in Form von Kompaktangeboten für ausgewählte Zielgruppen, welche wohnortnahe Angebote aufgrund der beruflichen oder familiären Beanspruchung nicht in Anspruch nehmen können.
Erstattung erfolgt bis zu 90 % bis maximal 160 Euro. Kein weiterer Kurs ist in dem Jahr möglich.
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Die BARMER erstattet wohnortferne, mehrtägige Kompaktkurse. Pro Kurs werden bis zu 75 Euro erstattet, der Gesamtzuschuss beträgt somit 150 Euro.
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Eigene AOK Kurse sind kostenfrei und können zweimal pro Jahr genutzt werden beispielsweise Aktiv abnehmen oder Functional Training.
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Die BARMER unterstützt ihre Versicherten mit eigenen Präventionsangeboten z.B. im Handlungsfeld Stressreduktion und Entspannung, Bewegung oder gesunder Schlaf für die Gesundheit aktiv zu werden. Zwei Kurse pro Jahr werden zu 100% übernommen (kostenfrei).
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Die Inanspruchnahme von Gesundheitskursen oder qualitätsgesicherten Kursen anderer Anbieter wird mit bis zu 80 Euro je Versicherten je Kalenderjahr mit bis zu zwei Maßnahmen gefördert.
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Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 75 € je Maßnahme die vor Ort durchgeführt wird, 100 € für online-basierte Maßnahmen. Erstattet werden max. 2 Kurse pro Jahr.
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Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 600 Euro Zuschuss für Gesundheitsleistungen, Vorsorge- und Fitnessmaßnahmen im Rahmen des neuen Gesundheitskontos. Ein Budget von 600 Euro steht auch jedem familienversicherten Angehörigen zur Verfügung.
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Mit dem 300-Euro-Budget für Digitale Gesundheitsleistungen wird die Förderung digitaler Produkte ermöglicht. Der Anspruch besteht einmal im Kalenderjahr. Dabei kann es sich um Apps fürs Smartphone und Tablet oder webbasierte Anwendungen für PC oder Laptop handeln.
Bonusmodelle
2 Punkte
AOK Sachsen-Anhalt2
BARMER2
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Beim Bonusprogramm der AOK Sachsen-Anhalt können Versicherte 130 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
- 20 Euro Aktive Betätigung im Sportverein / Hochschulsport / Fitnessstudio
- 10 Euro Schutzimpfung
- 10 Euro Zahnuntersuchung
- 10 Euro Sportabzeichen
- 10 Euro Schwimmabzeichen
- 10 Euro Sportveranstaltung
- 10 Euro Erste-Hilfe-Kurs
- 10 Euro 1.Blutspende / Knochenmarkspende
- 10 Euro 2.Blutspende
- 10 Euro Gesundheitsangebote (Gesundheitskurse, Online-Angebote)
- 20 Euro AOK-Sonderaktion (2 x 10 Euro)
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Beim Bonusprogramm BARMER Bonus können Versicherte 100 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
- 15 Euro aktive Mitgliedschaft im Sportverein
- 15 Euro Hochschulsport/Betriebssport
- 15 Euro Fitnessstudio
- 15 Euro Teilnahme Sportveranstaltung
- 15 Euro Teilnahme an einer Challenge ( z.B. Lauf-Challenge, Kraft-Challenge, Schritte Challenge, Stressmanagement, GLÜCKSMAMA Beckenboden-Challenge...)
- 15 Euro Präventionskurs
- 15 Euro Sportabzeichen, Schwimmabzeichen
- 10 Euro Schutzimpfung
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro PZR
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Wer am AOK-Gesundheitsbonus der AOK Sachsen-Anhalt teilnimmt, kann sich bis zu 200 Euro im Kalenderjahr sichern.
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Beim BARMER Bonus können Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten Punkte sammeln und in Prämien bis max. 1.000 Punkte pro Jahr einlösen: Geldprämie bis zu 100 Euro oder Top-Geldprämie bis zu 200 Euro.
Alle Prämien sind miteinander kombinierbar und das Punkte sammeln ist ohne Begrenzung möglich. Die maximale Prämienhöhe von 1.000 Punkten steht den Versicherten immer neu vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres zur Verfügung. Gutgeschriebene Punkte bleiben bis zum 31.12. des Folgejahres gültig.
Reichen Versicherte drei aufeinander folgende Jahre 500 Punkte ein, erhalten sie 500 zusätzliche Punkte automatisch auf ihrem Punktekonto von der BARMER für ihr regelmäßiges gesundheitsbewusstes Verhalten gutgeschrieben.
Wahltarife
3 Punkte
AOK Sachsen-Anhalt1
BARMER4
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Der AOK-Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus ist ein Kombination aus Grundbonus, Gesundheitsbonus und Zusatzbonus. Damit der Einsatz überschaubar bleibt, ist die jährliche Eigenbeteiligung je nach Tarifstufe begrenzt.
Jahreseinkommen 30.000 EUR: Prämie 180 EUR (110 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus),
max. Risiko 220 EUR,
Einkommen über der JAEG: Prämie 300 EUR (230 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus), max. Risiko 460 EUR.
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Bei den BARMER Geld-zurück-Tarifen trägt das Mitglied einen Eigenanteil bei bestimmten Leistungen und erhält eine Prämie, wenn innerhalb eines Jahres keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Prämie kann je nach Tarif bis zu 450 Euro jährlich betragen. Das max. Risiko liegt bei 200 Euro pro Jahr. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs drei Jahre gebunden (Bindungsfrist).
AOK Sachsen-Anhalt
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Bei Teilnahme Null-Risiko-Tarif werden Kunden der BARMER mit einer Prämie bis zu 200 Euro belohnt. Sofern keine Leistungen in Anspruch genommen werden, beträgt die Prämie 80 Euro im ersten, 120 Euro im zweiten und 200 Euro ab dem dritten Kalenderjahr. Kalenderjahre, die sich nicht an ein leistungsfreies Vorjahr anschließen, gelten als erstes Kalenderjahr. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs ein Jahr gebunden (Bindungsfrist).
AOK Sachsen-Anhalt
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Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung möglich
DMP, Hausarztmodell
2 Punkte
AOK Sachsen-Anhalt3
BARMER3
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Mehr Gesundheit für Ihre Zukunft - für dieses Ziel hat die AOK Sachsen-Anhalt mit den Hausärzten in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Hausarztprogramms Partnerschaften geschlossen. Alle AOK-Versicherte können ab dem 18. Geburtstag an dem AOK-Hausarztprogramm teilnehmen. Die Teilnahme an dem Programm ist Sie freiwillig und kostenfrei.
Ab dem 18. Lebensjahr können Sie einmalig und ab dem 35. Geburtstag alle zwei Jahre den Check-up Plus nutzen. Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Ihre Blutwerte ausgewertet, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.
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Die BARMER bietet ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung (hausarztzentrierte Versorgung) nach § 73b SGB V an. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig.
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Die AOK bietet ihren Kunden, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
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Die BARMER bietet ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme bei Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs (für Frauen & divers), Asthma bronchiale (ab 1 Jahr) und COPD (ab 18 Jahren) sowie in immer mehr Regionen Deutschlands auch für Osteoporose (Frauen & divers ab 50 sowie Männer ab 60 Jahren) an. Ziel ist auch hier ein flächendeckendes Angebot. Regional gibt es zudem das DMP "Rheumatoide Arthritis" (Schleswig Holstein, Westfalen-Lippe und ab 01.10.26 in Thüringen)
Die Teilnahme an den strukturierten Behandlungsprogrammen ist für die Versicherten freiwillig und kostenlos. Versicherte haben zudem die Möglichkeit an einer Patientenschulung teilzunehmen. Sie lernen mit ihrer Erkrankung so gut wie möglich zu leben und den Verlauf positiv zu beeinflussen. Die Kosten hierfür übernimmt die BARMER.