Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SBK
Die AOK Sachsen-Anhalt ist eine in Sachsen-Anhalt geöffnete Krankenkasse. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Sachsen-Anhalt ging 1998 aus einem Zusammenschluss der AOK Magdeburg und der AOK Halle hervor. Im Jahr 2009 erfolgte zudem eine Fusion mit der BKK Sachsen-Anhalt. Der Hauptsitz der AOK Sachsen-Anhalt befindet
sich in Magdeburg.
Die AOK Sachsen-Anhalt betreut 685.530 Mitglieder und 839.012 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit 44 Kundencentern wird eine flächendeckende Versorgung der Versicherten gewährleistet. Die AOK Sachsen-Anhalt erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,30 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 15,90%.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Sachsen-Anhalt die Testnote 1,3.
Die SBK (Kurzform für Siemens-Betriebskrankenkasse) ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse mit Hauptsitz in Heidenheim an
der Brenz. Sie wurde 1908 als "Betriebs-Krankenkasse der Vereinigten Siemenswerke" gegründet. Die bundesweite Öffnung der Kasse für Versicherte, die nicht im Siemens-Konzern tätig sind, erfolgte im Jahr 1999.
Die SBK betreut 874.585 Mitglieder und 1.122.238 Versicherte. Sie legt dabei großen Wert auf Kundennähe und solide Finanzen. Darüber hinaus bietet die Kasse ihren Kunden zahlreiche Satzungsleistungen, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen, u.a. im Bereich alternative Heilmethoden oder bei Reiseschutzimpfungen. Die Kasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,70 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,30 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die SBK die Testnote 1,4.
Der Beitragssatz der AOK Sachsen-Anhalt beträgt 15,90% (14,60% + 1,30%).
Der Beitragssatz der SBK beträgt 16,30% (14,60% + 1,70%).
Die AOK Sachsen-Anhalt hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit 44 Kundencentern in Sachsen-Anhalt
Die SBK verfügt über ein dichtes Geschäftsstellennetz mit rund 100 Filialen in allen Bundesländern (außer Sachsen-Anhalt).
"Meine Gesundheitswelt" ist das Online-Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt. Dokumentenübermittlung in elektronischer Form ist über die App „Meine AOK“ und in der "Meine Gesundheitswelt" möglich.
In der persönlichen Online-Geschäftsstelle "Meine SBK", die auch per App zur Verfügung steht, können Kunden unabhängig von den Öffnungszeiten vieles bequem erledigen.
Die AOK Sachsen-Anhalt ist unter der kostenfreien Service-Hotline (0800 226 5726) 7 Tage pro Woche rund um die Uhr (24h) erreichbar.
Das SBK-Kundenservice-Team steht rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche unter der Nr. 0800 0 725 725 725 0 kostenfrei zur Verfügung.
"Clarimedis" ist ein exklusiver Informations-Service für Versicherte der AOK. Rund um die Uhr (24h) beantwortet ein Fachärzteteam unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1265 265 Fragen zum Thema Gesundheit. Zusätzlich werden darüber Videosprechstunden zu den Themen Orthopädie, Onkologie oder Schwangerschaft und Geburt angeboten.
Die Experten am SBK-Gesundheitstelefon beantworten rund um die Uhr Ihre Fragen zu Diagnose- und Therapiemöglichkeiten, Arzneimitteln sowie zur Reisemedizin kostenfrei unter 0800 0 725 725 700 0.
Pflegeberatungshotline: 0800 226 5725
AOK-Babytelefon: 0800 126 5265
Ob telefonisch, in einer unserer Geschäftsstellen oder per E-Mail – wir sind persönlich für Sie da und beantworten Ihre Fragen rund um Krankenversicherung und Gesundheit zu den Themen Schwangerschaft & Kind, Pflege, Arzneimittel, Ausland oder für Arbeitgeber.
Die AOK Sachsen-Anhalt verfügt im Bundesland über 44 Kundencenter mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten, in denen sich Versicherte persönlich beraten lassen können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich zu Hause von den Mitarbeitern beraten zu lassen oder direkt per Videotelefonie.
Bei der SBK hat jeder Kunde seinen persönlichen Kundenberater: Dieser kümmert sich um alle Belange, so dass Sie Service "aus einer Hand" erhalten. Ihren persönlichen Kundenberater erreichen SBK-Kunden in ihrer Geschäftsstelle zwischen 8 und 18 Uhr.
Vermittlung von dringenden Facharztterminen durch Hausarzt
Der SBK-Terminservice sucht kostenfrei nach dem geeigneten Facharzt und informiert innerhalb von wenigen Werktagen über einen passenden Termin.
Den SBK-Terminservice können Sie auch direkt online über das Kontaktformular nutzen: https://terminservice.4sigma.de/SBK/
Speziell geschulte Patientenberater stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, die dabei unterstützen, einen Behandlungsfehler zu klären und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Die SBK-Experten beraten kostenfrei zum Thema Behandlungsfehler per Telefon unter 0800 0 725 725 909 0 oder Kontaktformular: https://www.sbk.org/kontakt/beratung-bei-behandlungsfehlern/.
SBK-Gutachten zu Behandlungsfehlern werden Kunden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Beschwerden können telefonisch über die Servicehotline unter 0800 226 5726, in jedem Kundencenter, über das Kontaktformular (service@san.aok.de) oder postalisch an: AOK Sachsen-Anhalt, FB Service, Beschwerdemanagement, 39084 Magdeburg mitgeteilt werden.
Über ein strukturiertes Beschwerdemanagement werden die eingegangenen Hinweise aufgenommen und bearbeitet.
SBK-Versicherte können sich bei Beschwerden direkt an das Qualitätsmanagement wenden – per Telefon unter 0800 0 725 725 900 0 von Mo. bis Fr. - zwischen 08:00 und 18:00 Uhr oder per Kontaktformular: https://www.sbk.org/kontakt/lob-tadel/.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt alle 10 Jahre einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für ein dreiteiliges Allergiebettwäscheset (Kissen- und Bettdeckenzwischenbezug und ein Matratzenbezug), wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt ein Rezept mit der Diagnose „Hausstaubmilbenallergie“ ausstellt.
Die SBK übernimmt die Kosten für die Allergiebettwäsche (100% zu max. 50 €) und außerdem die Kosten für die Matratzenzwischenbezüge (100% zu max. 21,90 €)
Die AOK stellt auch dann Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheitszeit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe kann bis zu einer Dauer von 52 Wochen gewährt werden, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Lebt im Haushalt mindestens ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann die SBK bis zu 52 Wochen eine Haushaltshilfe übernehmen.
Dazu ist es erforderlich, dass der Arzt bescheinigt, dass die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit nicht möglich ist – und Sie damit auf eine Haushaltshilfe angewiesen sind, das Kind im Falle eines Betreuungsbedarfs nicht anderweitig von Ihnen untergebracht werden kann (zum Beispiel bei den Großeltern oder Freunden) oder ein Elternteil mit einem kranken Kind im Krankenhaus ist und der Partner zu Hause mit den anderen Kindern Unterstützung braucht.
Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (ohne Kinder) wird in Ausnahmefällen gewährt.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 Euro begrenzt.
Die SBK erstattet bis zu 180 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen zu je 30 Euro begrenzt.
Die SBK trägt die vollen Kosten für die Anamnese, Beratung und Behandlung bei allen kooperierenden Vertragsärzten. Nicht erstattet werden Behandlungen bei Heilpraktikern und homöopathische Medikamente.
Akupunktur gehört zur traditionellen chinesischen Medizin. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen. Vorausgesetzt Sie haben die Diagnose: chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS) oder chronischen Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose.
In begründeten Ausnahmefällen übernimmt die AOK die Kosten auch für bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen für jeweils Rückenschmerz und Arthrose in den Knien. Des Weiteren wird die Akupunktur bezuschusst mit 50 Prozent der Rechnungssumme, maximal 50,00 Euro pro Kalenderjahr, wenn der behandelnde Arzt die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ oder „Akupunktur“ trägt.
Die Versicherten erhalten 50% der Rechnungssumme, maximal 50 Euro pro Jahr im Rahmen von Kostenerstattung für die Inanspruchnahme von Naturheilverfahren und Akupunktur; u.a.Phytotherapiebehandlungen, Eigenbluttherapie, Lichttherapie, Reflextherapie, Ernährungsmedizin und Fasten, Bioresonanztherapie, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Ordnungstherapie, bei Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren/ Akupunktur, die am Vertrag teilnehmen.
Bei der Behandlung mit Leistungen der Akupunktur sind nur solche erstattungsfähig, die nicht Bestandteil des GKV-Leistungsspektrums sind.
Die SBK übernimmt die Kosten für eine Balneophototherapie, sofern die Therapie von einem Vertragsarzt oder in einem anerkannten Krankenhaus durchgeführt wird und der Patient an Schuppenflechte erkrankt ist. Außerdem übernimmt die SBK die Kosten für alternative Krebstherapien, Atemtherapien oder Lichttherapien.
Über das SBK-Bonusprogramm ist eine Bezuschussung der Phytotherapie, Feldenkrais, Eigenbluttherapie und Ayurveda möglich.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel) einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
Eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung pro Jahr gibt es bei bestimmten Vertragszahnärzten.
Kostengünstiger Zahnersatz gibt es bei Vertragszahnärzten des Partners dent-net. Außerdem können SBK-Versicherte einen kostenlose Zahnersatzberatung in Anspruch nehmen.
Zahnvorsorge bei Kindern vom 6. bis 30. Lebensmonat: Neben Früherkennungsuntersuchungen kann bei Kleinkindern mit initialer Kariesschädigung zusätzlich zweimal je Kalenderhalbjahr eine lokale therapeutische Fluoridierung der betreffenden Milchzähne mit Fluoridlack durchgeführt werden.
Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung:
Bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange zahlt die AOK Sachsen-Anhalt 2 x 100 Euro für die Versiegelung der Zahnflächen mit einem Schutzlack (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
Wenn eine größere Behandlung mit Zahnersatz ansteht können SBK-Versicherte die exklusive SBK-Zahnersatzberatung nutzen.
Berufskraftfahrer erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20 EUR zur Entspiegelung ihrer Brille.
Über das SBK-Bonusprogramm können Versicherte Rechnungen von Optiker, Drogeriemarkt, Onlineshops über Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke abdecken.
Für ein Hautkrebsscreening zwischen 18 und 35 Jahre zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die AOK Sachsen- Anhalt bietet darüber hinaus in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung und kostenfreie Begutachtung für Hautprobleme. Dies gilt auch für Muttermaluntersuchungen, die von den meisten kooperierenden Krankenkassen über OnlineDoctor nicht übernommen werden. AOK Versicherte können bis zu 4 mal im Quartal ein Foto eines verdächtigen Leberflecks hochladen und in max. 48 Stunden eine kostenlose Einschätzung und Therapieempfehlung erhalten.
Die SBK bietet als Mehrleistung für ihre Versicherten unter 35 Jahren die Kostenübernahme für die Hautkrebsvorsorge jährlich incl. Auflichtmikroskopie an. Das Screening unter 35 Jahren kann bei zugelassenen Hautärzten durchgeführt werden. In Bayern und Niedersachsen ist die Übernahme der Kosten bei teilnehmenden Vertragsärzten möglich.
120 Euro Zuschuss im Rahmen der Teilnahme am AOK-Laufcoach
Die SBK beteiligt sich mit 90% an der sportmedizinischen Untersuchung bei teilnehmenden Sportmedizinern. Bei der Basisuntersuchung erstattet die SBK bis max. 65 Euro, bei einem erweiterten Fitnesscheck inkl. Basisuntersuchung bis max. 117 Euro, bei der Leistungsdiagnostik, inkl. Basisuntersuchung und erweiterte Untersuchung bis max. 140 Euro.
Erweiterte Darmkrebsvorsorge für Männer unter 50 Jahren und bei Frauen unter 55 Jahren mit einem familiären Risiko für Darmkrebs: vorgezogene Koloskopie und wenn medizinisch erforderlich, kann eine Darmspiegelung durchgeführt werden.
Die AOK AOK Sachsen- Anhalt bietet ein Früherkennungsprogramm für Versicherte mit familiärer Belastung für u.a. Eierstockkrebs an. Inhalte sind: Risikofeststellung, Beratung mit unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen, eine Gendiagnostik und eine frühzeitige Behandlung und Sicherheit in der Versorgung auf hochspezialisiertem Niveau.
Beratung und Aufklärung durch Gynäkologen zur Befähigung der Selbstuntersuchung der Brust (ab dem 25. Geburtstag bis zum 30. Geburtstag)
Discovering Hands: zusätzliche Vorsorgeuntersuchung der weiblichen Brust, Tastuntersuchung durch speziell ausgebildete, blinde/sehbehinderte medizinische Tastuntersucherinnen.
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Sachsen-Anhalt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.
Die SBK übernimmt einen Großteil der Kosten für die medizinischen Anwendungen, einen kleinen Teil bezahlen Sie: Ihre Zuzahlung beträgt 10 % und 10,– EUR je Verordnung. An den Kosten für Kurtaxe, Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten beteiligt sich die SBK mit einem Zuschuss von 13,- EUR pro Tag für 21 Kalendertage.
Check-up plus: Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Blutwerte erhoben, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.
1. Risikocheck Herz: spezielles Vorsorgeangebot mit dem Ziel, das individuelle Herzinfarkt-Risiko aktiv zu senken
2. Kostenübernahme für alle Frauen bis 24 Jahren für das jährliche Chlamydien-Screening.
3. Einmalige Kostenübernahme für alle Männer ab 65 Jahren für die Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader.
4. multiparametrische Magnetresonanztomografie (mpMRT) für Prostatakrebsvorsorge (detaillierte Bilder stellen die Prostata des Mannes hochauflösend dar, selbst kleine Tumore werden entdeckt, die bei der Tastuntersuchung nicht aufgefallen wären, liefert Erkenntnisse über die Art und Aggressivität des Tumors)
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos). Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Bezuschusst werden die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.
Als Mehrleistung erstattet die SBK im Rahmen von Reiseschutzimpfungen 70% der Arzt- und Impfstoffkosten: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Poliomyelitis und Malariaprophylaxe.
Grippeschutz gibt es für Kinder und Erwachsene ohne Altersbeschränkung.
Die SBK übernimmt die Kosten in voller Höhe für alle Versicherten.
Für Online-Fitness-Kurse erstattet die AOK Sachsen-Anhalt jeweils bis zu 80 Euro im Kalenderjahr für zwei Maßnahmen, vorausgesetzt die Kurse sind bei der "Zentralen Prüfstelle Prävention" gelistet.
Wählen Sie aus mehr als 200 Online-Kursen rund um die Themen Bewegung, Ernährung oder Entspannung. Bei der SBK haben Sie die Sicherheit, dass alle zertifizierten Online-Kurse qualitätsgeprüft sind und von erfahrenen Übungsleitern betreut werden.
Sie erhalten von der SBK einen Zuschuss für zwei Kurse im Kalenderjahr: Nach erfolgreicher Teilnahme bekommen Sie 75 % der Kurskosten bis zu einer Höhe von 80 Euro pro Kurs.
Kostenübernahme erfolgt bei Gesundheitswochenenden in Form von Kompaktangeboten für ausgewählte Zielgruppen, welche wohnortnahe Angebote aufgrund der beruflichen oder familiären Beanspruchung nicht in Anspruch nehmen können.
Erstattung erfolgt bis zu 90 % bis maximal 160 Euro. Kein weiterer Kurs ist in dem Jahr möglich.
SBK-Balancetage : Balancetage finden in ausgewählten Partner-Hotels und –Kliniken statt. Die SBK leistet einen Zuschuss in Höhe von 160 Euro.
Preisvorteil bei SBK-Gesundheitsreisen über den Partner Dr. Holiday, ohne Einschränkungen buchbar, auch mehrmals im Jahr. Zudem können Kunden auch an weiteren qualitätsgesicherten und nach § 20 SGB V anerkannten Kursen teilnehmen. Die Suche geht ganz einfach über die Online-Kursdatenbank.
Eigene AOK Kurse sind kostenfrei und können zweimal pro Jahr genutzt werden beispielsweise Aktiv abnehmen oder Functional Training.
SBK-eigene Kurse werden zu 100 % erstattet.
Die Inanspruchnahme von Gesundheitskursen oder qualitätsgesicherten Kursen anderer Anbieter wird mit bis zu 80 Euro je Versicherten je Kalenderjahr mit bis zu zwei Maßnahmen gefördert.
Die SBK erstattet maximal zweimal pro Jahr einen Zuschuss von 75% (max. 80 Euro) für zertifizierte Gesundheitskurse. Es kann auch zweimal pro Jahr die gleiche Kursart in Anspruch genommen werden.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 600 Euro Zuschuss für Gesundheitsleistungen, Vorsorge- und Fitnessmaßnahmen im Rahmen des neuen Gesundheitskontos. Ein Budget von 600 Euro steht auch jedem familienversicherten Angehörigen zur Verfügung.
Wer am AOK-Gesundheitsbonus der AOK Sachsen-Anhalt teilnimmt, kann sich bis zu 200 Euro im Kalenderjahr sichern.
Für jede Vorsorgeuntersuchung und jede Impfung bekommen die Versicherten der SBK im SBK-Bonusprogramm 5 Euro. Diesen Bonus gibt es bereits ab der ersten Aktivität. Für die PZR und im Bereich gesundheitsbewusstes Verhalten und Sport bekommen die Versicherten 10 Euro. Man kann den Bonus als Geldzahlung auf das Konto bekommen (Geldbonus) oder als Rechnungserstattung für beispielsweise Sportgeräte, eine Brille, Heilpraktikerbehandlungen usw. einlösen (Gesundheitsbonus).
Der AOK-Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus ist ein Kombination aus Grundbonus, Gesundheitsbonus und Zusatzbonus. Damit der Einsatz überschaubar bleibt, ist die jährliche Eigenbeteiligung je nach Tarifstufe begrenzt.
Jahreseinkommen 30.000 EUR: Prämie 180 EUR (110 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus),
max. Risiko 220 EUR,
Einkommen über der JAEG: Prämie 300 EUR (230 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus), max. Risiko 460 EUR.
Die SBK bietet einen einkommensabhängigen Selbstbeteiligungstarif an. Die Teilnehmer des Tarifs erhalten eine Prämie, müssen sich dafür allerdings auch bis zu einem bestimmten Betrag an ihren Leistungsausgaben beteiligen.
Jahreseinkommen ab 7.200 Euro, Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 60 Euro, max. Risiko 10 Euro,
Jahreseinkommen ab 16.000 Euro, Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 250 Euro, max. Risiko 50 Euro,
Jahreseinkommen 30.000 Euro: Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro, max. Risiko 100 Euro.
Mehr Gesundheit für Ihre Zukunft - für dieses Ziel hat die AOK Sachsen-Anhalt mit den Hausärzten in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Hausarztprogramms Partnerschaften geschlossen.
Alle AOK-Versicherte können ab dem 18. Geburtstag an dem AOK-Hausarztprogramm teilnehmen. Die Teilnahme an dem Programm ist Sie freiwillig und kostenfrei.
Hausarztzentrierte Versorgung wird bei der SBK angeboten.
Ihre SBK-Vorteile:
Sie können sich bei allen gesundheitlichen Anliegen und Beschwerden direkt an Ihren Hausarzt wenden. Er kennt Sie und kann die optimale Behandlung anwenden.
Sie können die erweiterte Sprechzeit in den Abendstunden bei Ihrem Hausarzt nutzen, als SBK-Kunde mit besonders kurzer Wartezeit von maximal 30 Minuten.
Die AOK bietet ihren Kunden, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
Um bei chronischen Erkrankungen individueller und gezielter zu behandeln, hat die SBK das Gesundheitsprogramm SBK-MedPlus ins Leben gerufen. SBK-MedPlus gibt es für folgende chronische Erkrankungen: Asthma, COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung), Brustkrebs, Diabetes (Typ 1 und Typ 2), Koronare Herzkrankheit.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und hkk
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK ProVita
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Pronova BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK Brandenburg und Berlin
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK24
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SKD BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Technoform
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Akzo Nobel Bayern
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Herkules
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK exklusiv
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK PFAFF
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und bkk melitta hmr
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK DürkoppAdler
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und AOK Baden-Württemberg