Vergleich zwischen AOK Bremen/Bremerhaven und BARMER
Die AOK Bremen/Bremerhaven ist eine in Bremen geöffnete Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Bremen. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK Bremen/Bremerhaven betreut 206.551 Mitglieder und 280.958 Versicherte. Besonderer Wert wird dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt gelegt. Dafür stehen den Versicherten neun Geschäftsstellen in Bremen und Bremerhaven und über 1300 AOK-Geschäftsstellen deutschlandweit zur Verfügung. Die AOK Bremen/Bremerhaven bietet darüber hinaus ein attraktives Prämienprogramm, interessante Wahltarife und zusätzliche Gesundheitsleistungen. Erweiterte Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sorgen auch bei werdenden Eltern für Sicherheit. Die AOK Bremen/Bremerhaven erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,38 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 15,98 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Bremen/Bremerhaven die Testnote 1,3.
Die BARMER ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie entstand 2010 aus der Fusion der Barmer Ersatzkasse (BEK) und
der Gmünder Ersatzkasse (GEK). Zum 01.01.2017 ist der Zusammenschluss der BARMER mit der Deutsche BKK geplant. Die entstehende Kasse wäre damit die mitgliederstärkste in Deutschland. Der Hauptsitz der BARMER befindet sich in Berlin.
Die BARMER betreut 7.112.439 Mitglieder und 8.641.384 Versicherte und ist damit die zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Sie setzt auf umfangreiche Präventionsprogramme und vielfältige Leistungsangebote für Kinder und Familien. Die BARMER erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,19 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,79 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BARMER die Testnote 1,6.
Der Beitragssatz der AOK Bremen/Bremerhaven beträgt 15,98% (14,6% + 1,38%).
Der Beitragssatz BARMER beträgt 16,79% (14,60% + 2,19%).
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat 10 Geschäftsstellen im Bundesland Bremen.
Die BARMER hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit rund 360 Geschäftsstellen.
Die Dokumentenübermittlung in elektronischer Form ist über die "Meine AOK-App" und über das Online-Portal der AOK Bremen/Bremerhaven möglich.
Mit den praktischen Funktionen von Meine BARMER und der BARMER-App sparen Sie Wege, Zeit und Papier. Nützliche Services und Kurse für Ihre Gesundheit inklusive.
Die AOK Bremen/Bremerhaven ist 24 Stunden, 365 Tage im Jahr unter der Telefonnummer 0421 1761 0 erreichbar.
Die BARMER bietet Ihnen 24 Stunden täglich und an sieben Tagen in der Woche eine schnelle, persönliche und kompetente telefonische Beratung zu allen Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz.
Die kostenfreie Telefonnummer für all Ihre Anliegen: 0800 333 10 10
Die Ärztehotline der AOK Bremen/Bremerhaven, "Clarimedis", ist unter der Telefonnummer 0800 1265265 zu erreichen.
Den BARMER Teledoktor erreichen Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 3333 500. Das Telefonteam hat immer Bereitschaft und keine Wartezeiten. 7 Tage die Woche, rund um die Uhr. Eine Beratung auf Englisch ist ebenso möglich.
Meldungen von Verdachtsfällen auf Betrug: 0421 1761 302,
Ärztliche Zweitmeinung: 0421 1761 77222.
- Pflegeberatungshotline: 0800 333 10 10
- Medizinische Hotline: 0800 3333 500
- englischsprachige Servicerufnummer: 0800 333 0060
- Servicerufnummer aus dem Ausland: +49 2025683331010
Sie erreichen Ihren persönlichen Ansprechpartner auch telefonisch und auf elektronischem Wege, zum Beispiel per E-Mail oder bei bestimmen Themen auch per Video. Gerne berät Sie die AOK Bremen/Bremerhaven auch auch bei Ihnen Zuhause.
Eine persönliche Beratung gibt es bei der BARMER nicht nur in einer der Geschäftsstellen bundesweit, sondern auch direkt zu Hause von den mobilen Beratern durch individuelle Terminvereinbarung – auch außerhalb der Geschäftsstellenzeiten.
Vermittlung von Arztterminen erfolgt im Rahmen von AOK Duo – die ärztliche Zweitmeinung.
Ziel des Wartezeitenmanagement der BARMER ist es, für Sie einen Facharzttermin in einem möglichst angemessenen Zeitrahmen zu vereinbaren.
Spezialisierte Service-Teams unterstützen, einen Behandlungs - oder Pflegefehler zu klären und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Die BARMER unterstützt Patientinnen und Patienten bei der Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers mit ausführlichen Informationen und individueller Beratung. Die Spezialisten des Behandlungsfehler-Telefons erreichen Sie über unseren Telefonservice unter 0800 333 10 10.
Bei Anregungen und Kritik steht unseren Versicherten eine kostenlose Beschwerde-Hotline unter der Telefonnummer 0800 2246465 zur Verfügung.
Die BARMER verfügt über ein kompetentes Beschwerdemanagement unter folgenden Rufnummern:
bei Komplimenten für die BARMER: 0800 3331010
bei Beschwerden über die BARMER: 0800 3330020
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt die Kosten für einen Matratzenbezug, einen Kissenbezug und einem Bettdeckenbezug bei bestimmten Anbietern in voller Höhe. Es muss keine gesetzliche Zuzahlung geleistet werden.
Sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt, übernimmt die BARMER die Kosten für die Zwischenbettbezüge (Kopfkissen-, Oberbett- und Matratzenbezug) in Höhe der mit unseren Kooperationspartnern vereinbarten Preise. In den von der BARMER gezahlten Preisen ist ein eventuell notwendiger Austausch aufgrund von Verschleiß oder eines Defektes für zehn Jahre enthalten, sofern der Defekt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Versicherte erhalten neben der Behandlungspflege (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V) auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, soweit diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung notwendig sind und eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und/oder versorgen kann. Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Zeiten der häuslichen Krankenpflege anstelle von Krankenhausbehandlung werden angerechnet.
Versicherte der AOK Bremen/Bremerhaven können im Krankheitsfall eine Haushaltshilfe für die Dauer von bis zu 52 Wochen in Anspruch nehmen.
Ist Versicherten die Weiterführung des Haushalts vorübergehend nicht möglich, besteht Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Ist Versicherten die Weiterführung des Haushalts in anderen Fällen wegen Krankheit vorübergehend nicht möglich, besteht Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn die BARMER
Leistungen der Krankenbehandlung erbringt und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht für längstens vier Wochen je Krankheitsfall.
Die AOK Bremen/Bremerhaven beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen in Höhe von 80% der Rechnung für max. drei Behandlungen pro Jahr.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Osteopathie, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
Die AOK Bremen/Bremerhaven beteiligt sich an den Kosten von homöopathischen ärztlichen Behandlungen in Höhe von 80 %.
Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Selektivvertrages übernommen. Der Vertrag ist mit dem Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen.
Heileurythmie, Maltherapie, das Plastisch-Therapeutische Gestalten, die Rhythmische Massage nach Wegmann und die Therapeutische Sprachgestaltung werden unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst.
Die BARMER und die Kliniken Essen Mitte haben einen Vertrag über eine Besondere Versorgung geschlossen. Durch die Vernetzung der stationären und ambulanten Leistungserbringer soll die Versorgung von Versicherten mit chronischem Kopfschmerz/Migräne deutlich verbessert werden.
Für Migränepatienten besteht mit den Kliniken Essen-Mitte/Klinik für Naturheilkunde und Integrative Medizin, ein Versorgungsvertrag. Hier bewährt sich ein Konzept aus „Integrativer Medizin“, bei dem das Beste aus Naturheilkunde und klassischer Schulmedizin miteinander kombiniert wird. Es besteht aus ambulanten, stationären und teilstationären Modulen.
Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), werden für Schwangere im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200€ bezuschusst.
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt für eine professionelle Zahnreinigung 100% der Kosten bis max. 40 Euro. Diese Leistung kann zweimal jährlich in Anspruch genommen werden, so dass bis zu 80 Euro erstattet werden können.
Eine professionelle Zahnreinigung während der Schwangerschaft wird im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200 € bezuschusst.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für erweiterte zahnmedizinische Leistungen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt die Kosten für eine Zahnschutzschiene (wichtig für Sportler, die robustere Sportarten wie Eishockey oder Basketball lieben) in Höhe von 80% pro Jahr.
Übernahme der Kosten für eine einmalige Zahnversiegelung bei Kieferorthopädischer Behandlung in Höhe von 50 € für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Wir bieten unseren Versicherten zudem ein besonderes Zweitmeinungsangebot bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie an.
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt die Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen unter bestimmten Voraussetzungen. Diese müssen von einem Augenarzt festgestellt werden.
Zusätzlich können Sie Geldprämien aus dem AOK Bonusprogramm als Zuschüsse für Brillen oder Kontaktlinsen verwenden.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Sehhilfe, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt 100% der Kosten des jährlichen Hautscreenings im Bundesland Bremen (max. 21 Euro in anderen Bundesländern) über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab dem vollendeten 15. Lebensjahr.
Die BARMER übernimmt für ihre Versicherten unter 35 Jahre aller zwei Jahre die Kosten für Hautscreening. Ab wann der Haut-Check der Barmer in Anspruch genommen werden kann, variiert je nach Bundesland. So ist in den meisten Bundesländern ein Haut-Check ab 15 Jahren möglich, in einzelnen früher oder auch etwas später.
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt einmal im Jahr 80% der Rechnung für eine sportmedizinische Untersuchung bei einem Vertragsarzt.
Die BARMER bietet im Rahmen regionaler Verträge in Bayern einen sportmedizinischen Leistungscheck an.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für sportmedizinische Untersuchungen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Die BARMER bietet einen Immunologischer Stuhlbluttest (iFOBT) zur Früherkennung von Darmkrebs an. Die Versicherten können ab 40 Jahren den Stuhltest für zu Hause erhalten. Der Stuhltest ist alle 12 Monate möglich, für Versicherte über 55 Jahren alle zwei Jahre.
Die Versicherten erhalten rechtzeitig eine persönliche Erinnerung zur Darmkrebsfrüherkennung .
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung die Kosten für eine Mammographie zur weiteren diagnostischen Abklärung.
Die Brustkrebsfrüherkennung beim Frauenarzt wird ab dem Alter von 30 Jahren von der BARMER bezahlt. Eine frühzeitige Brustkrebsdiagnose ermöglicht eine schonende Therapie und verbessert die Heilungschancen für Brustkrebs. Aus diesem Grund werden regelmäßige Untersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung angeboten.
Die deutschlandweite Gendiagnostik zur Risikofeststellung bei familiärer Belastung mit Brustkrebs in den Zentren des Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs kann das individuelle Risiko ermitteln. In dieser Leistung enthalten sind die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, eine intensivierte Früherkennungsmaßnahme und die Gendiagnostik. Sofern die Notwendigkeit festgestellt wurde, werden auch mehrere Früherkennungsuntersuchungen bezahlt.
Außerdem können alle Versicherte, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt die Kosten für einen Check-up für Versicherte die das 18. Lebensjahr vollendet haben in Höhe von bis zu 40 Euro alle zwei Jahre.
Die BARMER bietet im Rahmen regionaler Verträge in Bayern den Check-Up Ü35 jährlich (zusätzlich u. a. Präventive Sonographie Abdomen möglich) an sowie Bestimmungen des Vitamin D- und B12-Spiegels.
Kostenübernahme der innovativen Behandlungsmethode Cyberknife bei bestimmten Krebserkrankungen.
Die AOK Bremen/Bremerhaven bezuschusst medizinisch notwendige ambulante Vorsorgekuren mit 8 EUR täglich für 21 Kalendertage.
Zuschuss in Höhe von 21 € pro Tag für chronisch kranke Kleinkinder.
Die AOK Bremen/Bremerhaven erstattet die Kosten aller empfohlenen Reiseschutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) und vom Auswärtigen Amt für das jeweilige Reiseziel empfohlen werden, zu 100%. Darunter fallen Impfungen gegen Cholera, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Gelbfieber, Hepatitis A (HA), Hepatitis B (HB), Humane Papillomoviren (HPV), Influenza, Japanische Enzephalitis, Malaria-Prophylaxe, Meningokokken, Tollwut und Typhus.
Impfungen bzw. Medikamente gegen FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Influenza, Malaria, Meningokokken, Tollwut, Typhus, Cholera und Kinderlähmung (Poliomeyelitis) werden vollständig bezahlt.
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt die Kosten der Grippeschutzimpfung für alle Versicherten.
Vollständige Kostenübernahme
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt die Kosten für Online-Fitness-Kurse bis zu 100%.
Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 100 Euro je Maßnahme. Erstattet werden max. 2 digitale Kurse pro Jahr.
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt nach vorheriger Genehmigung auch sogenannte Kompaktangebote (wohnortferne, mehrtägige Kompaktkurse).
Es gelten dabei die gleichen Qualitätskriterien wie bei den „klassischen“ Präventionskursen.
Beispiele für wohnortferne Kompaktmaßnahmen sind die sogenannten „Gesundheitsreisen“ (von AKON, GPS, Doc Holiday u.a.). Der Zuschuss beträgt in diesen Fällen bis zu 220 EUR.
Die BARMER erstattet sog. Kompaktangebote (wohnortferne, mehrtägige Kompaktkurse). Der Zuschuss beträgt 150 Euro. In der Kurssuche werden alle zertifizierten Kurse gefunden.
Versicherte der AOK Bremen/Bremerhaven können Sie zweimal pro Kalenderjahr aus einer Fülle von attraktiven Gesundheitskursen wählen. Die AOK Bremen/Bremerhaven kooperiert mit zahlreichen sogenannten „AOK-Gesundheitspartnern" wie Sportvereinen, Fitnessstudios, Physiotherapiepraxen u.v.m. in Bremen und Bremerhaven. Bei diesen qualifizierten Partnern kann der AOK-Versicherte seinen persönlichen Gesundheitsgutschein ganz einfach einlösen und an einem der vereinbarten Kursangebote kostenfrei teilnehmen.
Durch ein umfangreiches Präventionsangebot unterstützt die BARMER ihre Versicherten, für die eigene Gesundheit aktiv zu werden. Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 75 € je Maßnahme die vor Ort durchgeführt wird, 100 Euro für online-basierte Maßnahmen. Erstattet werden max. 2 Kurse pro Jahr.
Versicherte können aus qualitätsgeprüften Gesundheitskursen wählen: die AOK Bremen/Bremerhaven erstattet nach Vorlage einer personifizierten Teilnahmebescheinigung zweimal pro Kalenderjahr 80% der Kosten bis zu einer Höhe von maximal 110 Euro pro Kurs.
Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 75 € je Maßnahme die vor Ort durchgeführt wird, 100 € für online-basierte Maßnahmen. Erstattet werden max. 2 Kurse pro Jahr.
Die BARMER erstattet ihren Versicherten bis zu 300 Euro für ausgewählte Gesundheits-Apps.
Im neuen AOK-Bonusprogramm können Kunden der AOK Bremen/Bremerhaven mit der AOK Bonus-App (oder auf Wunsch auch in Papierform) Punkte für verschiedene Gesundheitsaktivitäten sammeln und erhalten je nach Punkteanzahl entsprechende Geldprämien.
Beim BARMER Bonusprogramm können Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten Punkte sammeln und in
drei Prämien bis max. 1.000 Punkte pro Jahr einlösen:
- Geldprämie bis zu 100 Euro
- Top-Geldprämie bis zu 150 Euro
- Punkte verschenken bis zu 1.000 Punkte
Alle Prämien sind miteinander kombinierbar und das Punkte sammeln ist ohne Begrenzung möglich. Die maximale Prämienhöhe von 1.000 Punkten steht den Versicherten immer neu vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres zur Verfügung. Gutgeschriebene Punkte bleiben bis zum 31.12. des Folgejahres gültig.
Reichen Versicherte drei aufeinander folgende Jahre 500 Punkte ein, erhalten sie 500 zusätzliche Punkte automatisch auf ihrem Punktekonto von der BARMER für ihr regelmäßiges gesundheitsbewusstes Verhalten gutgeschrieben.
Der Kunde kann bereits nach Einreichung von zwei Aktivitäten 30 Euro erstattet bekommen (20 Euro x 1,5 Top Geldprämien Faktor). Das Bonusprogramm ist damit sehr attraktiv für jüngere Menschen.
PZR Erstattung ist schnell möglich: Das Einreichen der Aktivitäten „Zahnvorsorge“ und „PZR“ ergeben bereits 200 Punkte. Eine niederschwellige Erstattung von 30 Euro wird möglich.
Die AOK Bremen/Bremerhaven belohnt eine gesunde Lebensweise. Mit diesem Zusatzangebot erhalten Sie bis zu 500 Euro Prämie im Jahr. Wer sich gesund und fit hält, muss weniger zum Arzt und benötigt seltener ein Rezept. Um die Prämie zu bekommen, müssen Sie keine Nachweise für Vorsorgemaßnahmen oder Fitnessaktivitäten einreichen, sondern einfach nur gesund bleiben.
Es gubt verschiedene Tarifklassen:
- Jahreseinkommen bis 12.000 Euro: Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 130 Euro, max. Risiko 80 Euro,
- Jahreseinkommen bis 18.000 Euro: Prämie 100 Euro, Selbstbehalt 180 Euro, max. Risiko 80 Euro,
- Jahreseinkommen bis 24.000 Euro: Prämie 150 Euro, Selbstbehalt 230 Euro, max. Risiko 80 Euro,
- Jahreseinkommen bis 30.000 Euro: Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 280 Euro, max. Risiko 80 Euro,
- Jahreseinkommen bis 36.000 Euro: Prämie 250 Euro, Selbstbehalt 340 Euro, max. Risiko 90 Euro,
- Jahreseinkommen bis JAG: Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro, max. Risiko 100 Euro,
- Jahreseinkommen über JAG: Prämie 500 Euro, Selbstbehalt 620 Euro, max. Risiko 120 Euro.
Für alle Tarife gilt eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren.
Bei den Selbstbehalttarifen der BARMER trägt das Mitglied einen Eigenanteil bei bestimmten Leistungen und erhält eine Prämie, wenn innerhalb eines Jahres keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Prämie kann je nach Tarif bis zu 450 Euro betragen. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs drei Jahre gebunden (Bindungsfrist).
Die BARMER bietet einen Wahltarif Beitragsrückerstattung an: A200. Sofern keine Leistungen in Anspruch genommen werden, beträgt die Prämie 80 Euro im ersten, 120 Euro im zweiten und 200 Euro ab dem dritten Kalenderjahr. Kalenderjahre, die sich nicht an ein leistungsfreies Vorjahr anschließen, gelten als erstes Kalenderjahr. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs ein Jahr gebunden (Bindungsfrist).
Die AOK Bremen/Bremerhaven bietet ihren Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr eine hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V auf der Grundlage entsprechender Versorgungsverträge an. Die Teilnahme ist freiwillig und muss schriftlich gegenüber der AOK Bremen/Bremerhaven erklärt werden.
Die BARMER bietet ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung (hausarztzentrierte Versorgung) nach § 73b SGB V an. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig.
Die strukturierten Programme für chronisch kranke AOK-Versicherte heißen "AOK-Curaplan". Folgende Programme werden angeboten: Brustkrebs, Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Koronare Herzkrankheit, Asthma und COPD.
Die BARMER bietet ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme bei Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs (für Frauen), Asthma bronchiale (ab 5 Jahren) und COPD (ab 18 Jahren). Die Teilnahme an den strukturierten Behandlungsprogrammen ist für die Versicherten freiwillig.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Bayern und BARMER
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und IKK classic
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BARMER
- Vergleich zwischen Audi BKK und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Hessen und BARMER
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BARMER
- Vergleich zwischen hkk und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BARMER und AOK NordWest
- Vergleich zwischen KNAPPSCHAFT und BARMER
- Vergleich zwischen KKH Kaufmännische Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen HEK-Hanseatische Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen SBK und BARMER
- Vergleich zwischen mhplus BKK und BARMER
- Vergleich zwischen Debeka BKK und BARMER
- Vergleich zwischen IKK Südwest und BARMER
- Vergleich zwischen Pronova BKK und BARMER
- Vergleich zwischen IKK gesund plus und BARMER
- Vergleich zwischen Heimat Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK mkk und BARMER
- Vergleich zwischen VIACTIV Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK Pfalz und BARMER
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und BARMER
- Vergleich zwischen BOSCH BKK und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Vergleich zwischen IKK - Die Innovationskasse und BARMER
- Vergleich zwischen Salus BKK und BARMER
- Vergleich zwischen Novitas BKK und BARMER
- Vergleich zwischen BKK Linde und BARMER
- Vergleich zwischen BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER und BARMER
- Vergleich zwischen R+V Betriebskrankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK EUREGIO und BARMER
- Vergleich zwischen SECURVITA Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK firmus und BARMER
- Vergleich zwischen BKK24 und BARMER
- Vergleich zwischen BKK ProVita und BARMER
- Vergleich zwischen BKK Scheufelen und BARMER