Vergleich zwischen AOK Hessen und BARMER
Die AOK Hessen ist eine in Hessen geöffnete Krankenkasse. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Hessen ging 1993 aus der Fusion von 20 hessischen AOKen und dem damaligen AOK-Landesverband Hessen hervor. Im Jahr 2009 wurde „AGIDA – Die Direkte der AOK Hessen“ als Zweitmarke geschaffen. Der Hauptsitz der AOK Hessen befindet sich in Bad Homburg v.d.H.
Die AOK Hessen betreut 1.277.479 Mitglieder und 1.723.328 Versicherte. Besonderer Wert wird dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt gelegt. Sie erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,60 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,20 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Hessen die Testnote 1,6.
Die BARMER ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie entstand 2010 aus der Fusion der Barmer Ersatzkasse (BEK) und
der Gmünder Ersatzkasse (GEK). Zum 01.01.2017 ist der Zusammenschluss der BARMER mit der Deutsche BKK geplant. Die entstehende Kasse wäre damit die mitgliederstärkste in Deutschland. Der Hauptsitz der BARMER befindet sich in Berlin.
Die BARMER betreut 7.116.061 Mitglieder und 8.688.965 Versicherte und ist damit die zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Sie setzt auf umfangreiche Präventionsprogramme und vielfältige Leistungsangebote für Kinder und Familien. Die BARMER erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,50 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,10 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BARMER die Testnote 1,4.


Der Beitragssatz der AOK in Hessen beträgt 16,2% (14,6%+1,6%).


Der Beitragssatz BARMER beträgt 16,1% (14,6%+1,5%).


Dichtes Geschäftsstellennetz


Die BARMER hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit rund 360 Geschäftsstellen.


"Meine AOK" ist das Online-KundenCenter der
AOK. Die App „Meine AOK“ ist Ihr direkter Kontakt zur AOK über das Onlineportal – und das rund um die Uhr. Als Kundin und Kunde der AOK Hessen können Sie Krankmeldungen einreichen, Rechnungen hochladen, Kinderkrankengeld beantragen und weitere Anträge online stellen und sicher an uns senden. Außerdem können Sie unkompliziert Mitgliedsbescheinigungen und andere Nachweise anfordern sowie persönliche Daten aktualisieren und Nachrichten sicher an Ihre AOK Hessen versenden und empfangen.


Mit den praktischen Funktionen von Meine BARMER und der BARMER-App sparen Sie Wege, Zeit und Papier. Nützliche Services und Kurse für Ihre Gesundheit inklusive.


Die AOK Hessen ist 24 Stunden an 365 Tagen über die 0800 00 00 255 kostenfrei zu erreichen.


Die BARMER bietet Ihnen 24 Stunden täglich und an sieben Tagen in der Woche eine schnelle, persönliche und kompetente telefonische Beratung zu allen Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz.
Die kostenfreie Telefonnummer für all Ihre Anliegen: 0800 333 10 10


Clarimedis - Fragen an das Ärzteteam: Dort
werden Fragen zu Diagnosen, zu einer bevorstehenden Therapie und zu Krankheitssymptomen von qualifizierten und verständnisvollen Ansprechpartnern beantwortet (Tel.: 0800 1 265 265, Servicezeiten: Täglich - 365 Tage im Jahr - Rund um die Uhr).


Den BARMER Teledoktor erreichen Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 3333 500. Das Telefonteam hat immer Bereitschaft und keine Wartezeiten. 7 Tage die Woche, rund um die Uhr. Eine Beratung auf Englisch ist ebenso möglich.


Pflegeberatung: 0800 00 00 897


- Pflegeberatungshotline: 0800 333 10 10
- Medizinische Hotline: 0800 3333 500
- englischsprachige Servicerufnummer: 0800 333 0060
- Servicerufnummer aus dem Ausland: +49 2025683331010


Die AOK Hessen bietet hessenweit 53 Filialen mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten und persönlicher Beratung. Zudem gibt es Servicestellen für Studierende in der Nähe von Universitäten. Zusätzlich werden Beratungen Zuhause angeboten und durchgeführt.


Eine persönliche Beratung gibt es bei der BARMER nicht nur in einer der rund 365 Geschäftsstellen bundesweit, sondern auch direkt zu Hause von den mobilen Beratern durch individuelle Terminvereinbarung – auch außerhalb der Geschäftsstellenzeiten.


Die AOK Hessen bietet ihren Versicherten Hilfe bei der Vermittlung von zeitnahen Facharztterminen oder bei der Suche nach Ärztinnen und Ärzten in der Umgebung an.


Ziel des Wartezeitenmanagement der BARMER ist es, für Sie einen Facharzttermin in einem möglichst angemessenen Zeitrahmen zu vereinbaren.


Spezialisierte Service-Teams unterstützen die Versicherten der AOK Hessen, Behandlungsfehler zu klären und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.


Die BARMER unterstützt Patientinnen und Patienten bei der Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers mit ausführlichen Informationen und individueller Beratung. Die Spezialisten des Behandlungsfehler-Telefons erreichen Sie über unseren Telefonservice unter 0800 333 10 10.


Ihre Rückmeldung ist wichtig! Welche Erfahrungen haben Sie mit der AOK Hessen gemacht? Sind Sie zufrieden – oder ist etwas nicht so gut gelaufen? Lassen Sie es uns bitte wissen: Dann können wir unseren Service und unsere Leistungen weiter verbessern. Wir danken Ihnen für Ihre Nachricht auf aok.de/hessen/feedback


Die BARMER verfügt über ein kompetentes Beschwerdemanagement unter folgenden Rufnummern:
bei Komplimenten für die BARMER: 0800 3331010
bei Beschwerden über die BARMER: 0800 3330020


Die AOK Hessen schließt Kooperationen mit qualifizierten Lieferanten. Zusammen mit dem Versicherten wird ein geeigneter Anbieter ausgewählt. Auf dieser Grundlage werden die Kosten für die antiallergenen Zwischenbezüge bis zur Höhe des vereinbarten Preises übernommen.


Sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt, übernimmt die BARMER die Kosten für die Zwischenbettbezüge (Kopfkissen-, Oberbett- und Matratzenbezug) in Höhe der mit unseren Kooperationspartnern vereinbarten Preise. In den von der BARMER gezahlten Preisen ist ein eventuell notwendiger Austausch aufgrund von Verschleiß oder eines Defektes für zehn Jahre enthalten, sofern der Defekt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.




Versicherte erhalten neben der Behandlungspflege (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V) auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, soweit diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung notwendig sind und eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und/oder versorgen kann. Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Zeiten der häuslichen Krankenpflege anstelle von Krankenhausbehandlung werden angerechnet.


Erweiterte Haushaltshilfe gibt es auch dann, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.


Ist Versicherten die Weiterführung des Haushalts vorübergehend nicht möglich, besteht Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Ist Versicherten die Weiterführung des Haushalts in anderen Fällen wegen Krankheit vorübergehend nicht möglich, besteht Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn die BARMER
Leistungen der Krankenbehandlung erbringt und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht für längstens vier Wochen je Krankheitsfall.






Die AOK Hessen übernimmt im Rahmen des Gesundheitskonto die Kosten für max. 3 Osteopathie-Sitzungen pro Kalenderjahr. Es werden 100 % des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Sitzung (max. 150 Euro) erstattet .


Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Osteopathie, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.


Eine Erstattung der ärztlichen Behandlung und der homöopathischen Arzneimittel ist insgesamt bis zu einer Höhe von maximal 240 Euro pro Kalenderjahr über das Gesundheitskonto möglich (jährlich insgesamt bis zu 400 Euro für besondere Gesundheitsleistungen).


Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Selektivvertrages übernommen. Der Vertrag ist mit dem Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen.




Heileurythmie, Maltherapie, das Plastisch-Therapeutische Gestalten, die Rhythmische Massage nach Wegmann und die Therapeutische Sprachgestaltung werden unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst.


Die Körperakupunktur mit Nadeln bei chronisch schmerzkranken Patienten wird bei bestimmten Indikationen übernommen.


Die BARMER und die Kliniken Essen Mitte haben einen Vertrag über eine Besondere Versorgung geschlossen. Durch die Vernetzung der stationären und ambulanten Leistungserbringer soll die Versorgung von Versicherten mit chronischem Kopfschmerz/Migräne deutlich verbessert werden.




Für Migränepatienten besteht mit den Kliniken Essen-Mitte/Klinik für Naturheilkunde und Integrative Medizin, ein Versorgungsvertrag. Hier bewährt sich ein Konzept aus „Integrativer Medizin“, bei dem das Beste aus Naturheilkunde und klassischer Schulmedizin miteinander kombiniert wird. Es besteht aus ambulanten, stationären und teilstationären Modulen.


Eine Erstattung von homöopathischen Arzneimitteln ist insgesamt bis zu einer Höhe von maximal 240 Euro pro Kalenderjahr über das Gesundheitskonto möglich.


Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), werden für Schwangere im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200€ bezuschusst.


Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung im Rahmen der Bonusprogramme BONUS fit in Höhe von 30 EUR.


Eine professionelle Zahnreinigung während der Schwangerschaft wird im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200 € bezuschusst.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden




Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für erweiterte zahnmedizinische Leistungen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden


Für Versicherte bis zu 25 Jahren übernimmt die AOK Hessen die Lachgas-Sedierung bei der Entfernung der Weisheitszähne bis zu 100 EUR pro Kalenderjahr über das Gesundheitskonto. Die AOK Hessen gewährt ihren Versicherten im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband (“Brackets” bzw. “feste Zahnspange”) eine Kostenerstattung zur Zahnversiegelung bis zu einer Höhe von maximal 100 EUR über das Gesundheitskonto.


Übernahme der Kosten für eine einmalige Zahnversiegelung bei Kieferorthopädischer Behandlung in Höhe von 50 € für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Wir bieten unseren Versicherten zudem ein besonderes Zweitmeinungsangebot bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie an.




Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Sehhilfe, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden


Mit dem Gesundheitskonto der AOK Hessen können Versicherte darüber hinaus das Hautkrebs-Screening von 18 bis 34 Jahren in Anspruch nehmen. Eine Erstattung erfolgt in Höhe von maximal 40 Euro alle zwei Kalenderjahre.
Darüber hinaus bietet die AOK Hessen in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung für Hautprobleme. Über 330 Hautärzte und Hautärztinnen stehen AOK Kunden rund um die Uhr für einen Online-Hautcheck inklusive der Begutachtung von einzelnen Muttermalen zur Verfügung.


Die BARMER übernimmt für ihre Versicherten unter 35 Jahre aller zwei Jahre die Kosten für Hautscreening. Ab wann der Haut-Check der Barmer in Anspruch genommen werden kann, variiert je nach Bundesland. So ist in den meisten Bundesländern ein Haut-Check ab 15 Jahren möglich, in einzelnen früher oder auch etwas später.


Eine sportmedizinische Untersuchung wird im Rahmen des BONUS fit mit 5 EUR bonifiziert.


Die BARMER bietet im Rahmen regionaler Verträge in Bayern einen sportmedizinischen Leistungscheck an.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für sportmedizinische Untersuchungen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden




1x jährlich Darmkrebsfrüherkennung (immunologischer Stuhltest, iFOBT) für Versicherte ab 40 Jahren.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.


Mamma Care (Kurs für Brustselbstuntersuchungen) wird bis zu 30 EUR im Rahmen des Gesundheitskonto übernommen.


Die BARMER bietet bei familiärer Vorbelastung regionale Verträge zur Brustkrebsfrüherkennung.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.


Der Check-up 35 ist bereits ab 18 Jahren möglich und wird im Rahmen des Gesundheitskontos alle 3 Jahre bis zu einer Höhe von maximal 50 EUR übernommen. Ebenso werden zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (U10, U11 und J2) beim Kinder- und Jugendarzt oder beim Hausarzt übernommen.


Die BARMER bietet im Rahmen regionaler Verträge in Bayern den Check-Up Ü35 jährlich (zusätzlich u. a. Präventive Sonographie Abdomen möglich) an sowie Bestimmungen des Vitamin D- und B12-Spiegels.
Kostenübernahme der innovativen Behandlungsmethode Cyberknife bei bestimmten Krebserkrankungen.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 Euro für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.


Höhe des Zuschusses zu den übrigen Kosten (d.h. zusätzlich zu den Kosten für Behandlungen und Anwendungen): 16,00 EUR pro Tag
Bedingungen:
Die Vorsorgeleistung muss von der AOK genehmigt sein, d.h. die ambulante Behandlung am Wohnort reicht nicht aus und die Vorsorgebedürftigkeit insbesondere im Sinne der Sekundärprävention muss vorliegen, d.h. Vorsorgemaßnahmen sollen bei chronischen Erkrankungen Rückfälle vermeiden helfen und werden z.B. bei Rheuma, Bronchialerkrankungen von Kindern oder chronischen Schmerzen durchgeführt.


Zuschuss in Höhe von 21 € pro Tag für chronisch kranke Kleinkinder.


Die AOK Hessen übernimmt die Kosten für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen, basierend auf den Hinweisen der Schutzimpfungs-Richtlinie und des Centrum für Reisemedizin. Somit können sowohl die ärztliche Behandlung als auch Impfseren folgender Krankheiten erstattet werden: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut sowie Typhus. Außerdem werden Medikamente zur Malaria-Prophylaxe bezahlt.


Impfungen bzw. Medikamente gegen FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Influenza, Malaria, Meningokokken, Tollwut, Typhus, Cholera und Kinderlähmung (Poliomeyelitis) werden vollständig bezahlt.


Die AOK Hessen übernimmt für alle Versicherten der AOK die Kosten für die Grippeschutzimpfung, sofern die Ärzte dies für erforderlich halten. Die Kosten werden für die ärztliche Leistung und die Impfdosis zu 100 % erstattet.


Vollständige Kostenübernahme


Eine gesundheitsbewusste Lebensweise umfasst insbesondere Ernährung, Bewegung und Gesundheitsvorsorge. Um Ihre Fitness und Gesundheit zu fördern, bietet die AOK Hessen zahlreiche Onlinekurse an:
- Vielfältige Kursthemen für verschiedene Bedürfnisse in jedem Alter
- Oft zeitlich unabhängig von überall mitmachen
- Einfache Anmeldung und Teilnahme - über PC, Tablet oder Smartphone
- Moderne, individuelle und exklusive Onlineangebote Ihrer AOK vor Ort


Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 100 Euro je Maßnahme. Erstattet werden max. 2 digitale Kurse pro Jahr.


Die AOK Hessen bezuschusst qualitätsgesicherte Kursangebote und Präventionsreisen, die den Vorgaben des § 20 SGB V entsprechen mit maximal 300 Euro je Kalenderjahr (Voraussetzung: Absolvierung von 2 zertifizierten Präventionskursen (2 x 150 Euro))


Die BARMER erstattet sog. Kompaktangebote (wohnortferne, mehrtägige Kompaktkurse). Der Zuschuss beträgt 150 Euro. In der Kurssuche werden alle zertifizierten Kurse gefunden.


Die AOK Hessen bezuschusst zwei Gesundheitskurse pro Kalenderjahr. Dafür bietet die AOK Hessen in der Nähe eigene Kurse zu den Themen Entspannung, Ernährung, Bewegung und Umgang mit Suchtmitteln. Für AOK-Versicherte sind diese kostenlos.


Durch ein umfangreiches Präventionsangebot unterstützt die BARMER ihre Versicherten, für die eigene Gesundheit aktiv zu werden. Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 75 € je Maßnahme die vor Ort durch geführt wird, 100 Euro für online-basierte Maßnahmen. Erstattet werden max. 2 Kurse pro Jahr.


Wer bei einem externen, zertifizierten Anbieter in den Kategorien Ernährung, Bewegung, Entspannung und Umgang mit Suchtmitteln einen Kurs bucht, erhält 100 %, höchstens bis zu 150 EUR je Kurs bzw. für maximal zwei Kurse jährlich bis zu 300 EUR erstattet.


Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 75 € je Maßnahme. Erstattet werden max. 2 Kurse pro Jahr.


AOK-Versicherte haben ihr persönliches AOK-Gesundheitskonto. Jährlich werden 400 Euro für folgende Leistungen zur Verfügung gestellt:
- Osteopathie beim anerkannten Osteopathen
- Homöopathie: ärztliche Behandlung und Arzneimittel
- Hautkrebs-Screening auch schon im Alter von 18 Jahren
- Check-up 35 auch schon im Alter von 18 Jahren
- Mamma Care: Kurs zur Brustselbstuntersuchung
- Reiseschutzimpfungen
- Zahnversiegelung bei fester Zahnspange
- Lachgas-Sedierung bei der Entfernung von Weisheitszähnen bis 25 Jahren


Über die zusätzlichen Leistungen für Familien unterstützt die BARMER Schwangere, werdende Eltern oder junge Familien mit insgesamt 200 Euro, die man für zusätzliche Leistungen individuell nutzen kann.
Ebenfalls erstattet die BARMER ihren Versicherten bis zu 300 Euro für ausgewählte Gesundheits-Apps.


Über das Bonusprogramm BONUS fit können AOK Hessen-Versicherte für Aktivitäten rund um Sport, Fitness und Vorsorge bis zu 330 EUR jährlich als Barprämie mit einfach abrechenbaren Punkten erhalten.


Beim BARMER Bonusprogramm können Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten Punkte sammeln und in
drei Prämien bis max. 1.000 Punkte pro Jahr einlösen:
- Geldprämie bis zu 100 Euro
- Top-Geldprämie bis zu 150 Euro
- Punkte verschenken bis zu 1.000 Punkte
Alle Prämien sind miteinander kombinierbar und das Punkte sammeln ist ohne Begrenzung möglich. Die maximale Prämienhöhe von 1.000 Punkten steht den Versicherten immer neu vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres zur Verfügung. Gutgeschriebene Punkte bleiben bis zum 31.12. des Folgejahres gültig.
Reichen Versicherte drei aufeinander folgende Jahre 500 Punkte ein, erhalten sie 500 zusätzliche Punkte automatisch auf ihrem Punktekonto von der BARMER für ihr regelmäßiges gesundheitsbewusstes Verhalten gutgeschrieben.


Die AOK Hessen bietet Selbstbehalttarif in sieben Tarifstufen nach Einkommen mit Staffelbonus für leistungsfreie Jahre an.
Beispielhaft:
20.000 EUR Jahreseinkommen: im 1. Jahr max. Bonus 120 EUR, max. Risiko 80 EUR
30.000 EUR Jahreseinkommen: im 1. Jahr max. Bonus 180 EUR, max. Risiko 90 EUR
53.100 EUR Jahreseinkommen: im 1. Jahr max. Bonus 360 EUR, max. Risiko 120 EUR.
AGIDA – Die Direkte der AOK Hessen Vorteile: Direktbonus – Für den Verzicht auf ein Beratungscenter gibt es 50 EUR Direktbonus. Gesundheitsbonus - AGIDA belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten mit bis zu 100 EUR Gesundheitsbonus pro Jahr. Kostenbonus - Sie sind selten krank und nehmen daher Kassenleistungen nur selten in Anspruch? Dann erhöht sich automatisch Ihr Kostenbonus auf bis zu 210 EUR pro Jahr.


Bei den Selbstbehalttarifen der BARMER trägt das Mitglied einen Eigenanteil bei bestimmten Leistungen und erhält eine Prämie, wenn innerhalb eines Jahres keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Prämie kann je nach Tarif bis zu 300 Euro betragen. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs drei Jahre gebunden (Bindungsfrist).




Die BARMER bietet einen Wahltarif Beitragsrückerstattung an: S-Tarif Einfach Sicher (A200). Sofern keine Leistungen in Anspruch genommen werden, beträgt die Prämie 80 Euro im ersten, 120 Euro im zweiten und 200 Euro ab dem dritten Kalenderjahr. Kalenderjahre, die sich nicht an ein leistungsfreies Vorjahr anschließen, gelten als erstes Kalenderjahr. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs ein Jahr gebunden (Bindungsfrist).






Im Rahmen des AOK-Hausarzt-Programms der AOK Hessen entscheiden sich die Versicherten für eine Hausärztin oder einen Hausarzt ihrer Wahl als erste Ansprechperson. Dafür erhalten Versicherte verbesserte Serviceangebote und haben weitere Vorteile.
Dazu gehören:
- Angebot ergänzender Sprechstunden insbesondere für Berufstätige
- Verbesserung der Wartezeiten
- aktive Unterstützung des Hausarztes bei der Vermittlung von notwendigen Facharztterminen
- enge Verzahnung des behandelnden Hausarztes mit den übrigen Leistungserbringern.
- Schnellere Zusammenführung von Befunddaten verschiedener Spezialisten
- Überblick über verschriebene Medikamente und somit Unterstützung des Genesungsprozesses


Die BARMER bietet ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung (hausarztzentrierte Versorgung) nach § 73b SGB V an. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig.


Über AOK-Curaplan gibt es strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) zu folgenden Diagnosen:
- Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
- Koronare Herzkrankheit
- Asthma bronchiale
- COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung)
- Brustkrebs


Die BARMER bietet ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme bei Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs (für Frauen), Asthma bronchiale (ab 5 Jahren) und COPD (ab 18 Jahren). Die Teilnahme an den strukturierten Behandlungsprogrammen ist für die Versicherten freiwillig.


Die AOK Hessen steht für Gesundheit, Verantwortung, Vielfalt und Nachhaltigkeit. Auch über den gesetzlichen Auftrag hinaus, greifen wir regelmäßig neue Maßnahmen der ökonomischen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit auf.
Unser Engagement wird deshalb in den vier CSR Handlungsfeldern Mensch- Gesellschaft- Geschäftstätigkeit– Umwelt aufgezeigt, denn Nachhaltigkeit ist mehr als Umwelt. Die AOK Hessen hat zu allen Handlungsfeldern strategische Leitlinien definiert, die uns beim nachhaltigen Wirtschaften unterstützen. Zudem haben wir uns der WIN Charta der hessischen Wirtschaftsinitiative angeschlossen und verfolgen die dort vereinbarten Zielsetzungen.
Umwelt- und Klimaschutz
Die Auswirkungen klimatischer Veränderungen auf die Gesundheit nehmen seit einiger Zeit immer weiter zu. Klimaschutz und Gesundheitsschutz sind deshalb untrennbar miteinander verbunden. Als gesetzliche Krankenversicherung übernehmen wir besondere Verantwortung und sensibilisieren unsere Versicherten mit zielgerichteten Informationen und Maßnahmen für diese komplexe Thematik. Der Präventionskurs „AOK Future Meal“ setzt den Fokus auf einen klimafreundlichen und gesunden Genuss von Lebensmitteln und erweitert damit den Blick auf das Thema Ernährung.
Aber auch als Unternehmen kommen wir als AOK Hessen unserer Verantwortung nach und vermeiden klimaschädliches Verhalten. Einen aktiven Beitrag zur Umwelt- und Ressourcenschonung leistet das Immobilienmanagement. Hier setzen wir auf sparsame Beleuchtungsmittel und moderne Lichtsteuerungen, um Energie einzusparen. Die Vergabe von nachhaltig erzeugtem Strom aus Wasserkraftanlagen ist ein weiterer elementarer Baustein für den Klimaschutz.
Eine erste Photovoltaikanlage ist installiert, die die Energieversorgung unseres Bildungszentrums größtenteils abdeckt. Die Anlage produziert jährlich so viel grünen Strom, wie knapp 24 Drei-Personen-Haushalte durchschnittlich verbrauchen. Generiert die Anlage mehr Strom als verbraucht wird, speichert sie den überschüssigen Strom mit Hilfe von Eisspeichertechnologien. Für optimierten Wärmetransfer sind drei Blockheizkraftwerke in Betrieb und die Heizungstechnik komplett ausgewechselt. Sie sorgt nun für einen geschlossenen Kreislauf und damit für einen positiven Energiewert.
Die AOK Hessen ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Umwelt und dem Klima sehr bewusst und hat bereits einige Maßnahmen zur Einsparung von Energie ergriffen.
• Umrüstung Beleuchtung auf LED inkl. Präsenzmelder
• Wärmedämmung
• Fensteraustausch
• Errichtung von Photovoltaik
• Einführung Eisspeichertechnologie
Seit dem 01.09.2022 setzen wir die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung mit kurzfristig wirksamen Maßnahmen um. Konkret bedeutet dies:
• Absenkung der Raumtemperatur
• komplette Abschaltung der Heizkörper in Nutzräumen
• Verzicht auf Außenbeleuchtung ohne Sicherheitsaspekt (z.B. beleuchtete Werbeanlagen)
• Abschalten der dezentralen Trinkwassererwärmungsanalgen
Durch den Einsatz moderner Kommunikationssysteme ist das Dienstreiseverhalten deutlich reduziert. Damit ließ sich bereits die Anzahl der Dienstfahrzeuge reduzieren. An einzelnen Standorten sind erste E-Ladesäulen für elektrisch betriebene Fahrzeuge installiert. Diese Maßnahmen tragen zur Ressourcenschonung bei und vermeiden arbeitsplatzbezogene Umweltbelastungen.
Soziale Nachhaltigkeit – der Mensch im Fokus
Als Arbeitgeberin schätzt die AOK Hessen eine vielfältige und individuelle Unternehmenskultur. Vielfalt ist unsere Stärke, die wir aktiv nutzen. Das Diversity Management der AOK Hessen ist ein integraler Bestandteil der Unternehmensführung. In der Stabsstelle Diversity / Change Management werden u.a. Chancengerechtigkeit, Diversität und Antidiskriminierung mit konkreten Zielen verfolgt, Maßnahmen und Aktivitäten ergriffen und Angebote für alle Mitarbeitenden unterbreitet.
Chancengerechtigkeit ist für uns keine lästige Pflicht, sondern wir möchten allen Mitarbeitenden die Chance geben, ihre Potenziale zu entfalten und sich beruflich optimal zu entwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, bieten wir unterschiedliche Förderprogramme an:
• Talentmanagement
• Mentoringprogramme
• Frauennetzwerk
• Potenzialnetzwerk
• „Führung kennenlernen“
• Interne Stellenausschreibungen
• Durchführung strukturierter Auswahlverfahren
Diversität zeichnet sich in verschiedenen Dimensionen ab, die sich in unserer Beschäftigtenstruktur abbilden. Um unsere Stärke vielfältig zu nutzen, erarbeiten wir in Projekten, Kooperationen und Initiativen an Studien und konkreten Angeboten, um die soziale Gerechtigkeit zu fördern:
• Mitglied der Charta für Vielfalt seit 2007
• Mitglied des Demografie Netzwerkes e.V. (ddn e.V.)
• Initiatorin der Hessische Initiative Beruf und Pflege vereinbaren gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, Bildungswerk der hessischen Wirtschaft und berufundfamilie Service GmbH
• Leitung Arbeitskreis Diversity & Inclusion beim ddn e.V.
Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie, Pflege und Privatleben unserer Mitarbeitenden hat für uns einen hohen Stellenwert. Für eine bestmögliche Unterstützung haben wir eine interne Servicestelle eingerichtet. Sie bietet Angebote zu
• Beruf und Kind: Kinderbetreuung, Informationen für werdende Eltern,
• Beruf und Pflege: interne Pflege-Guides, Kompetenztrainings, Ausgabe von Notfallmappen und Notfallkarten
• Besondere Lebenslage: individuelle Beratungen
• Internetportal „Mein Familienservice“
• Vielfältige Informationen zu allen Lebenslagen
• Individuelle Angebote
Zudem gibt es weitere Angebote durch unseren Kooperationspartner pme Familienservice.
Weitere Angebote und Services sind
• Verlängerte Elternzeit
• Flexible Arbeitsorganisation
• Entlohnung nach Tarifvertrag
• Internes Gesundheitsmanagement
• Jährlicher Gesundheitszuschuss
• Familienzimmer und kinderfreundliche Desk Sharing Bereiche
• Generationenmanagement
• Qualifizierungsmaßnahmen zu Diversity
• Schulungen zu Lösungsorientiertem Führen in Zeiten der Individualisierung
• Schulung zu unconscoius bias
Soziales Engagement zeigen wir bei gesellschaftlichen und interkulturellen Herausforderungen sowohl als AOK, als auch indem wir freiwilliges Engagement und ehrenamtliche Tätigkeiten unserer Beschäftigten unterstützen.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu managen, dabei unterstützt die hessischen Initiative mit der Charta als Selbstbekenntnis engagierte Unternehmen. Die Initiative ist bundesweit einmalig und bietet den teilnehmenden Unternehmen
• Netzwerktreffen,
• Fachveranstaltungen,
• Qualifizierungen zum Pflege-Guide,
• Kompetenztrainings
• Pflege-Wanderausstellung „Weil Pflege Zukunft braucht“


Nachhaltigkeit - unsere Strategie für die Gesundheit von morgen (https://www.barmer.de/verantwortung/nachhaltigkeit)
Ohne Nachhaltigkeit keine Gesundheit - ohne Gesundheit keine Nachhaltigkeit. Das größte Gesundheitsrisiko der nahen Zukunft ist der Klimawandel. Seit 2022 arbeitet die BARMER an allen Standorten klimaneutral. Sie setzt sich dafür ein, Nachhaltigkeit im Sozialgesetzbuch zu verankern und eine gemeinsame Agenda aller Beteiligten für ein klimaneutrales Gesundheitswesen zu entwickeln. Klima- und Umweltschutz sind nur zwei der Themenfelder, die wir bei der BARMER nachhaltig ausbauen und weiterdenken.
Die BARMER ist als erste große Krankenkasse klimaneutral: Mit unserem Nachhaltigkeitsbericht schaffen wir Transparenz und zeigen, wo wir uns heute, im Sommer 2023, befinden. Auf unserer Website bilden wir die wichtigsten Kennzahlen aus dem aktuellen Nachhaltigkeitsbericht für das Jahr 2022 ab. In Interviews und Hintergrundartikeln geben wir außerdem einen Einblick in unsere Nachhaltigkeitsstrategie, aktuelle Nachhaltigkeitsprojekte und wichtige Entwicklungen im Gesundheitswesen.
Die vollständige Erklärung der BARMER zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist über die DNK-Datenbank abrufbar.
Die BARMER ist für den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2023 nominiert. Jedes Jahr prämiert die Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis e.V. Spitzenleistungen in der Nachhaltigkeit mit Europas größter Auszeichnung für ökologisches und soziales Engagement. Wir freuen uns und sind sehr stolz auf die Nominierung. Sie ist ein toller Erfolg und beweist einmal mehr, dass wir mit unserem Engagement in Bezug auf Klimaschutz und soziale Verantwortung auf dem richtigen Weg sind. Die Bekanntgabe des Gewinners in der Kategorie „Krankenversicherung“ findet am 23. November 2023 statt. Bis dahin heißt es Daumen drücken. Mehr zum Thema Nachhaltigkeit bei der BARMER lesen Sie hier: www.barmer.de/nachhaltigkeitsbericht
Klimaschutz ist Gesundheitsschutz
Klimaschutz und Umweltschutz sind die Voraussetzungen für ein gesundes Leben - jetzt und in Zukunft. Deshalb hat die BARMER Nachhaltigkeit in ihrer Unternehmensstrategie verankert.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Bayern und BARMER
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und IKK classic
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BARMER
- Vergleich zwischen Audi BKK und BARMER
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und BARMER
- Vergleich zwischen hkk und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BARMER und AOK NORDWEST
- Vergleich zwischen KNAPPSCHAFT und BARMER
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen KKH Kaufmännische Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen HEK-Hanseatische Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen SBK und BARMER
- Vergleich zwischen mhplus BKK und BARMER
- Vergleich zwischen Debeka BKK und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Bremen/Bremerhaven und BARMER
- Vergleich zwischen IKK Südwest und BARMER
- Vergleich zwischen Pronova BKK und BARMER
- Vergleich zwischen Heimat Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen IKK gesund plus und BARMER
- Vergleich zwischen BKK VBU und BARMER
- Vergleich zwischen VIACTIV Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK Pfalz und BARMER
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und BARMER
- Vergleich zwischen BOSCH BKK und BARMER
- Vergleich zwischen IKK - Die Innovationskasse und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Vergleich zwischen Salus BKK und BARMER
- Vergleich zwischen Novitas BKK und BARMER
- Vergleich zwischen BKK Linde und BARMER
- Vergleich zwischen BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER und BARMER
- Vergleich zwischen R+V Betriebskrankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK EUREGIO und BARMER
- Vergleich zwischen SECURVITA Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK24 und BARMER
- Vergleich zwischen BKK ProVita und BARMER
- Vergleich zwischen BKK firmus und BARMER
- Vergleich zwischen BKK Scheufelen und BARMER