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Krankenkassen im direkten Vergleich

Leistungs- und Beitragsvergleich: AOK Rheinland/Hamburg und SECURVITA Krankenkasse

AOK Rheinland/Hamburg

AOK Rheinland/Hamburg

Note 1,6
Zusatzbeitrag
3,29%
Gesamtbeitrag
17,89%
Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine in Hamburg und Nordrhein-Westfalen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Düsseldorf. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Rheinland/Hamburg betreut 2.229.157 Mitglieder und 2.997.248 Versicherte. In mehr als 100 wohnortnahen AOK-Geschäftsstellen werden Versicherte persönlich und kompetent beraten. Der medizinische Informationsservice AOK-Clarimedis beantwortet alle Fragen zum Thema Gesundheit – an 365 Tagen im Jahr. Mit dem AOK-Arztterminservice unterstützt die AOK Rheinland/Hamburg ihre Versicherten außerdem bei der Vermittlung von einem zeitnahen Facharzttermin innerhalb von 48 Stunden. Die AOK Rheinland/Hamburg erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,99 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,59 %. Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Rheinland/Hamburg die Testnote 1,6.
VS
SECURVITA Krankenkasse

SECURVITA Krankenkasse

Note 1,2
Zusatzbeitrag
3,90%
Gesamtbeitrag
18,50%
Die SECURVITA Krankenkasse ist eine Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen geöffnete Krankenkasse mit Hauptsitz in Hamburg. Sie wurde 1996 von der Securvita Holding AG gegründet. Ein Jahr später erfolgte die bundesweite Öffnung der Kasse.Die SECURVITA Krankenkasse betreut 144.800 Mitglieder und 57.350 Versicherte. Sie unterstützt seit ihrer Gründung die Etablierung der Naturheilkunde als Ergänzung zur klassischen Schulmedizin und nimmt auf diesem Gebiet eine Vorreiterrolle in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Dementsprechend bietet die SECURVITA Krankenkasse ihren Versicherten ein großes Spektrum an Kostenübernahmen für alternative Medizin und Gesundheitsvorsorge. Die Kasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 3,90 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 18,50 %.Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die SECURVITA Krankenkasse die Testnote 1,1.
AOK Rheinland/Hamburg
SECURVITA Krankenkasse

Zusatzbeitrag

Krankenkassenbeitrag
Logo AOK Rheinland/Hamburg AOK Rheinland/Hamburg
★★
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Der Beitragssatz der AOK Rheinland/Hamburg beträgt 17,89% (14,60% + 3,29%).

Logo SECURVITA Krankenkasse SECURVITA Krankenkasse
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Der Beitragssatz der SECURVITA Krankenkasse beträgt 18,50% (14,60% + 3,90%).

Service

Anzahl Geschäftsstellen
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68 Geschäftsstellen im Rheinland und in Hamburg

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Zwei Geschäftsstellen, Hamburg und Würzburg

Kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle und Krankenkassen-App
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Die Online-Geschäftsstelle "Meine AOK" der AOK Rheinland/Hamburg ist rund um die Uhr geöffnet – 365 Tage im Jahr. Darüber hinaus können Versicherte die meine AOK-App - Mobile Online-Geschäftsstelle der AOK Rheinland/Hamburg nutzen. Elektronische Dokumente können Versicherte über die "meine AOK-App" an die AOK Rheinland/Hamburg übermitteln.

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In der Internet-Filiale kann man Anträge, Formulare, Adressänderungen etc. ganz bequem am heimischen PC erledigen. Das spart viel Arbeit und Zeit. Für diesen Online-Service ist es erforderlich, dass man sich registriert.

Die Zusendung von Dokumenten (z.B. Krankenscheinen) ist auch über die SECURVITA APP "Meine Krankenkasse" möglich.

Hotline / telefonische Erreichbarkeit
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24-Stunden Erreichbarkeit über das Servicetelefon der AOK Rheinland/Hamburg: 0211 819-50000

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7 Tage / 24 Stunden kann man die Hotline-Nr. 0800 6003000 erreichen.

Ärztehotline
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Die AOK Rheinland/Hamburg bietet mit AOK-Clarimedis unter der Telefonnummer 0800 1 265 265 rund um die Uhr Beratung zu medizinischen Fragen aller Art. Bei AOK-Clarimedis arbeiten Fachärzte, Krankenschwestern und Pharmakologen, die sich für alle Fragen Zeit nehmen. AOK-Clarimedis ist ein exklusiver Service für Versicherte der AOK.

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Ein medizinisches Expertenteam steht für SECURVITA-Versicherte rund um die Uhr bereit, um persönliche Fragen zu beantworten.

spezielle Hotline
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Die AOK-Pflegehotline (0800 329 0 329) AOK-Babytelefon (0800 1 265 265) AOK-Zweitmeinungsservice (0 800 100 65 99) Infotelefon für Arbeitgeber - AOK-Business (0800 0 326 111) Organspende Hotline (0800 0 326 327), Lichtblick (0800 3 737 374), Patientenbegleitung (0800 0 512 512)

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Pflegehotline 040 / 3347-7 in der Zeit von 7 bis 19 Uhr

Persönlicher Ansprechpartner und persönliche Beratung
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Bei Fragen zum Thema Gesundheit und Krankheit sowie zu allen Belangen der Sozialversicherung stehen den Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg kompetente persönliche Ansprechpartner in 68 Geschäftsstellen und auf Wunsch auch zu Hause zur Seite.

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Persönliche Beratung wird in den beiden Geschäftsstellen angeboten.

eigener Facharzt-Terminservice (Vermittlung von Arztterminen)
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Die AOK Rheinland/Hamburg organisiert für ihre Versicherten kurzfristig den frühestmöglichen Termin bei einem Spezialisten (ausgenommen Termine bei Psychotherapeuten). Die AOK Rheinland/Hamburg nennt ihren Versicherten innerhalb von 48 Stunden einen zeitnahen Termin bei einem Facharzt. Der Service ist für Kunden der AOK Rheinland/Hamburg kostenlos.

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Die SECURVITA Krankenkasse bietet ihren Versicherten zusätzliche Unterstützung bei der Vermittlung von Facharztterminen im Rahmen der ärztlichen Zweitmeinung über einen gesonderten Vertrag.

Unterstützung bei Behandlungsfehlern
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Die AOK Rheinland/Hamburg hat ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, das Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Jedem Kunden steht ein persönlicher Ansprechpartner beratend und begleitend für alle Fragen zum Thema zur Seite. Die Gutachten werden für die Versicherten kostenlos zur Verfügung gestellt.

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Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gewährt.

Beschwerdestelle
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Das Erreichen höchster Kundenzufriedenheit ist oberstes Ziel der AOK Rheinland/Hamburg. Wenn mal etwas nicht so gelaufen ist, wie man es von der AOK Rheinland/Hamburg erwarten darf, verfügen wir über ein professionelles Beschwerdemanagement.
Die Beschwerden können persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage geäußert werden.
Alle Beschwerden werden im Rahmen eines professionellen Beschwerdemanagements bearbeitet.

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Beschwerdestelle vorhanden

Kinder

Allergie Bettwäsche
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Bei einer Hausstaubmilbenallergie kann die AOK Rheinland/Hamburg im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.

Logo SECURVITA Krankenkasse SECURVITA Krankenkasse
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Im Rahmen eines Vertrages übernimmt die SECURVITA Krankenkasse die Kosten für die Allergie Bettwäsche.

Krankenpflege / Haushaltshilfe

erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (mit Kind im Haushalt)
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Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK Rheinland/Hamburg für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.

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Die SECURVITA übernimmt auch dann die Kosten für die Haushaltshilfe, wenn und solange Versicherte häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erhalten. Zusätzlich wird eine Haushaltshilfe gewährt für max. 2 Wochen. Eine Verlängerung der Dauer der Erstattung erfolgt auch für mehr als 26 Wochen (mit Kind).

erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (ohne Kinder)
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Keine weiteren Details verfügbar.

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Die SECURVITA übernimmt auch dann die Kosten für die Haushaltshilfe, wenn und solange Versicherte häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erhalten. Zusätzlich wird eine Haushaltshilfe gewährt für max. 2 Wochen. Eine Verlängerung der Dauer der Erstatttung erfolgt auch für mehr als 4 Wochen ( ohne Kind) für die Dauer von 2 Wochen.

Naturheilverfahren

Osteopathie
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Osteopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden. (80 % max. 3 Behandlungen mit je max. 60 Euro)

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★★
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Die SECURVITA Krankenkasse erstattet bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Erstattung erfolgt in Höhe von bis zu 50 Euro je Sitzung. Pro Quartal wird nur eine Verordnung mit max. 3 Sitzungen erstattet.

Behandlungen mit Homöopathie
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Homöopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden (max. 80 %).

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Die SECURVITA Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten für Erst- und Folgeanamnesen, wenn der behandelnde Arzt dem Homöopathievertrag der SECURVITA Krankenkasse bereits beigetreten ist.

anthroposophische Therapien
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Erstanamnesen und Beratungen können bei der SECURVITA Krankenkasse über die Versichertenkarte erfolgen. Erstattet werden außerdem Kosten für Heileurythmie, Maltherapie, Plastisch-therapeutisches Gestalten, Rhythmische Massage nach Wegman und Sprachgestaltung.

Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
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Die SECURVITA Krankenkasse möchte die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) stärken und für ihre Versicherten zugänglich machen. Deshalb bietet sie im Rahmen eines bundesweiten Naturheilkundevertrages allen Versicherten die Kostenübernahme für Diagnosen und Behandlungen an.

weitere Naturheilverfahren
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können zusätzlich folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
Chiropraktiker; Phytotherapie beim Vertragsarzt, Ayurveda, Lichttherapie bei Winterdepression, Massagen

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Die SECURVITA hat einen Vertrag abgeschlossen, der Kassenärzte mit einer Zusatzweiterbildung in Naturheilverfahren berechtigt, mit der SECURVITA abzurechnen. Anerkannt sind Naturheilverfahren aus dem Hufelandverzeichnis oder dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, sofern sie nicht durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind.

Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können OTC-Präparate aus Apotheken mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

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Die SECURVITA Krankenkasse erstattet die Kosten für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel der Naturheilverfahren aus den Bereichen Homöopathie, Anthroposophische Medizin und Phytotherapie in Höhe von bis zu 100 Euro pro Jahr ab Vollendung des 12. Lebensjahres. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung durch einen kassenzugelassenen Arzt.

Zahnvorsorge

professionelle Zahnreinigung
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★★
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Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 Euro pro Jahr begrenzt.

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Die SECURVITA Krankenkasse bezuschusst allen Versicherten zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung mit jeweils 26 Euro.

höherwertiger Zahnersatz (über Regelversorgung)
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Inlays, Onlays, Implantate und Kunststofffüllungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

Logo SECURVITA Krankenkasse SECURVITA Krankenkasse
★★
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Das Dentallabor Dentaltrade bietet allen Versicherten der SECURVITA Zahnersatzleistungen zum Spartarif. Der hochwertige Zahnersatz bietet eine Kostenersparnis von bis zu 85 %. Mitglieder der SECURVITA profitieren von einem zusätzlichen Rabatt von 5 % auf Dentaltrade-Zahnersatz. Zahnersatz zum Festpreis

weitere Zusatzleistungen für Zahngesundheit
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Es besteht Anspruch auf Zahnsteinentfernung gemäß § 12f der Satzung in Höhe von 35 EUR, sowie auf eine intensive Beratung und Anleitung zur täglichen Zahnpflege. Dieser Betrag kann bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ um bis zu 25 EUR auf insgesamt bis zu 60 EUR jährlich aufgestockt werden. Weiterhin können bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ Zuschüsse für folgende Leistungen gewährt werden: Schnarcher Schiene, festsitzender Retainer, Sportmundschutz, sowie Vollnarkose und Lachgassedierung.

Logo SECURVITA Krankenkasse SECURVITA Krankenkasse
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Die Securvita Krankenkasse gewährt ihren Versicherten folgende Zusatzleistungen:
- Fissurenversiegelung der kariesfreien Prämolaren
- Zuschuss zum Retainer jeweils im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung
- ergänzende Leistungen bei der Wurzelbehandlung
- Bakterientest im Rahmen der Parodontosebehandlung

Sehhilfen

Zuschuss für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen, Optoelektronik)
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmittel mit bis zu 80 % max. 250 EUR alle 3 Jahre bezuschusst werden.

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Vorsorge

Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre
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Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Hautscreening auch für Versicherte im Alter von 18-34 Jahren an. Darüber hinaus ist ein Zuschuss über das Bonusprogramm AOK-Vital+ auch bei einer nicht med. Notwendigkeit möglich. Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Auflichtungsmikroskopie in Rahmen des Hautkrebsscreenings mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

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Zusätzlich können Versicherte der SECURVITA Krankenkasse bereits vor Vollendung des
35. Lebensjahres das Hautscreening durchführen lassen. Die SECURVITA Krankenkasse erstattet dafür die Kosten in Höhe von bis zu 40 Euro alle zwei Kalenderjahre.

sportmedizinische Untersuchungen
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Ein Zuschuss erfolgt für alle Versicherten in Höhe von 70 Euro je Kalenderjahr.

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Die SECURVITA Krankenkasse erstattet 100 Prozent des Rechnungsbetrages bei Vertragsärzten (Sportmediziner), jedoch nicht mehr als 120 Euro für die Untersuchung in einem Zeitraum von zwei Jahren.

Magen- und Darmkrebsvorsorge (Koloskopie)
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Darmkrebsfrüherkennung ab 18 Jahren mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

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★★
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Ab dem 45. Lebensjahr bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gewährt die SECURVITA Krankenkasse bei Vorliegen von Risikofaktoren einen Zuschuss in Höhe von bis zu 100 Euro zur Koloskopie.

Brustkrebsvorsorge
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann ein Ultraschall zur Brustkrebsfrüherkennung mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

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★★
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Das Modellvorhaben Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik (QuaMaDi) verfolgt das Ziel, Brustkrebs in einem frühzeitigen Stadium zu entdecken und somit die Heilungschancen von erkrankten Frauen zu erhöhen.

Außerdem Kostenübernahme für Gendiagnostik zur Feststellung von Brustkrebstypen bei familiärer Vorbelastung.

Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren
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Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Rheinland/Hamburg zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie zu en Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.

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Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V in anerkannten Kurorten übernimmt die SECURVITA Krankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16 Euro. Ein Zuschuss kann gewährt werden, sofern die Maßnahme mindestens 14 Kalendertage dauert.

Innovative Krebs- und Strahlentherapie
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weitere Leistungen im Bereich Krebsvorsorge / Früherkennung
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
- Blutuntersuchungen zur Früherkennung häufiger Krankheiten
- Chlamydientest ab 25 Jahren
- Gesundheits-Check-Up ab 25 Jahren
- HPV-Test
- Glaukom-Untersuchung
- Thin-Prep-Pap-Test
- Sehscreening bei Kleinkindern

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Ergänzend zum gesetzlichen, einmaligen Gesundheits-Check-up, erstattet die SECURVITA Krankenkasse bei Vorliegen von Risikofaktoren (z.B. Übergewicht, Hypertonie) alle 3 Jahre weitere Check-up-Untersuchungen zwischen 18 und 34 Jahren in Höhe von bis zu 100 Euro.

Impfungen

Reiseimpfungen (Privatreisen)
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★★
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Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Impfung von der STIKO empfohlen wird. Die Impfungen, die Bestandteil der Vereinbarungen mit den KVen NO und HH über Reiseschutzimpfungen (Satzungsleistung)sind, können über die eGK abgerechnet werden. Die Übrigen Impfungen müssen im Kostenerstattungsverfahren abgewickelt werden. Die geleisteten Zuzahlungen für die Impfungen werden erstattet (bis maximal 100 Euro im Jahr).

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Kosten für umfassende Reiseschutzimpfungen, insbesondere bei Reisen in tropische Länder werden übernommen. Dazu zählen Impfungen gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B,Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus und Poliomyelitis. Malariaprophylaxe.

Grippeschutzimpfung für alle Versicherten
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Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen zu 100 Prozent für alle Versicherten.

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Die Grippeschutzimpfung wird übernommen (Satzungsleistung).

HPV-Impfung mit erweiterten Altersgrenzen
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HPV-Impfung wird für Mädchen und Jungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres als Satzungsleistung übernommen.

Spezielle Leistungen

Online-Fitness-Kurse
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In Kooperation mit der CyberConcept GmbH und der Oviva AG bietet die AOK Rheinland/Hamburg eine Reihe von digitalen Präventionskursen zu den Themen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Rauchentwöhnung an. Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die komplette Kursgebühr. Für dieKunden entstehen keine Kosten und die Rechnung geht direkt an die AOK. Die einzige Voraussetzung dafür ist, der Kurs zu 100 % (bei Oviva 80%) abgeschlossen wurde und noch keine zwei Kurse zur Erstattung eingereicht wurden.

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In Kooperation mit hausmed bietet die SECURVITA Krankenkasse eine Reihe von digitalen Präventionskursen zu den Themen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Rauchentwöhnung an. Die SECURVITA Krankenkasse übernimmt die komplette Kursgebühr. Für die Versicherten entstehen keine Kosten und die Rechnung geht direkt an die SECURVITA Krankenkasse. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass die Teilnahmebedingungen eingehalten werden und noch keine zwei Kurse zur Erstattung eingereicht wurden.

Prävention

Gesundheitsreisen
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Die AOK Rheinland/Hamburg bezuschusst Gesundheitsreisen mit bis zu 200 Euro.

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Die SECURVITA Krankenkasse fördert die Teilnahme an Gesundheitsreisen wie der BKK Aktivwoche mit einen Zuschuss von maximal 200 Euro.

eigene Präventionskurse vor Ort
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In Hamburg bietet die AOK Rheinland/Hamburg ihren Versicherten eigene kostenfreie Präventionskurse an. Zusätzlich erhalten interessierte Kunden von uns einen "Aktiv und Entspannt"-Gutschein für eine kostenlose Teilnahme an einem Präventionskurse bei einem unserer Partner.

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Präventionskurse von Fremdanbietern
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★★
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Die Teilnahme an Präventionskursen, die von der zentralen Prüfstelle Prävention auf ihre Qualität geprüft worden sind, bezuschusst die AOK Rheinland/Hamburg zu 100 %, maximal 200 Euro für zwei Gesundheitskurse je Kalenderjahr (100 Euro je Kurs).

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Die SECURVITA Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Gesundheitsförderung und Prävention zu 100 Prozent bis maximal 150 Euro je Kurs, zweimal im Jahr. Der Zuschuss beträgt maximal 300 Euro im Kalenderjahr.

Gesundheitskonto
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Bonusmodelle

Bonusprogramm (Bonus-Geldprämie) für selbst Versicherte
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★★
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Beim Bonusprogramm der AOK Rheinland/Hamburg AOK-Fit+können Versicherte 140 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.

- 30 Euro 1. Schutzimpfung
- 10 Euro Betriebliches Gesundheitsmanagement
- 10 Euro Betriebs- oder Hochschulsport
- 10 Euro Fitnessstudio
- 10 Euro Gesundheitswerte (BMI, Blutzucker, Cholesterin, Blutdruck)
- 10 Euro 1. Präventionskurs
- 10 Euro 2. Präventionskurs
- 10 Euro Sonderaktion der AOK
- 10 Euro Sportabzeichen/Fitnesstest
- 10 Euro Sportverein
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro PZR.

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Beim Bonusprogramm der SECURVITA Krankenkasse können Versicherte mehr als 240 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.

- 40 Euro Sportverein,
- 40 Euro Fitnesscenter, Betriebs- oder Hochschulsport
- 10 Euro Organisierte Sportveranstaltungen und Sportwettbewerben
- 20 Euro Deutsches Sportabzeichen / Deutsches Schwimmabzeichen
- 20 Euro je erfolgreiche Teilnahme Marathon, Halbmarathon, Triathlon, Radrennen, Straßenlauf, Langstreckenlauf
- 20 Euro Präventionskurs (gesundheitsfördernde Kurse bei dafür geeigneten Veranstaltern)
- 10 Euro BMI im Normalbereich
- 2 x 10 Euro Blutdruckmessung im Normbereich
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro 1. PZR
- 10 Euro 2. PZR
- 10 Euro 1. Impfung
- 10 Euro 2. Impfung
- 10 Euro 3. Impfung

Bonusmodell (Erläuterungen)
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Bei AOK-Vital+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 20 Euro.

Bei AOK-Fit+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Geldprämien umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 oder 3.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einer Geldprämie von 10 Euro oder 30 Euro.

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Für vielfältige gesundheitsfördernde Maßnahmen und Aktivitäten erhält man Geld- oder Sachprämien sowie Einkaufsgutscheine im Wert von mehreren hundert Euro im Jahr.

Bonuspunkte und Prämienansprüche sind vier Jahre gültig. Voraussetzung dafür ist, dass der Teilnehmer regelmäßig aktiv und das Konto nicht länger als 24 Monate ohne Bonuspunktegutschrift ist.

Wahltarife

Wahltarif Selbstbehalt
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Der Wahltarif AOK-Gesund+ kann parallel zu den Bonusprogrammen AOK-Fit+ oder AOK-Vital+ abgeschlossen werden.

Teilnahmebeginn: Die Wahl wird wirksam zum Beginn des Monats, in dem die Erklärung bei der AOK Rheinland/Hamburg eingeht, frühestens mit Beginn der Mitgliedschaft und frühestens zu dem vom Mitglied angegebenen Zeitpunkt.

Tarifstufe | Jährliche Einkünfte (brutto) | Prämie pro Jahr

Tarifstufe: < 10.000 EUR → 100 EUR
Tarifstufe: < 30.000 EUR → 200 EUR
Tarifstufe: 30.000 EUR → 300 EUR
Tarifstufe: 40.000 EUR → 400 EUR
Tarifstufe: 50.000 EUR → 500 EUR

Prämien mit eingelösten Rezepten zulasten der AOK

Jährliche Prämienauszahlung abhängig von der Anzahl eingelöster Rezepte

Rezeptanzahl Prämie
1. Rezept 75 EUR
2. Rezept 50 EUR
3. Rezept 25 EUR
4. Rezept 0 EUR
Regelung bei mehr als vier eingelösten Rezepten

Eine Prämie entfällt, wenn mehr als vier Rezepte eingelöst werden.

Maximale Zahlung an die AOK pro Jahr:
10 EUR
20 EUR
30 EUR
40 EUR
50 EUR

Hinweis:
In diesem Fall ist eine Zahlung an die AOK zu leisten. Das Gesetz sieht ein finanzielles Risiko vor, das von Versicherten zu tragen ist. Dieses Risiko haben wir für Sie durch eine Höchstbetragsregelung begrenzt.

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★★
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Mit dem Wahltarif Prämienzahlung bei Selbstbehalt verzichten die Mitglieder der SECURVITA auf bestimmte Leistungen wie z.B. Kuren, Haushaltshilfe, Heilmittel oder Arzneimittel der Naturheilverfahren. Je nach gewählter Tarifstufe erstattet die SECURVITA eine garantierte Prämie von 150 Euro, 250 Euro oder 350 Euro. In Abhängigkeit von der Tarifstufe unterliegen nur wenige Leistungen einem Selbstbehalt von 250 Euro, 450 Euro oder 650 Euro. Nach Abzug der Prämie tragen die Mitglieder ein Risiko von 100 Euro bis 300 Euro pro Jahr. Alle übrigen Leistungen können weiterhin wie gewohnt in Anspruch genommen werden.

Wahltarif Beitragsrückerstattung
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Als Mitglied der SECURVITA Krankenkasse kann man einen Tarif Prämienauszahlung bei Leistungsfreiheit wählen, mit dem Beiträge von bis zu 600 Euro zurückgezahlt werden, sofern man ein Kalenderjahr keine kurativen Leistungen in Anspruch genommen hat. Erstattung eines vollen Monatsbeitrags aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.

Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung möglich
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Mit der Kombination der Wahltarife Prämienauszahlung bei Leistungsfreiheit und Prämienzahlung bei Selbstbehalt kann man bis zu 900 Euro jährlich als Prämie von der SECURVITA Krankenkasse ausgezahlt bekommen.

DMP, Hausarztmodell

Hausarztprogramm
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Die AOK Rheinland/Hamburg setzt die Inhalte des § 73 b SGB V zusammen mit den Partnern des Hausärzteverbandes (Landesverbände Nordrhein und Hamburg) und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft um

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Die SECURVITA BKK bietet ihren Versicherten zur Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung eine hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V auf der Grundlage von Verträgen mit Hausärzten, Gemeinschaften von Hausärzten, Trägern von Einrichtungen, die eine hausarztzentrierte Versorgung durch vertragsärztliche Leistungserbringer, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, anbieten oder Kassenärztlichen Vereinigungen an, soweit diese von Gemeinschaften von Hausärzten dazu ermächtigt wurden. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig.

DMP Programme
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Die AOK bietet ihren Versicherten, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme zu folgenden Indikationen an: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK), Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma bronchiale. Die Implementierung weiterer Diagnosen ist geplant. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.

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Die SECURVITA BKK führt im Rahmen von § 137f SGB V strukturierte Behandlungsprogramme durch.

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Stand der Daten: 05.02.2026

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