Detail-Vergleich aller Leistungen
14 Kategorien · 45 Vergleichspunkte
AOK Niedersachsen
BKK VDN
Zusatzbeitrag
1 Punkt
AOK Niedersachsen2
BKK VDN2
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Der Beitragssatz der AOK Niedersachsen beträgt 17,58% (14,6%+2,98%).
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Der Beitragssatz der BKK VDN beträgt 17,79% (14,60% + 3,19%).
Service
9 Punkte
AOK Niedersachsen16
BKK VDN12
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Die AOK Niedersachsen hat über 100 Standorte in Niedersachsen.
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eine Geschäftsstelle
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„Meine AOK" ist ein besonderer Online-Service der AOK Niedersachsen. Viele Angebote und Funktionen lassen sich über „Meine AOK“ einfach und sicher nutzen. Bequem und rund um die Uhr - im Internet über das Onlineportal (meine.aok.de) oder unterwegs über die „Meine AOK“-App.
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Eine Online-Geschäftstelle und die BKK VDN Service-App sind vorhanden.
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24-Stunden-Erreichbarkeit: Die AOK Niedersachsen bietet ein kostenfreies Servicetelefon an: 0800 0265637.
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Während der Geschäftszeiten ist die BKK VDN unter 02304 9826-0 erreichbar. Danach ist eine Ansage auf AB möglich. Der Rückruf erfolgt am kommenden Tag.02304 9826-0
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Die AOK Niedersachsen bietet mit AOK-Clarimedis kostenfrei medizinische Informationen am Telefon: 0800 1265265. An 365 Tagen im Jahr steht AOK-Versicherten ein Team von Medizinexperten zur Verfügung, darunter Ärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Krankenschwestern und Pharmakologen. Mit der Videoberatung zu den Fachrichtungen Dermatologie, Orthopädie, Onkologie und Schwangerschaft & Geburt von AOK-Clarimedis können Versicherte den Rat unserer Fachärztinnen und Fachärzte sowie unserer Hebammen kostenfrei und bequem von zuhause einholen.
BKK VDN
AOK Niedersachsen
BKK VDN
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Die AOK Niedersachsen bietet kompetente persönliche Beratung in allen Fragen rund um Gesundheit, Krankheit und Sozialversicherung in allen AOK-Servicezentren oder auch auf Wunsch zu Hause.
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Persönliche Beratung durch qualifizierte Fachkräfte (ausschließlich Sozialversicherungsfachangestellte oder im Bereich Zähne durch zahnmedizinische Fachangestellte) gibt es online, telefonisch oder ganz persönlich in der Geschäftsstelle. In jedem Fachgebiet steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Der Außendienst berät sie auch bei Bedarf zu Hause.
AOK Niedersachsen
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Die BKK VDN arbeitet bei der gezielten Arztsuche und Terminvereinbarung mit dem unabhängigen Partner BetterDoc zusammen (0800 444 6 999) (Mo.–Fr. 9–17 Uhr)
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Die AOK Niedersachsen hat landesweit ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, welches Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Kontakt zum Service-Team Behandlungsfehler per E-Mail oder kostenfrei per Telefon: 0800 2656517.
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Die BKK VDN bietet Hilfe bei Behandlungsfehlern.
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Läuft es nicht so mit der AOK Niedersachsen, wie man es sich vorstellt, können Versicherte das kostenfreie Servicetelefon nutzen: 0800 0265637, sich per E-Mail: AOK.Service@nds.aok.de oder über das Kontaktformular
auf aok.de > Suchbegriff: Lob & Kritik melden.
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Das Beschwerde- und Verbesserungsmanagement hat das Ziel, eine schnelle Lösung Ihrer Probleme herbeizuführen und Wünsche möglichst umzusetzen. Für Beschwerden, Kritik oder Lob steht Ihnen bei der BKK VDN die Service-Hotline 02304 9826-0 sowie das Online-Kontaktformular zur Verfügung.
Kinder
1 Punkt
AOK Niedersachsen3
BKK VDN3
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Die AOK Niedersachsen übernimmt nach ärztlicher Verordnung und entsprechender Indikation die Kosten zu festgelegten Höchstsätzen für antiallergene Bettausstattungen. Dies können im Einzelfall Matratzenbezüge, Bettdeckenbezüge und Kopfkissenbezüge in verschiedenen Größen sein.
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Die BKK VDN übernimmt für Versicherte, die unter einer Milbenallergie leiden, auf Antrag die vollen Kosten für die Versorgung mit antiallergenen Matratzenbezügen (sogenannte Encasings). Die Kosten werden auch für den Partner oder in einer doppelten Ausführung übernommen.
Krankenpflege / Haushaltshilfe
2 Punkte
AOK Niedersachsen3
BKK VDN1
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Versicherte der AOK Niedersachsen erhalten im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Versicherte sich nicht in stationärer Behandlung befinden, leistet die AOK Niedersachsen auch bei akuter Krankheit, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist – und zwar bis zu 52 Wochen oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines Versicherten.
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Dieser Service kann auch genutzt werden, wenn ein Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres im Haushalt lebt.
Dies gilt für die Dauer einer stationären Behandlung und wenn aufgrund einer Erkrankung eine ambulante Behandlung erforderlich ist (max. acht Wochen pro Kalenderjahr; vom Arzt verordnet).
Darüber hinaus gibt es die Haushaltshilfe bei einer schweren Krankheit oder akuten Verschlimmerung nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten OP oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung.
AOK Niedersachsen
BKK VDN
Naturheilverfahren
6 Punkte
AOK Niedersachsen7
BKK VDN9
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Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Davon ist eine Kostenerstattung für Osteopathie für maximal vier Behandlungen bis zu je 75 Euro möglich.
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Die BKK VDN erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. sechs Sitzungen mit max. 60 Euro pro Sitzung begrenzt.
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Die AOK Niedersachsen trägt im Rahmen eines Gesundheitskontos die Kosten für die homöopathische Erstanamnese und die homöopathische Folgebehandlung, wenn diese von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden und nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
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Homöopathische Behandlung kann bei allen qualifizierten Ärzten durchgeführt werden. Zum Leistungsumfang gehört die Erst- und Folgeanamnese, die homöopathische Analyse und Beratung sowie die Repertorisation. Zusätzlich sind Leistungen der Apotheker enthalten (Information und Beratung der Versicherten über die Besonderheiten der homöopathischen Behandlung und die Anwendung homöopathischer Arzneimittel - insbesondere über die Art der Anwendung, Dosierung, Dauer, Maßnahmen bei Erstverschlechterung etc.). Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte.
AOK Niedersachsen
BKK VDN
AOK Niedersachsen
BKK VDN
AOK Niedersachsen
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Die BKK VDN trägt die Kosten für bis zu zehn Akupunktursitzungen innerhalb von zwölf Monaten bei Lendenwirbelsäulenschmerzen oder chronischen, durch Gonarthrose hervorgerufenen Schmerzen im Kniegelenk.
Über das Bonusprogramm BoNickel-Prime ist eine Kostenübernahme weiterer Naturheilverfahren möglich. Dafür ist lediglich eine einzige Gesundheitsmaßnahme nachzuweisen. Eine Kostenübernahme ist zwischen 10 und 250 € möglich. Dazu zählen Behandlung mit Akupunktur außerhalb der o. g. Indikation, Heilpraktikerbehandlung und Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie oder auch Hypnose bei zahnärztlichen Leistungen.
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Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
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Die Kosten für apothekenpflichtige Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie zahlt die BKK VDN in Höhe von 100 %, max. 100 Euro je Kalenderjahr.
Zahnvorsorge
3 Punkte
AOK Niedersachsen2
BKK VDN5
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Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
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Die Kunden der BKK VDN können die PZR einmal im Jahr bei einem der Vertragszahnärzte (dent-net) in Anspruch nehmen. Die Kosten werden zu 100 % übernommen.
Zudem bezuschusst die BKK VDN die PZR in Höhe von 50 Euro (ab 16 Jahre). Dies erfolgt direkt bei Vorlage der Rechnung über das Bonusprogramm BoNickel, völlig unabhängig von weiteren Bonusmaßnahmen.
AOK Niedersachsen
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Kunden der BKK VDN erhalten über das Netzwerk dent-net bei teilnehmenden Zahnärzten Zahnersatz ohne Zuzahlung innerhalb der Regelversorgung. Zudem wird die Garantie auf 5 Jahre verlängert. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf hochwertige Versorgungen wie die iKrone (Vollzirkonkrone) und weitere IMEX-Produkte. Hohe Qualität zu möglichst günstigen Konditionen. Vertragszahnärzte- und Chirurgen bieten zudem die Möglichkeit, den Eigenanteil an Implantaten zum Teil erheblich zu senken.
Zudem profitieren Kunden durch die Kooperation mit der 2ten-Zahnarztmeinung. Durch eine kostenlose Online-Aktion sind im Schnitt Ersparnisse in Höhe von 56% möglich. Dabei erfolgt die Behandlung durch Zahnärzte in der Umgebung.
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Zur Absicherung einer hochwertigen Versorgung mit Zahnersatz können Versicherte der AOK Niedersachsen auf 2teZahnarztMeinung.de kostenlos und unverbindlich einen zweiten Kostenvoranschlag einholen.
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Es gibt Einsparungen bei zahntechnischen Leistungen bei teilnehmenden Zahnärzten. Die BKK VDN ist Partner von 2te-Zahnarztmeinung“ und „dent-net“. Gemeinsam bieten sie Möglichkeiten von Einsparungen bei zahntechnischen Leistungen bis hin zur kostenlosen professionellen Zahnreinigung.
Zusätzlich bietet die BKK VDN ab dem 01.10.2021 die zahnärztliche Schwangerenprophylaxe über teilnehmende Leistungserbringer (dent-net) an. Inhalte der Leistung sind eine ausführliche Beratung und Aufklärng über Risikofaktoren wie Karies, Plaquetests, professionelle Zahnreinigung sowie die Festlegung eines individuellen Kontroll- und Behandlungszyklus während der Schwangerschaft, nach medizinischer Notwendigkeit.
Sehhilfen
1 Punkt
AOK Niedersachsen0
BKK VDN0
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AOK Niedersachsen
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Über das Bonusprogramm BoNickel-Prime ist eine Kostenübernahme möglich. Dafür ist lediglich eine einzige Gesundheitsmaßnahme nachzuweisen. Eine Kostenübernahme ist zwischen 10 und 400 € möglich.
Vorsorge
7 Punkte
AOK Niedersachsen7
BKK VDN10
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Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
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Die BKK VDN zahlt alle 2 Jahre die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung bereits ab dem 15. Lebensjahr.
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Die AOK erstattet Versicherten alle 2 Jahre die Kosten für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung über ein Gesundheitskonto: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist von zugelassenen Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ durchzuführen.
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Die BKK VDN übernimmt alle zwei Jahre max. 120 Euro, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht.
AOK Niedersachsen
BKK VDN
AOK Niedersachsen
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Die BKK VDN übernimmt einmal jährlich die Kosten für discovering hands.
Die BKK VDN hat zudem für ihre Kundinnen bundesweit Vereinbarungen über die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und Frühererkennungsmaßnahmen von Ratsuchenden mit familiärer Belastung in Hochschulambulanzen abgeschlossen.
Tomosythese: Erweitere Brustkrebsuntersuchung/Röntgen der komprimierten Brust
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Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Niedersachsen zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13 Euro täglich.
BKK VDN
AOK Niedersachsen
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CyberKnife und GammaKnife-Therapie in speziellen Versorgungszentren
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Die AOK Niedersachsen übernimmt für Versicherte, die am AOK-Hausarztmodell teilnehmen, 45 Jahre oder 60 Jahre und älter sind, einen zusätzlichen Check-Up 45 und Check-Up 60Plus.
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Die Versicherten der BKK VDN erhalten alle 2 Jahre einen CheckUp über die Hausarztverträge. Behandlung bei mittelschwererer bis schwerer Psoriasis und atopischer Dermatitis mit DermAktiv.
Leitlinienorientierte Diagnostik und Therapie einer chronischen Koronaren Herzkrankheit sowie den Einsatz von nicht-invasiven Verfahren zum Nachweis einer chronischen Koronaren Herzkrankheit mittels Kardio-CT oder Kardio-MRT.
Fachärztliche Behandlung von Patienten mittels mpMRT der Prostata.
Impfungen
3 Punkte
AOK Niedersachsen6
BKK VDN8
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Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
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Bei privaten Auslandsaufenthalten übernimmt die BKK VDN alle Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Ihr Reiseziel empfohlen werden. Das sind: Cholera, FSME (Zeckenschutz), Gelbfieber, Grippe, Hepatitis A, Hepatitis B, Meningokokken B, C und ACWY, Poliomyelitis, Typhus und Tollwut sowie Malariaprophylaxe.
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Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.
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Die Grippeschutzimpfungen wird für alle Alterstufen übernommen.
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Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen gegen Humane Papillomviren (HPV) bis zu einem Alter von einschließlich 26 Jahren. Mit Ausnahme der in § 20i Abs. 1 SGB V definierten Regelleistung erfolgt die Abrechnung für Versicherte im Alter von 18 bis einschließlich 26 Jahren versichertenbezogen über die elektronische Gesundheitkarte (eGK) sowie mittels papiergebundenem Rezept oder E-Rezept.
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Die BKK VDN übernimmt die HPV-Impfung bis 26 Jahre.
Spezielle Leistungen
1 Punkt
AOK Niedersachsen3
BKK VDN3
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Mit Cyberhealth können Versicherte auf der gleichnamigen Onlineplattform zertifizierte digitale Gesundheitskurse bequem von zu Hause aus nutzen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kurse ist neben einer gültigen AOK-Versicherung der Anspruch auf noch mindestens eine Präventionsmaßnahme nach §20 SGB V im laufenden Kalenderjahr.
Die Gesundheitskurse von Cyberhealth werden auf die 2 Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V, die ein Versicherter jedes Jahr ausschöpfen kann, angerechnet.
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Präventionskurse können auch online angeboten werden. Die Kosten werden zu 100 % erstattet, maximal 160 Euro je Online-Kurs. Die Inhalte der Kurse betreffen die Handlungsfelder Bewegung, Ernährung, Stress und Sucht. Die Online-Kurse müssen von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sein.
Gymondo – das Online-Fitnesstraining für alle BKK VDN Kunden
Exklusiv: Nach erfolgreicher Teilnahme an einem der beiden Präventionskurse kannst du Gymondo 12 Monate kostenlos nutzen!
Prävention
4 Punkte
AOK Niedersachsen6
BKK VDN6
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null
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Die BKK VDN bezahlt für eine Aktivwoche: 200 Euro für Erwachsene und 150 Euro für Kinder und für Well-Aktiv 200,00 Euro/Jahr für 2 Kurse und 125,00 Euro/Jahr für 1 Kurs. Die BKK VDN bezuschusst das fitforwell-Angebot mit 140,00 Euro (ein Kursbaustein) pro Person (pro Kalenderjahr) und mit 280,00 Euro für zwei Kursbausteine.
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Die AOK Niedersachsen erstattet pro Jahr die Kosten zu 100 Prozent, bis zu 200 Euro jährlich für zwei zertifizierte Gesundheitskurse – ob in Präsenz vor Ort oder digital.
Voraussetzung für einen Erstattung: Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Kursstunden bei einem Präsenzkurs und bei einem Onlinekurse ohne feste Termine eine Kursteilnahme zu 100 Prozent.
BKK VDN
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Die AOK Niedersachsen erstattet pro Jahr die Kosten zu 100 Prozent, bis zu 200 Euro jährlich für zwei zertifizierte Gesundheitskurse – ob in Präsenz vor Ort oder digital.
Voraussetzung für einen Erstattung: Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Kursstunden bei einem Präsenzkurs und bei einem Onlinekurse ohne feste Termine eine Kursteilnahme zu 100 Prozent.
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Für 2 Kurse pro Kalenderjahr - auch zum gleichen Thema - erfolgt eine max. Erstattung in Höhe von 100 % der Kosten, maximal 160 Euro je Kurs.
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Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten ein sogenanntes „Gesundheitskonto“. Versicherte bekommen die Rechnungen für die dort beschriebenen Leistungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.
BKK VDN
Bonusmodelle
2 Punkte
AOK Niedersachsen1
BKK VDN2
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Beim Bonusprogramm der AOK Niedersachsen können Versicherte 80 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
- 10 Euro 1. Präventionskurs
- 10 Euro 2. Präventionskurs
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro 1. Schutzimpfung
- 10 Euro 2. Schutzimpfung
- 10 Euro 3. Schutzimpfung
- 10 Euro Sport-/Leistungsabzeichen/Sportveranstaltungen
- 10 Euro Sportverein/Fitness-Studio/Hochschul-/Betriebssport
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Beim Bonusprogramm der BKK VDN können Versicherte 120 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 50 Euro PZR
- 30 Euro Sportverein oder Fitnessstudio
- 10 Euro Teilnahme an mind. zwei öffentlichen Sport-Veranstaltungen
- 10 Euro Präventionskurs
- 10 Euro Schutzimpfung
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Mit dem Bonusprogramm AOK Aktiv-Bonus - auch digital als App - belohnt die AOK Niedersachsen gesundheitsbewusstes Verhalten. Für jede Aktivität wie die Teilnahme an (zahn-)ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, an Gesundheitsaktionen, aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio erhalten Versicherte Bonuspunkte. Jeder Punkt ist dabei einen Euro wert.
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Im Bonusprogramm BoNickel können Versicherte ab 16 Jahren pro Jahr bis zu 200 Euro erhalten. Im Bonusprogramm BoNickel-Prime sogar bis zu 400 Euro (Zuschüsse für bestimmte Mehrleistungen). Eine Bonusauszahlung erfolgt in beiden Programmen bereits mit nur einer nachgewiesenen Maßnahme.
Wahltarife
3 Punkte
AOK Niedersachsen4
BKK VDN0
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Beim AOK-Wahltarif Selbstbehalt erhalten Versicherte je nach Einkommen einen Bonus von bis zu 500 Euro im Jahr, wenn sie ein Jahr lang bestimmte ärztliche Leistungen nicht oder wenig nutzen.
Jahreseinkommen bis 20.000 Euro: Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 130 Euro
Jahreseinkommen 20.001 bis 30.000 Euro: Prämie 100 Euro, Selbstbehalt 180 Euro,
Jahreseinkommen 30.001 bis 44.000 Euro : Prämie 150 Euro, Selbstbehalt 230 Euro,
Jahreseinkommen 44.001 bis 54.000 Euro : Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 280 Euro,
Jahreseinkommen 54.001 bis 64.000 Euro : Prämie 250 Euro, Selbstbehalt 340 Euro,
Jahreseinkommen 64.001 bis JAE-Grenze : Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro,
Über JAE-Grenze : Prämie 500 Euro, Selbstbehalt 620 Euro.
BKK VDN
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Ohne Risiko eine Prämie von bis zu 150 Euro pro Jahr sichern. Mit dem AOK-Wahltarif YoungProfit, bleiben Sie ein Jahr bei der AOK versichert. Für jedes Jahr, indem Sie keine weiteren Leistungen außer Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Anspruch nehmen, belohnt Sie die AOK NS mit einer Prämie. Sollten Sie doch einmal erkranken, eine ärztliche Behandlung benötigen und ein Rezept einlösen, haben Sie weiterhin den vollen Versicherungsschutz und müssen auf nichts verzichten. Es verfällt lediglich Ihre Prämie für das betroffene Teilnahmejahr.
BKK VDN
AOK Niedersachsen
BKK VDN
DMP, Hausarztmodell
2 Punkte
AOK Niedersachsen3
BKK VDN2
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Mit dem AOK-Hausarztmodell bietet die AOK Niedersachsen ihren Versicherten eine optimale Versorgung. Bei diesem Modell ist der Hausarzt erster Ansprechpartner und steuert die weiteren Schritte wie die Behandlung bei Fachärzten oder im Krankenhaus. Am Hausarztmodell teilnehmen können alle Versicherten der AOK Niedersachsen ab dem 16. Lebensjahr mit Wohnsitz in Niedersachsen oder einer angrenzenden Region. Die Teilnahme freiwillig.
Für Versicherte, die 60 Jahre alt oder älter sind, und am Hausarztmodell teilnehmen, übernimmt die AOK einen zusätzlichen Check-up 60Plus. Dieses Angebot kann zusammen mit der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre beansprucht werden.
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Versicherte der BKK VDN haben die Möglichkeit, an einem Hausarztprogramm teilzunehmen. Dieses wird u. a. in folgenden Regionen angeboten: Baden Württemberg, Bayern, Bremen, Berlin/Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe.
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Die AOK Niedersachsen bietet Versicherten mit bestimmten chronischen Krankheiten spezielle Behandlungsprogramme mit dem Namen AOK-Curaplan an. Die Programme auch als Disease-Management-Programme oder kurz DMP bezeichnet, basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden für folgende gesundheitliche Einschränkungen angeboten: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma (Kinder und Erwachsene), COPD (chronisch-obstruktive Lungenkrankheit), Koronare Herzkrankheit und Brustkrebs. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
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Unter dem Namen BKK MedPlus bietet Ihre BKK VDN chronisch Kranken qualifizierte, Behandlungsprogramme an. Das individuelle Gesundheitsprogramm gilt für Versicherte mit folgenden chronischen Erkrankungen: Diabetes mellitus Typ I und Typ II (Hier besteht auch die Möglichkeit, an der Vereinbarung über die Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms teilzunehmen.) ,Brustkrebs, Koronare Herzerkrankung, Asthma bronchiale, Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Osteoporose