Vergleich zwischen BARMER und BKK ZF & Partner
Die BARMER ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie entstand 2010 aus der Fusion der Barmer Ersatzkasse (BEK) und
der Gmünder Ersatzkasse (GEK). Zum 01.01.2017 ist der Zusammenschluss der BARMER mit der Deutsche BKK geplant. Die entstehende Kasse wäre damit die mitgliederstärkste in Deutschland. Der Hauptsitz der BARMER befindet sich in Berlin.
Die BARMER betreut 7.112.439 Mitglieder und 8.641.384 Versicherte und ist damit die zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Sie setzt auf umfangreiche Präventionsprogramme und vielfältige Leistungsangebote für Kinder und Familien. Die BARMER erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,19 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,79 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BARMER die Testnote 1,6.
Die BKK ZF & Partner ist eine in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geöffnete Krankenkasse. Ursprünglich als Betriebskrankenkasse des Automobilzulieferers ZF Friedrichshafen gegründet ist die Kasse mittlerweile auch für betriebsfremde Versicherte geöffnet. Ihr Hauptsitz befindet sich in Koblenz.
Die BKK ZF & Partner betreut 76.630 Mitglieder und 100.153 Versicherte. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bietet sie ihren Mitgliedern zahlreiche attraktive Mehrleistungen, u.a. in den Bereichen Schwangerschaft und alternative Heilmethoden. Der erhobene Zusatzbeitrag beträgt 1,69 %, daraus ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von 16,29 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BKK ZF & Partner die Testnote 1,6.
Der Beitragssatz BARMER beträgt 16,79% (14,60% + 2,19%).
Der Beitragssatz der BKK ZF & Partner beträgt 16,29% (14,6% + 1,69%).
Die BARMER hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit rund 360 Geschäftsstellen.
bundesweit 12 Geschäftsstellen
Mit den praktischen Funktionen von Meine BARMER und der BARMER-App sparen Sie Wege, Zeit und Papier. Nützliche Services und Kurse für Ihre Gesundheit inklusive.
Krankmeldungen, Datenänderungen oder Anträge können über die Online-Filiale hochgeladen werden.
Die BARMER bietet Ihnen 24 Stunden täglich und an sieben Tagen in der Woche eine schnelle, persönliche und kompetente telefonische Beratung zu allen Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz.
Die kostenfreie Telefonnummer für all Ihre Anliegen: 0800 333 10 10
Die BKK ZF & Partner ist Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag bis 17:30 Uhr unter Telefon 07541 3908-0 erreichbar.
Den BARMER Teledoktor erreichen Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 3333 500. Das Telefonteam hat immer Bereitschaft und keine Wartezeiten. 7 Tage die Woche, rund um die Uhr. Eine Beratung auf Englisch ist ebenso möglich.
- Pflegeberatungshotline: 0800 333 10 10
- Medizinische Hotline: 0800 3333 500
- englischsprachige Servicerufnummer: 0800 333 0060
- Servicerufnummer aus dem Ausland: +49 2025683331010
Pflegehotline 0851 213733-4
Eine persönliche Beratung gibt es bei der BARMER nicht nur in einer der Geschäftsstellen bundesweit, sondern auch direkt zu Hause von den mobilen Beratern durch individuelle Terminvereinbarung – auch außerhalb der Geschäftsstellenzeiten.
Geschäftsstellen: individuelle persönliche Beratung
Für jeden Versicherten gibt es einen persönlichen Ansprechpartner. Persönliche Beratung auf Wunsch auch außerhalb der Öffnungszeiten und zu Hause.
Video-Beratung: Online-Chat zum Wunschtermin
Ziel des Wartezeitenmanagement der BARMER ist es, für Sie einen Facharzttermin in einem möglichst angemessenen Zeitrahmen zu vereinbaren.
Facharzt-Programm in Baden-Württemberg „BKK.Mein Facharzt“ für Kardiologie und Gastroenterologie: mehr Beratungszeit und schnellere Termine
Die BARMER unterstützt Patientinnen und Patienten bei der Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers mit ausführlichen Informationen und individueller Beratung. Die Spezialisten des Behandlungsfehler-Telefons erreichen Sie über unseren Telefonservice unter 0800 333 10 10.
Bei ärztlichen Behandlungsfehlern unterstützt die BKK die Versicherten durch Beratung und Aufklärung von Sachverhalten sowie Vermittlung von Gutachtern und Schlichtungsstellen.
Die BARMER verfügt über ein kompetentes Beschwerdemanagement unter folgenden Rufnummern:
bei Komplimenten für die BARMER: 0800 3331010
bei Beschwerden über die BARMER: 0800 3330020
Feedback-Management durch Koordinationsstelle "Lob- und Beschwerde" für alle Bereiche
Sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt, übernimmt die BARMER die Kosten für die Zwischenbettbezüge (Kopfkissen-, Oberbett- und Matratzenbezug) in Höhe der mit unseren Kooperationspartnern vereinbarten Preise. In den von der BARMER gezahlten Preisen ist ein eventuell notwendiger Austausch aufgrund von Verschleiß oder eines Defektes für zehn Jahre enthalten, sofern der Defekt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
GesundPlus: Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. Hilfsmittel Antiallergie-Zwischenbezüge
Versicherte erhalten neben der Behandlungspflege (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V) auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, soweit diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung notwendig sind und eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und/oder versorgen kann. Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Zeiten der häuslichen Krankenpflege anstelle von Krankenhausbehandlung werden angerechnet.
Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zu Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu einer Stunde je Pflegeeinsatz und bis zu 25 Pflegeeinsätzen je Kalendermonat max. 310 € erbracht.
Ist Versicherten die Weiterführung des Haushalts vorübergehend nicht möglich, besteht Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Ist Versicherten die Weiterführung des Haushalts in anderen Fällen wegen Krankheit vorübergehend nicht möglich, besteht Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn die BARMER
Leistungen der Krankenbehandlung erbringt und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht für längstens vier Wochen je Krankheitsfall.
Die BKK ZF & Partner gewährt Haushaltshilfe über die Regelleistung hinaus. wenn und solange dem Versicherten die Weiterführung des Haushalts nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen einer akuten Krankheit nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Die Haushaltshilfe wird höchstens für 8 Stunden täglich und längstens für einen Zeitraum von 4 Wochen gewährt. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Osteopathie, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
Die BKK ZF & Partner erstattet bis zu 240 € pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 € pro Sitzung.
Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Selektivvertrages übernommen. Der Vertrag ist mit dem Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen.
Klassische Homöopathie: bis 100 % Kostenübernahme für Beratung und Behandlung durch qualifizierte Kassenärzte und Apotheken. Die BKK ZF & Partner übernimmt im Rahmen von besonderen Versorgungsverträgen homöopathische ärztliche Leistungen für ihre Versicherten.
Heileurythmie, Maltherapie, das Plastisch-Therapeutische Gestalten, die Rhythmische Massage nach Wegmann und die Therapeutische Sprachgestaltung werden unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst.
Die BARMER und die Kliniken Essen Mitte haben einen Vertrag über eine Besondere Versorgung geschlossen. Durch die Vernetzung der stationären und ambulanten Leistungserbringer soll die Versorgung von Versicherten mit chronischem Kopfschmerz/Migräne deutlich verbessert werden.
Für Tai Chi und Qi gong erstattet die BKK ZF & Partner im Rahmen von qualitätsgeprüften Gesundheitskursen 100 % der Kosten für 2 Kurse bis 160 € pro Kalenderjahr.
Für Migränepatienten besteht mit den Kliniken Essen-Mitte/Klinik für Naturheilkunde und Integrative Medizin, ein Versorgungsvertrag. Hier bewährt sich ein Konzept aus „Integrativer Medizin“, bei dem das Beste aus Naturheilkunde und klassischer Schulmedizin miteinander kombiniert wird. Es besteht aus ambulanten, stationären und teilstationären Modulen.
GesundPlus: Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. Alternative Heilmethoden
Shiatsu-Massage oder sonstige Massagen, z. B. Fußreflexzonenmassage, Akupunktur- oder Ganzkörpermassagen durch zugelassene ärztliche / physiotherapeutische Fachkräfte
Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), werden für Schwangere im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200€ bezuschusst.
Die BKK ZF & Partner erstattet Kosten für auf Privatrezept ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie bis 100 € im Kalenderjahr, je Versicherten.
Eine professionelle Zahnreinigung während der Schwangerschaft wird im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200 € bezuschusst.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Professionelle Zahnreinigung wird im Gesundheits-Bonus bonifiziert.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für erweiterte zahnmedizinische Leistungen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Übernahme der Kosten für eine einmalige Zahnversiegelung bei Kieferorthopädischer Behandlung in Höhe von 50 € für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Wir bieten unseren Versicherten zudem ein besonderes Zweitmeinungsangebot bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie an.
GesundPlus: Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B.
Zahnbehandlung
- Anästhesie (Vollnarkose) bei Weisheitszahnentfernung
- Fissuren-Versiegelung für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- erweiterte kieferorthopädische Behandlung, z. B. Versiegelung von Glattflächen, Retainer
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Sehhilfe, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. für Sehhilfen bei sportlichen Aktivitäten (GesundPlus)
Die BARMER übernimmt für ihre Versicherten unter 35 Jahre aller zwei Jahre die Kosten für Hautscreening. Ab wann der Haut-Check der Barmer in Anspruch genommen werden kann, variiert je nach Bundesland. So ist in den meisten Bundesländern ein Haut-Check ab 15 Jahren möglich, in einzelnen früher oder auch etwas später.
- Die BKK ZF & Partner übernimmt schon ab 15 Jahren die Kosten für die regelmäßige Untersuchung der Haut (1 x alle 2 Jahre) bei einem an dieser besonderen Versorgung teilnehmenden Dermatologen.
Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. Vorsorge-Untersuchungen wie jährliches Hautkrebsscreening (GesundPlus)
Die BARMER bietet im Rahmen regionaler Verträge in Bayern einen sportmedizinischen Leistungscheck an.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für sportmedizinische Untersuchungen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. Sportmedizinische Untersuchungen
und Beratung durch zugelassene Vertragsarztpraxen nach ärztlicher Bescheinigung (GesundPlus)
Die BARMER bietet einen Immunologischer Stuhlbluttest (iFOBT) zur Früherkennung von Darmkrebs an. Die Versicherten können ab 40 Jahren den Stuhltest für zu Hause erhalten. Der Stuhltest ist alle 12 Monate möglich, für Versicherte über 55 Jahren alle zwei Jahre.
Die Versicherten erhalten rechtzeitig eine persönliche Erinnerung zur Darmkrebsfrüherkennung .
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
Ein Vorsorgeprogramm zur Magen- und Darmkrebsvorsorge oder ein Stuhltest ab 50 Jahren zur Darmkrebsfrüherkennung wird angeboten.
Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. Vorsorge-Untersuchungen(GesundPlus)
Die Brustkrebsfrüherkennung beim Frauenarzt wird ab dem Alter von 30 Jahren von der BARMER bezahlt. Eine frühzeitige Brustkrebsdiagnose ermöglicht eine schonende Therapie und verbessert die Heilungschancen für Brustkrebs. Aus diesem Grund werden regelmäßige Untersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung angeboten.
Die deutschlandweite Gendiagnostik zur Risikofeststellung bei familiärer Belastung mit Brustkrebs in den Zentren des Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs kann das individuelle Risiko ermitteln. In dieser Leistung enthalten sind die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, eine intensivierte Früherkennungsmaßnahme und die Gendiagnostik. Sofern die Notwendigkeit festgestellt wurde, werden auch mehrere Früherkennungsuntersuchungen bezahlt.
Außerdem können alle Versicherte, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
- GesundPlus : Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. Brustkrebsuntersuchung durch blinde und sehbehinderte Menschen, Ultraschalluntersuchung der Brust (Mamma-Sonographie)
Brustkrebsvorsorge (auch Männer): Gendignostik in der Uni Klinik Frankfurt am Main: Ausführliche Beratung, Indikationsstellung zur einer prophylaktischen OP, spezielle Voruntersuchungen
Die BARMER bietet im Rahmen regionaler Verträge in Bayern den Check-Up Ü35 jährlich (zusätzlich u. a. Präventive Sonographie Abdomen möglich) an sowie Bestimmungen des Vitamin D- und B12-Spiegels.
Kostenübernahme der innovativen Behandlungsmethode Cyberknife bei bestimmten Krebserkrankungen.
Es besteht im Rahmen dess Check-Ups einmalig auch der Anspruch auf ein Hepatitis-B und Hepatitis-C-Screening.
- GesundPlus - Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen
Zuschuss in Höhe von 21 € pro Tag für chronisch kranke Kleinkinder.
Für ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Badeorten in Deutschland übernimmt die BKK die vertraglichen Kosten für den Badearzt und die Kosten für die verordneten Heilmittel-Anwendungen(beispielsweise für Bäder und Massagen). Diese Kosten werden direkt über die Versichertenkarte abgerechnet. Zudem übernimmt sie einen Zuschuss für sonstigen Kosten (beispielsweise für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe, Fahrkosten) bis 16 € täglich. Für stationäre Vorsorgeleistungen übernimmt die BKK die kompletten Kosten (beispielsweise für Behandlung, Unterkunft, Verpflegung) in einer Vertrags-Vorsorgeeinrichtung.
Impfungen bzw. Medikamente gegen FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Influenza, Malaria, Meningokokken, Tollwut, Typhus, Cholera und Kinderlähmung (Poliomeyelitis) werden vollständig bezahlt.
Reise-Schutzimpfungen: bis 250 € jährliche Kostenbeteiligung für empfohlene Impfungen Ihrer Urlaubsreisen ins Ausland.
Die Malaria-Prophylaxe wird zusätzlich mit 50 % (max. 25 €) bezuschusst.
Vollständige Kostenübernahme
Die BKK ZF & Partner übernimmt die Kosten für die Grippeschutzimpfung unabhängig vom Alter.
Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 100 Euro je Maßnahme. Erstattet werden max. 2 digitale Kurse pro Jahr.
Neben Online-Gesundheits-Kursen bietet die BKK ZF & Partner auch zusätzliche kostenlose Online-Gesundheitsangebote an, wie Tutorials, Workouts, sowie Videos mit Einzelübungen für bestimmt Körperbereiche wie auch ganze Kurseinheiten, die in Form von Videos online gestellt werden.
Die BARMER erstattet sog. Kompaktangebote (wohnortferne, mehrtägige Kompaktkurse). Der Zuschuss beträgt 150 Euro. In der Kurssuche werden alle zertifizierten Kurse gefunden.
bis 200 € zahlt die BKK ZF & Partner für eine zertifizierte Gesundheitsreise im Kalenderjahr.
Durch ein umfangreiches Präventionsangebot unterstützt die BARMER ihre Versicherten, für die eigene Gesundheit aktiv zu werden. Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 75 € je Maßnahme die vor Ort durchgeführt wird, 100 Euro für online-basierte Maßnahmen. Erstattet werden max. 2 Kurse pro Jahr.
100 % Kostenübernahme gibt es für 2 qualifizierte Gesundheitskurse, bis 200 € jährlich,
Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 75 € je Maßnahme die vor Ort durchgeführt wird, 100 € für online-basierte Maßnahmen. Erstattet werden max. 2 Kurse pro Jahr.
100 % Kostenübernahme gibt es für 2 qualifizierte Gesundheitskurse, bis 200 € jährlich
Die BARMER erstattet ihren Versicherten bis zu 300 Euro für ausgewählte Gesundheits-Apps.
Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen
- Mehrleistungspaket bei Schwangerschaft: bis 300 € Kostenübernahme für ausgewählte Leistungen
- Reise-Schutzimpfungen: Kostenbeteiligung bis 250 € jährlich für empfohlene Impfungen Ihrer Urlaubsreisen ins Ausland.
- Gesundheitsbonus: 10 € für jede Maßnahme - ohne Limit - für die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und gesunden Aktivitäten
Beim BARMER Bonusprogramm können Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten Punkte sammeln und in
drei Prämien bis max. 1.000 Punkte pro Jahr einlösen:
- Geldprämie bis zu 100 Euro
- Top-Geldprämie bis zu 150 Euro
- Punkte verschenken bis zu 1.000 Punkte
Alle Prämien sind miteinander kombinierbar und das Punkte sammeln ist ohne Begrenzung möglich. Die maximale Prämienhöhe von 1.000 Punkten steht den Versicherten immer neu vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres zur Verfügung. Gutgeschriebene Punkte bleiben bis zum 31.12. des Folgejahres gültig.
Reichen Versicherte drei aufeinander folgende Jahre 500 Punkte ein, erhalten sie 500 zusätzliche Punkte automatisch auf ihrem Punktekonto von der BARMER für ihr regelmäßiges gesundheitsbewusstes Verhalten gutgeschrieben.
Der Kunde kann bereits nach Einreichung von zwei Aktivitäten 30 Euro erstattet bekommen (20 Euro x 1,5 Top Geldprämien Faktor). Das Bonusprogramm ist damit sehr attraktiv für jüngere Menschen.
PZR Erstattung ist schnell möglich: Das Einreichen der Aktivitäten „Zahnvorsorge“ und „PZR“ ergeben bereits 200 Punkte. Eine niederschwellige Erstattung von 30 Euro wird möglich.
Gesundheitsbonus für jede Maßnahme - ohne Limit - für die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und gesunden Aktivitäten
Bei den Selbstbehalttarifen der BARMER trägt das Mitglied einen Eigenanteil bei bestimmten Leistungen und erhält eine Prämie, wenn innerhalb eines Jahres keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Prämie kann je nach Tarif bis zu 450 Euro betragen. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs drei Jahre gebunden (Bindungsfrist).
Die BARMER bietet einen Wahltarif Beitragsrückerstattung an: A200. Sofern keine Leistungen in Anspruch genommen werden, beträgt die Prämie 80 Euro im ersten, 120 Euro im zweiten und 200 Euro ab dem dritten Kalenderjahr. Kalenderjahre, die sich nicht an ein leistungsfreies Vorjahr anschließen, gelten als erstes Kalenderjahr. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs ein Jahr gebunden (Bindungsfrist).
Alle Mitglieder und deren mitversicherte Familienangehörige über 18 Jahre, die selten oder nur zu Vorsorgeuntersuchungen einen Arzt aufsuchenn, können beim Wahltarif Prämienzahlung der BKK ZF & Partner eine jährliche Prämie erhalten.
- mon. beitragspflichtiges Bruttoeinkommen von 300,00 bis 500,00 €, jährliche Prämie bis 40 €
- mon. beitragspflichtiges Bruttoeinkommen von 500,01 bis 1000,00 €, jährliche Prämie bis 75 €
- mon. beitragspflichtiges Bruttoeinkommen von 1000,01 bis 2000,00 €, jährliche Prämie bis 150 €
- mon. beitragspflichtiges Bruttoeinkommen von 2000,01 bis 3000,00 €, jährliche Prämie bis 250 €
- mon. beitragspflichtiges Bruttoeinkommen ab 3000,01 €, jährliche Prämie bis 350 €
Die BARMER bietet ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung (hausarztzentrierte Versorgung) nach § 73b SGB V an. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig.
Ein Hausarztmodell wird angeboten. Das Programm eignet sich besonders für Versicherte, die häufig Kontakt zu ihrem niedergelassenen Hausarzt haben. Der betreuende Arzt übernimmt bei der Hausarztzentrierten Versorgung eine besondere Verantwortung.
Zusätzlich gibt es in Baden-Württemberg das Facharzt-Programm „BKK.Mein Facharzt“ , welches die Fachgebiete Kardiologie für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Gastroenterologie für Magen-Darm-Erkrankungen umfasst.
Gesundheitscheckup ab 35. Lj. kann durch die Teilnahmen an der HZV
alle zwei statt drei Jahren in Anspruch genommen werden.
Versicherte in Baden-Württemberg können sich zusätzlich in VerahTOPVersorgt
einschreiben. VERAH sind medizinische Fachangestellte, die durch eine qualifizierte
Weiterbildung arztentlastende Aufgaben übertragen bekommmen und dadurch
die umfassende Patientenbetreuung sicherstellen.
Die BARMER bietet ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme bei Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs (für Frauen), Asthma bronchiale (ab 5 Jahren) und COPD (ab 18 Jahren). Die Teilnahme an den strukturierten Behandlungsprogrammen ist für die Versicherten freiwillig.
Die BKK ZF & Partner bietet für ihre Versicherten, die an Diabetes mellitus, koronarer Herzkrankheit, Brustkrebs, Asthma oder der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung COPD erkrankt sind, strukturierte Behandlungsprogramme, auch Disease Management Programme (DMP) genannt, unter dem Namen BKK MedPlus an.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen AOK Bayern und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und IKK classic
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und Debeka BKK
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und energie-BKK
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen BKK firmus und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen Audi BKK und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK exklusiv und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK Diakonie und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK Pfalz und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen Bertelsmann BKK und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK Technoform und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen bkk melitta hmr und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK Herkules und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK DürkoppAdler und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen HEK-Hanseatische Krankenkasse und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BOSCH BKK und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK Public und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen SKD BKK und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK Faber-Castell & Partner und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und BKK ProVita
- Vergleich zwischen Salus BKK und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen Heimat Krankenkasse und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und BKK Linde
- Vergleich zwischen Continentale Betriebskrankenkasse und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen TUI BKK und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen R+V Betriebskrankenkasse und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und BKK Wirtschaft & Finanzen
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und AOK NordWest
- Vergleich zwischen IKK - Die Innovationskasse und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK24 und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Vergleich zwischen IKK Brandenburg und Berlin und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen KKH Kaufmännische Krankenkasse und BKK ZF & Partner