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Krankenkassen im direkten Vergleich

Leistungs- und Beitragsvergleich: AOK Niedersachsen und ZF BKK

AOK Niedersachsen

AOK Niedersachsen

Note 1,4
Zusatzbeitrag
2,98%
Gesamtbeitrag
17,58%
Die AOK Niedersachsen ist eine in Niedersachsen geöffnete Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Hannover. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen wurden bereits 1884 gegründet, ein Jahr nach dem die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt wurde. Sie zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Sie betreut 2.313.738 Mitglieder und 3.062.465 Versicherte an rund 120 Standorten. Über die klassischen Leistungen hinaus, bietet sie viele Vorteile, wie zum Beispiel die 80-prozentige Kostenerstattung bei der professionellen Zahnreinigung, bei Reiseschutzimpfungen, oder homöopathischen Arzneimitteln. Erweiterte Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sorgen auch bei werdenden Eltern für Sicherheit. Die AOK Niedersachsen erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,70%, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,30 %.Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Niedersachsen die Testnote 1,5.
VS
ZF BKK

ZF BKK

Note 1,3
Zusatzbeitrag
3,40%
Gesamtbeitrag
18,00%
Die ZF BKK ist eine in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geöffnete Krankenkasse. Ursprünglich als Betriebskrankenkasse des Automobilzulieferers ZF Friedrichshafen gegründet ist die Kasse mittlerweile auch für betriebsfremde Versicherte geöffnet. Ihr Hauptsitz befindet sich in Koblenz.Die ZF BKK betreut 75.700 Mitglieder und 98.400 Versicherte. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bietet sie ihren Mitgliedern zahlreiche attraktive Mehrleistungen, u.a. in den Bereichen Schwangerschaft und alternative Heilmethoden. Der erhobene Zusatzbeitrag beträgt 3,40 %, daraus ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von 18,00 %. Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die ZF BKK die Testnote 1,8.
AOK Niedersachsen
ZF BKK

Zusatzbeitrag

Krankenkassenbeitrag
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★★
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Der Beitragssatz der AOK Niedersachsen beträgt 17,58% (14,6%+2,98%).

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Der Beitragssatz der ZF BKK beträgt 18,0 % (14,6 % + 3,4 %).

Service

Anzahl Geschäftsstellen
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★★★ Top
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Die AOK Niedersachsen hat über 100 Standorte in Niedersachsen.

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bundesweit 12 Geschäftsstellen

Kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle und Krankenkassen-App
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★★★ Top
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„Meine AOK" ist ein besonderer Online-Service der AOK Niedersachsen. Viele Angebote und Funktionen lassen sich über „Meine AOK“ einfach und sicher nutzen. Bequem und rund um die Uhr - im Internet über das Onlineportal (meine.aok.de) oder unterwegs über die „Meine AOK“-App.

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★★★ Top
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Mit der ZF BKK Service App und der Online-Geschäftsstelle erledigen Sie Ihre Anliegen schnell und digital.

Hotline / telefonische Erreichbarkeit
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★★★ Top
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24-Stunden-Erreichbarkeit: Die AOK Niedersachsen bietet ein kostenfreies Servicetelefon an: 0800 0265637.

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★★
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Die ZF BKK ist Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter Telefon 07541 3908-0 erreichbar.

Ärztehotline
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Die AOK Niedersachsen bietet mit AOK-Clarimedis kostenfrei medizinische Informationen am Telefon: 0800 1265265. An 365 Tagen im Jahr steht AOK-Versicherten ein Team von Medizinexperten zur Verfügung, darunter Ärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Krankenschwestern und Pharmakologen. Mit der Videoberatung zu den Fachrichtungen Dermatologie, Orthopädie, Onkologie und Schwangerschaft & Geburt von AOK-Clarimedis können Versicherte den Rat unserer Fachärztinnen und Fachärzte sowie unserer Hebammen kostenfrei und bequem von zuhause einholen.

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Die Medizinhotline der ZF BKK beantwortet Ihre Fragen rund um Vorsorge, Impfungen, Medikamente oder reisemedizinische Empfehlungen. Sie erhalten kompetente Beratung von Fachkräften mit medizinischem Hintergrund.
Darüber hinaus bietet die ZF BKK ihren Versicherten 24/7 über die TeleClinic Zugang zu (fach-) ärztlicher Beratung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und E-Rezepten.

spezielle Hotline
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Pflegehotline 0851 213733-4

Persönlicher Ansprechpartner und persönliche Beratung
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Die AOK Niedersachsen bietet kompetente persönliche Beratung in allen Fragen rund um Gesundheit, Krankheit und Sozialversicherung in allen AOK-Servicezentren oder auch auf Wunsch zu Hause.

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Geschäftsstellen: individuelle persönliche Beratung
Für jeden Versicherten gibt es einen persönlichen Ansprechpartner. Persönliche Beratung auf Wunsch auch außerhalb der Öffnungszeiten und zu Hause.

eigener Facharzt-Terminservice (Vermittlung von Arztterminen)
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Unterstützung bei der Suche nach Haus- und Fachärzten
Terminvereinbarung nach individuellen Wünschen, zum Beispiel nach Umkreis oder Zeitfenster

Der Service ist über den Partner Thieme Telecare unter der zentralen Rufnummer 07541 4809010 erreichbar - Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg). Bitte halten Sie Ihre Gesundheitskarte bereit.

Unterstützung bei Behandlungsfehlern
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Die AOK Niedersachsen hat landesweit ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, welches Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Kontakt zum Service-Team Behandlungsfehler per E-Mail oder kostenfrei per Telefon: 0800 2656517.

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Bei ärztlichen Behandlungsfehlern unterstützt die BKK die Versicherten durch Beratung und Aufklärung von Sachverhalten sowie Vermittlung von Gutachtern und Schlichtungsstellen.

Beschwerdestelle
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★★
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Läuft es nicht so mit der AOK Niedersachsen, wie man es sich vorstellt, können Versicherte das kostenfreie Servicetelefon nutzen: 0800 0265637, sich per E-Mail: AOK.Service@nds.aok.de oder über das Kontaktformular
auf aok.de > Suchbegriff: Lob & Kritik melden.

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Feedback-Management durch Koordinationsstelle "Lob- und Beschwerde" für alle Bereiche

Kinder

Allergie Bettwäsche
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Die AOK Niedersachsen übernimmt nach ärztlicher Verordnung und entsprechender Indikation die Kosten zu festgelegten Höchstsätzen für antiallergene Bettausstattungen. Dies können im Einzelfall Matratzenbezüge, Bettdeckenbezüge und Kopfkissenbezüge in verschiedenen Größen sein.

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Bei Allergie-Zwischenbezügen übernimmt die ZF BKK die Versorgung bei normalen Bettgrößen für ein Set in voller Höhe. Eine Neuversorgung ist vorgesehen, wenn die Bezüge verschlissen sind (in der Regel alle 10 Jahre).
Darüber hinaus im Rahmen von GesundPlus: Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. Hilfsmittel Antiallergie-Zwischenbezüge

Krankenpflege / Haushaltshilfe

erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (mit Kind im Haushalt)
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Versicherte der AOK Niedersachsen erhalten im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Versicherte sich nicht in stationärer Behandlung befinden, leistet die AOK Niedersachsen auch bei akuter Krankheit, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist – und zwar bis zu 52 Wochen oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines Versicherten.

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Die ZF BKK gewährt Haushaltshilfe über die Regelleistung hinaus. wenn und solange dem Versicherten die Weiterführung des Haushalts nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen einer akuten Krankheit nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Die Haushaltshilfe wird höchstens für 8 Stunden täglich und längstens für einen Zeitraum von 4 Wochen gewährt. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (ohne Kinder)
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Naturheilverfahren

Osteopathie
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★★
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Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Davon ist eine Kostenerstattung für Osteopathie für maximal vier Behandlungen bis zu je 75 Euro möglich.

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★★
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Die ZF BKK erstattet bis zu 240 € pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 € pro Sitzung.

Behandlungen mit Homöopathie
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★★
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Die AOK Niedersachsen trägt im Rahmen eines Gesundheitskontos die Kosten für die homöopathische Erstanamnese und die homöopathische Folgebehandlung, wenn diese von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden und nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).

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Klassische Homöopathie: bis 100 % Kostenübernahme für Beratung und Behandlung durch qualifizierte Kassenärzte und Apotheken. Die ZF BKK übernimmt im Rahmen von besonderen Versorgungsverträgen homöopathische ärztliche Leistungen für ihre Versicherten.

anthroposophische Therapien
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Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
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Für Tai Chi und Qi gong erstattet die ZF BKK im Rahmen von qualitätsgeprüften Gesundheitskursen 100 % der Kosten für 2 Kurse bis 200 € pro Kalenderjahr.

weitere Naturheilverfahren
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GesundPlus: Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. Alternative Heilmethoden
Shiatsu-Massage oder sonstige Massagen, z. B. Fußreflexzonenmassage, Akupunktur- oder Ganzkörpermassagen durch zugelassene ärztliche / physiotherapeutische Fachkräfte

Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre
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Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).

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Die ZF BKK erstattet Kosten für auf Privatrezept ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie bis 100 € im Kalenderjahr, je Versicherten.

Zahnvorsorge

professionelle Zahnreinigung
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★★
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Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.

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Die Professionelle Zahnreinigung wird 2x jährlich bis zu einer Höhe von jeweils 30 € übernommen.
Die Professionelle Zahnreinigung wird zusätzlich im Gesundheits-Bonus bonifiziert oder Nutzung des kostenfreien Angebots bei teilnehmenden Zahnarztpraxen über den Vertragspartner DentNet® (https://www.dentnet.de/zahnarztsuche).

höherwertiger Zahnersatz (über Regelversorgung)
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★★
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Spezielles Versorgungsangebot mit bundesweit über 1.200 kooperierenden Zahnarztpraxen über den Partner DentNet. Zahnersatz mit Festpreisgarantie: Implantate zum Festpreis von 1.600 € (inkl. zahnärztlicher und zahntechnischer Leistungen, zzgl. Knochenaufbau/Wunschmaterial), iKrone als Alternative zur klassischen Zahnkrone, 5 Jahre Garantie auf den DentNet Zahnersatz, Online Vergleichsrechner

weitere Zusatzleistungen für Zahngesundheit
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Zur Absicherung einer hochwertigen Versorgung mit Zahnersatz können Versicherte der AOK Niedersachsen auf 2teZahnarztMeinung.de kostenlos und unverbindlich einen zweiten Kostenvoranschlag einholen.

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GesundPlus: Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B.

Zahnbehandlung
- Anästhesie (Vollnarkose) bei Weisheitszahnentfernung
- Fissuren-Versiegelung für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- erweiterte kieferorthopädische Behandlung, z. B. Versiegelung von Glattflächen, Retainer

Sehhilfen

Zuschuss für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen, Optoelektronik)
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Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. für Sehhilfen bei sportlichen Aktivitäten (GesundPlus)

Vorsorge

Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre
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★★
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Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.

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★★
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Die ZF BKK übernimmt in voller Höhe bundesweit über die gesetzliche Standardleistung hinaus schon ab 15 Jahren, alle zwei Jahre die Kosten für die regelmäßige Untersuchung der Haut bei einem teilnehmenden Dermatologen. Darüber hinaus übernimmt sie im Rahmen des Budgets "GesundPlus" die Kosten bis 100 € jährlich für ein Hautkrebsscreening inkl. Auflichtmikroskopie.
Über den Partner OnlineDoctor übernimmt die ZF BKK kostenfrei die Begutachtung und Einschätzung von Hautproblemen einschließlich der Begutachtung von Muttermalen (2x im Jahr).

sportmedizinische Untersuchungen
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★★
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Die AOK erstattet Versicherten alle 2 Jahre die Kosten für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung über ein Gesundheitskonto: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist von zugelassenen Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ durchzuführen.

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Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. Sportmedizinische Untersuchungen und Beratung durch zugelassene Vertragsarztpraxen nach ärztlicher Bescheinigung (GesundPlus)



Magen- und Darmkrebsvorsorge (Koloskopie)
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Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. Vorsorge-Untersuchungen(GesundPlus)

Brustkrebsvorsorge
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★★
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- GesundPlus : Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. Brustkrebsuntersuchung durch blinde und sehbehinderte Menschen, Ultraschalluntersuchung der Brust (Mamma-Sonographie)
Brustkrebsvorsorge (auch Männer): Gendignostik in der Uni Klinik Frankfurt am Main: Ausführliche Beratung, Indikationsstellung zur einer prophylaktischen OP, spezielle Voruntersuchungen

Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren
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★★
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Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Niedersachsen zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13 Euro täglich.

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Für ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Badeorten in Deutschland übernimmt die BKK die vertraglichen Kosten für den Badearzt und die Kosten für die verordneten Heilmittel-Anwendungen(beispielsweise für Bäder und Massagen). Diese Kosten werden direkt über die Versichertenkarte abgerechnet. Zudem übernimmt sie einen Zuschuss für sonstigen Kosten (beispielsweise für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe, Fahrkosten) bis 16 € täglich. Für stationäre Vorsorgeleistungen übernimmt die BKK die kompletten Kosten (beispielsweise für Behandlung, Unterkunft, Verpflegung) in einer Vertrags-Vorsorgeeinrichtung.

Innovative Krebs- und Strahlentherapie
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★★
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Die ZF BKK übernimmt die Behandlungskosten für die Protonen- und Schwerionentherapie im Universitätsklinikum Heidelberg und im Marburger Ionenstrahl-Therapiezentrum. Darüber hinaus werden auch CyberKnife-Methoden übernommen. Kostenübernahme einer Zweitmeinung durch das NCT Heidelberg bei allen Krebsdiagnosen.

weitere Leistungen im Bereich Krebsvorsorge / Früherkennung
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Die AOK Niedersachsen übernimmt für Versicherte, die am AOK-Hausarztmodell teilnehmen, 45 Jahre oder 60 Jahre und älter sind, einen zusätzlichen Check-Up 45 und Check-Up 60Plus.

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Im Rahmen des GesundPlus werden bis zu bis zu 100 Euro bezahlt für:
- Glaukom-Vorsorge bei vorliegenden Risikofaktoren
- Optische Kohärenztomographie bei medizinischer Notwendigkeit
- Gesundheits-Checkup vor dem 35. Lebensjahr
- Knochendichtemessung bei Osteoporoseverdacht
- Antikörpertest
- Neu ab 01.01.2026 Ultraschalluntersuchung der Gebärmutter und/oder der Eierstöcke
- Neu ab 01.01.2026 PSA-Test für Versicherte ab dem 45. Lebensjahr

In voller Höhe gibt es:
- MRT-Untersuchung der Prostata
- MRT/CT-Untersuchung des Herz
- Vorsorgeprogramm BabyCare und Hallo Baby
- Mädchensprechstunde M1

Impfungen

Reiseimpfungen (Privatreisen)
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Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.

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★★
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Bis 250 € jährliche Kostenbeteiligung gibt es für empfohlene Impfungen der Urlaubsreisen ins Ausland.
Die Malaria-Prophylaxe wird zusätzlich mit 50 % (max. 25 €) bezuschusst.

Grippeschutzimpfung für alle Versicherten
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Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.

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Die ZF BKK übernimmt die Kosten für die Grippeschutzimpfung unabhängig vom Alter.

HPV-Impfung mit erweiterten Altersgrenzen
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Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen gegen Humane Papillomviren (HPV) bis zu einem Alter von einschließlich 26 Jahren. Mit Ausnahme der in § 20i Abs. 1 SGB V definierten Regelleistung erfolgt die Abrechnung für Versicherte im Alter von 18 bis einschließlich 26 Jahren versichertenbezogen über die elektronische Gesundheitkarte (eGK) sowie mittels papiergebundenem Rezept oder E-Rezept.

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Die ZF BKK erstattet 100 % der Kosten ohne Altersbegrenzung.

Spezielle Leistungen

Online-Fitness-Kurse
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Mit Cyberhealth können Versicherte auf der gleichnamigen Onlineplattform zertifizierte digitale Gesundheitskurse bequem von zu Hause aus nutzen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kurse ist neben einer gültigen AOK-Versicherung der Anspruch auf noch mindestens eine Präventionsmaßnahme nach §20 SGB V im laufenden Kalenderjahr.
Die Gesundheitskurse von Cyberhealth werden auf die 2 Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V, die ein Versicherter jedes Jahr ausschöpfen kann, angerechnet.

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Eigene Online-Gesundheits-Kurse bietet die ZF BKK an.

Prävention

Gesundheitsreisen
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null

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bis 200 € zahlt die ZF BKK für eine zertifizierte Gesundheitsreise im Kalenderjahr.

eigene Präventionskurse vor Ort
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Die AOK Niedersachsen erstattet pro Jahr die Kosten zu 100 Prozent, bis zu 200 Euro jährlich für zwei zertifizierte Gesundheitskurse – ob in Präsenz vor Ort oder digital.
Voraussetzung für einen Erstattung: Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Kursstunden bei einem Präsenzkurs und bei einem Onlinekurse ohne feste Termine eine Kursteilnahme zu 100 Prozent.

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100 % Kostenübernahme gibt es für 2 qualifizierte Gesundheitskurse, bis 200 € jährlich. In Friedrichshafen bieten die ZF BKK in der Multifunktionshalle wöchentliche Präsenz-Kurse. Die Kurse haben in der Regel 8 bis 10 Einheiten.
Darüber hinaus bietet die ZF BKK weitere kostenfreie eigene Gesundheitsangebote z. B. Schulter/Nacken/Rückenkurse, Entspannungstechniken, Impulsvorträge zu Themen aus den Bereichen Bewegung, Entspannung und Ernährung. Diese sind für die Versicherten kostenfrei, ohne Anrechnung auf das Präventionsbudget und werden auch online angeboten.

Präventionskurse von Fremdanbietern
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Die AOK Niedersachsen erstattet pro Jahr die Kosten zu 100 Prozent, bis zu 200 Euro jährlich für zwei zertifizierte Gesundheitskurse – ob in Präsenz vor Ort oder digital.
Voraussetzung für einen Erstattung: Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Kursstunden bei einem Präsenzkurs und bei einem Onlinekurse ohne feste Termine eine Kursteilnahme zu 100 Prozent.

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★★
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100 % Kostenübernahme gibt es für 2 qualifizierte Gesundheitskurse, bis 200 € jährlich

Gesundheitskonto
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Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten ein sogenanntes „Gesundheitskonto“. Versicherte bekommen die Rechnungen für die dort beschriebenen Leistungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.

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Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen
- Mehrleistungspaket bei Schwangerschaft: bis 300 € Kostenübernahme für ausgewählte Leistungen
- Reise-Schutzimpfungen: Kostenbeteiligung bis 250 € jährlich für empfohlene Impfungen Ihrer Urlaubsreisen ins Ausland.
- Gesundheitsbonus: 10 € für jede Maßnahme - ohne Limit - für die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und gesunden Aktivitäten

Bonusmodelle

Bonusprogramm (Bonus-Geldprämie) für selbst Versicherte
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Beim Bonusprogramm der AOK Niedersachsen können Versicherte 80 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.

- 10 Euro 1. Präventionskurs
- 10 Euro 2. Präventionskurs
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro 1. Schutzimpfung
- 10 Euro 2. Schutzimpfung
- 10 Euro 3. Schutzimpfung
- 10 Euro Sport-/Leistungsabzeichen/Sportveranstaltungen
- 10 Euro Sportverein/Fitness-Studio/Hochschul-/Betriebssport

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★★
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Beim Bonusprogramm der ZF BKK können Versicherte 100 Euro und mehr als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten. Zusätzlich gibt es nach 3 Jahren der Teilnahme weitere 50 Euro als Zuschuss für einen Fitness-Tracker. Alle u. g. Maßnahmen sind unlimitiert und werden mit jeweils 10 Euro belohnt.

- 10 Euro Zahnärztlicher Vorsorge
- 10 Euro Zahnreinigung
- 30 Euro (3 Schutzimpfungen)
- 10 Euro Teilnahme an zertifizierten Gesundheitskursen oder Gesundheitsreisen
- 10 Euro Mitgliedschaft im Fitness-Studio und/oder Sportverein
- 10 Euro Teilnahme an Sport- oder Wettkampfveranstaltungen (z. B. Firmenlauf, Marathon)
- 10 Euro Sportabzeichen
- 10 Euro Mitgliedschaft in Betriebs- oder Hochschulsportgruppen

Bonusmodell (Erläuterungen)
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Mit dem Bonusprogramm AOK Aktiv-Bonus - auch digital als App - belohnt die AOK Niedersachsen gesundheitsbewusstes Verhalten. Für jede Aktivität wie die Teilnahme an (zahn-)ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, an Gesundheitsaktionen, aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio erhalten Versicherte Bonuspunkte. Jeder Punkt ist dabei einen Euro wert.

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Die ZF BKK honoriert gesundheitsbewusstes Verhalten mit 10 € pro Maßnahme. Ohne Limit und direkt als Geldprämie.

Wahltarife

Wahltarif Selbstbehalt
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Beim AOK-Wahltarif Selbstbehalt erhalten Versicherte je nach Einkommen einen Bonus von bis zu 500 Euro im Jahr, wenn sie ein Jahr lang bestimmte ärztliche Leistungen nicht oder wenig nutzen.
Jahreseinkommen bis 20.000 Euro: Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 130 Euro
Jahreseinkommen 20.001 bis 30.000 Euro: Prämie 100 Euro, Selbstbehalt 180 Euro,
Jahreseinkommen 30.001 bis 44.000 Euro : Prämie 150 Euro, Selbstbehalt 230 Euro,
Jahreseinkommen 44.001 bis 54.000 Euro : Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 280 Euro,
Jahreseinkommen 54.001 bis 64.000 Euro : Prämie 250 Euro, Selbstbehalt 340 Euro,
Jahreseinkommen 64.001 bis JAE-Grenze : Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro,
Über JAE-Grenze : Prämie 500 Euro, Selbstbehalt 620 Euro.

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Wahltarif Beitragsrückerstattung
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Ohne Risiko eine Prämie von bis zu 150 Euro pro Jahr sichern. Mit dem AOK-Wahltarif YoungProfit, bleiben Sie ein Jahr bei der AOK versichert. Für jedes Jahr, indem Sie keine weiteren Leistungen außer Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Anspruch nehmen, belohnt Sie die AOK NS mit einer Prämie. Sollten Sie doch einmal erkranken, eine ärztliche Behandlung benötigen und ein Rezept einlösen, haben Sie weiterhin den vollen Versicherungsschutz und müssen auf nichts verzichten. Es verfällt lediglich Ihre Prämie für das betroffene Teilnahmejahr.

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★★
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Alle Mitglieder und deren mitversicherte Familienangehörige über 18 Jahre, die selten oder nur zu Vorsorgeuntersuchungen einen Arzt aufsuchenn, können beim Wahltarif Prämienzahlung der ZF BKK eine jährliche Prämie erhalten.
- mon. beitragspflichtiges Bruttoeinkommen von 300,00 bis 500,00 €, jährliche Prämie bis 40 €
- mon. beitragspflichtiges Bruttoeinkommen von 500,01 bis 1000,00 €, jährliche Prämie bis 75 €
- mon. beitragspflichtiges Bruttoeinkommen von 1000,01 bis 2000,00 €, jährliche Prämie bis 150 €
- mon. beitragspflichtiges Bruttoeinkommen von 2000,01 bis 3000,00 €, jährliche Prämie bis 250 €
- mon. beitragspflichtiges Bruttoeinkommen ab 3000,01 €, jährliche Prämie bis 350 €

Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung möglich
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DMP, Hausarztmodell

Hausarztprogramm
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Mit dem AOK-Hausarztmodell bietet die AOK Niedersachsen ihren Versicherten eine optimale Versorgung. Bei diesem Modell ist der Hausarzt erster Ansprechpartner und steuert die weiteren Schritte wie die Behandlung bei Fachärzten oder im Krankenhaus. Am Hausarztmodell teilnehmen können alle Versicherten der AOK Niedersachsen ab dem 16. Lebensjahr mit Wohnsitz in Niedersachsen oder einer angrenzenden Region. Die Teilnahme freiwillig.

Für Versicherte, die 60 Jahre alt oder älter sind, und am Hausarztmodell teilnehmen, übernimmt die AOK einen zusätzlichen Check-up 60Plus. Dieses Angebot kann zusammen mit der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre beansprucht werden.

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Ein Hausarztmodell wird angeboten. Das Programm eignet sich besonders für Versicherte, die häufig Kontakt zu ihrem niedergelassenen Hausarzt haben. Der betreuende Arzt übernimmt bei der Hausarztzentrierten Versorgung eine besondere Verantwortung.

Zusätzlich gibt es in Baden-Württemberg das Facharzt-Programm „BKK.Mein Facharzt“ , welches die Fachgebiete Kardiologie für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Gastroenterologie für Magen-Darm-Erkrankungen umfasst.

Gesundheitscheckup ab 35. Lj. kann durch die Teilnahmen an der HZV
alle zwei statt drei Jahren in Anspruch genommen werden.

Versicherte in Baden-Württemberg können sich zusätzlich in VerahTOPVersorgt
einschreiben. VERAH sind medizinische Fachangestellte, die durch eine qualifizierte
Weiterbildung arztentlastende Aufgaben übertragen bekommmen und dadurch
die umfassende Patientenbetreuung sicherstellen.

DMP Programme
Logo AOK Niedersachsen AOK Niedersachsen
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Die AOK Niedersachsen bietet Versicherten mit bestimmten chronischen Krankheiten spezielle Behandlungsprogramme mit dem Namen AOK-Curaplan an. Die Programme auch als Disease-Management-Programme oder kurz DMP bezeichnet, basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden für folgende gesundheitliche Einschränkungen angeboten: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma (Kinder und Erwachsene), COPD (chronisch-obstruktive Lungenkrankheit), Koronare Herzkrankheit und Brustkrebs. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.

Logo ZF BKK ZF BKK
Details anzeigen

Die ZF BKK bietet für ihre Versicherten, die an Diabetes mellitus, koronarer Herzkrankheit, Brustkrebs, Asthma oder der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung COPD erkrankt sind, strukturierte Behandlungsprogramme, auch Disease Management Programme (DMP) genannt, unter dem Namen BKK MedPlus an.

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Stand der Daten: 24.02.2026

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