Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und SKD BKK
Die AOK Niedersachsen ist eine in Niedersachsen geöffnete Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Hannover. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen wurden bereits 1884 gegründet, ein Jahr nach dem die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt wurde. Sie zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Sie betreut 2.313.738 Mitglieder und 3.062.465 Versicherte an rund 120 Standorten. Über die klassischen Leistungen hinaus, bietet sie viele Vorteile, wie zum Beispiel die 80-prozentige Kostenerstattung bei der professionellen Zahnreinigung, bei Reiseschutzimpfungen, oder homöopathischen Arzneimitteln. Erweiterte Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sorgen auch bei werdenden Eltern für Sicherheit. Die AOK Niedersachsen erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,70%, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,30 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Niedersachsen die Testnote 1,5.
Die SKD BKK ist eine in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein geöffnete Krankenkasse mit Hauptsitz in Schweinfurt. Sie ist unter wechselnden Namen bereits seit 1897 tätig. Ihre heutige Bezeichnung erhielt die SKD BKK im Jahr 2000, als die damalige BKK SKF mit der BKK Düker fusionierte und im Zuge dessen das „D“ aus Düker in den Kassennamen integriert wurde.
Die SKD BKK betreut 36.740 Mitglieder und 47.503 Versicherte. Neben kompetentem und persönlichem Service bietet sie ihren Mitgliedern zahlreiche attraktive Extra-Leistungen, z.B. in den Bereichen Früherkennung und Alternativmedizin. Die SKD BKK erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,48 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,08 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die SKD BKK die Testnote 1,7.


Der Beitragssatz der AOK Niedersachsen beträgt 17,30% (14,6%+2,70%).


Der Beitragssatz der SKD BKK beträgt 17,08% (14,6% + 2,48%).


Die AOK Niedersachsen hat über 100 Standorte in Niedersachsen.


5 Geschäftsstellen


„Meine AOK" ist ein besonderer Online-Service der AOK Niedersachsen. Viele Angebote und Funktionen lassen sich über „Meine AOK“ einfach und sicher nutzen. Bequem und rund um die Uhr - im Internet über das Onlineportal (meine.aok.de) oder unterwegs über die „Meine AOK“-App.




24-Stunden-Erreichbarkeit: Die AOK Niedersachsen bietet ein kostenfreies Servicetelefon an: 0800 0265637.


Mo – Do 8.00 – 18.00 und Fr 8.00 – 16.00 Uhr ist die SKD BKK unter 09721 9449-0 zu erreichen.


Die AOK Niedersachsen bietet mit AOK-Clarimedis kostenfrei medizinische Informationen am Telefon: 0800 1265265. An 365 Tagen im Jahr steht AOK-Versicherten ein Team von Medizinexperten zur Verfügung, darunter Ärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Krankenschwestern und Pharmakologen. Mit den Videosprechstunden für Orthopädie und Schwangerschaft & Geburt von AOK-Clarimedis können AOK-Versicherte den Rat von Fachärztinnen, Fachärzte und Hebammen bequem von zu Hause aus einholen.




Am AOK-Baby-Telefon informieren erfahrene Ärzte und Fachkräfte Eltern über Kinderkrankheiten und klären offene Fragen nach einem Arztbesuch: 0800 1265265 (kostenfrei).




Die AOK Niedersachsen bietet kompetente persönliche Beratung in allen Fragen rund um Gesundheit, Krankheit und Sozialversicherung in allen AOK-Servicezentren oder auch auf Wunsch zu Hause.


Das Service-Team der SKD BKK steht auf Wunsch für persönliche Beratungstermine beim Versicherten zuhause zur Verfügung, auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten.






Die AOK Niedersachsen hat landesweit ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, welches Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Kontakt zum Service-Team Behandlungsfehler per E-Mail oder kostenfrei per Telefon: 0800 2656517.


Die SKD BKK berät und unterstützt bei vermuteten Behandlungsfehlern, insbesondere durch Einholung eines medizinischen Gutachtens beim Medizinischen Dienst, welches dem Versicherten kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.


Läuft es nicht so mit der AOK Niedersachsen, wie man es sich vorstellt, können Versicherte das kostenfreie Servicetelefon nutzen: 0800 0265637, sich per E-Mail: AOK.Service@nds.aok.de oder über das Kontaktformular
auf aok.de > Suchbegriff: Lob & Kritik melden.


Die Beschwerdestelle ist per E-Mail oder verschlüsseltem Kontaktformular erreichbar.


Die AOK Niedersachsen übernimmt nach ärztlicher Verordnung und entsprechender Indikation die Kosten zu festgelegten Höchstsätzen für antiallergene Bettausstattungen. Dies können im Einzelfall Matratzenbezüge, Bettdeckenbezüge und Kopfkissenbezüge in verschiedenen Größen sein.




Versicherte der AOK Niedersachsen erhalten im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Versicherte sich nicht in stationärer Behandlung befinden, leistet die AOK Niedersachsen auch bei akuter Krankheit, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist – und zwar bis zu 52 Wochen oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines Versicherten.








Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.


Die SKD BKK erstattet für max. fünf osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr 100% des Rechnungsbetrages.


Die AOK Niedersachsen trägt im Rahmen eines Gesundheitskontos die Kosten für die homöopathische Erstanamnese und die homöopathische Folgebehandlung, wenn diese von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden und nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).


Versicherte der SKD BKK können im Rahmen eines Integrierten Versorgungsvertrages homöopathische Behandlungen auf Chipkarte bei zugelassenen Ärzten (mit Zusatzqualifikation Homöopathie) in Anspruch nehmen. Die Kostenübernahme umfasst die Erst- und Folgeanamnese, die Analyse und die Auswahl der homöopathischen Mittel (nicht aber die Mittel selbst). Behandlungen bei Heilpraktikern werden nicht erstattet.








Kostenübernahme für stationäre Aufenthalte erfolgt in zugelassenen TCM-Kliniken.






Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).




Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.


Für eine professionellen Zahnreinigung pro Kalenderjahr werden bei der SKD BKK 100% des Rechnungsbetrages übernommen - für alle Versicherten und bei freier Wahl des Zahnarztes!






Zur Absicherung einer hochwertigen Versorgung mit Zahnersatz können Versicherte der AOK Niedersachsen auf 2teZahnarztMeinung.de kostenlos und unverbindlich einen zweiten Kostenvoranschlag einholen.








Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.


Die SKD BKK hat spezielle Versorgungsverträge mit Dermatologen abgeschlossen: Damit können auch Versicherte zwischen 15 und 35 Jahren alle zwei Jahre ein Hautkrebsscreening in Anspruch nehmen.


Die AOK erstattet Versicherten alle 2 Jahre die Kosten für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung über ein Gesundheitskonto: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist von zugelassenen Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ durchzuführen.


Die SKD BKK übernimmt alle zwei Jahre die Kosten für eine sportmedizinische Untersuchung und das zu 100% des Reechnungsbetrages.




Über die gesetzlichen Regelleistungen hinaus übernimmt die SKD BKK auch schon ab dem Alter von 45 Jahren die Kosten für eine vorsorgliche Darmspiegelung in voller Höhe. Voraussetzung ist, dass ein familiär oder erblich erhöhtes Erkrankungsrisiko vorliegt.




Die SKD BKK erstattet die gesamten Kosten für eine taktile Brustkrebsuntersuchung durch speziell ausgebildete blinde und sehbehinderte Menschen, wenn die Untersuchung fachärztlich veranlasst ist und eine familiäre oder medizinische Vorbelastung vorliegt.


Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Niedersachsen zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13 Euro täglich.


Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die SKD BKK als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.






Die AOK Niedersachsen übernimmt für Versicherte, die am AOK-Hausarztmodell teilnehmen, 45 Jahre oder 60 Jahre und älter sind, einen zusätzlichen Check-Up 45 und Check-Up 60Plus.


Die SKD BKK erstattet die Kosten für eine von zugelassenen Vertragsärzten oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Leistungserbringern durchgeführte Glaukom-Früherkennungsuntersuchung in voller Höhe. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass eine Erkrankung bezogen auf diese Vorsorgeuntersuchung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen.


Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.


Volle Kostenübernahme erfolgt für alle vom Auswärtigen Amt für das jeweilige Land empfohlenen Reiseschutzimpfungen (auch Malaria-Prophylaxe) bei privaten Urlaubsreisen.


Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.


Die SKD BKK bezahlt die Grippeschutzimpfung für alle Versicherten.


Mit Cyberhealth können Versicherte auf der gleichnamigen Onlineplattform zertifizierte digitale Gesundheitskurse bequem von zu Hause aus nutzen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kurse ist neben einer gültigen AOK-Versicherung der Anspruch auf noch mindestens eine Präventionsmaßnahme nach §20 SGB V im laufenden Kalenderjahr.
Die Gesundheitskurse von Cyberhealth werden auf die 2 Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V, die ein Versicherter jedes Jahr ausschöpfen kann, angerechnet.




Mit AOK - Fit und Gesund können Versicherte in ausgewählten Ferienhotels entspannen und für ihre Gesundheit aktiv werden. Dafür arbeitet die AOK Niedersachsen mit verschiedenen Hotels zusammen.
Versichert erhalten von der AOK einen Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“. Das Hotel rechnet die Kosten für den Präventionskurs im Anschluss direkt mit der AOK ab. Voraussetzung: Versicherte haben an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen. Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“


Die SKD BKK bezuschusst die Teilnahme an der BKK-Aktivwoche, BKK Well-Aktiv und AKON. Es werden jeweils die Kosten für das Präventionsprogramm übernommen (je nach Angebot bis zu 200 Euro).


Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten kostenlos qualitätsgeprüfte Gesundheitskurse, die von ausgewählten Präventionspartnern vor Ort durchgeführt werden. Versicherte benötigen für die Teilnahme einen AOK-Gesundheitsgutschein. Der Präventionspartner rechnet den Kurs direkt mit der AOK ab. Einzige Voraussetzung: Versicherte nehmen an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teil.




Die AOK Niedersachsen erstattet pro Jahr die Kosten zu 100 Prozent, bis zu 200 Euro jährlich für zwei zertifizierte Gesundheitskurse – ob in Präsenz vor Ort oder digital.
Voraussetzung für einen Erstattung: Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Kursstunden bei einem Präsenzkurs und bei einem Onlinekurse ohne feste Termine eine Kursteilnahme zu 100 Prozent.


Die Kosten für zwei zertifizierte Gesundheitskurse im Jahr werden zu 100 % erstattet.


Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten ein sogenanntes „Gesundheitskonto“. Versicherte bekommen die Rechnungen für die dort beschriebenen Leistungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.




Beim Bonusprogramm der AOK Niedersachsen können Versicherte 80 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
- 10 Euro 1. Präventionskurs
- 10 Euro 2. Präventionskurs
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro 1. Schutzimpfung
- 10 Euro 2. Schutzimpfung
- 10 Euro 3. Schutzimpfung
- 10 Euro Sport-/Leistungsabzeichen/Sportveranstaltungen
- 10 Euro Sportverein/Fitness-Studio/Hochschul-/Betriebssport


Beim Bonusprogramm der SKD BKK können Versicherte 50 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
Beim FitPlus-Fitnessbonus erhält man für zwei der folgenden Aktivitäten eine Prämie in Höhe von 50 Euro:
- Gesundheitskurse (z.B. Rückenkurs, Yoga, Ernährungskurs, Nichtraucherkurs)
- aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein
- regelmäßiger Besuch eines Fitnessstudios
- Sport- oder Wanderabzeichen


Mit dem Bonusprogramm AOK Aktiv-Bonus - auch digital als App - belohnt die AOK Niedersachsen gesundheitsbewusstes Verhalten. Für jede Aktivität wie die Teilnahme an (zahn-)ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, an Gesundheitsaktionen, aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio erhalten Versicherte Bonuspunkte. Jeder Punkt ist dabei einen Euro wert.


Beim FitPlus-Gesundheitsbonus der SKD BKK erhält man für jede gesetzliche Vorsorgemaßnahme oder Impfung 10 Euro. Beim FitPlus-Fitnessbonus der SKD BKK kann man zwei von vier Aktivitäten kombinieren, und erhaät dafür 50 Euro. Die vier Aktivitäten sind: Prävisionskurd, Sportverein, Fitness-Studio und Sport-oder Wanderabzeichen.


Beim AOK-Wahltarif Selbstbehalt erhalten Versicherte je nach Einkommen einen Bonus von bis zu 500 Euro im Jahr, wenn sie ein Jahr lang bestimmte ärztliche Leistungen nicht oder wenig nutzen.
Jahreseinkommen bis 12.000 Euro: Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 130 Euro
Jahreseinkommen 12.001 bis 18.000 Euro: Prämie 100 Euro, Selbstbehalt 180 Euro,
Jahreseinkommen 18.001 bis 24.000 Euro : Prämie 150 Euro, Selbstbehalt 230 Euro, Jahreseinkommen 24.001 bis 30.000 Euro : Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 280 Euro,
Jahreseinkommen 36.001 bis JAE-Grenze : Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro,
Über JAE-Grenze: : Prämie 500 Euro, Selbstbehalt 620 Euro.




Ohne Risiko eine Prämie von bis zu 150 Euro pro Jahr sichern. Mit dem AOK-Wahltarif YoungProfit, bleiben Sie ein Jahr bei der AOK versichert. Für jedes Jahr, indem Sie keine weiteren Leistungen außer Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Anspruch nehmen, belohnen wir Sie mit einer Prämie. Sollten Sie doch einmal erkranken, eine ärztliche Behandlung benötigen und ein Rezept einlösen, ist das nicht weiter schlimm: Sie haben den vollen Versicherungsschutz und müssen auf nichts verzichten. Es verfällt lediglich Ihre Prämie für das betroffene Teilnahmejahr.


Mit „GesundPlus“ können sich Mitglieder der SKD BKK eine individuelle Beitragsrückerstattung sichern, wenn sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen (ausgenommen Vorsorgeleistungen) in Anspruch genommen haben. Die Prämie ist vom Jahreinkommen abhängig: bei einem Jahreseinkommen über 8.100 Euro beträgt die Prämie 100 Euro; bei einem Jahreseinkommen über 24.300 Euro beträgt die Prämie 300 Euro; bei einem Jahreseinkommen über 36.400 Euro beträgt die Prämie 450 Euro; liegt das Jahreseinkommen über 47.250 Euro beträgt die Prämie 550 Euro.






Mit dem AOK-Hausarztmodell bietet die AOK Niedersachsen ihren Versicherten eine optimale Versorgung. Bei diesem Modell ist der Hausarzt erster Ansprechpartner und steuert die weiteren Schritte wie die Behandlung bei Fachärzten oder im Krankenhaus. Am Hausarztmodell teilnehmen können alle Versicherten der AOK Niedersachsen ab dem 16. Lebensjahr mit Wohnsitz in Niedersachsen oder einer angrenzenden Region. Die Teilnahme freiwillig.
Für Versicherte, die 60 Jahre alt oder älter sind, und am Hausarztmodell teilnehmen, übernimmt die AOK einen zusätzlichen Check-up 60Plus. Dieses Angebot kann zusammen mit der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre beansprucht werden.


Die SKD BKK bietet ihren Versicherten bundesweit eine hausarztzentrierte Versorgung an. Hierfür liegen in den Arztpraxen entsprechende Beitrittserklärungen aus.


Die AOK Niedersachsen bietet Versicherten mit bestimmten chronischen Krankheiten spezielle Behandlungsprogramme mit dem Namen AOK-Curaplan an. Die Programme auch als Disease-Management-Programme oder kurz DMP bezeichnet, basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden für folgende gesundheitliche Einschränkungen angeboten: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma (Kinder und Erwachsene), COPD (chronisch-obstruktive Lungenkrankheit), Koronare Herzkrankheit und Brustkrebs. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.


Die SKD BKK bietet mit „BKK MedPlus“ strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen an. Die DMP-Programme gibt es derzeit für folgende Erkrankungen: Asthma, COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung), Brustkrebs, Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Koronare Herzkrankheit, Osteoporose (aktuell nur in Nordrhein und Schleswig-Holstein).
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen SKD BKK und AOK Bayern
- Vergleich zwischen Audi BKK und SKD BKK
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und SKD BKK
- Vergleich zwischen Novitas BKK und SKD BKK
- Vergleich zwischen SBK und SKD BKK
- Vergleich zwischen hkk und SKD BKK
- Vergleich zwischen BOSCH BKK und SKD BKK
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und SKD BKK
- Vergleich zwischen bkk melitta hmr und SKD BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und SKD BKK
- Vergleich zwischen BKK mkk und SKD BKK
- Vergleich zwischen SECURVITA Krankenkasse und SKD BKK
- Vergleich zwischen mhplus BKK und SKD BKK
- Vergleich zwischen BKK Freudenberg und SKD BKK
- Vergleich zwischen HEK-Hanseatische Krankenkasse und SKD BKK
- Vergleich zwischen Pronova BKK und SKD BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und SKD BKK
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und SKD BKK
- Vergleich zwischen Heimat Krankenkasse und SKD BKK
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und SKD BKK
- Vergleich zwischen BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER und SKD BKK
- Vergleich zwischen BKK24 und SKD BKK
- Vergleich zwischen SKD BKK und BKK Linde
- Vergleich zwischen BKK EUREGIO und SKD BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SKD BKK
- Vergleich zwischen KKH Kaufmännische Krankenkasse und SKD BKK
- Vergleich zwischen BKK Akzo Nobel Bayern und SKD BKK
- Vergleich zwischen IKK gesund plus und SKD BKK
- Vergleich zwischen SKD BKK und AOK Bremen/Bremerhaven
- Vergleich zwischen SKD BKK und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen SKD BKK und BARMER
- Vergleich zwischen SKD BKK und IKK classic
- Vergleich zwischen SKD BKK und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen SKD BKK und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen SKD BKK und BKK firmus
- Vergleich zwischen SKD BKK und Bertelsmann BKK
- Vergleich zwischen BKK Faber-Castell & Partner und SKD BKK
- Vergleich zwischen SKD BKK und AOK Nordost
- Vergleich zwischen SKD BKK und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen SKD BKK und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen SKD BKK und Salus BKK
- Vergleich zwischen SKD BKK und Debeka BKK
- Vergleich zwischen SKD BKK und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und SKD BKK
- Vergleich zwischen SKD BKK und BKK Scheufelen