Zusatzbeiträge steigen 2026 auf Rekordhöhe – Jetzt vergleichen und sparen!
Krankenkassen im direkten Vergleich

Leistungs- und Beitragsvergleich: AOK Rheinland/Hamburg und ZF BKK

AOK Rheinland/Hamburg

AOK Rheinland/Hamburg

Note 1,6
Zusatzbeitrag
3,29%
Gesamtbeitrag
17,89%
Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine in Hamburg und Nordrhein-Westfalen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Düsseldorf. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Rheinland/Hamburg betreut 2.229.157 Mitglieder und 2.997.248 Versicherte. In mehr als 100 wohnortnahen AOK-Geschäftsstellen werden Versicherte persönlich und kompetent beraten. Der medizinische Informationsservice AOK-Clarimedis beantwortet alle Fragen zum Thema Gesundheit – an 365 Tagen im Jahr. Mit dem AOK-Arztterminservice unterstützt die AOK Rheinland/Hamburg ihre Versicherten außerdem bei der Vermittlung von einem zeitnahen Facharzttermin innerhalb von 48 Stunden. Die AOK Rheinland/Hamburg erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,99 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,59 %. Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Rheinland/Hamburg die Testnote 1,6.
VS
ZF BKK

ZF BKK

Note 1,3
Zusatzbeitrag
3,40%
Gesamtbeitrag
18,00%
Die ZF BKK ist eine in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geöffnete Krankenkasse. Ursprünglich als Betriebskrankenkasse des Automobilzulieferers ZF Friedrichshafen gegründet ist die Kasse mittlerweile auch für betriebsfremde Versicherte geöffnet. Ihr Hauptsitz befindet sich in Koblenz.Die ZF BKK betreut 75.700 Mitglieder und 98.400 Versicherte. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bietet sie ihren Mitgliedern zahlreiche attraktive Mehrleistungen, u.a. in den Bereichen Schwangerschaft und alternative Heilmethoden. Der erhobene Zusatzbeitrag beträgt 3,40 %, daraus ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von 18,00 %. Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die ZF BKK die Testnote 1,8.
AOK Rheinland/Hamburg
ZF BKK

Zusatzbeitrag

Krankenkassenbeitrag
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Der Beitragssatz der AOK Rheinland/Hamburg beträgt 17,89% (14,60% + 3,29%).

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Der Beitragssatz der ZF BKK beträgt 18,0 % (14,6 % + 3,4 %).

Service

Anzahl Geschäftsstellen
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68 Geschäftsstellen im Rheinland und in Hamburg

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bundesweit 12 Geschäftsstellen

Kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle und Krankenkassen-App
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Die Online-Geschäftsstelle "Meine AOK" der AOK Rheinland/Hamburg ist rund um die Uhr geöffnet – 365 Tage im Jahr. Darüber hinaus können Versicherte die meine AOK-App - Mobile Online-Geschäftsstelle der AOK Rheinland/Hamburg nutzen. Elektronische Dokumente können Versicherte über die "meine AOK-App" an die AOK Rheinland/Hamburg übermitteln.

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Mit der ZF BKK Service App und der Online-Geschäftsstelle erledigen Sie Ihre Anliegen schnell und digital.

Hotline / telefonische Erreichbarkeit
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24-Stunden Erreichbarkeit über das Servicetelefon der AOK Rheinland/Hamburg: 0211 819-50000

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★★
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Die ZF BKK ist Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter Telefon 07541 3908-0 erreichbar.

Ärztehotline
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Die AOK Rheinland/Hamburg bietet mit AOK-Clarimedis unter der Telefonnummer 0800 1 265 265 rund um die Uhr Beratung zu medizinischen Fragen aller Art. Bei AOK-Clarimedis arbeiten Fachärzte, Krankenschwestern und Pharmakologen, die sich für alle Fragen Zeit nehmen. AOK-Clarimedis ist ein exklusiver Service für Versicherte der AOK.

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Die Medizinhotline der ZF BKK beantwortet Ihre Fragen rund um Vorsorge, Impfungen, Medikamente oder reisemedizinische Empfehlungen. Sie erhalten kompetente Beratung von Fachkräften mit medizinischem Hintergrund.
Darüber hinaus bietet die ZF BKK ihren Versicherten 24/7 über die TeleClinic Zugang zu (fach-) ärztlicher Beratung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und E-Rezepten.

spezielle Hotline
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Die AOK-Pflegehotline (0800 329 0 329) AOK-Babytelefon (0800 1 265 265) AOK-Zweitmeinungsservice (0 800 100 65 99) Infotelefon für Arbeitgeber - AOK-Business (0800 0 326 111) Organspende Hotline (0800 0 326 327), Lichtblick (0800 3 737 374), Patientenbegleitung (0800 0 512 512)

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Pflegehotline 0851 213733-4

Persönlicher Ansprechpartner und persönliche Beratung
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Bei Fragen zum Thema Gesundheit und Krankheit sowie zu allen Belangen der Sozialversicherung stehen den Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg kompetente persönliche Ansprechpartner in 68 Geschäftsstellen und auf Wunsch auch zu Hause zur Seite.

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Geschäftsstellen: individuelle persönliche Beratung
Für jeden Versicherten gibt es einen persönlichen Ansprechpartner. Persönliche Beratung auf Wunsch auch außerhalb der Öffnungszeiten und zu Hause.

eigener Facharzt-Terminservice (Vermittlung von Arztterminen)
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Die AOK Rheinland/Hamburg organisiert für ihre Versicherten kurzfristig den frühestmöglichen Termin bei einem Spezialisten (ausgenommen Termine bei Psychotherapeuten). Die AOK Rheinland/Hamburg nennt ihren Versicherten innerhalb von 48 Stunden einen zeitnahen Termin bei einem Facharzt. Der Service ist für Kunden der AOK Rheinland/Hamburg kostenlos.

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Unterstützung bei der Suche nach Haus- und Fachärzten
Terminvereinbarung nach individuellen Wünschen, zum Beispiel nach Umkreis oder Zeitfenster

Der Service ist über den Partner Thieme Telecare unter der zentralen Rufnummer 07541 4809010 erreichbar - Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg). Bitte halten Sie Ihre Gesundheitskarte bereit.

Unterstützung bei Behandlungsfehlern
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Die AOK Rheinland/Hamburg hat ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, das Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Jedem Kunden steht ein persönlicher Ansprechpartner beratend und begleitend für alle Fragen zum Thema zur Seite. Die Gutachten werden für die Versicherten kostenlos zur Verfügung gestellt.

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Bei ärztlichen Behandlungsfehlern unterstützt die BKK die Versicherten durch Beratung und Aufklärung von Sachverhalten sowie Vermittlung von Gutachtern und Schlichtungsstellen.

Beschwerdestelle
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Das Erreichen höchster Kundenzufriedenheit ist oberstes Ziel der AOK Rheinland/Hamburg. Wenn mal etwas nicht so gelaufen ist, wie man es von der AOK Rheinland/Hamburg erwarten darf, verfügen wir über ein professionelles Beschwerdemanagement.
Die Beschwerden können persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage geäußert werden.
Alle Beschwerden werden im Rahmen eines professionellen Beschwerdemanagements bearbeitet.

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Feedback-Management durch Koordinationsstelle "Lob- und Beschwerde" für alle Bereiche

Kinder

Allergie Bettwäsche
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Bei einer Hausstaubmilbenallergie kann die AOK Rheinland/Hamburg im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.

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Bei Allergie-Zwischenbezügen übernimmt die ZF BKK die Versorgung bei normalen Bettgrößen für ein Set in voller Höhe. Eine Neuversorgung ist vorgesehen, wenn die Bezüge verschlissen sind (in der Regel alle 10 Jahre).
Darüber hinaus im Rahmen von GesundPlus: Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. Hilfsmittel Antiallergie-Zwischenbezüge

Krankenpflege / Haushaltshilfe

erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (mit Kind im Haushalt)
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Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK Rheinland/Hamburg für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.

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Die ZF BKK gewährt Haushaltshilfe über die Regelleistung hinaus. wenn und solange dem Versicherten die Weiterführung des Haushalts nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen einer akuten Krankheit nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Die Haushaltshilfe wird höchstens für 8 Stunden täglich und längstens für einen Zeitraum von 4 Wochen gewährt. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (ohne Kinder)
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Naturheilverfahren

Osteopathie
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Osteopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden. (80 % max. 3 Behandlungen mit je max. 60 Euro)

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★★
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Die ZF BKK erstattet bis zu 240 € pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 € pro Sitzung.

Behandlungen mit Homöopathie
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Homöopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden (max. 80 %).

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Klassische Homöopathie: bis 100 % Kostenübernahme für Beratung und Behandlung durch qualifizierte Kassenärzte und Apotheken. Die ZF BKK übernimmt im Rahmen von besonderen Versorgungsverträgen homöopathische ärztliche Leistungen für ihre Versicherten.

anthroposophische Therapien
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Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
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Für Tai Chi und Qi gong erstattet die ZF BKK im Rahmen von qualitätsgeprüften Gesundheitskursen 100 % der Kosten für 2 Kurse bis 200 € pro Kalenderjahr.

weitere Naturheilverfahren
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können zusätzlich folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
Chiropraktiker; Phytotherapie beim Vertragsarzt, Ayurveda, Lichttherapie bei Winterdepression, Massagen

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GesundPlus: Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. Alternative Heilmethoden
Shiatsu-Massage oder sonstige Massagen, z. B. Fußreflexzonenmassage, Akupunktur- oder Ganzkörpermassagen durch zugelassene ärztliche / physiotherapeutische Fachkräfte

Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können OTC-Präparate aus Apotheken mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

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Die ZF BKK erstattet Kosten für auf Privatrezept ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie bis 100 € im Kalenderjahr, je Versicherten.

Zahnvorsorge

professionelle Zahnreinigung
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★★
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Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 Euro pro Jahr begrenzt.

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Die Professionelle Zahnreinigung wird 2x jährlich bis zu einer Höhe von jeweils 30 € übernommen.
Die Professionelle Zahnreinigung wird zusätzlich im Gesundheits-Bonus bonifiziert oder Nutzung des kostenfreien Angebots bei teilnehmenden Zahnarztpraxen über den Vertragspartner DentNet® (https://www.dentnet.de/zahnarztsuche).

höherwertiger Zahnersatz (über Regelversorgung)
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Inlays, Onlays, Implantate und Kunststofffüllungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

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★★
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Spezielles Versorgungsangebot mit bundesweit über 1.200 kooperierenden Zahnarztpraxen über den Partner DentNet. Zahnersatz mit Festpreisgarantie: Implantate zum Festpreis von 1.600 € (inkl. zahnärztlicher und zahntechnischer Leistungen, zzgl. Knochenaufbau/Wunschmaterial), iKrone als Alternative zur klassischen Zahnkrone, 5 Jahre Garantie auf den DentNet Zahnersatz, Online Vergleichsrechner

weitere Zusatzleistungen für Zahngesundheit
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Es besteht Anspruch auf Zahnsteinentfernung gemäß § 12f der Satzung in Höhe von 35 EUR, sowie auf eine intensive Beratung und Anleitung zur täglichen Zahnpflege. Dieser Betrag kann bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ um bis zu 25 EUR auf insgesamt bis zu 60 EUR jährlich aufgestockt werden. Weiterhin können bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ Zuschüsse für folgende Leistungen gewährt werden: Schnarcher Schiene, festsitzender Retainer, Sportmundschutz, sowie Vollnarkose und Lachgassedierung.

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GesundPlus: Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B.

Zahnbehandlung
- Anästhesie (Vollnarkose) bei Weisheitszahnentfernung
- Fissuren-Versiegelung für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- erweiterte kieferorthopädische Behandlung, z. B. Versiegelung von Glattflächen, Retainer

Sehhilfen

Zuschuss für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen, Optoelektronik)
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmittel mit bis zu 80 % max. 250 EUR alle 3 Jahre bezuschusst werden.

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Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. für Sehhilfen bei sportlichen Aktivitäten (GesundPlus)

Vorsorge

Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre
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Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Hautscreening auch für Versicherte im Alter von 18-34 Jahren an. Darüber hinaus ist ein Zuschuss über das Bonusprogramm AOK-Vital+ auch bei einer nicht med. Notwendigkeit möglich. Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Auflichtungsmikroskopie in Rahmen des Hautkrebsscreenings mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

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★★
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Die ZF BKK übernimmt in voller Höhe bundesweit über die gesetzliche Standardleistung hinaus schon ab 15 Jahren, alle zwei Jahre die Kosten für die regelmäßige Untersuchung der Haut bei einem teilnehmenden Dermatologen. Darüber hinaus übernimmt sie im Rahmen des Budgets "GesundPlus" die Kosten bis 100 € jährlich für ein Hautkrebsscreening inkl. Auflichtmikroskopie.
Über den Partner OnlineDoctor übernimmt die ZF BKK kostenfrei die Begutachtung und Einschätzung von Hautproblemen einschließlich der Begutachtung von Muttermalen (2x im Jahr).

sportmedizinische Untersuchungen
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Ein Zuschuss erfolgt für alle Versicherten in Höhe von 70 Euro je Kalenderjahr.

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Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. Sportmedizinische Untersuchungen und Beratung durch zugelassene Vertragsarztpraxen nach ärztlicher Bescheinigung (GesundPlus)



Magen- und Darmkrebsvorsorge (Koloskopie)
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Darmkrebsfrüherkennung ab 18 Jahren mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

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Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. Vorsorge-Untersuchungen(GesundPlus)

Brustkrebsvorsorge
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann ein Ultraschall zur Brustkrebsfrüherkennung mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

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★★
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- GesundPlus : Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. Brustkrebsuntersuchung durch blinde und sehbehinderte Menschen, Ultraschalluntersuchung der Brust (Mamma-Sonographie)
Brustkrebsvorsorge (auch Männer): Gendignostik in der Uni Klinik Frankfurt am Main: Ausführliche Beratung, Indikationsstellung zur einer prophylaktischen OP, spezielle Voruntersuchungen

Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren
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Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Rheinland/Hamburg zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie zu en Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.

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Für ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Badeorten in Deutschland übernimmt die BKK die vertraglichen Kosten für den Badearzt und die Kosten für die verordneten Heilmittel-Anwendungen(beispielsweise für Bäder und Massagen). Diese Kosten werden direkt über die Versichertenkarte abgerechnet. Zudem übernimmt sie einen Zuschuss für sonstigen Kosten (beispielsweise für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe, Fahrkosten) bis 16 € täglich. Für stationäre Vorsorgeleistungen übernimmt die BKK die kompletten Kosten (beispielsweise für Behandlung, Unterkunft, Verpflegung) in einer Vertrags-Vorsorgeeinrichtung.

Innovative Krebs- und Strahlentherapie
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★★
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Die ZF BKK übernimmt die Behandlungskosten für die Protonen- und Schwerionentherapie im Universitätsklinikum Heidelberg und im Marburger Ionenstrahl-Therapiezentrum. Darüber hinaus werden auch CyberKnife-Methoden übernommen. Kostenübernahme einer Zweitmeinung durch das NCT Heidelberg bei allen Krebsdiagnosen.

weitere Leistungen im Bereich Krebsvorsorge / Früherkennung
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
- Blutuntersuchungen zur Früherkennung häufiger Krankheiten
- Chlamydientest ab 25 Jahren
- Gesundheits-Check-Up ab 25 Jahren
- HPV-Test
- Glaukom-Untersuchung
- Thin-Prep-Pap-Test
- Sehscreening bei Kleinkindern

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Im Rahmen des GesundPlus werden bis zu bis zu 100 Euro bezahlt für:
- Glaukom-Vorsorge bei vorliegenden Risikofaktoren
- Optische Kohärenztomographie bei medizinischer Notwendigkeit
- Gesundheits-Checkup vor dem 35. Lebensjahr
- Knochendichtemessung bei Osteoporoseverdacht
- Antikörpertest
- Neu ab 01.01.2026 Ultraschalluntersuchung der Gebärmutter und/oder der Eierstöcke
- Neu ab 01.01.2026 PSA-Test für Versicherte ab dem 45. Lebensjahr

In voller Höhe gibt es:
- MRT-Untersuchung der Prostata
- MRT/CT-Untersuchung des Herz
- Vorsorgeprogramm BabyCare und Hallo Baby
- Mädchensprechstunde M1

Impfungen

Reiseimpfungen (Privatreisen)
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★★
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Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Impfung von der STIKO empfohlen wird. Die Impfungen, die Bestandteil der Vereinbarungen mit den KVen NO und HH über Reiseschutzimpfungen (Satzungsleistung)sind, können über die eGK abgerechnet werden. Die Übrigen Impfungen müssen im Kostenerstattungsverfahren abgewickelt werden. Die geleisteten Zuzahlungen für die Impfungen werden erstattet (bis maximal 100 Euro im Jahr).

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★★
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Bis 250 € jährliche Kostenbeteiligung gibt es für empfohlene Impfungen der Urlaubsreisen ins Ausland.
Die Malaria-Prophylaxe wird zusätzlich mit 50 % (max. 25 €) bezuschusst.

Grippeschutzimpfung für alle Versicherten
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Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen zu 100 Prozent für alle Versicherten.

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Die ZF BKK übernimmt die Kosten für die Grippeschutzimpfung unabhängig vom Alter.

HPV-Impfung mit erweiterten Altersgrenzen
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Die ZF BKK erstattet 100 % der Kosten ohne Altersbegrenzung.

Spezielle Leistungen

Online-Fitness-Kurse
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In Kooperation mit der CyberConcept GmbH und der Oviva AG bietet die AOK Rheinland/Hamburg eine Reihe von digitalen Präventionskursen zu den Themen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Rauchentwöhnung an. Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die komplette Kursgebühr. Für dieKunden entstehen keine Kosten und die Rechnung geht direkt an die AOK. Die einzige Voraussetzung dafür ist, der Kurs zu 100 % (bei Oviva 80%) abgeschlossen wurde und noch keine zwei Kurse zur Erstattung eingereicht wurden.

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Eigene Online-Gesundheits-Kurse bietet die ZF BKK an.

Prävention

Gesundheitsreisen
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Die AOK Rheinland/Hamburg bezuschusst Gesundheitsreisen mit bis zu 200 Euro.

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bis 200 € zahlt die ZF BKK für eine zertifizierte Gesundheitsreise im Kalenderjahr.

eigene Präventionskurse vor Ort
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In Hamburg bietet die AOK Rheinland/Hamburg ihren Versicherten eigene kostenfreie Präventionskurse an. Zusätzlich erhalten interessierte Kunden von uns einen "Aktiv und Entspannt"-Gutschein für eine kostenlose Teilnahme an einem Präventionskurse bei einem unserer Partner.

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100 % Kostenübernahme gibt es für 2 qualifizierte Gesundheitskurse, bis 200 € jährlich. In Friedrichshafen bieten die ZF BKK in der Multifunktionshalle wöchentliche Präsenz-Kurse. Die Kurse haben in der Regel 8 bis 10 Einheiten.
Darüber hinaus bietet die ZF BKK weitere kostenfreie eigene Gesundheitsangebote z. B. Schulter/Nacken/Rückenkurse, Entspannungstechniken, Impulsvorträge zu Themen aus den Bereichen Bewegung, Entspannung und Ernährung. Diese sind für die Versicherten kostenfrei, ohne Anrechnung auf das Präventionsbudget und werden auch online angeboten.

Präventionskurse von Fremdanbietern
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★★
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Die Teilnahme an Präventionskursen, die von der zentralen Prüfstelle Prävention auf ihre Qualität geprüft worden sind, bezuschusst die AOK Rheinland/Hamburg zu 100 %, maximal 200 Euro für zwei Gesundheitskurse je Kalenderjahr (100 Euro je Kurs).

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★★
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100 % Kostenübernahme gibt es für 2 qualifizierte Gesundheitskurse, bis 200 € jährlich

Gesundheitskonto
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Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen
- Mehrleistungspaket bei Schwangerschaft: bis 300 € Kostenübernahme für ausgewählte Leistungen
- Reise-Schutzimpfungen: Kostenbeteiligung bis 250 € jährlich für empfohlene Impfungen Ihrer Urlaubsreisen ins Ausland.
- Gesundheitsbonus: 10 € für jede Maßnahme - ohne Limit - für die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und gesunden Aktivitäten

Bonusmodelle

Bonusprogramm (Bonus-Geldprämie) für selbst Versicherte
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★★
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Beim Bonusprogramm der AOK Rheinland/Hamburg AOK-Fit+können Versicherte 140 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.

- 30 Euro 1. Schutzimpfung
- 10 Euro Betriebliches Gesundheitsmanagement
- 10 Euro Betriebs- oder Hochschulsport
- 10 Euro Fitnessstudio
- 10 Euro Gesundheitswerte (BMI, Blutzucker, Cholesterin, Blutdruck)
- 10 Euro 1. Präventionskurs
- 10 Euro 2. Präventionskurs
- 10 Euro Sonderaktion der AOK
- 10 Euro Sportabzeichen/Fitnesstest
- 10 Euro Sportverein
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro PZR.

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★★
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Beim Bonusprogramm der ZF BKK können Versicherte 100 Euro und mehr als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten. Zusätzlich gibt es nach 3 Jahren der Teilnahme weitere 50 Euro als Zuschuss für einen Fitness-Tracker. Alle u. g. Maßnahmen sind unlimitiert und werden mit jeweils 10 Euro belohnt.

- 10 Euro Zahnärztlicher Vorsorge
- 10 Euro Zahnreinigung
- 30 Euro (3 Schutzimpfungen)
- 10 Euro Teilnahme an zertifizierten Gesundheitskursen oder Gesundheitsreisen
- 10 Euro Mitgliedschaft im Fitness-Studio und/oder Sportverein
- 10 Euro Teilnahme an Sport- oder Wettkampfveranstaltungen (z. B. Firmenlauf, Marathon)
- 10 Euro Sportabzeichen
- 10 Euro Mitgliedschaft in Betriebs- oder Hochschulsportgruppen

Bonusmodell (Erläuterungen)
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Bei AOK-Vital+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 20 Euro.

Bei AOK-Fit+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Geldprämien umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 oder 3.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einer Geldprämie von 10 Euro oder 30 Euro.

Logo ZF BKK ZF BKK
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Die ZF BKK honoriert gesundheitsbewusstes Verhalten mit 10 € pro Maßnahme. Ohne Limit und direkt als Geldprämie.

Wahltarife

Wahltarif Selbstbehalt
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Der Wahltarif AOK-Gesund+ kann parallel zu den Bonusprogrammen AOK-Fit+ oder AOK-Vital+ abgeschlossen werden.

Teilnahmebeginn: Die Wahl wird wirksam zum Beginn des Monats, in dem die Erklärung bei der AOK Rheinland/Hamburg eingeht, frühestens mit Beginn der Mitgliedschaft und frühestens zu dem vom Mitglied angegebenen Zeitpunkt.

Tarifstufe | Jährliche Einkünfte (brutto) | Prämie pro Jahr

Tarifstufe: < 10.000 EUR → 100 EUR
Tarifstufe: < 30.000 EUR → 200 EUR
Tarifstufe: 30.000 EUR → 300 EUR
Tarifstufe: 40.000 EUR → 400 EUR
Tarifstufe: 50.000 EUR → 500 EUR

Prämien mit eingelösten Rezepten zulasten der AOK

Jährliche Prämienauszahlung abhängig von der Anzahl eingelöster Rezepte

Rezeptanzahl Prämie
1. Rezept 75 EUR
2. Rezept 50 EUR
3. Rezept 25 EUR
4. Rezept 0 EUR
Regelung bei mehr als vier eingelösten Rezepten

Eine Prämie entfällt, wenn mehr als vier Rezepte eingelöst werden.

Maximale Zahlung an die AOK pro Jahr:
10 EUR
20 EUR
30 EUR
40 EUR
50 EUR

Hinweis:
In diesem Fall ist eine Zahlung an die AOK zu leisten. Das Gesetz sieht ein finanzielles Risiko vor, das von Versicherten zu tragen ist. Dieses Risiko haben wir für Sie durch eine Höchstbetragsregelung begrenzt.

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Wahltarif Beitragsrückerstattung
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★★
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Alle Mitglieder und deren mitversicherte Familienangehörige über 18 Jahre, die selten oder nur zu Vorsorgeuntersuchungen einen Arzt aufsuchenn, können beim Wahltarif Prämienzahlung der ZF BKK eine jährliche Prämie erhalten.
- mon. beitragspflichtiges Bruttoeinkommen von 300,00 bis 500,00 €, jährliche Prämie bis 40 €
- mon. beitragspflichtiges Bruttoeinkommen von 500,01 bis 1000,00 €, jährliche Prämie bis 75 €
- mon. beitragspflichtiges Bruttoeinkommen von 1000,01 bis 2000,00 €, jährliche Prämie bis 150 €
- mon. beitragspflichtiges Bruttoeinkommen von 2000,01 bis 3000,00 €, jährliche Prämie bis 250 €
- mon. beitragspflichtiges Bruttoeinkommen ab 3000,01 €, jährliche Prämie bis 350 €

Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung möglich
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DMP, Hausarztmodell

Hausarztprogramm
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Die AOK Rheinland/Hamburg setzt die Inhalte des § 73 b SGB V zusammen mit den Partnern des Hausärzteverbandes (Landesverbände Nordrhein und Hamburg) und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft um

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Ein Hausarztmodell wird angeboten. Das Programm eignet sich besonders für Versicherte, die häufig Kontakt zu ihrem niedergelassenen Hausarzt haben. Der betreuende Arzt übernimmt bei der Hausarztzentrierten Versorgung eine besondere Verantwortung.

Zusätzlich gibt es in Baden-Württemberg das Facharzt-Programm „BKK.Mein Facharzt“ , welches die Fachgebiete Kardiologie für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Gastroenterologie für Magen-Darm-Erkrankungen umfasst.

Gesundheitscheckup ab 35. Lj. kann durch die Teilnahmen an der HZV
alle zwei statt drei Jahren in Anspruch genommen werden.

Versicherte in Baden-Württemberg können sich zusätzlich in VerahTOPVersorgt
einschreiben. VERAH sind medizinische Fachangestellte, die durch eine qualifizierte
Weiterbildung arztentlastende Aufgaben übertragen bekommmen und dadurch
die umfassende Patientenbetreuung sicherstellen.

DMP Programme
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Die AOK bietet ihren Versicherten, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme zu folgenden Indikationen an: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK), Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma bronchiale. Die Implementierung weiterer Diagnosen ist geplant. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.

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Die ZF BKK bietet für ihre Versicherten, die an Diabetes mellitus, koronarer Herzkrankheit, Brustkrebs, Asthma oder der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung COPD erkrankt sind, strukturierte Behandlungsprogramme, auch Disease Management Programme (DMP) genannt, unter dem Namen BKK MedPlus an.

- Osteoporose - nur in den Bundesländern Schleswig-Holstein und NRW

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Stand der Daten: 24.02.2026

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