Zusatzbeiträge steigen 2026 auf Rekordhöhe – Jetzt vergleichen und sparen!
Krankenkassen im direkten Vergleich

Leistungs- und Beitragsvergleich: AOK Rheinland/Hamburg und BKK Technoform

AOK Rheinland/Hamburg

AOK Rheinland/Hamburg

Note 1,6
Zusatzbeitrag
3,29%
Gesamtbeitrag
17,89%
Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine in Hamburg und Nordrhein-Westfalen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Düsseldorf. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Rheinland/Hamburg betreut 2.229.157 Mitglieder und 2.997.248 Versicherte. In mehr als 100 wohnortnahen AOK-Geschäftsstellen werden Versicherte persönlich und kompetent beraten. Der medizinische Informationsservice AOK-Clarimedis beantwortet alle Fragen zum Thema Gesundheit – an 365 Tagen im Jahr. Mit dem AOK-Arztterminservice unterstützt die AOK Rheinland/Hamburg ihre Versicherten außerdem bei der Vermittlung von einem zeitnahen Facharzttermin innerhalb von 48 Stunden. Die AOK Rheinland/Hamburg erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,99 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,59 %. Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Rheinland/Hamburg die Testnote 1,6.
VS
BKK Technoform

BKK Technoform

Note 2,0
Zusatzbeitrag
3,49%
Gesamtbeitrag
18,09%
Die BKK Technoform ist eine in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Göttingen.Die BKK Technoform betreut 11.686 Mitglieder und 14.404 Versicherte. Ihre Arbeit zeichnet sich durch kurze Entscheidungswege und außerordentliche Kundennähe aus. Neben dem gesetzlichen Leistungskatalog bietet sie ihren Mitgliedern kompetente Beratung sowie zahlreiche attraktive Satzungsleistungen. Der von der BKK Technoform erhobene Zusatzbeitrag beträgt 3,49 %, daraus ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von 18,09 %. Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BKK Technoform die Testnote 2,0.
AOK Rheinland/Hamburg
BKK Technoform

Zusatzbeitrag

Krankenkassenbeitrag
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★★
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Der Beitragssatz der AOK Rheinland/Hamburg beträgt 17,89% (14,60% + 3,29%).

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Der Beitragssatz der BKK Technoform beträgt 18,09% (14,60%+3,49%).

Service

Anzahl Geschäftsstellen
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68 Geschäftsstellen im Rheinland und in Hamburg

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5 Geschäftsstellen

Kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle und Krankenkassen-App
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Die Online-Geschäftsstelle "Meine AOK" der AOK Rheinland/Hamburg ist rund um die Uhr geöffnet – 365 Tage im Jahr. Darüber hinaus können Versicherte die meine AOK-App - Mobile Online-Geschäftsstelle der AOK Rheinland/Hamburg nutzen. Elektronische Dokumente können Versicherte über die "meine AOK-App" an die AOK Rheinland/Hamburg übermitteln.

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Eine kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle wird angeboten. Online oder als App für iOS und Android.

Hotline / telefonische Erreichbarkeit
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24-Stunden Erreichbarkeit über das Servicetelefon der AOK Rheinland/Hamburg: 0211 819-50000

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Mo - Do 8.00 - 17.00 Uhr, Fr. 8.00 - 13.00 Uhr ist die BKK Technoform unter 0551 507645-00 erreichbar. Außerhalb der Öffnungszeiten kann man Namen und Telefonnummer auf dem eigens dafür eingerichteten Anrufbeantworter hinterlassen. Die BKK Technoform ruft garantiert innerhalb eines Arbeitstages zurück.

Ärztehotline
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Die AOK Rheinland/Hamburg bietet mit AOK-Clarimedis unter der Telefonnummer 0800 1 265 265 rund um die Uhr Beratung zu medizinischen Fragen aller Art. Bei AOK-Clarimedis arbeiten Fachärzte, Krankenschwestern und Pharmakologen, die sich für alle Fragen Zeit nehmen. AOK-Clarimedis ist ein exklusiver Service für Versicherte der AOK.

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Ärzte-Hotline: Täglich 24 Stunden Gesundheits-Telefon mit Facharztterminservice/ Therapieplatzsuche.

Das BKK-Gesundheits-Telefon ist ein Service Ihrer BKK Technoform. Sie erreichen es unter der Telefonnummer 0800 1405541 134 90.

spezielle Hotline
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Die AOK-Pflegehotline (0800 329 0 329) AOK-Babytelefon (0800 1 265 265) AOK-Zweitmeinungsservice (0 800 100 65 99) Infotelefon für Arbeitgeber - AOK-Business (0800 0 326 111) Organspende Hotline (0800 0 326 327), Lichtblick (0800 3 737 374), Patientenbegleitung (0800 0 512 512)

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Zahn-Hotline Dent-Net: 0800 463 933 6 0,
Gesundheitstelefon 0800 1405541 134 90,
Zusatzversicherungen BKK Extra Plus: (0202) 438 35 60,
Pflegeberatung: 05181 8470-77

Persönlicher Ansprechpartner und persönliche Beratung
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Bei Fragen zum Thema Gesundheit und Krankheit sowie zu allen Belangen der Sozialversicherung stehen den Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg kompetente persönliche Ansprechpartner in 68 Geschäftsstellen und auf Wunsch auch zu Hause zur Seite.

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★★
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Bei der BKK Technoform spricht man nur mit speziell ausgebildeten Fachkräften, damit man schnell und kompetent Antwort erhält. Für jedes Ihrer Anliegen haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner an Ihrer Seite, den Sie unter einen direkten Telefondurchwahl persönlich erreichen – ganz ohne Call-Center.

eigener Facharzt-Terminservice (Vermittlung von Arztterminen)
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Die AOK Rheinland/Hamburg organisiert für ihre Versicherten kurzfristig den frühestmöglichen Termin bei einem Spezialisten (ausgenommen Termine bei Psychotherapeuten). Die AOK Rheinland/Hamburg nennt ihren Versicherten innerhalb von 48 Stunden einen zeitnahen Termin bei einem Facharzt. Der Service ist für Kunden der AOK Rheinland/Hamburg kostenlos.

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★★
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Die BKK Technoform unterstützt bei Fragen zur Möglichkeit von schnelleren Facharztterminen.

Unterstützung bei Behandlungsfehlern
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Die AOK Rheinland/Hamburg hat ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, das Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Jedem Kunden steht ein persönlicher Ansprechpartner beratend und begleitend für alle Fragen zum Thema zur Seite. Die Gutachten werden für die Versicherten kostenlos zur Verfügung gestellt.

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Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird angeboten in Form von Beratung und wenn erforderlich Gutachten von externen Gutachtern zur weiteren Verwendung durch die Versicherten.

Beschwerdestelle
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Das Erreichen höchster Kundenzufriedenheit ist oberstes Ziel der AOK Rheinland/Hamburg. Wenn mal etwas nicht so gelaufen ist, wie man es von der AOK Rheinland/Hamburg erwarten darf, verfügen wir über ein professionelles Beschwerdemanagement.
Die Beschwerden können persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage geäußert werden.
Alle Beschwerden werden im Rahmen eines professionellen Beschwerdemanagements bearbeitet.

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Beschwerdestelle / Korruptionsbeauftragte ist unter 0551 507645-11 erreichbar

Kinder

Allergie Bettwäsche
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Bei einer Hausstaubmilbenallergie kann die AOK Rheinland/Hamburg im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.

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Prüfung unter Vorlage einer ärztlichen Verordnung.

Krankenpflege / Haushaltshilfe

erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (mit Kind im Haushalt)
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Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK Rheinland/Hamburg für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.

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Die BKK Technoform gewährt auch dann Haushaltshilfe, wenn und solange dem Versicherten die Weiterführung des Haushaltes nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen einer akuten, nicht chronischen Krankheit nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn und soweit Ansprüche im Sinne des SGB XI bestehen. Voraussetzung ist, dass bei Beginn der Haushaltshilfe ein Kind im Haushalt lebt, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Die Haushaltshilfe wird für maximal 8 Stunden pro Leistungstag gewährt. Die Höchstanspruchsdauer liegt bei 20 Leistungstagen pro Kalenderjahr.

erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (ohne Kinder)
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Naturheilverfahren

Osteopathie
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Osteopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden. (80 % max. 3 Behandlungen mit je max. 60 Euro)

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Max. 180 Euro gibt es pro Kalenderjahr (max. 60 Euro je Sitzung; bis zu 3 Sitzungen im Kalenderjahr)

Behandlungen mit Homöopathie
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Homöopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden (max. 80 %).

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Im Rahmen integrierter Versorgungsverträge, welche die BKK Technoform abgeschlossen hat, ist eine Versorgung möglich.

anthroposophische Therapien
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Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
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In zugelassenen Krankenhäusern nach vorheriger Prüfung/Genehmigung durch die BKK Technoform

weitere Naturheilverfahren
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können zusätzlich folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
Chiropraktiker; Phytotherapie beim Vertragsarzt, Ayurveda, Lichttherapie bei Winterdepression, Massagen

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Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können OTC-Präparate aus Apotheken mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

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Zahnvorsorge

professionelle Zahnreinigung
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★★
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Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 Euro pro Jahr begrenzt.

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Die BKK Technoform bezuschusst zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr ab dem 18. Lebensjahr. Für eine professionelle Zahnreinigung bei dem Zahnarzt des Vertrauens bekommen Versicherte der BKK Technoform bis zu 60 Euro erstattet.
Eine weitere, kostenlose professionelle Zahnreinigung im Wert von 62,50 Euro bekommen Versicherte der BKK Technoform bei einem Zahnarzt des Kooperationspartners dent-net über die Versichertenkarte.

höherwertiger Zahnersatz (über Regelversorgung)
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Inlays, Onlays, Implantate und Kunststofffüllungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

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★★
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Hochwertigen Zahnersatz gibt es günstiger durch Kooperationen mit Dent-Net®

weitere Zusatzleistungen für Zahngesundheit
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Es besteht Anspruch auf Zahnsteinentfernung gemäß § 12f der Satzung in Höhe von 35 EUR, sowie auf eine intensive Beratung und Anleitung zur täglichen Zahnpflege. Dieser Betrag kann bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ um bis zu 25 EUR auf insgesamt bis zu 60 EUR jährlich aufgestockt werden. Weiterhin können bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ Zuschüsse für folgende Leistungen gewährt werden: Schnarcher Schiene, festsitzender Retainer, Sportmundschutz, sowie Vollnarkose und Lachgassedierung.

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Kooperation mit Dent-Net®, somit Angebot von kostengünstigeren Versorgungen bundesweit

Sehhilfen

Zuschuss für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen, Optoelektronik)
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmittel mit bis zu 80 % max. 250 EUR alle 3 Jahre bezuschusst werden.

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Bis zu 150 Euro bei erfolgreicher Teilnahme am Bonusprogramm "Topfit"

Vorsorge

Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre
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Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Hautscreening auch für Versicherte im Alter von 18-34 Jahren an. Darüber hinaus ist ein Zuschuss über das Bonusprogramm AOK-Vital+ auch bei einer nicht med. Notwendigkeit möglich. Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Auflichtungsmikroskopie in Rahmen des Hautkrebsscreenings mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

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Im Rahmen integrierter Versorgungsverträge gibt es Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus abhängig vom Bundesland.

sportmedizinische Untersuchungen
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Ein Zuschuss erfolgt für alle Versicherten in Höhe von 70 Euro je Kalenderjahr.

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Bis zu 150 Euro gibt es bei erfolgreicher Teilnahme am Bonusprogramm "Topfit".

Magen- und Darmkrebsvorsorge (Koloskopie)
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Darmkrebsfrüherkennung ab 18 Jahren mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

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Bis zu 150 Euro gibt es bei erfolgreicher Teilnahme am Bonusprogramm "Topfit".

Brustkrebsvorsorge
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann ein Ultraschall zur Brustkrebsfrüherkennung mit bis zu 80 % bezuschusst werden.

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Bis zu 150 Euro gibt es bei erfolgreicher Teilnahme am Bonusprogramm "Topfit".

Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren
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Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Rheinland/Hamburg zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie zu en Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.

Logo BKK Technoform BKK Technoform
★★
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Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK Technoform als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13 Euro.

Innovative Krebs- und Strahlentherapie
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weitere Leistungen im Bereich Krebsvorsorge / Früherkennung
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Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
- Blutuntersuchungen zur Früherkennung häufiger Krankheiten
- Chlamydientest ab 25 Jahren
- Gesundheits-Check-Up ab 25 Jahren
- HPV-Test
- Glaukom-Untersuchung
- Thin-Prep-Pap-Test
- Sehscreening bei Kleinkindern

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Bis zu 150 Euro gibt es bei erfolgreicher Teilnahme am Bonusprogramm "Topfit".

Impfungen

Reiseimpfungen (Privatreisen)
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★★
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Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Impfung von der STIKO empfohlen wird. Die Impfungen, die Bestandteil der Vereinbarungen mit den KVen NO und HH über Reiseschutzimpfungen (Satzungsleistung)sind, können über die eGK abgerechnet werden. Die Übrigen Impfungen müssen im Kostenerstattungsverfahren abgewickelt werden. Die geleisteten Zuzahlungen für die Impfungen werden erstattet (bis maximal 100 Euro im Jahr).

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Die BKK Technoform erstattet alle ärztlich empfohlenen Reiseschutzimpfungen (max. 500 Euro pro Kalenderjahr für Impfungen insgesamt). Darunter fallen auch: Typhus, Gelbfieber, Cholera, Hepatitis A und B, Tollwut, Meningokokken, FSME, Japanische Enzephalitis, Poliomyelitis und Malariaprophylaxe.

Grippeschutzimpfung für alle Versicherten
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Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen zu 100 Prozent für alle Versicherten.

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Die BKK Technoform erstattet für alle Versicherten ärztlich empfohlene Grippeschutzimpfungen (max. 500 Euro pro Kalenderjahr für Impfungen insgesamt).

HPV-Impfung mit erweiterten Altersgrenzen
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Die BKK Technoform übernimmt die Kosten für alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen (max. 500 Euro pro Kalenderjahr für Impfungen insgesamt).

Spezielle Leistungen

Online-Fitness-Kurse
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In Kooperation mit der CyberConcept GmbH und der Oviva AG bietet die AOK Rheinland/Hamburg eine Reihe von digitalen Präventionskursen zu den Themen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Rauchentwöhnung an. Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die komplette Kursgebühr. Für dieKunden entstehen keine Kosten und die Rechnung geht direkt an die AOK. Die einzige Voraussetzung dafür ist, der Kurs zu 100 % (bei Oviva 80%) abgeschlossen wurde und noch keine zwei Kurse zur Erstattung eingereicht wurden.

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Die BKK Technoform beteiligt sich an an den Kosten für Online-Fitness-Kurse.
Man erhält bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung für
- bis zu zwei Kurse
- jeweils 90 Prozent des Rechnungsbetrages
- insgesamt bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr.

Prävention

Gesundheitsreisen
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Die AOK Rheinland/Hamburg bezuschusst Gesundheitsreisen mit bis zu 200 Euro.

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Max. 200 Euro Zuschuss gibt es für die Aktivwoche oder das Wochenendprogramm „fitforwell“, als Alternative zur Erstattung von Präventionskursen.

eigene Präventionskurse vor Ort
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In Hamburg bietet die AOK Rheinland/Hamburg ihren Versicherten eigene kostenfreie Präventionskurse an. Zusätzlich erhalten interessierte Kunden von uns einen "Aktiv und Entspannt"-Gutschein für eine kostenlose Teilnahme an einem Präventionskurse bei einem unserer Partner.

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Präventionskurse von Fremdanbietern
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★★
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Die Teilnahme an Präventionskursen, die von der zentralen Prüfstelle Prävention auf ihre Qualität geprüft worden sind, bezuschusst die AOK Rheinland/Hamburg zu 100 %, maximal 200 Euro für zwei Gesundheitskurse je Kalenderjahr (100 Euro je Kurs).

Logo BKK Technoform BKK Technoform
★★
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Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die BKK Technoform an den Kosten für Präventionskurse.
Man erhält bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung für
- bis zu zwei Kurse
- jeweils 90 Prozent des Rechnungsbetrages
- insgesamt bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr.

Gesundheitskonto
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Bonusmodelle

Bonusprogramm (Bonus-Geldprämie) für selbst Versicherte
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★★
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Beim Bonusprogramm der AOK Rheinland/Hamburg AOK-Fit+können Versicherte 140 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.

- 30 Euro 1. Schutzimpfung
- 10 Euro Betriebliches Gesundheitsmanagement
- 10 Euro Betriebs- oder Hochschulsport
- 10 Euro Fitnessstudio
- 10 Euro Gesundheitswerte (BMI, Blutzucker, Cholesterin, Blutdruck)
- 10 Euro 1. Präventionskurs
- 10 Euro 2. Präventionskurs
- 10 Euro Sonderaktion der AOK
- 10 Euro Sportabzeichen/Fitnesstest
- 10 Euro Sportverein
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro PZR.

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Beim Bonusprogramm der BKK Technoform können Versicherte 75 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.

- 5 Euro 1. Impfung
- 5 Euro 2. Impfung
- 5 Euro 3. Impfung
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro Gesundheitsangebote (auch online) zur verhaltensbezogenen Prävention
- 10 Euro Fitness-Studio, -angebote, Sportverein, Betriebs-/Hochschulsport
- 10 Euro Sportveranstaltungen und vergleichbare Aktivitäten unter qual. Anleitung
- 10 Euro Sportabzeichen
- 5 Euro BMI im Normalbereich
- 5 Euro Nichtraucher, mindestens 1 Jahr

Bonusmodell (Erläuterungen)
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Bei AOK-Vital+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 20 Euro.

Bei AOK-Fit+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Geldprämien umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 oder 3.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einer Geldprämie von 10 Euro oder 30 Euro.

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Wahl zwischen Geld- oder Gesundheitsbonus (zweckgebundener Bonus). Ja nach Wahl werden bis zu 150 Euro Bonus ausgezahlt.
Ein sofortiger Geldbonus wird bei Inanspruchnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen auf Antrag ausgezahlt.

Wahltarife

Wahltarif Selbstbehalt
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Der Wahltarif AOK-Gesund+ kann parallel zu den Bonusprogrammen AOK-Fit+ oder AOK-Vital+ abgeschlossen werden.

Teilnahmebeginn: Die Wahl wird wirksam zum Beginn des Monats, in dem die Erklärung bei der AOK Rheinland/Hamburg eingeht, frühestens mit Beginn der Mitgliedschaft und frühestens zu dem vom Mitglied angegebenen Zeitpunkt.

Tarifstufe | Jährliche Einkünfte (brutto) | Prämie pro Jahr

Tarifstufe: < 10.000 EUR → 100 EUR
Tarifstufe: < 30.000 EUR → 200 EUR
Tarifstufe: 30.000 EUR → 300 EUR
Tarifstufe: 40.000 EUR → 400 EUR
Tarifstufe: 50.000 EUR → 500 EUR

Prämien mit eingelösten Rezepten zulasten der AOK

Jährliche Prämienauszahlung abhängig von der Anzahl eingelöster Rezepte

Rezeptanzahl Prämie
1. Rezept 75 EUR
2. Rezept 50 EUR
3. Rezept 25 EUR
4. Rezept 0 EUR
Regelung bei mehr als vier eingelösten Rezepten

Eine Prämie entfällt, wenn mehr als vier Rezepte eingelöst werden.

Maximale Zahlung an die AOK pro Jahr:
10 EUR
20 EUR
30 EUR
40 EUR
50 EUR

Hinweis:
In diesem Fall ist eine Zahlung an die AOK zu leisten. Das Gesetz sieht ein finanzielles Risiko vor, das von Versicherten zu tragen ist. Dieses Risiko haben wir für Sie durch eine Höchstbetragsregelung begrenzt.

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Wahltarif Beitragsrückerstattung
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Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung möglich
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DMP, Hausarztmodell

Hausarztprogramm
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Die AOK Rheinland/Hamburg setzt die Inhalte des § 73 b SGB V zusammen mit den Partnern des Hausärzteverbandes (Landesverbände Nordrhein und Hamburg) und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft um

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★★
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Hausarztmodell gibt es, abhängig vom Bundesland.

DMP Programme
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Die AOK bietet ihren Versicherten, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme zu folgenden Indikationen an: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK), Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma bronchiale. Die Implementierung weiterer Diagnosen ist geplant. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.

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Die BKK Technoform bietet DMP-Programme an.

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Stand der Daten: 28.01.2026

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