Vergleich zwischen BKK exklusiv und BKK VDN
Die BKK exklusiv ist eine in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein geöffnete Krankenkasse. Ihren Ursprung hat sie in den Betriebskrankenkassen der Unternehmen Beck & Co. und Zuckerverbund Nord sowie dem Hofbräuhaus Wolters. In ihrer jetzigen Form existiert die BKK exklusiv seit der Fusion mit der BKK Brauerei Beck & Co. zum 01.01.2004. Ihr Hauptsitz befindet sich in Lehrte.
Die BKK exklusiv betreut 22.838 Mitglieder und 29.614 Versicherte. Sie punktet mit umfangreichen Serviceangeboten und attraktiven Satzungsleistungen, u.a. in den Bereichen Alternativmedizin und Prävention. Die BKK exklusiv erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,99 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,59 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BKK exklusiv die Testnote 1,6.
Die BKK VDN (Kurzform für Betriebskrankenkasse Vereinigte Deutsche Nickel-Werke) ist eine in Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen geöffnete Krankenkasse. Ihre Historie geht bis ins Jahr 1866 zurück, in dem sie als „Krankenkasse des Westfälischen
Nickelwalzwerks“ gegründet wurde. Die Kasse fusionierte im Jahr 1995 mit der Gemeinsamen Betriebskrankenkasse Hindrichs-Auffermann AG, 10 Jahre später folgte eine weitere Fusion mit der BKK F. W. Brökelmann Aluminiumwerk GmbH & Co. KG. Die Öffnung der BKK VDN für Arbeitnehmer,die nicht dem Trägerunternehmen der Kasse angehören, erfolgte 1997. Ihr Hauptsitz befindet sich in Schwerte.
Die BKK VDN betreut 24.027 Mitglieder und 30.839 Versicherte. Sie engagiert sich verstärkt in den Bereichen Familie,
Prävention und Rehabilitation, was sich auch im Leistungskatalog der
Kasse zeigt. Dieser beinhaltet unter anderem die
Hebammenrufbereitschaft, die Kinderwunschbehandlung, Geburtsvorbereitungskurse (auch für werdende Väter), die volle
Kostenübernahme von Präventionskursen (auch bei Fremdanbietern),
zusätzliche Schutz- sowie Reiseschutzimpfungen, Osteopathie, das
Bonusprogramm
BoNickel oder aber Osteopathie. Der von der BKK VDN erhobene Zusatzbeitrag beträgt 1,69 %, daraus ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von 16,29 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BKK VDN die Testnote 1,1.
Der Beitragssatz der BKK exklusiv beträgt 16,59% (14,6 % + 1,99 %).
Der Beitragssatz der BKK VDN beträgt 16,29% (14,60% + 1,69%).
Zwei Geschäftsstellen
eine Geschäftsstelle
Die BKK exklusiv bietet eine Online Geschäftsstelle. Fast alle Angelegenheiten kann man dort erledigen. Die BKK exklusiv bietet auch eine App an. Nach der erfolgreichen Registrierung, stehen fzahlreiche Funktionen innerhalb der BKK exklusiv App zur Verfügung.
Eine Online-Geschäftstelle und die BKK VDN Service-App sind vorhanden.
Mo, Die., Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Mi., Fr. 08.00 - 13.00 Uhr
erreicht man ausgebildete Fachkräfte der BKK exklusiv unter 05132 50010.
Während der Geschäftszeiten ist die BKK VDN unter 02304 9826-0 erreichbar. Danach ist eine Ansage auf AB möglich. Der Rückruf erfolgt am kommenden Tag.02304 9826-0
Reha-Hotline 05132 500125 (gemeinsame Auswahl der Kliniken, insbesondere Mutter/Vater-Kind Kur)
Arbeitgeber-Hotline 05132 500116 oder 0421 69693520
Auslandsnotrufnummer 05132 50010
Bei der BKK exklusiv sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich für Sie da. Sie sprechen nicht mit Call-Centern am Telefon oder erleben eine Trennung in sogenannte Front- und Backoffice, wie es viele Kassen organisieren. Die BKK exklusiv ist schnell über ihre zentrale Rufnummer erreichbar.
Persönliche Beratung durch qualifizierte Fachkräfte (ausschließlich Sozialversicherungsfachangestellte oder im Bereich Zähne durch zahnmedizinische Fachangestellte) gibt es online, telefonisch oder ganz persönlich in der Geschäftsstelle. In jedem Fachgebiet steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Der Außendienst berät sie auch bei Bedarf zu Hause.
Die BKK VDN hilf Ihnen, wenn Sie keinen entsprechenden Facharzt finden oder sich nicht selbst um eine Terminvereinbarung kümmern können.
Die BKK exklusiv unterstützt ihre Versicherten bei Behandlungsfehlern. Liegt die Vermutung für einen Behandlungsfehler vor, wird die BKK exklusiv zusammen mit dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Fall überprüfen und bei Bedarf ein für die Versicherten kostenloses Gutachten erstellen lassen. Tel. 05132 50010 oder info@bkkexklusiv.de
Die BKK VDN bietet Hilfe bei Behandlungsfehlern.
Eine Beschwerdestelle ist eingerichtet (05132 500178).
Das Beschwerde- und Verbesserungsmanagement hat das Ziel, eine schnelle Lösung Ihrer Probleme herbeizuführen und Wünsche möglichst umzusetzen.
Die BKK VDN übernimmt für Versicherte, die unter einer Milbenallergie leiden, auf Antrag die vollen Kosten für die Versorgung mit antiallergenen Matratzenbezügen (sogenannte Encasings). Die Kosten werden auch für den Partner oder in einer doppelten Ausführung übernommen.
Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erbracht, wenn ein Pflegegrad ab Grad II im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person die erkrankte Person nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Bei der die Leistung auslösenden Erkrankung muss es sich um eine akute, nicht chronische, Erkrankung handeln.
Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu einer Stunde je Pflegeeinsatz und längstens für 25 Pflegeeinsätze je Kalendermonat erbracht. Die Dauer ist auf 8 Wochen im Kalenderjahr begrenzt, maximal für die Dauer der Behandlungspflege.
Die BKK exklusiv gewährt über die gesetzlichen Ansprüche nach § 38 Absatz 1 SGB V hinaus auch dann Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, welches bei Beginn der Haushaltshilfe das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Sofern im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, wird die Dauer der Haushaltshilfe nach § 38 Absatz 1 Satz 3 SGB V zeitlich nicht begrenzt.
Sie können diesen Service nutzen, wenn keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann, und ein Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bei Ihnen lebt.
Dies gilt:
für die Dauer einer stationären Behandlung,
wenn aufgrund einer Erkrankung eine ambulante Behandlung erforderlich ist (max. acht Wochen pro Kalenderjahr; vom Arzt verordnet),
Darüber hinaus bei einer schweren Krankheit oder akuten Verschlimmerung nach:
einem Krankenhausaufenthalt,
einer ambulanten OP,
einer ambulanten Krankenhausbehandlung.
Versicherte erhalten, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des Elften Buches vorliegt, auch dann Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist.
Der Anspruch besteht bis zu längstens zwei Wochen, auch wenn keine Kinder im Haushalt leben.
Die BKK exklusiv übernimmt die Kosten für bis zu sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten, unabhängig vom Alter. Erstattet wird der Rechnungsbetrag bis zu 50 Euro je Sitzung (insgesamt bis zu 300 Euro im Kalenderjahr). Zur Erstattung sind Originalrechnungen sowie die ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Die BKK VDN erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. sechs Sitzungen mit max. 60 Euro pro Sitzung begrenzt.
Versicherte der BKK exklusiv erhalten bei den teilnehmenden Kassenärzten, die über die Zusatzbezeichnung Homöopathie verfügen oder Inhaber des Homöopathie Diploms
des Deutschen Zentralvereins Homöopathischer Ärzte sind, folgende ärztliche Leistung als Kassenleistung:Erstanamnese, Folgeanamnese, Arzneiauswahl und homöopathische Analyse und Beratung.
Homöopathische Behandlung kann bei allen qualifizierten Ärzten durchgeführt werden. Zum Leistungsumfang gehört die Erst- und Folgeanamnese, die homöopathische Analyse und Beratung sowie die Repertorisation. Zusätzlich sind Leistungen der Apotheker enthalten (Information und Beratung der Versicherten über die Besonderheiten der homöopathischen Behandlung und die Anwendung homöopathischer Arzneimittel - insbesondere über die Art der Anwendung, Dosierung, Dauer, Maßnahmen bei Erstverschlechterung etc.). Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte.
Die BKK VDN trägt die Kosten für bis zu zehn Akupunktursitzungen innerhalb von zwölf Monaten bei Lendenwirbelsäulenschmerzen oder chronischen, durch Gonarthrose hervorgerufenen Schmerzen im Kniegelenk.
Über das Bonusprogramm BoNickel-Prime ist eine Kostenübernahme weiterer Naturheilverfahren möglich. Dafür ist lediglich eine einzige Gesundheitsmaßnahme nachzuweisen. Eine Kostenübernahme ist zwischen 10 und 250 € möglich. Dazu zählen Behandlung mit Akupunktur außerhalb der o. g. Indikation, Heilpraktikerbehandlung und Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie oder auch Hypnose bei zahnärztlichen Leistungen.
Auf Privatrezept ärztlich verordnete homöopathische Arzneimittel werden je Versicherten bis zu 100 Euro je Kalenderjahr übernommen.
Die Kosten für apothekenpflichtige Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie zahlt die BKK VDN in Höhe von 100 %, max. 100 Euro je Kalenderjahr.
Für alle Versicherten erstattet die BKK exklusiv die Kosten für je zwei Behandlungen je Kalenderjahr bis zu jeweils 50 Euro.
Die Kunden der BKK VDN können die PZR einmal im Jahr bei einem der Vertragszahnärzte (dent-net) in Anspruch nehmen. Die Kosten werden zu 100 % übernommen.
Zudem bezuschusst die BKK VDN die PZR in Höhe von 50 Euro (ab 16 Jahre). Dies erfolgt direkt bei Vorlage der Rechnung über das Bonusprogramm BoNickel, völlig unabhängig von weiteren Bonusmaßnahmen.
Kunden der BKK VDN erhalten über das Netzwerk dent-net bei teilnehmenden Zahnärzten Zahnersatz ohne Zuzahlung innerhalb der Regelversorgung. Zudem wird die Garantie auf 5 Jahre verlängert. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf hochwertige Versorgungen wie die iKrone (Vollzirkonkrone) und weitere IMEX-Produkte. Hohe Qualität zu möglichst günstigen Konditionen. Vertragszahnärzte- und Chirurgen bieten zudem die Möglichkeit, den Eigenanteil an Implantaten zum Teil erheblich zu senken.
Zudem profitieren Kunden durch die Kooperation mit der 2ten-Zahnarztmeinung. Durch eine kostenlose Online-Aktion sind im Schnitt Ersparnisse in Höhe von 56% möglich. Dabei erfolgt die Behandlung durch Zahnärzte in der Umgebung.
1. Versicherte der BKK exklusiv erhalten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei der Versiegelung von Glattflächen bei kieferorthopädischer Behandlung mit Multiband einen Zuschuss von bis zu 150,00 Euro.
2. Die BKK exklusiv erstattet bis zu 150,00 Euro je Kalenderjahr für Anästhesie (Vollnarkose) bei der chirurgischen Entfernung von Weisheitszähnen.
3. Die BKK exklusiv erstattet für die Fissuren-Versiegelung der kariesfreien Prämolaren (Zähne 14, 15, 24, 25, 34, 35, 44, 45) im bleibenden Gebiss bis zu 150,00 Euro je Kalenderjahr.
Es gibt Einsparungen bei zahntechnischen Leistungen bei teilnehmenden Zahnärzten. Die BKK VDN ist Partner von 2te-Zahnarztmeinung“ und „dent-net“. Gemeinsam bieten sie Möglichkeiten von Einsparungen bei zahntechnischen Leistungen bis hin zur kostenlosen professionellen Zahnreinigung.
Zusätzlich bietet die BKK VDN ab dem 01.10.2021 die zahnärztliche Schwangerenprophylaxe über teilnehmende Leistungserbringer (dent-net) an. Inhalte der Leistung sind eine ausführliche Beratung und Aufklärng über Risikofaktoren wie Karies, Plaquetests, professionelle Zahnreinigung sowie die Festlegung eines individuellen Kontroll- und Behandlungszyklus während der Schwangerschaft, nach medizinischer Notwendigkeit.
Als ausgewählte Privatleistung in den drei Bonusprogrammen möglich.
Über das Bonusprogramm BoNickel-Prime ist eine Kostenübernahme möglich. Dafür ist lediglich eine einzige Gesundheitsmaßnahme nachzuweisen. Eine Kostenübernahme ist zwischen 10 und 250 € möglich.
Für Versicherte unter 35 Jahren kann in vielen Bundesländern (u.a. Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein) bei teilnehmenden Hautärzten ein Hautscreening BKK exklusiv-Gesundheitskarte abgerechnet werden. Besteht kein entsprechender Vertrag oder nimmt der Hausarzt nicht an den gesonderten Verträgen teil, übernimmt die BKK exklusiv bis zu 100 Euro je Kalenderjahr für das Hautkrebsscreening, einschließlich der Auflichtmikroskopie.
Die BKK VDN zahlt alle 2 Jahre die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung bereits ab dem 20. Lebensjahr.
Die BKK exklusiv erstattet alle zwei Jahre je nach Untersuchung bis zu 60 oder 120 Euro bei niedergelassenen Vertragsärzten.
Die BKK VDN übernimmt alle zwei Jahre max. 120 Euro, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Die BKK VDN übernimmt die Kosten der medizinischen Tastuntersuchung (MTU) in voller in Höhe.
Die BKK VDN übernimmt eine zusätzliche Darmkrebsvorsorgeuntersuchung, wenn diese medizinisch notwendig ist. Einmalig: Für Frauen (40 – 54 Jahre) und Männer (40 – 49 Jahre) max. 120 Euro
Zusätzlich erstattet die BKK exklusiv für Leistungen von Ärzten oder veranlasste Vorsorge bis zu 100 Euro je Kalenderjahr für Brustkrebsvorsorgeuntersuchung (Mammografie, Ultraschalluntersuchung „Sono-Check“, Tastuntersuchung durch blinde oder sehbehinderte Menschen mit der Qualifizierung als Medizinische Tastuntersucherinnen (MTU) im Rahmen von discovering hands®) bei vorliegenden Risikofaktoren (z. B. positive Familienanamnese).
Die BKK VDN übernimmt einmal jährlich die Kosten für discovering hands.
Die BKK VDN hat zudem für ihre Kundinnen bundesweit Vereinbarungen über die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und Frühererkennungsmaßnahmen von Ratsuchenden mit familiärer Belastung in Hochschulambulanzen abgeschlossen.
Tomosythese: Erweitere Brustkrebsuntersuchung/Röntgen der komprimierten Brust
Zusätzlich erstattet die BKK exklusiv bis zu 100,00 Euro je Kalenderjahr für:
- Gesundheitsuntersuchung („Check Up“) bei Risikofaktoren (z.B. Übergewicht, Bewegungsmangel, positive Familienanamnese).
Die Versicherten der BKK VDN erhalten alle 2 Jahre einen CheckUp über die Hausarztverträge. Bei Indikation Präzisionsbestrahlung von benignen und malignen Tumoren des Schädels und des Körperstamms in Cyberknifezentren (bundesweit). Behandlung bei nittelschwererer bis schwerer Psoriasis und atopischer Dermatitis mit DermAktiv.
Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die BKK exklusiv als Zuschuss zu den Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
Die BKK exklusiv erstattet die Kosten für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise oder für andere ärztlich empfohlene Impfungen, die nicht im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung abgerechnet werden können (auch Malariatabletten).
Voraussetzung ist, sich bei einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt haben impfen zu lassen.
Bei privaten Auslandsaufenthalten übernimmt die BKK VDN alle Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Ihr Reiseziel empfohlen werden. Das sind: Cholera, FSME (Zeckenschutz), Gelbfieber, Grippe, Hepatitis A, Hepatitis B, Meningokokken ACWY und B, Poliomyelitis, Typhus und Tollwut sowie Malariaprophylaxe.
Die BKK exklusiv erstattet alle ärztlich verordneten Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, wenn der Impfstoff nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist.
Der Arzt rechnet die Kosten – für Sie ganz einfach und unkompliziert – direkt über Ihre Gesundheitskarte mit uns ab.
Die Grippeschutzimpfungen wird für alle Alterstufen übernommen.
Für zertifizierte Online-Fitnesskurse wird, sofern sie den im „Leitfaden Prävention“ aufgeführten Qualitätskriterien genügen, ein einmaliger Finanzierungszuschuss in Höhe von 100% der entstandenen Kosten, maximal bis zu 200,00 EUR je Kurs gewährt. Je Kalenderjahr können zwei Onlien-Fitnesskurse erstattet werden, insgesamt also bis zu 400,00 Euro.
Präventionskurse können auch online angeboten werden. Die Kosten werden zu 100 % erstattet, maximal 160 Euro je Online-Kurs. Die Inhalte der Kurse betreffen die Handlungsfelder Bewegung, Ernährung, Stress und Sucht. Die Online-Kurse müssen von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sein.
Gymondo – das Online-Fitnesstraining für alle BKK VDN Kunden
Exklusiv: Nach erfolgreicher Teilnahme an einem der beiden Präventionskurse kannst du Gymondo 12 Monate kostenlos nutzen!
Die BKK exklusiv übernimmt sämtliche Kosten für alle während der BKK-Aktivwoche angebotenen Gesundheitsaktivitäten. Versicherte zahlen lediglich die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung.
Zusätzlich ist wird auch eine zeitlich kürzere Variante unter dem Namen Well-Aktiv angeboten.
Die BKK VDN unterstützt diese Programme mit einem Zuschuss von 160 Euro für Erwachsene und 110 Euro für Kinder (Aktivwoche, Well-Aktiv, fitforwell).
Leistungen, die von der BKK exklusiv selbst erbracht werden, werden ohne Kostenbeteiligung der Versicherten gewährt.
Leistungen, die von der BKK VDN selbst erbracht werden, werden ohne Kostenbeteiligungen der Versicherten gewährt.
Für Leistungen von Fremdanbietern wird, sofern sie den im „Leitfaden Prävention“ aufgeführten Qualitätskriterien genügen, bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung ein einmaliger Finanzierungszuschuss in Höhe von 100% der entstandenen Kosten, maximal bis zu 200 Euro je Maßnahme gewährt. Je Kalenderjahr können zwei Maßnahmen erstattet werden, insgesamt also bis zu 400 Euro.
Für 2 Kurse pro Kalenderjahr - auch zum gleichen Thema - erfolgt eine max. Erstattung in Höhe von 100 % der Kosten, maximal 160 Euro je Kurs.
1. Vorsorgebonus: Es wird jede Vorsorgeuntersuchung mit 10 Euro prämiert (bei mehr als 5 Maßnahmen werden ab der 6. Untersuchung / Impfung 5 Euro gewährt).
2. Präventionsbonus: Für bis zu 5 Maßnahmen der Prävention oder gesundheitsbewusstem Verhalten werden je 10 Euro prämiert. Voraussetzung ist, dass mindestens 3 Maßnahmen erfolgt sind.
Im Bonusprogramm BoNickel können Versicherte ab 16 Jahren pro Jahr bis zu 160 Euro erhalten. Im Bonusprogramm BoNickel-Prime sogar bis zu 250 Euro (Zuschüsse für bestimmte Mehrleistungen). Eine Bonusauszahlung erfolgt in beiden Programmen bereits mit nur einer nachgewiesenen Maßnahme.
Die BKK exklusiv bietet einen Selbstbehalttarif (exklusiv select) an.
- Jahreseinkommen bis 20.000 €: Prämie 100 €, Selbstbehalt 120 €, max. Risiko 20 €.
- Jahreseinkommen 20.000,01 bis 30.000 €: Prämie 200 €, Selbstbehalt 240 €, max. Risiko 40 €.
- Jahreseinkommen 30.000,01 bis 45.000 €: Prämie 300 €, Selbstbehalt 360 €, max. Risiko 60 €.
- Jahreseinkommen über 45.000,01 €: Prämie 400 €, Selbstbehalt 500 €, max. Risiko 100 €.
Die BKK exklusiv bietet ihren Versicherten zur Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung eine hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V auf der Grundlage von Verträgen mit Hausärzten, Gemeinschaften von Hausärzten, Trägern von Einrichtungen, die eine hausarztzentrierte Versorgung durch vertragsärztliche Leistungserbringer, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, anbieten, oder Kassenärztlichen Vereinigungen an, soweit diese von Gemeinschaften von Hausärzten dazu ermächtigt wurden. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig.
Versicherte der BKK VDN haben die Möglichkeit, an einem Hausarztprogramm teilzunehmen. Dieses wird u. a. in folgenden Regionen angeboten: Baden Württemberg, Bayern, Bremen, Berlin/Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe.
Die BKK exklusiv hat für alle chronisch Kranken bei bestimmten Erkrankungen oder Leiden Chronikerprogramme, die so genannten Disease-Management-Programme (DMP). Diese Programme gibt es bisher für die Erkrankungen Diabetes Mellitus Typ 1, Diabetes Mellitus Typ 2, Brustkrebs, koronare Herzkrankheiten, Asthma und chronisch obstruktive Lungenerkrankungen.
Unter dem Namen BKK MedPlus bietet Ihre BKK VDN chronisch Kranken qualifizierte, Behandlungsprogramme an. Das individuelle Gesundheitsprogramm gilt für Versicherte mit folgenden chronischen Erkrankungen: Diabetes mellitus Typ I und Typ II (Hier besteht auch die Möglichkeit, an der Vereinbarung über die Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms teilzunehmen.) ,Brustkrebs, Koronare Herzerkrankung, Asthma bronchiale, Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
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