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Krankenkassen im direkten Vergleich

Leistungs- und Beitragsvergleich: AOK Sachsen-Anhalt und BERGISCHE Krankenkasse

AOK Sachsen-Anhalt

AOK Sachsen-Anhalt

Note 1,3
Zusatzbeitrag
2,89%
Gesamtbeitrag
17,49%
Die AOK Sachsen-Anhalt ist eine in Sachsen-Anhalt geöffnete Krankenkasse. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Sachsen-Anhalt ging 1998 aus einem Zusammenschluss der AOK Magdeburg und der AOK Halle hervor. Im Jahr 2009 erfolgte zudem eine Fusion mit der BKK Sachsen-Anhalt. Der Hauptsitz der AOK Sachsen-Anhalt befindetsich in Magdeburg. Die AOK Sachsen-Anhalt betreut 694.489 Mitglieder und 851.874 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit 44 Kundencentern wird eine flächendeckende Versorgung der Versicherten gewährleistet. Die AOK Sachsen-Anhalt erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,50 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,10%. Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Sachsen-Anhalt die Testnote 1,4.
VS
BERGISCHE Krankenkasse

BERGISCHE Krankenkasse

Note 1,0
Zusatzbeitrag
3,79%
Gesamtbeitrag
18,39%
Die BERGISCHE Krankenkasse ist eine in Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen geöffnete Krankenkasse. Über 100 Mitarbeiter in den Kundenzentren in Solingen, Wuppertal und Bergisch Gladbach stehen für ihre Verbundenheit mit der Region. Die BERGISCHE Krankenkasse entstand 1997 aus dem Zusammenschluss der BKK Kortenbach & Rauh und der BKK Rasspe. Die BKK Kortenbach & Rauh wurde bereits 1871 gegründet. Zum 01.01.2009 erfolgte die Umbenennung der Kasse in „Die Bergische Krankenkasse“, nachdem Sie zunächst „BKK Bergisch Land“ hieß. Ihr Hauptsitz befindet sich in Solingen. Die BERGISCHE Krankenkasse betreut 59.216 Mitglieder und 76.832 Versicherte. Sie setzt neben einem vielfältigen Angebot an kostenlosen Zusatzleistungen auf Regionalität und solides Wirtschaften. Die BERGISCHE Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,95 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,55 %. Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BERGISCHE Krankenkasse die Testnote 1,0.
AOK Sachsen-Anhalt
BERGISCHE Krankenkasse

Zusatzbeitrag

Krankenkassenbeitrag
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Der Beitragssatz der AOK Sachsen-Anhalt beträgt 17,49% (14,60% + 2,89%).

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Der Beitragssatz der BERGISCHEN KRANKENKASSE beträgt 18,39 % (14,60 % + 3,79 %).

Service

Anzahl Geschäftsstellen
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Die AOK Sachsen-Anhalt hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit 44 Kundencentern in Sachsen-Anhalt

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Die BERGISCHE KRANKENKASSE bietet acht Kundenzentren in Solingen, Wuppertal, Köln, Duisburg sowie Bedburg.

Kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle und Krankenkassen-App
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"Meine Gesundheitswelt" ist das Online-Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt. Dokumentenübermittlung in elektronischer Form ist über die App „Meine AOK“ und in der "Meine Gesundheitswelt" möglich.

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Mit der Online-Geschäftsstelle kann ein Großteil der Anliegen bequem von zu Hause aus digital und im Handumdrehen erledigt werden. Auch mit der Service-App der BERGISCHEN KRANKENKASSE kann man sämtliche Dokumente, wie beispielsweise Rechnungen und Bescheinigungen, ganz einfach abfotografieren und hochladen.

Hotline / telefonische Erreichbarkeit
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Die AOK Sachsen-Anhalt ist unter der kostenfreien Service-Hotline (0800 226 5726) 7 Tage pro Woche rund um die Uhr (24h) erreichbar.

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★★
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Während der Geschäftszeiten ist die BERGISCHE über die Rufnummer 0212 2262-0 erreichbar. Die Beratung findet ausschließlich durch Fachpersonal der Sozialversicherung statt. Die BERGISCHE bietet auch außerhalb der Geschäftszeiten einen Rückrufservice zum Wunsch-Termin mit Wunsch-Uhrzeit an.

Ärztehotline
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"AOK-Clarimedis" ist ein exklusiver Informations-Service für Versicherte der AOK. Rund um die Uhr (24h) beantwortet ein Fachärzteteam unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1265 265 Fragen zum Thema Gesundheit. Zusätzlich werden darüber Videosprechstunden zu den Themen Orthopädie, Onkologie oder Schwangerschaft/ Geburt und Dermatologie angeboten.

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Die BERGISCHE bietet eine Medizinhotline unter 0212 2262-450 (telefonische Sofortberatung durch medizinische Fachkräfte – jederzeit und überall).
Gleiches gilt für Gesundheitsinformationen im Ausland: Auslandsnotfallservice unter 0212 2262-452.

spezielle Hotline
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Pflegeberatungshotline: 0800 226 5725
AOK-Babytelefon: 0800 126 5265

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Spezielle Hotelines sind:
Sozialer Dienst / Entlassmanagement: 0212 2262-106
Reha-Beratung und Versorgungsmanagement 0212 2262-350
Auslandsnotfallservice 0212 2262-452 (Erreichbarkeit 24/7)
Corona-Hotline 0212 2262-450 (Erreichbarkeit 24/7)

Persönlicher Ansprechpartner und persönliche Beratung
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Die AOK Sachsen-Anhalt verfügt im Bundesland über 44 Kundencenter mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten, in denen sich Versicherte persönlich beraten lassen können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich zu Hause von den Mitarbeitern beraten zu lassen oder direkt per Videotelefonie.

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Jeder Versicherte der BERGISCHEN Krankenkasse erhält individuelle und unbürokratische Hilfe von qualifizierten Fachkräften in den Kundenzentren. Dafür steht dem Kunden sein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

Darüber hinaus bietet die BERGISCHE Krankenkasse einen sozialen Dienst, der auch Videosprechstunden beinhaltet sowie den Hausbesuch-Service an. Mitarbeiter kommen bei Bedarf auch für eine persönliche Beratung nach Hause.

eigener Facharzt-Terminservice (Vermittlung von Arztterminen)
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★★
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Vermittlung von dringenden Facharztterminen durch Hausarzt

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Die BERGISCHE KRANKENKASSE bietet einen Arzttermin-Service unter Telefon 0212 2262-0. Sie übernimmt die Terminvereinbarung wahlweise beim Allgemeinmediziner oder Spezialisten in der Nähe (ausgenommen Psychotherapeuten). Innerhalb von 24 Stunden erfolgt eine persönliche Rückmeldung mit Informationen zu Ihrem vereinbarten Termin. Diese Vermittlung wird zusätzlich zu den Angeboten der Kassenärztlichen Vereinigung angeboten. Der Service ist für die Kunden der BERGISCHEN kostenfrei.

Unterstützung bei Behandlungsfehlern
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Speziell geschulte Patientenberater stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, die dabei unterstützen, einen Behandlungsfehler zu klären und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

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Zur Unterstützung bei Behandlungsfehlern wenden Sie sich an das Kundenimpulsmanagement der BERGISCHEN Krankenkasse (telefonisch, per Fax oder E-Mail).

Beschwerdestelle
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Beschwerden können telefonisch über die Servicehotline unter 0800 226 5726, in jedem Kundencenter, über das Kontaktformular (service@san.aok.de) oder postalisch an: AOK Sachsen-Anhalt, FB Service, Beschwerdemanagement, 39084 Magdeburg mitgeteilt werden.
Über ein strukturiertes Beschwerdemanagement werden die eingegangenen Hinweise aufgenommen und bearbeitet.

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Bei Lob, Anregungen oder Kritik bietet die BERGISCHE KRANKENKASSE speziell dafür ein eingerichtetes Kundenimpulsmanagement an.

Michael Hochhausen
Kundenimpuls­management
E-Mail: michael.hochhausen@bergische-krankenkasse.de
Telefon: 0212 2262-159
Telefax: 0212 2262-5159

Kinder

Allergie Bettwäsche
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Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt alle 10 Jahre einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für ein dreiteiliges Allergiebettwäscheset (Kissen- und Bettdeckenzwischenbezug und ein Matratzenbezug), wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt ein Rezept mit der Diagnose „Hausstaubmilbenallergie“ ausstellt.

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Die BERGISCHE zahlt an Versicherte, die nach Vorlage einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung eines Allergologen unter einer Milbenallergie leiden, für die Versorgung mit antiallergenen Matratzenbezügen (sog. Encasings) einen Zuschuss in Höhe von 34,90 € pro Set. Versicherte haben Anspruch auf den Zuschuss für sich selbst und weitere in demselben Zimmer schlafende Personen. Es erfolgt eine Encasing-Versorgung bestehend aus Matratzenbezug, Oberbett und Kissen alle 10 Jahre. Bei vorzeitigem Ersatz oder einem Mehrbedarf über die Versorgungsmenge ist ein Kostenvoranschlag inkl. einer nachvollziehbaren Begründung einzureichen.

Krankenpflege / Haushaltshilfe

erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (mit Kind im Haushalt)
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Die AOK stellt auch dann Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheitszeit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe kann bis zu einer Dauer von 52 Wochen gewährt werden, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.

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erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (ohne Kinder)
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Naturheilverfahren

Osteopathie
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Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 Euro begrenzt.

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Kunden der BERGISCHEN KRANKENKASSE können sich bei allen entsprechend qualifizierten Ärzten umfassend homöopathisch / naturheilkundlich behandeln lassen. Zum Leistungsumfang gehört neben der Anamnese, einer Analyse sowie der Behandlungsplanung die Folgebehandlungen in Höhe von über 700 € pro Kalenderjahr. Zu den möglichen Therapieformen gehört auch die Osteopathie. Die Abrechnung erfolgt in voller Höhe über die BERGISCHE KRANKENKASSE.

Behandlungen mit Homöopathie
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Kunden der BERGISCHEN KRANKENKASSE können sich bei allen entsprechend qualifizierten Ärzten umfassend homöopathisch / naturheilkundlich behandeln lassen. Zum Leistungsumfang gehört neben der Anamnese, einer Analyse sowie der Behandlungsplanung die homöopathischen Folgebehandlungen in Höhe von über 700 € pro Kalenderjahr. Die Abrechnung erfolgt in voller Höhe über die BERGISCHE KRANKENKASSE.

anthroposophische Therapien
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Kunden der BERGISCHEN KRANKENKASSE können sich bei allen entsprechend qualifizierten Ärzten umfassend homöopathisch / naturheilkundlich behandeln lassen. Zum Leistungsumfang gehört neben der Anamnese, einer Analyse sowie der Behandlungsplanung die anthroposophischen Folgebehandlungen in Höhe von über 700 € pro Kalenderjahr. Die Abrechnung erfolgt in voller Höhe über die BERGISCHE KRANKENKASSE.

Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
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Akupunktur gehört zur traditionellen chinesischen Medizin. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen. Vorausgesetzt Sie haben die Diagnose: chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS) oder chronischen Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose.
In begründeten Ausnahmefällen übernimmt die AOK die Kosten auch für bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen für jeweils Rückenschmerz und Arthrose in den Knien.

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1. Kunden der BERGISCHEN KRANKENKASSE können sich bei allen entsprechend qualifizierten Ärzten umfassend homöopathisch / naturheilkundlich behandeln lassen. Zum Leistungsumfang gehört neben der Anamnese, einer Analyse sowie der Behandlungsplanung die Folgebehandlungen in Höhe von über 700 € pro Kalenderjahr. Zu den möglichen Therapieformen gehört auch die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM). Die Abrechnung erfolgt in voller Höhe über die BERGISCHE KRANKENKASSE.
2. Im Vital- und Wellnesshotel „Zum Kurfürsten“ an der Mosel die traditionelle Chinesische Medizin (TCM) erleben (ein exklusives Angebot für Versicherte der BERGISCHEN KRANKENKASSE).

weitere Naturheilverfahren
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1. Über die Integrative Medizin Homöopathie-Naturheilkunde
Kunden der BERGISCHEN können sich bei allen entsprechend qualifizierten Ärzten umfassend homöopathisch-naturheilkundlich behandeln lassen. Zum Leistungsumfang gehört neben der Erst- und Folgeanamnese die homöopathische-naturheilkundliche Analyse und Beratung sowie die Repertorisation. Die Abrechnung erfolgt in voller Höhe über die elektronische Gesundheitskarte.
Privatrechnungen von teilnehmenden Ärzten, die dem Vertrag nicht angeschlossen sind, werden nicht übernommen.
2. Versicherte der BERGISCHEN profitieren von attraktiven Sonderkonditionen aufgrund der Kooperation mit dem Berufsverband der Heilpraktiker e. V. NRW. Sie erhalten direkt beim Heilpraktiker 15 % Rabatt auf alle im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführten Leistungen.
3. Über das Budget "Alternative Behandlung" im Rahmen des Bonusprogramms FlexiBonus² können Leistungen nach dem Hufeland-Verzeichnis und Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker von bis zu 300 € pro Jahr als Zweckprämie erstattet werden.

Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre
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Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel) einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).

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Die BERGISCHE KRANKENKASSE erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese zur Erkennung, Heilung oder Linderung einer Krankheit medizinisch notwendig sind, von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen oder Ärzten auf einem Privatrezept verordnet wurden und in einer Apotheke oder durch einen nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen wurden zu 20 € pro Jahr.

Während der Schwangerschaft erstattet sie die Kosten von nichtverschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die während der Schwangerschaft mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Magnesium und/oder Folsäure als Mono- oder Kombinationspräparate beansprucht werden oder nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen naturheilkundlichen Therapierichtungen zu 50 €.

Zahnvorsorge

professionelle Zahnreinigung
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Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).

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Die BERGISCHE erstattet pro Jahr eine Rechnung bis zu 75 Euro (außerhalb eines Gesundheitskontos).
Es besteht dazu ergänzend eine Möglichkeit zur Versorgung über Dentnet, welche u. a. die Erbringung einer weiteren zuzahlungsfreien professionellen Zahnreinigung sowie einer Schwangeren-Prophylaxe bei teilnehmenden Zahnärzten beinhaltet.

höherwertiger Zahnersatz (über Regelversorgung)
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Keine weiteren Details verfügbar.

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★★
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Kunden der BERGISCHEN Krankenkasse erhalten über Indento – DentNet bei teilnehmenden Zahnärzten
• Zahnersatz zum Nulltarif (ohne Zuzahlung)
• Kostenfreie Professionelle Zahnreinigung (jährlich)
• Implantat-gestützten Zahnersatz
• iKrone und iBrücke (Zahnersatz Made in Germany) mit vergünstigten Konditionen
• Kostenfreie Schwangeren-Prophylaxe

weitere Zusatzleistungen für Zahngesundheit
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Zahnvorsorge bei Kindern vom 6. bis 30. Lebensmonat: Neben Früherkennungsuntersuchungen kann bei Kleinkindern mit initialer Kariesschädigung zusätzlich zweimal je Kalenderhalbjahr eine lokale therapeutische Fluoridierung der betreffenden Milchzähne mit Fluoridlack durchgeführt werden.

Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung:
Bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange zahlt die AOK Sachsen-Anhalt 2 x 100 Euro für die Versiegelung der Zahnflächen mit einem Schutzlack (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).

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Sparmöglichkeiten für die Kunden der BERGISCHEN gibt es durch die Kooperation mit 2te-Zahnarztmeinung.de.

Darüber hinaus bietet die BERGISCHE KRANKENKASSE über Dentnet Versicherten mit Zahnfehlstellung eine Korrekturschiene zum Festpreis. Abhängig von der Variante (leichte, mittlere oder komplexe Zahnkorrektur) erfolgt die Versorgung zum jeweiligen Festpreis. Die BERGISCHE beteiligt sich darüber hinaus mit 20 € an der Versorgung.

Außerdem erstattet die BERGISCHE KRANKENKASSE pro Jahr eine Rechnung bis zu 300 € im Rahmen des Zahnbudget des FlexiBonus² für erweiterte Zahnbehandlungen.

Sehhilfen

Zuschuss für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen, Optoelektronik)
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Berufskraftfahrer erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20 EUR zur Entspiegelung ihrer Brille.

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Versicherte der BERGISCHEN KRANKENKASSE erhalten einen Sonderrabatt von 10% auf ihren ersten Einkauf oder ihre erste Online-Bestellung von Brillen und Kontaktlinsen bei der eye-buy GmbH unter https://www.brillen-solingen.de.

Vorsorge

Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre
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★★
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Für ein Hautkrebsscreening zwischen 18 und 35 Jahre zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).

Die AOK Sachsen- Anhalt bietet darüber hinaus in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung und kostenfreie Begutachtung für Hautprobleme. Dies gilt auch für Muttermaluntersuchungen, die von den meisten kooperierenden Krankenkassen über OnlineDoctor nicht übernommen werden. AOK Versicherte können bis zu 2 mal im Quartal ein Foto eines verdächtigen Leberflecks hochladen und in max. 48 Stunden eine kostenlose Einschätzung und Therapieempfehlung erhalten.

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★★
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1. Die Hautkrebsvorsorge kann über den Vertrag Hausarzt+ anstatt alle 2 Jahre jedes Kalenderjahr ab dem vollendeten 35. Lebensjahr abgerechnet werden.
2. Die BERGISCHE KRANKENKASSE übernimmt bundesweit für Versicherte eine ergänzende Hautkrebsvorsorge. Beim Dermatologen erfolgt eine Ganzkörperuntersuchung inklusive Auflichtmikroskopie, die Anleitung und Beratung zur Selbstkontrolle der Haut unter Berücksichtigung individueller Risikofaktoren (z.B. Hauttyp, UV-Exposition) von 15 bis 34 Jahren im 2jährlichen Intervall.
3. Darüber hinaus hat die BERGISCHE KRANKENKASSE Versorgungsverträge mit Kassenärztlichen Vereinigungen geschlossen, welche die Abrechenbarkeit über die eGK beinhalten ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres alle 2 Jahre inklusive Auflichtmikroskopie.

sportmedizinische Untersuchungen
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120 Euro Zuschuss im Rahmen der Teilnahme am AOK-Laufcoach

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Die BERGISCHE erstattet pro Jahr eine Rechnung von bis zu 300 Euro für die Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung (inklusive Belastungs-EKG, Lungenfunktionsuntersuchung oder Laktatbestimmung).

Magen- und Darmkrebsvorsorge (Koloskopie)
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Erweiterte Darmkrebsvorsorge unter 50 Jahren mit einem familiären Risiko für Darmkrebs: vorgezogene Koloskopie und wenn medizinisch erforderlich, kann eine Darmspiegelung durchgeführt werden.

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Die BERGISCHE KRANKENKASSE übernimmt für männliche und weibliche Versicherte, die das 45. aber noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben, einmalig die Kosten für eine ärztlich veranlasste Darmspiegelung, sofern diese notwendig ist und Risikofaktoren wie beispielsweise familiäre oder persönliche Vorbelastung bestehen. Sie ist durch an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte zu erbringen. Die Erstattung ist auf 250 EUR begrenzt.

Brustkrebsvorsorge
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★★
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Die AOK AOK Sachsen- Anhalt bietet ein Früherkennungsprogramm für Versicherte mit familiärer Belastung für u.a. Eierstockkrebs an. Inhalte sind: Risikofeststellung, Beratung mit unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen, eine Gendiagnostik und eine frühzeitige Behandlung und Sicherheit in der Versorgung auf hochspezialisiertem Niveau.

Beratung und Aufklärung durch Gynäkologen zur Befähigung der Selbstuntersuchung der Brust (ab dem 25. Geburtstag bis zum 30. Geburtstag)

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1. discovering hands® setzt den überlegenen Tastsinn blinder und sehbehinderter Menschen zur Ergänzung der Tastdiagnostik im Rahmen der Brustkrebsfrüherkennung ein. Die Kosten der Medizinischen Tastuntersuchung (MTU) in Höhe von bis zu 65,00 € einmal jährlich übernimmt die BERGISCHE KRANKENKASSE.

2. Die BERGISCHE KRANKENKASSE hat Verträge im Rahmen der Besonderen Versorgung geschlossen zur Früherkennung familiärer Belastung für Brust- und/oder Eierstockkrebs sowie zur Risikofeststellung, interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik, IFNP sowie Indikationsstellung PARPi-Therapie

3. Die BERGISCHE KRANKENKASSE erstattet pro Jahr eine Rechnung bis zu 300 € für eine Mammographievorsorge vor dem 50. Lebensjahr oder Ultraschalluntersuchung Brust/Unterleib/Spirale.

Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren
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Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Sachsen-Anhalt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.

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In anerkannten Kurorten bezuschusst die BERGISCHE Krankenkasse die Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe mit 16 € pro Kalendertag.

Innovative Krebs- und Strahlentherapie
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Seit dem 01.11.24 hat die AOK Sachsen-Anhalt einen Vertrag zur besonderen Versorgung der stereotaktischen Radiochirurgie nach §140a SGB V.
Das ist ein innovatives Bestrahlungsverfahren bei bestimmten Tumoren und neurologischen Erkrankungen.

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weitere Leistungen im Bereich Krebsvorsorge / Früherkennung
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★★
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Check-up plus: Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Blutwerte erhoben, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.

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Die BERGISCHE KRANKENKASSE bietet einen bundesweit gültigen Vertrag über die molekularpathologische Genexpressionsdiagnostik an. Leistung ist hierbei eine molekularpathologische prognostische Multigendiagnostik bei Mammakarzinom.

In der Hausarztzentrierten Versorgung eingeschriebene Versicherte können bei ihren Ärzten den Check-Up ab 35 sowie die Hautkrebsvorsorge (ab 35) vorzeitig bereits jedes Jahr durchführen.

Mit dem Online Hautcheck von OnlineDoctor können Versicherte digital in kürzester Zeit Hautprobleme oder auch auffällige Muttermale kostenfrei abklären lassen mit möglicher Ausstellung eines eRezeptes.

Impfungen

Reiseimpfungen (Privatreisen)
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★★
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Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos). Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Bezuschusst werden die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.

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Die BERGISCHE KRANKENKASSE erstattet die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) empfohlenen Reiseschutzimpfungen zu 100%. Zu den von der STIKO empfohlenen Reiseimpfungen gehören aktuell die Impfungen gegen Cholera, COVID-19, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Influenza, Japanische Enzephalitis, Meningokokken der Serogruppen ACWY, Poliomyelitis, Tollwut und Typhus. Auch die Malariaprophylaxe wird erstattet.

Grippeschutzimpfung für alle Versicherten
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Grippeschutz gibt es für Kinder und Erwachsene ohne Altersbeschränkung.

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Die BERGISCHE KRANKENKASSE übernimmt alle Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden und in die Schutzimpfungsrichtlinie aufgenommen wurden. Sie erhalten die Impfungen kostenfrei über die Gesundheitskarte.
Impfsaison - ab sofort können sich alle unsere Kunden im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein gegen Grippe impfen lassen – einfach per Gesundheitskarte. Die Abrechnung erfolgt nach medizinischer Notwendigkeit direkt über die Gesundheitskarte.
Darüber hinaus erstattet die BERGISCHE KRANKENKASSE pro Jahr eine Rechnung bis zu 300 € im Rahmen des IGeL-Budget des FlexiBonus² für medizinische Vorsorge für alle privat gezahlten Impfungen.

HPV-Impfung mit erweiterten Altersgrenzen
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Die BERGISCHE KRANKENKASSE übernimmt die Kosten der HPV-Impfung für Männer und Frauen im Alter von 18 bis 26 Jahren. Die Kosten werden zu 100 % ohne Einschränkungen übernommen.
Darüber hinaus erstattet die BERGISCHE KRANKENKASSE pro Jahr eine Rechnung bis zu 300 € im Rahmen des IGeL-Budget des FlexiBonus² für medizinische Vorsorge für alle privat gezahlten Impfungen (u. a. auch die HPV-Impfung ohne Altersgrenze).

Spezielle Leistungen

Online-Fitness-Kurse
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Für Online-Fitness-Kurse erstattet die AOK Sachsen-Anhalt jeweils bis zu 80 Euro im Kalenderjahr für zwei Maßnahmen, vorausgesetzt die Kurse sind bei der "Zentralen Prüfstelle Prävention" gelistet.

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Die Versicherten der BERGISCHEN haben ein persönliches Budget von 560 Euro pro Kalenderjahr für Präventionskurse, welche auch online angeboten werden können. Po Jahr können zwei Kurse durchgeführt werden.

Prävention

Gesundheitsreisen
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Kostenübernahme erfolgt bei Gesundheitswochenenden in Form von Kompaktangeboten für ausgewählte Zielgruppen, welche wohnortnahe Angebote aufgrund der beruflichen oder familiären Beanspruchung nicht in Anspruch nehmen können.
Erstattung erfolgt bis zu 90 % bis maximal 160 Euro. Kein weiterer Kurs ist in dem Jahr möglich.

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Ihnen stehen bei der BERGISCHEN Krankenkasse beispielsweise Kurse innerhalb von Gesundheitsreisen zur Verfügung. Die Angebote erstrecken sich von Autogenes Training, Yoga, Qi Gong, Aquafitness, Nordic Walking, Wandern, Rückenschule, Wirbelsäulengymnastik, Progressive Muskelentspannung bis hin zu Ernährung. 220 Euro gibt es beispielsweise zu den Angeboten mit zwei Gesundheitskursen wie Fitforwoman, Fitforyoung oder Fitfor50plus. Beim Programm Well-Aktiv profitieren Sie von 150 Euro Erstattung. Jederzeit können Sie außerdem die Reiseprogramme Akti-Plus und Akti-Vera buchen. Hier beträgt der maximale Vorteilsbonus satte 280 Euro.

eigene Präventionskurse vor Ort
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Eigene AOK Kurse sind kostenfrei und können zweimal pro Jahr genutzt werden beispielsweise Aktiv abnehmen oder Functional Training.

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Die BERGISCHE KRANKENKASSE bietet pro Jahr bis zu zwei eigene Gesundheitskurse kostenfrei für Versicherte an. Die Eigenkurse gewähren sogar eine doppelte Belohnung! Ob für mentale Gesundheit, Ernährung, Schwangerschaft oder allgemeine Fitness, die BERGISCHE KRANKENKASSE hat den passenden Eigenkurs, welcher direkt online gebucht werden kann.

Die BERGISCHE fördert die digitale Gesundheitskompetenz.

Präventionskurse von Fremdanbietern
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Die Inanspruchnahme von Gesundheitskursen oder qualitätsgesicherten Kursen anderer Anbieter wird mit bis zu 80 Euro je Versicherten je Kalenderjahr mit bis zu zwei Maßnahmen gefördert.

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Die BERGISCHE beteiligt sich mit bis zu 560 Euro jährlich für die Teilnahme an zwei zertifizierten Sport- und Gesundheitskursen aus den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung oder Suchtprävention.

Gesundheitskonto
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Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 600 Euro Zuschuss für Gesundheitsleistungen, Vorsorge- und Fitnessmaßnahmen im Rahmen des neuen Gesundheitskontos. Ein Budget von 600 Euro steht auch jedem familienversicherten Angehörigen zur Verfügung.

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Die BERGISCHE KRANKENKASSE erstattet im Rahmen eines Gesundheitskontos pro Jahr eine PZR in Höhe von 75 €.
Die BERGISCHE KRANKENKASSE erstattet über ein Gesundheitskonto zur Prävention Kostenerstattungen von bis zu 560 € pro Jahr.
Die BERGISCHE KRANKENKASSE erstattet über das Gesundheitskonto pro Jahr bis zu 300 € zur sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchung.

Bonusmodelle

Bonusprogramm (Bonus-Geldprämie) für selbst Versicherte
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★★
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Beim Bonusprogramm der AOK Sachsen-Anhalt können Versicherte 130 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.

- 20 Euro Aktive Betätigung im Sportverein / Hochschulsport / Fitnessstudio
- 10 Euro Schutzimpfung
- 10 Euro Zahnuntersuchung
- 10 Euro Sportabzeichen
- 10 Euro Schwimmabzeichen
- 10 Euro Sportveranstaltung
- 10 Euro Erste-Hilfe-Kurs
- 10 Euro 1.Blutspende / Knochenmarkspende
- 10 Euro 2.Blutspende
- 10 Euro Gesundheitsangebote (Gesundheitskurse, Online-Angebote)
- 20 Euro AOK-Sonderaktion (2 x 10 Euro)

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★★
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Beim Bonusprogramm der BERGISCHE KRANKENKASSE können Versicherte 130 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten. Hierfür muss nur eine Maßnahme aus dem Bereich Vorsorge, Schutzimpfung oder Prävention und Bewegung nachgewiesen werden. Schon mit 3 nachgewiesenen Maßnahmen kann die Höchstprämie erreicht werden.

- 50 Euro Leistungsabzeichen (z. B. Sportabzeichen, Wandern, Schwimmen)
- 50 Euro Teilnahme BGM-Maßnahme
- 50 Euro Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung
- 25 Euro Präventionskurs / aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Sportverein
- 25 Euro Teilnahme an 2 organisierten Sportveranstaltungen
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro Schutzimpfung
- 10 Euro PZR
- 5 Euro BMI im Normbereich
- 5 Euro Blutzucker im Normbereich
- 5 Euro Cholesterin im Normbereich
- 5 Euro Blutdruck im Normbereich

Bonusmodell (Erläuterungen)
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Wer am AOK-Gesundheitsbonus der AOK Sachsen-Anhalt teilnimmt, kann sich bis zu 200 Euro im Kalenderjahr sichern.

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Mit dem Bonusprogramm FlexiBonus² belohnt die BERGISCHE KRANKENKASSE alle Versicherten für Vorsorge und gesundheitliches Engagement. Die gesammelten Maßnahmen können die Versicherten im Anschluss wahlweise für eine Geld- oder Zweckprämie einlösen. Die erreichten Euro-Werte werden bei Wahl einer Zweckprämie verdoppelt. Pro Bonusjahr können maximal 130 € und bei Babys
150 € Geldprämie oder 300 € für eine Zweckprämie ausgezahlt werden. Für die Teilnahme ist schon der Nachweis einer einzigen Maßnahme aus dem Bereich der Vorsorge, Schutzimpfung oder Bewegung ausreichend.

Wahltarife

Wahltarif Selbstbehalt
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Der AOK-Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus ist ein Kombination aus Grundbonus, Gesundheitsbonus und Zusatzbonus. Damit der Einsatz überschaubar bleibt, ist die jährliche Eigenbeteiligung je nach Tarifstufe begrenzt.
Jahreseinkommen 30.000 EUR: Prämie 180 EUR (110 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus),
max. Risiko 220 EUR,
Einkommen über der JAEG: Prämie 300 EUR (230 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus), max. Risiko 460 EUR.

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Die BERGISCHE Krankenkasse bietet einen Wahltarif Selbstbehalt an. Voraussetzung hierfür sind Einnahmen zum Lebensunterhalt zwischen 4.740,00 € und 18.000,00 €.

Je nach Einkommenshöhe zahlt die BERGISCHE eine jährliche Prämie von bis zu 180 €. Die volle Prämie wird ausgezahlt, wenn keine oder nur bestimmte Leistungen in Anspruch genommen werden.

Für Leistungen, welche die Prämie mindern, wird ein Selbstbehalt vereinbart. In der Stufe 1 liegt das jährliche Risiko beispielsweise bei maximal 5 €, in der höchsten Stufe 5 bei 40 € jährlich.

Wahltarif Beitragsrückerstattung
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Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung möglich
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DMP, Hausarztmodell

Hausarztprogramm
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Mehr Gesundheit für Ihre Zukunft - für dieses Ziel hat die AOK Sachsen-Anhalt mit den Hausärzten in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Hausarztprogramms Partnerschaften geschlossen. Alle AOK-Versicherte können ab dem 18. Geburtstag an dem AOK-Hausarztprogramm teilnehmen. Die Teilnahme an dem Programm ist Sie freiwillig und kostenfrei.
Ab dem 18. Lebensjahr können Sie einmalig und ab dem 35. Geburtstag alle zwei Jahre den Check-up Plus nutzen. Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Ihre Blutwerte ausgewertet, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.

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Die BERGISCHE bietet den Wahltarif Hausarzt+ an.

Bei medizinischen Fragen ist der Hausarzt oft der erste Ansprechpartner. Er übernimmt für Sie bei Bedarf die Einbindung weiterer Fachärzte. Außerdem koordiniert er alle medizinischen, therapeutischen und / oder pflegerischen Maßnahmen und Behandlungen.

DMP Programme
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Die AOK bietet ihren Kunden, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.

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Die kostenfreien Disease-Management-Programme (DMP) bietet die BERGISCHE KRANKENKASSE für diese Diagnosen an:

- Asthma bronchiale
- Diabetes mellitus Typ I
- Diabetes mellitus Typ II
- Koronare Herzerkrankung
- Brustkrebs
- COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung)
- Koronare Herzinsuffizienz
- Osteoporose (derzeit in Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe)
- Rheumatoide Arthritis (derzeit in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein)

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Stand der Daten: 24.02.2026

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