Vergleich zwischen AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist eine in Rheinland-Pfalz und Saarland geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Eisenberg. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland betreut 934.209 Mitglieder und 1.225.364 Versicherte mit einem Haushaltsvolumen von rund 4,2 Milliarden EURO. Sie ist mit 48 Kundencentern und 500 Servicestellen für ihre Versicherten nah. Zusätzlich ist sie über das Online-Portal "Meine AOK" und die Service-Hotline 24 Stunden erreichbar. Darüber hinaus bietet die Kasse ihren Mitgliedern zahlreiche Zusatzleistungen im Wert von 360 EURO/Jahr wie z.B. osteopathische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen, Zuschuss zur künstlichen Befruchtung, zusätzlichen Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt und außerdem kostenfreien Gesundheitskurse. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,47 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,07 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die Testnote 1,0.
Die AOK Sachsen-Anhalt ist eine in Sachsen-Anhalt geöffnete Krankenkasse. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Sachsen-Anhalt ging 1998 aus einem Zusammenschluss der AOK Magdeburg und der AOK Halle hervor. Im Jahr 2009 erfolgte zudem eine Fusion mit der BKK Sachsen-Anhalt. Der Hauptsitz der AOK Sachsen-Anhalt befindet
sich in Magdeburg.
Die AOK Sachsen-Anhalt betreut 690.521 Mitglieder und 843.318 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit 44 Kundencentern wird eine flächendeckende Versorgung der Versicherten gewährleistet. Die AOK Sachsen-Anhalt erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,50 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,10%.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Sachsen-Anhalt die Testnote 1,4.


Der Beitragssatz der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beträgt 17,07% (14,6% + 2,47%).


Der Beitragssatz der AOK Sachsen-Anhalt beträgt 17,10% (14,60% + 2,50%).


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat das dichteste Kundencenternetz (32 Kundencenter und über 200 Servicestellen) in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Bundesweit können über 1.200 AOK-Kundencenter kontaktiert werden.


Die AOK Sachsen-Anhalt hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit 44 Kundencentern in Sachsen-Anhalt


Mit dem Online -Kundencenter „Meine AOK“ und der "Meine AOK"-App können Sie ganz bequem die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erreichen. Die App „Meine AOK“ ist Ihr direkter Kontakt zur AOK über das Onlineportal – und das rund um die Uhr. Als AOK-Kunde können Sie Krankmeldungen, Mitgliedsbescheinigungen und andere Dokumente fotografieren und sicher an uns übermitteln.


"Meine Gesundheitswelt" ist das Online-Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt. Dokumentenübermittlung in elektronischer Form ist über die App „Meine AOK“ und in der "Meine Gesundheitswelt" möglich.


7 Tage pro Woche 24 Std täglich ist die Hotline 0800 4772000 erreichbar.


Die AOK Sachsen-Anhalt ist unter der kostenfreien Service-Hotline (0800 226 5726) 7 Tage pro Woche rund um die Uhr (24h) erreichbar.


Medizinische Telefon-Hotline Clarimedis - rund um die Uhr beantworten Ärzte und medizinisches Fachpersonal Gesundheitsfragen kostenfrei unter 0800 1265265.


"Clarimedis" ist ein exklusiver Informations-Service für Versicherte der AOK. Rund um die Uhr (24h) beantwortet ein Fachärzteteam unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1265 265 Fragen zum Thema Gesundheit. Zusätzlich werden darüber Videosprechstunden zu den Themen Orthopädie, Onkologie oder Schwangerschaft und Geburt angeboten.


AOK-Baby-Telefon – 0800 1265265
Arzneimittelberatung in der Schwangerschaft 0800 8265265


Pflegeberatungshotline: 0800 226 5725
AOK-Babytelefon: 0800 126 5265


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat den Anspruch, eine Top-Serviceberatung zu bieten. So bietet sie für jeden Versicherten einen persönlichen (festen) Ansprechpartner und eine persönliche Beratung. Sie hat das dichteste Kundencenternetz und betreut die Kunden gerne auch zu Hause.


Die AOK Sachsen-Anhalt verfügt im Bundesland über 44 Kundencenter mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten, in denen sich Versicherte persönlich beraten lassen können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich zu Hause von den Mitarbeitern beraten zu lassen oder direkt per Videotelefonie.


Auf Wunsch ist die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bei der Vermittlung von Arztterminen behilflich.


Vermittlung von dringenden Facharztterminen durch Hausarzt


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet den Versicherten Unterstützung bei Behandlungsfehlern an. Eine Juristin und eine Ärztin, besorgen die erforderlichen Behandlungsunterlagen, veranlassen die Fachbegutachtungen des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und informieren über grundsätzlich zur Verfügung stehende Wege, wie die Einschaltung der Schlichtung, Beratung durch einen Rechtsanwalt, etc.


Speziell geschulte Patientenberater stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, die dabei unterstützen, einen Behandlungsfehler zu klären und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet eine zentrale Beschwerdestelle an. Unter der kostenfreien Telefonnummer kann diese erreicht werden 0800 4772000
Zusätzlich können Versicherte Ihre Beschwerden unkompliziert per online-Kontaktformular direkt an die Beschwerdestelle adressieren: https://www.aok.de/pk/kontakt/lob-kritik/


Beschwerden können telefonisch über die Servicehotline unter 0800 226 5726, in jedem Kundencenter, über das Kontaktformular (service@san.aok.de) oder postalisch an: AOK Sachsen-Anhalt, FB Service, Beschwerdemanagement, 39084 Magdeburg mitgeteilt werden.
Über ein strukturiertes Beschwerdemanagement werden die eingegangenen Hinweise aufgenommen und bearbeitet.


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erstattet für ihre Versicherten antiallergene Bettzwischenbezüge, sofern ein ärztliches Attest für eine Hausstaubmilbenallergie nachgewiesen wird. Bei Ehepaaren mit einem Doppelbett kann eine Doppelausstattung übernommen werden.


Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt alle 10 Jahre einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für ein dreiteiliges Allergiebettwäscheset (Kissen- und Bettdeckenzwischenbezug und ein Matratzenbezug), wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt ein Rezept mit der Diagnose „Hausstaubmilbenallergie“ ausstellt.


Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erhalten Haushaltshilfe, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushaltes
wegen schwer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, dass bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.


Die AOK stellt auch dann Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheitszeit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe kann bis zu einer Dauer von 52 Wochen gewährt werden, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.






Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt für osteopathische Behandlungen von Erwachsenen bis zu 240 Euro pro Jahr (60 € je Sitzung für vier Behandlungen), von Kindern und Jugendlichen bis zu 360 Euro pro Jahr (60 € je Sitzung für sechs Behandlungen). Erstattet werden jeweils bis zu 100 % des Rechnungsbetrages.


Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 Euro begrenzt.


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt jährlich bis zu 75 Euro für homöopathische Behandlungen. Erstattet werden jeweils bis zu 100 % des Rechnungsbetrages.




Kostenübernahme Naturheilverfahren bis zu 150 Euro je Kalenderjahr für folgende Leistungen: anthroposophische Heilmittel (Kunsttherapie, Heileurythmie, Rhythmische Massage), Feldenkrais, traditionelle chinesische Medizin (Tuina und Krankengymnastik nach Qigong) und Ayurveda (Teilkörpermassagen und Thermotherapien).




Kostenübernahme Naturheilverfahren bis zu 150 Euro je Kalenderjahr für folgende Leistungen: anthroposophische Heilmittel (Kunsttherapie, Heileurythmie, Rhythmische Massage), Feldenkrais, traditionelle chinesische Medizin (Tuina und Krankengymnastik nach Qigong) und Ayurveda (Teilkörpermassagen und Thermotherapien). (Ab 01.01.2025)


Akupunktur gehört zur traditionellen chinesischen Medizin. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen. Vorausgesetzt Sie haben die Diagnose: chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS) oder chronischen Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose.
In begründeten Ausnahmefällen übernimmt die AOK die Kosten auch für bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen für jeweils Rückenschmerz und Arthrose in den Knien. Des Weiteren wird die Akupunktur bezuschusst mit 50 Prozent der Rechnungssumme, maximal 50,00 Euro pro Kalenderjahr, wenn der behandelnde Arzt die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ oder „Akupunktur“ trägt.


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beteiligt sich pro Jahr mit bis zu 25 Euro an den Kosten für phytotherapeutische Medizin. Erstattet werden jeweils bis zu 80 % des Rechnungsbetrages.
Kostenübernahme Naturheilverfahren bis zu 150 Euro je Kalenderjahr für folgende Leistungen: anthroposophische Heilmittel (Kunsttherapie, Heileurythmie, Rhythmische Massage), Feldenkrais, traditionelle chinesische Medizin (Tuina und Krankengymnastik nach Qigong) und Ayurveda (Teilkörpermassagen und Thermotherapien).


Die Versicherten erhalten 50% der Rechnungssumme, maximal 50 Euro pro Jahr im Rahmen von Kostenerstattung für die Inanspruchnahme von Naturheilverfahren und Akupunktur; u.a. Phytotherapie, Eigenbluttherapie, Ernährungsmedizin und Fasten, Ordnungstherapie, Neuraltherapie, Blutegeltherapie und Schröpfen, bei Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren/ Akupunktur, die am Vertrag teilnehmen. Des Weiteren wird die Akupunktur bezuschusst, ausgenommen die gesetzlich geregelte Leistung für den Knie- und Lendenwirbelbereich.


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beteiligt sich jährlich mit insgesamt bis zu 75 Euro an den Kosten für homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel.
Erstattet werden jeweils bis zu 80 % des Rechnungsbetrages für anthroposophische oder phytotherapeutische Arzneimittel und bis zu 100% bei homöopathischen Arzneimitteln
75 € Kostenübernahme 80%, (für hmöopath. Arzneimittel 100%)


Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel) einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland unterstützt Versicherte ab 18 Jahren einmal pro Jahr mit einem Zuschuss von bis zu 40 Euro für eine professionelle Zahnreinigung. Für Schwangere werden im Rahmen des Schwangerschaftskontos (max. 300 €) auch bis zu 100% erstattet.
Im Rahmen des AOK Bonusprogramms, können Sie für die professionelle Zahnreinigung im Rahmen der Zahnvorsorge jeweils 500 Bonuspunkte erhalten. Familienversicherte Angehörige unter 15 Jahren können sogar mit punkten.
Im Rahmen der Gothaer-Zahnzusatzversicherung speziell für Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erhalten Versicherte jährlich einen Zuschuss von 50 € für die Professionelle Zahnreinigung (PZR).


Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).


Mit dem kostenlosen Online-Service von ZahnGebot können Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland kinderleicht bei ihrer anstehenden Zahnbehandlung sparen - auch ohne Zahnzusatzversicherung. Durchschnittlich sparen Kundinnen und Kunden bis zu 40% der Kosten für Zahnersatz.




Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt 100 € pro Jahr und 100% Erstattung für Vollnarkose oder Lachgassedierung bei der Entfernung der Weisheitszähne oder für die Fissuren-Versiegelung der kreisfreien Prämolaren - auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt die Kosten für eine Glattflächenversiegelung während einer kieferorthopädischen Behandlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Für den festsitzenden Unterkiefer-Frontzahn-Retainer werden bis zu 50 Euro einmalig nach abgeschlossener kieferorthopädischer Behandlung übernommen.
Im Rahmen der Gothaer-Zahnzusatzversicherung speziell für Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erhalten Versicherte jährlich einen Zuschuss von 50 € für die Professionelle Zahnreinigung (PZR).


Zahnvorsorge bei Kindern vom 6. bis 30. Lebensmonat: Neben Früherkennungsuntersuchungen kann bei Kleinkindern mit initialer Kariesschädigung zusätzlich zweimal je Kalenderhalbjahr eine lokale therapeutische Fluoridierung der betreffenden Milchzähne mit Fluoridlack durchgeführt werden.
Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung:
Bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange zahlt die AOK Sachsen-Anhalt 2 x 100 Euro für die Versiegelung der Zahnflächen mit einem Schutzlack (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).


Im Rahmen des AOK Bonusprogramms wird der Kauf einer Sehhilfe wie Brillen oder Kontaktlinsen mit 4.000 Punkten (40 €) alle drei Jahre bonifiziert, wenn eine Verschreibung/Rezept/Anordnung eines Arztes oder Optikers vorliegt.


Berufskraftfahrer erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20 EUR zur Entspiegelung ihrer Brille.


Bei den über 35-Jährigen beteiligt sich die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland jährlich mit bis zu 40 Euro an den Behandlungskosten (inklusive Auflichtmikroskopie).
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beteiligt sich jährlich auch bei unter 35-Jährigen mit bis zu 40 Euro an den Behandlungskosten (inklusive Auflichtmikroskopie).


Für ein Hautkrebsscreening zwischen 18 und 35 Jahre zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die AOK Sachsen- Anhalt bietet darüber hinaus in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung und kostenfreie Begutachtung für Hautprobleme. Dies gilt auch für Muttermaluntersuchungen, die von den meisten kooperierenden Krankenkassen über OnlineDoctor nicht übernommen werden. AOK Versicherte können bis zu 4 mal im Quartal ein Foto eines verdächtigen Leberflecks hochladen und in max. 48 Stunden eine kostenlose Einschätzung und Therapieempfehlung erhalten.


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt zur Vermeidung von Risiken, Erkennung möglicher gesundheitlicher Probleme und Beratung hinsichtlich geeigneter Sportarten bis zu 150 Euro pro Jahr für die sportmedizinische Untersuchung.


120 Euro Zuschuss im Rahmen der Teilnahme am AOK-Laufcoach


An einer Darmspiegelung beteiligt sich die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bereits ab 45 Jahren einmalig mit 100 Euro.


Erweiterte Darmkrebsvorsorge unter 50 Jahren mit einem familiären Risiko für Darmkrebs: vorgezogene Koloskopie und wenn medizinisch erforderlich, kann eine Darmspiegelung durchgeführt werden.


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beteiligt sich ab dem 18. Lebensjahr über das gesetzliche Maß hinaus mit einer Brustkrebsuntersuchung durch medizinische Tastuntersucherinnen (z.B. discovering hands) mit bis zu 80 € an den Untersuchungskosten.


Die AOK AOK Sachsen- Anhalt bietet ein Früherkennungsprogramm für Versicherte mit familiärer Belastung für u.a. Eierstockkrebs an. Inhalte sind: Risikofeststellung, Beratung mit unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen, eine Gendiagnostik und eine frühzeitige Behandlung und Sicherheit in der Versorgung auf hochspezialisiertem Niveau.
Beratung und Aufklärung durch Gynäkologen zur Befähigung der Selbstuntersuchung der Brust (ab dem 25. Geburtstag bis zum 30. Geburtstag)


Bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erhält man bei einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten Unterstützung.
Die AOK übernimmt die Kosten für medizinische Leistungen (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung) und zusätzlich einen Aufenthaltszuschuss von 16 EUR pro Tag für Unterkunft und Verpflegung.


Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Sachsen-Anhalt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.


Inform (Individualized Treatment For Relapsed Malignancies in Childhood)
Monekulare (genetischen) Diagnostik u. Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit einer Hochrisikokrebserkrankung oder rezidivierten Krebserkrankung nach erfolgloser Standardtherapie.


Seit dem 01.11.24 hat die AOK Sachsen-Anhalt einen Vertrag zur besonderen Versorgung der stereotaktischen Radiochirurgie nach §140a SGB V.
Das ist ein innovatives Bestrahlungsverfahren bei bestimmten Tumoren und neurologischen Erkrankungen.


1. Eine Gesundheitsuntersuchung (Check-up) dient der Früherkennung von Diabetes, Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie deren Risikofaktoren. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland unterstützt ihre Versicherten bereits im Alter von 25 bis 34 Jahren und beteiligt sich alle zwei Jahre mit bis zu 50 Euro an den Untersuchungskosten.
2. Die AOK RPS unterstützt ihre Versicherten ab 35 über die gesetzliche Vorgabe hinaus und beteiligt sich mit bis zu 50 € an den Untersuchungskosten.


Check-up plus: Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Blutwerte erhoben, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.


Bei Reisen in bestimmte Länder werden vom Auswärtigen Amt und der Ständigen Impfkommission zusätzliche Schutzimpfungen empfohlen. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt die Kosten für diese Impfungen und die der Malaria-Prophylaxe. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrages.
Darüber hinaus erstattet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland für alle Mitglieder die vollständigen Kosten für Schutzimpfungen gegen Grippe, Masern, HPV (auch über 18 Jahren) und FSME.


Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos). Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Bezuschusst werden die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.


Über das gesetzliche Maß hinaus erstattet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die vollständigen Kosten für die Schutzimpfung gegen Grippe.


Grippeschutz gibt es für Kinder und Erwachsene ohne Altersbeschränkung.


Die Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland können sich auf weniger Stress, bessere Laune und mehr Bewegung mit zahlreichen Online-Seminaren und Gesundheitskursen im Netz freuen. Ist kein passendes Angebot dabei, übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland für ihre Versicherten die Kosten bis max. 400 Euro von bis zu zwei zertifizierten Kursen von Drittanbietern pro Jahr.


Für Online-Fitness-Kurse erstattet die AOK Sachsen-Anhalt jeweils bis zu 80 Euro im Kalenderjahr für zwei Maßnahmen, vorausgesetzt die Kurse sind bei der "Zentralen Prüfstelle Prävention" gelistet.


Für sogenannte Kompaktangebote, wie z.B. „Wellnessreisen“, übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die Kosten, wenn eine Vorabgenehmigung vorlag. Erstattet werden die Kosten für die Präventionsmaßnahmen bis zu 400 Euro pro Jahr. Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und andere Leistungen sind von der Maßnahme getrennt auszuweisen und können nicht übernommen werden.


Kostenübernahme erfolgt bei Gesundheitswochenenden in Form von Kompaktangeboten für ausgewählte Zielgruppen, welche wohnortnahe Angebote aufgrund der beruflichen oder familiären Beanspruchung nicht in Anspruch nehmen können.
Erstattung erfolgt bis zu 90 % bis maximal 160 Euro. Kein weiterer Kurs ist in dem Jahr möglich.


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet kostenfreie Premiumkurse rund um Bewegung, Ernährung, Entspannung und vieles mehr in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Alle Angebote sind exklusiv und kostenfrei für AOK-Kundinnen und -Kunden. Die Premiumkurse sind qualitätsgeprüft und werden von qualifizierten Fachkräften geleitet.


Eigene AOK Kurse sind kostenfrei und können zweimal pro Jahr genutzt werden beispielsweise Aktiv abnehmen oder Functional Training.


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beteiligt sich an den Kosten von Kurs-Angeboten Dritter, wenn diese die notwendigen Qualitätsstandards erfüllen. Erstattet werden 100 % der Kursgebühren bis zu 400 Euro pro Kalenderjahr für zwei Gesundheitskurse.


Die Inanspruchnahme von Gesundheitskursen oder qualitätsgesicherten Kursen anderer Anbieter wird mit bis zu 80 Euro je Versicherten je Kalenderjahr mit bis zu zwei Maßnahmen gefördert.


Konto für digitale Gesundheitsanwendungen: Erstattet werden je Versicherten bis zu 400 € im Kalenderjahr. Die Gesundheits-Apps sind nach Bedarf frei auswählbar und kombinierbar unter folgenden Apps: Breathment (COPD), Caterna (Amblyopie), eCovery (physiotherapeutischen Behandlung), memodio (Demenzprävention), Neolexon (Artikulations-App), Nia (Neurodermitis), OvulaRing (Zyklustracking und Familienplanung)


Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 600 Euro Zuschuss für Gesundheitsleistungen, Vorsorge- und Fitnessmaßnahmen im Rahmen des neuen Gesundheitskontos. Ein Budget von 600 Euro steht auch jedem familienversicherten Angehörigen zur Verfügung.


Beim Bonusprogramm der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland können Versicherte 250 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
- 50 Euro Mitgliedschaft im Sportverein/Fitnessstudio
- 10 Euro Sportabzeichen/Fitnessnachweis
- 10 Euro Sportveranstaltung
- 120 Euro Sportliche Aktivität über Fitnesstracker
- 5 Euro Schwimmkurs
- 5 Euro BMI im Normalbereich
- 5 Euro Nichtrauchernachweis
- 5 Euro 1. Präventionskurs
- 5 Euro 2. Präventionskurs
- 5 Euro Blutdruck normal
- 5 Euro Blutzucker normal
- 5 Euro Cholesterin normal
- 5 Euro Zahnvorsorge normal
- 5 Euro PZR
- 5 Euro Schutzimpfung
- 5 Euro Blut oder Plasmaspende


Beim Bonusprogramm der AOK Sachsen-Anhalt können Versicherte 100 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
- 20 Euro Aktive Betätigung im Sportverein / Hochschulsport / Fitnessstudio
- 10 Euro Schutzimpfung
- 10 Euro Zahnuntersuchung
- 10 Euro Sportabzeichen
- 10 Euro Schwimmabzeichen
- 10 Euro Sportveranstaltung
- 10 Euro Erste-Hilfe-Kurs
- 10 Euro 1.Blutspende / Knochenmarkspende
- 10 Euro 2.Blutspende


Am Bonusprogramm der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland können alle AOK-Versicherten ab 15 Jahren teilnehmen. Familienversicherte Angehörige unter 15 Jahren können indirekt teilnehmen, indem sie für das Bonuskonto des in der Meine AOK-App teilnehmenden Stammversicherten mitsammeln können. Dazu einfach Aktivitäten durchführen, mit der „Meine AOK“-App unkompliziert via Smartphone hochladen, Bonuspunkte sammeln und über 350 € Cashback sichern. Zu Beginn gibt es einen Starterbonus von 15 € (bei Online-Einschreibung). In der Meine AOK-App oder im Online-Kundencenter können Sie sich Ihre Prämie ab Erreichen von mind. 500 Bonuspunkten (5 Euro) auf Ihr Konto auszahlen lassen.


Wer am AOK-Gesundheitsbonus der AOK Sachsen-Anhalt teilnimmt, kann sich bis zu 200 Euro im Kalenderjahr sichern.


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet den AOK-Bonus-Wahltarif EXTRA an.
Mit dem AOK-Bonus-Wahltarif EXTRA erhalten Versicherte bis zu 400 € im Jahr für einen gesundheitsbewussten Lebensstil. Dazu erhalten sie zu Beginn des Tarifs einen Grundbonus. Für jeden Arztbesuch mit Rezept und für jeden Krankenhausaufenthalt wird davon ein Selbstbehalt abgezogen, für ein gesundes Leben erhalten Versicherte zusätzliche Boni. Am Ende des Abrechnungsjahres wird alles aufgerechnet und die Prämie im Folgejahr ausgezahlt.


Der AOK-Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus ist ein Kombination aus Grundbonus, Gesundheitsbonus und Zusatzbonus. Damit der Einsatz überschaubar bleibt, ist die jährliche Eigenbeteiligung je nach Tarifstufe begrenzt.
Jahreseinkommen 30.000 EUR: Prämie 180 EUR (110 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus),
max. Risiko 220 EUR,
Einkommen über der JAEG: Prämie 300 EUR (230 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus), max. Risiko 460 EUR.


Tarifteilnehmende erhalten einen Bonus in Höhe von bis zu 200 Euro, für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen zu Lasten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Es können weiterhin problemlos Vorsorgeuntersuchungen, Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, Zahnvorsorge, Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten und viele weitere Leistungen in Anspruch genommen werden.








Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet einen Hausarztvertrag an.


Mehr Gesundheit für Ihre Zukunft - für dieses Ziel hat die AOK Sachsen-Anhalt mit den Hausärzten in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Hausarztprogramms Partnerschaften geschlossen. Alle AOK-Versicherte können ab dem 18. Geburtstag an dem AOK-Hausarztprogramm teilnehmen. Die Teilnahme an dem Programm ist Sie freiwillig und kostenfrei.
Ab dem 18. Lebensjahr können Sie einmalig und ab dem 35. Geburtstag alle zwei Jahre den Check-up Plus nutzen. Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Ihre Blutwerte ausgewertet, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.


Disease-Management-Programme (DMP) sind Speziell für Chronisch Kranke entwickelt. Brustkrebserkrankung, Chronisch obstruktiver Lungenerkrankung, Koronarer Herzkrankheit, Diabetes mellitus Typ 1 (nur Rheinland-Pfalz) und Diabetes mellitus Typ 2, Asthma bronchiale (nur Saarland) sowie Osteoporose (nur Rheinland-Pfalz).


Die AOK bietet ihren Kunden, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und hkk
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SBK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Pronova BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK ProVita
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK Brandenburg und Berlin
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK24
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SKD BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Technoform
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Akzo Nobel Bayern
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK exklusiv
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Herkules
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK PFAFF
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und bkk melitta hmr
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK DürkoppAdler
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK WERRA-MEISSNER