Vergleich zwischen BKK VDN und SBK
Die BKK VDN (Kurzform für Betriebskrankenkasse Vereinigte Deutsche Nickel-Werke) ist eine in Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen geöffnete Krankenkasse. Ihre Historie geht bis ins Jahr 1866 zurück, in dem sie als „Krankenkasse des Westfälischen
Nickelwalzwerks“ gegründet wurde. Die Kasse fusionierte im Jahr 1995 mit der Gemeinsamen Betriebskrankenkasse Hindrichs-Auffermann AG, 10 Jahre später folgte eine weitere Fusion mit der BKK F. W. Brökelmann Aluminiumwerk GmbH & Co. KG. Die Öffnung der BKK VDN für Arbeitnehmer,die nicht dem Trägerunternehmen der Kasse angehören, erfolgte 1997. Ihr Hauptsitz befindet sich in Schwerte.
Die BKK VDN betreut 24.027 Mitglieder und 30.839 Versicherte. Sie engagiert sich verstärkt in den Bereichen Familie,
Prävention und Rehabilitation, was sich auch im Leistungskatalog der
Kasse zeigt. Dieser beinhaltet unter anderem die
Hebammenrufbereitschaft, die Kinderwunschbehandlung, Geburtsvorbereitungskurse (auch für werdende Väter), die volle
Kostenübernahme von Präventionskursen (auch bei Fremdanbietern),
zusätzliche Schutz- sowie Reiseschutzimpfungen, Osteopathie, das
Bonusprogramm
BoNickel oder aber Osteopathie. Der von der BKK VDN erhobene Zusatzbeitrag beträgt 1,69 %, daraus ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von 16,29 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BKK VDN die Testnote 1,1.
Die SBK (Kurzform für Siemens-Betriebskrankenkasse) ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse mit Hauptsitz in Heidenheim an
der Brenz. Sie wurde 1908 als "Betriebs-Krankenkasse der Vereinigten Siemenswerke" gegründet. Die bundesweite Öffnung der Kasse für Versicherte, die nicht im Siemens-Konzern tätig sind, erfolgte im Jahr 1999.
Die SBK betreut 874.300 Mitglieder und 1.122.000 Versicherte. Sie legt dabei großen Wert auf Kundennähe und solide Finanzen. Darüber hinaus bietet die Kasse ihren Kunden zahlreiche Satzungsleistungen, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen, u.a. im Bereich alternative Heilmethoden oder bei Reiseschutzimpfungen. Die Kasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,70 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,30 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die SBK die Testnote 1,5.
Der Beitragssatz der BKK VDN beträgt 16,29% (14,60% + 1,69%).
Der Beitragssatz der SBK beträgt 16,30% (14,60% + 1,70%).
eine Geschäftsstelle
Die SBK verfügt über ein dichtes Geschäftsstellennetz mit rund 100 Filialen in allen Bundesländern (außer Sachsen-Anhalt).
Eine Online-Geschäftstelle und die BKK VDN Service-App sind vorhanden.
In der persönlichen Online-Geschäftsstelle "Meine SBK", die auch per App zur Verfügung steht, können Kunden unabhängig von den Öffnungszeiten vieles bequem erledigen.
Während der Geschäftszeiten ist die BKK VDN unter 02304 9826-0 erreichbar. Danach ist eine Ansage auf AB möglich. Der Rückruf erfolgt am kommenden Tag.02304 9826-0
Das SBK-Kundenservice-Team steht rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche unter der Nr. 0800 0 725 725 725 0 kostenfrei zur Verfügung.
Die Experten am SBK-Gesundheitstelefon beantworten rund um die Uhr Ihre Fragen zu Diagnose- und Therapiemöglichkeiten, Arzneimitteln sowie zur Reisemedizin kostenfrei unter 0800 0 725 725 700 0.
Ob telefonisch, in einer unserer Geschäftsstellen oder per E-Mail – wir sind persönlich für Sie da und beantworten Ihre Fragen rund um Krankenversicherung und Gesundheit zu den Themen Schwangerschaft & Kind, Pflege, Arzneimittel, Ausland oder für Arbeitgeber.
Persönliche Beratung durch qualifizierte Fachkräfte (ausschließlich Sozialversicherungsfachangestellte oder im Bereich Zähne durch zahnmedizinische Fachangestellte) gibt es online, telefonisch oder ganz persönlich in der Geschäftsstelle. In jedem Fachgebiet steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Der Außendienst berät sie auch bei Bedarf zu Hause.
Bei der SBK hat jeder Kunde seinen persönlichen Kundenberater: Dieser kümmert sich um alle Belange, so dass Sie Service "aus einer Hand" erhalten. Ihren persönlichen Kundenberater erreichen SBK-Kunden in ihrer Geschäftsstelle zwischen 8 und 18 Uhr.
Die BKK VDN hilf Ihnen, wenn Sie keinen entsprechenden Facharzt finden oder sich nicht selbst um eine Terminvereinbarung kümmern können.
Der SBK-Terminservice sucht kostenfrei nach dem geeigneten Facharzt und informiert innerhalb von wenigen Werktagen über einen passenden Termin.
Den SBK-Terminservice können Sie auch direkt online über das Kontaktformular nutzen: https://terminservice.4sigma.de/SBK/
Die BKK VDN bietet Hilfe bei Behandlungsfehlern.
Die SBK-Experten beraten kostenfrei zum Thema Behandlungsfehler per Telefon unter 0800 0 725 725 909 0 oder Kontaktformular: https://www.sbk.org/kontakt/beratung-bei-behandlungsfehlern/.
SBK-Gutachten zu Behandlungsfehlern werden Kunden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Das Beschwerde- und Verbesserungsmanagement hat das Ziel, eine schnelle Lösung Ihrer Probleme herbeizuführen und Wünsche möglichst umzusetzen.
SBK-Versicherte können sich bei Beschwerden direkt an das Qualitätsmanagement wenden – per Telefon unter 0800 0 725 725 900 0 von Mo. bis Fr. - zwischen 08:00 und 18:00 Uhr oder per Kontaktformular: https://www.sbk.org/kontakt/lob-tadel/.
Die BKK VDN übernimmt für Versicherte, die unter einer Milbenallergie leiden, auf Antrag die vollen Kosten für die Versorgung mit antiallergenen Matratzenbezügen (sogenannte Encasings). Die Kosten werden auch für den Partner oder in einer doppelten Ausführung übernommen.
Die SBK übernimmt die Kosten für die Allergiebettwäsche (100% zu max. 50 €) und außerdem die Kosten für die Matratzenzwischenbezüge (100% zu max. 21,90 €)
Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu einer Stunde je Pflegeeinsatz und längstens für 25 Pflegeeinsätze je Kalendermonat erbracht. Die Dauer ist auf 8 Wochen im Kalenderjahr begrenzt, maximal für die Dauer der Behandlungspflege.
Versicherte erhalten neben einer zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlichen Behandlungspflege (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V) auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung für maximal zwei Stunden täglich und für maximal 26 Wochen je Krankheitsfall. In begründeten Ausnahmefällen, d.h. wenn ein entsprechender Versorgungsbedarf festgestellt wird, kann diese Leistung auch über den Zeitraum von 26 Wochen hinaus befristet gewährt werden. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und/oder versorgen kann.
Sie können diesen Service nutzen, wenn keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann, und ein Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bei Ihnen lebt.
Dies gilt:
für die Dauer einer stationären Behandlung,
wenn aufgrund einer Erkrankung eine ambulante Behandlung erforderlich ist (max. acht Wochen pro Kalenderjahr; vom Arzt verordnet),
Darüber hinaus bei einer schweren Krankheit oder akuten Verschlimmerung nach:
einem Krankenhausaufenthalt,
einer ambulanten OP,
einer ambulanten Krankenhausbehandlung.
Lebt in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist? In diesen Fällenübernimmt die SBK nach Prüfung so lange eine Haushaltshilfe, wie
- Sie sich im Krankenhaus stationär befinden oder an einer ambulanten oder stationären Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen,
- Ihr Arzt bescheinigt, dass Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheitnicht möglich ist – und Sie damit auf eine Haushaltshilfe angewiesen sind,
- Ihr Kind im Falle eines Betreuungsbedarfs nicht anderweitig von Ihnen untergebracht werden kann (zum Beispiel bei den Großeltern oder Freunden),
- ein Elternteil mit einem kranken Kind im Krankenhaus ist und der Partner zu Hause mit den anderen Kindern Unterstützung braucht.
Der Anspruch besteht bis zu längstens zwei Wochen, auch wenn keine Kinder im Haushalt leben.
Die BKK VDN erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. sechs Sitzungen mit max. 60 Euro pro Sitzung begrenzt.
Die SBK erstattet bis zu 180 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen zu je 30 Euro begrenzt.
Homöopathische Behandlung kann bei allen qualifizierten Ärzten durchgeführt werden. Zum Leistungsumfang gehört die Erst- und Folgeanamnese, die homöopathische Analyse und Beratung sowie die Repertorisation. Zusätzlich sind Leistungen der Apotheker enthalten (Information und Beratung der Versicherten über die Besonderheiten der homöopathischen Behandlung und die Anwendung homöopathischer Arzneimittel - insbesondere über die Art der Anwendung, Dosierung, Dauer, Maßnahmen bei Erstverschlechterung etc.). Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte.
Die SBK trägt die vollen Kosten für die Anamnese, Beratung und Behandlung bei allen kooperierenden Vertragsärzten. Nicht erstattet werden Behandlungen bei Heilpraktikern und homöopathische Medikamente.
Die BKK VDN trägt die Kosten für bis zu zehn Akupunktursitzungen innerhalb von zwölf Monaten bei Lendenwirbelsäulenschmerzen oder chronischen, durch Gonarthrose hervorgerufenen Schmerzen im Kniegelenk.
Über das Bonusprogramm BoNickel-Prime ist eine Kostenübernahme weiterer Naturheilverfahren möglich. Dafür ist lediglich eine einzige Gesundheitsmaßnahme nachzuweisen. Eine Kostenübernahme ist zwischen 10 und 250 € möglich. Dazu zählen Behandlung mit Akupunktur außerhalb der o. g. Indikation, Heilpraktikerbehandlung und Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie oder auch Hypnose bei zahnärztlichen Leistungen.
Die SBK übernimmt die Kosten für eine Balneophototherapie, sofern die Therapie von einem Vertragsarzt oder in einem anerkannten Krankenhaus durchgeführt wird und der Patient an Schuppenflechte erkrankt ist. Außerdem übernimmt die SBK die Kosten für alternative Krebstherapien, Atemtherapien oder Lichttherapien.
Über das SBK-Bonusprogramm ist eine Bezuschussung der Phytotherapie, Feldenkrais, Eigenbluttherapie und Ayurveda möglich.
Die Kosten für apothekenpflichtige Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie zahlt die BKK VDN in Höhe von 100 %, max. 100 Euro je Kalenderjahr.
Die Kunden der BKK VDN können die PZR einmal im Jahr bei einem der Vertragszahnärzte (dent-net) in Anspruch nehmen. Die Kosten werden zu 100 % übernommen.
Zudem bezuschusst die BKK VDN die PZR in Höhe von 50 Euro (ab 16 Jahre). Dies erfolgt direkt bei Vorlage der Rechnung über das Bonusprogramm BoNickel, völlig unabhängig von weiteren Bonusmaßnahmen.
Eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung pro Jahr gibt es bei bestimmten Vertragszahnärzten.
Kunden der BKK VDN erhalten über das Netzwerk dent-net bei teilnehmenden Zahnärzten Zahnersatz ohne Zuzahlung innerhalb der Regelversorgung. Zudem wird die Garantie auf 5 Jahre verlängert. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf hochwertige Versorgungen wie die iKrone (Vollzirkonkrone) und weitere IMEX-Produkte. Hohe Qualität zu möglichst günstigen Konditionen. Vertragszahnärzte- und Chirurgen bieten zudem die Möglichkeit, den Eigenanteil an Implantaten zum Teil erheblich zu senken.
Zudem profitieren Kunden durch die Kooperation mit der 2ten-Zahnarztmeinung. Durch eine kostenlose Online-Aktion sind im Schnitt Ersparnisse in Höhe von 56% möglich. Dabei erfolgt die Behandlung durch Zahnärzte in der Umgebung.
Kostengünstiger Zahnersatz gibt es bei Vertragszahnärzten des Partners dent-net. Außerdem können SBK-Versicherte einen kostenlose Zahnersatzberatung in Anspruch nehmen.
Es gibt Einsparungen bei zahntechnischen Leistungen bei teilnehmenden Zahnärzten. Die BKK VDN ist Partner von 2te-Zahnarztmeinung“ und „dent-net“. Gemeinsam bieten sie Möglichkeiten von Einsparungen bei zahntechnischen Leistungen bis hin zur kostenlosen professionellen Zahnreinigung.
Zusätzlich bietet die BKK VDN ab dem 01.10.2021 die zahnärztliche Schwangerenprophylaxe über teilnehmende Leistungserbringer (dent-net) an. Inhalte der Leistung sind eine ausführliche Beratung und Aufklärng über Risikofaktoren wie Karies, Plaquetests, professionelle Zahnreinigung sowie die Festlegung eines individuellen Kontroll- und Behandlungszyklus während der Schwangerschaft, nach medizinischer Notwendigkeit.
Wenn eine größere Behandlung mit Zahnersatz ansteht können SBK-Versicherte die exklusive SBK-Zahnersatzberatung nutzen.
Über das Bonusprogramm BoNickel-Prime ist eine Kostenübernahme möglich. Dafür ist lediglich eine einzige Gesundheitsmaßnahme nachzuweisen. Eine Kostenübernahme ist zwischen 10 und 250 € möglich.
Über das SBK-Bonusprogramm können Versicherte Rechnungen von Optiker, Drogeriemarkt, Onlineshops über Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke abdecken.
Die BKK VDN zahlt alle 2 Jahre die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung bereits ab dem 20. Lebensjahr.
Die SBK bietet als Mehrleistung für ihre Versicherten unter 35 Jahren die Kostenübernahme für die Hautkrebsvorsorge jährlich incl. Auflichtmikroskopie an. Das Screening unter 35 Jahren kann bei zugelassenen Hautärzten durchgeführt werden. In Bayern und Niedersachsen ist die Übernahme der Kosten bei teilnehmenden Vertragsärzten möglich.
Die BKK VDN übernimmt alle zwei Jahre max. 120 Euro, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Die SBK beteiligt sich mit 90% an der sportmedizinischen Untersuchung bei teilnehmenden Sportmedizinern. Bei der Basisuntersuchung erstattet die SBK bis max. 65 Euro, bei einem erweiterten Fitnesscheck inkl. Basisuntersuchung bis max. 117 Euro, bei der Leistungsdiagnostik, inkl. Basisuntersuchung und erweiterte Untersuchung bis max. 140 Euro.
Die BKK VDN übernimmt die Kosten der medizinischen Tastuntersuchung (MTU) in voller in Höhe.
Die BKK VDN übernimmt eine zusätzliche Darmkrebsvorsorgeuntersuchung, wenn diese medizinisch notwendig ist. Einmalig: Für Frauen (40 – 54 Jahre) und Männer (40 – 49 Jahre) max. 120 Euro
Mit dem Früherkennungstest von DasLab wird der Besuch in der Praxis überflüssig. SBK-Versicherte können den Test zu Hause bestellen, durchführen und per Post direkt an das Labor senden. Ohne Terminvereinbarung, volle Wartezimmer und mehrfaches persönliches Erscheinen. Dadurch geht der Prozess deutlich schneller und auch das Ergebnis liegt rascher vor. Das spart Ihnen Zeit und ist komfortabler.
Die BKK VDN übernimmt einmal jährlich die Kosten für discovering hands.
Die BKK VDN hat zudem für ihre Kundinnen bundesweit Vereinbarungen über die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und Frühererkennungsmaßnahmen von Ratsuchenden mit familiärer Belastung in Hochschulambulanzen abgeschlossen.
Tomosythese: Erweitere Brustkrebsuntersuchung/Röntgen der komprimierten Brust
Discovering Hands: zusätzliche Vorsorgeuntersuchung der weiblichen Brust, Tastuntersuchung durch speziell ausgebildete, blinde/sehbehinderte medizinische Tastuntersucherinnen.
Die Versicherten der BKK VDN erhalten alle 2 Jahre einen CheckUp über die Hausarztverträge. Bei Indikation Präzisionsbestrahlung von benignen und malignen Tumoren des Schädels und des Körperstamms in Cyberknifezentren (bundesweit). Behandlung bei nittelschwererer bis schwerer Psoriasis und atopischer Dermatitis mit DermAktiv.
1. Risikocheck Herz: spezielles Vorsorgeangebot mit dem Ziel, das individuelle Herzinfarkt-Risiko aktiv zu senken
2. Kostenübernahme für alle Frauen bis 24 Jahren für das jährliche Chlamydien-Screening.
3. Einmalige Kostenübernahme für alle Männer ab 65 Jahren für die Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader.
4. multiparametrische Magnetresonanztomografie (mpMRT) für Prostatakrebsvorsorge (detaillierte Bilder stellen die Prostata des Mannes hochauflösend dar, selbst kleine Tumore werden entdeckt, die bei der Tastuntersuchung nicht aufgefallen wären, liefert Erkenntnisse über die Art und Aggressivität des Tumors)
Die SBK übernimmt einen Großteil der Kosten für die medizinischen Anwendungen, einen kleinen Teil bezahlen Sie: Ihre Zuzahlung beträgt 10 % und 10,– EUR je Verordnung. An den Kosten für Kurtaxe, Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten beteiligt sich die SBK mit einem Zuschuss von 13,- EUR pro Tag für 21 Kalendertage.
Bei privaten Auslandsaufenthalten übernimmt die BKK VDN alle Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Ihr Reiseziel empfohlen werden. Das sind: Cholera, FSME (Zeckenschutz), Gelbfieber, Grippe, Hepatitis A, Hepatitis B, Meningokokken ACWY und B, Poliomyelitis, Typhus und Tollwut sowie Malariaprophylaxe.
Als Mehrleistung erstattet die SBK im Rahmen von Reiseschutzimpfungen 70% der Arzt- und Impfstoffkosten: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Poliomyelitis und Malariaprophylaxe.
Die Grippeschutzimpfungen wird für alle Alterstufen übernommen.
Die SBK übernimmt die Kosten in voller Höhe für alle Versicherten.
Präventionskurse können auch online angeboten werden. Die Kosten werden zu 100 % erstattet, maximal 160 Euro je Online-Kurs. Die Inhalte der Kurse betreffen die Handlungsfelder Bewegung, Ernährung, Stress und Sucht. Die Online-Kurse müssen von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sein.
Gymondo – das Online-Fitnesstraining für alle BKK VDN Kunden
Exklusiv: Nach erfolgreicher Teilnahme an einem der beiden Präventionskurse kannst du Gymondo 12 Monate kostenlos nutzen!
Wählen Sie aus mehr als 200 Online-Kursen rund um die Themen Bewegung, Ernährung oder Entspannung. Bei der SBK haben Sie die Sicherheit, dass alle zertifizierten Online-Kurse qualitätsgeprüft sind und von erfahrenen Übungsleitern betreut werden.
Sie erhalten von der SBK einen Zuschuss für zwei Kurse im Kalenderjahr: Nach erfolgreicher Teilnahme bekommen Sie 75 % der Kurskosten bis zu einer Höhe von 80 Euro pro Kurs.
Die BKK VDN unterstützt diese Programme mit einem Zuschuss von 160 Euro für Erwachsene und 110 Euro für Kinder (Aktivwoche, Well-Aktiv, fitforwell).
SBK-Balancetage : Balancetage finden in ausgewählten Partner-Hotels und –Kliniken statt. Die SBK leistet einen Zuschuss in Höhe von 160 Euro.
Preisvorteil bei SBK-Gesundheitsreisen über den Partner Dr. Holiday, ohne Einschränkungen buchbar, auch mehrmals im Jahr. Zudem können Kunden auch an weiteren qualitätsgesicherten und nach § 20 SGB V anerkannten Kursen teilnehmen. Die Suche geht ganz einfach über die Online-Kursdatenbank.
Leistungen, die von der BKK VDN selbst erbracht werden, werden ohne Kostenbeteiligungen der Versicherten gewährt.
SBK-eigene Kurse werden zu 100 % erstattet.
Für 2 Kurse pro Kalenderjahr - auch zum gleichen Thema - erfolgt eine max. Erstattung in Höhe von 100 % der Kosten, maximal 160 Euro je Kurs.
Die SBK erstattet maximal zweimal pro Jahr einen Zuschuss von 75% (max. 80 Euro) für zertifizierte Gesundheitskurse. Es kann auch zweimal pro Jahr die gleiche Kursart in Anspruch genommen werden.
Im Bonusprogramm BoNickel können Versicherte ab 16 Jahren pro Jahr bis zu 160 Euro erhalten. Im Bonusprogramm BoNickel-Prime sogar bis zu 250 Euro (Zuschüsse für bestimmte Mehrleistungen). Eine Bonusauszahlung erfolgt in beiden Programmen bereits mit nur einer nachgewiesenen Maßnahme.
Für jede Vorsorgeuntersuchung und jede Impfung bekommen die Versicherten der SBK im SBK-Bonusprogramm 5 Euro. Diesen Bonus gibt es bereits ab der ersten Aktivität. Für die PZR und im Bereich gesundheitsbewusstes Verhalten und Sport bekommen die Versicherten 10 Euro. Man kann den Bonus als Geldzahlung auf das Konto bekommen (Geldbonus) oder als Rechnungserstattung für beispielsweise Sportgeräte, eine Brille, Heilpraktikerbehandlungen usw. einlösen (Gesundheitsbonus).
Die SBK bietet einen einkommensabhängigen Selbstbeteiligungstarif an. Die Teilnehmer des Tarifs erhalten eine Prämie, müssen sich dafür allerdings auch bis zu einem bestimmten Betrag an ihren Leistungsausgaben beteiligen.
Jahreseinkommen ab 7.200 Euro, Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 60 Euro, max. Risiko 10 Euro,
Jahreseinkommen ab 16.000 Euro, Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 250 Euro, max. Risiko 50 Euro,
Jahreseinkommen 30.000 Euro: Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro, max. Risiko 100 Euro.
Versicherte der BKK VDN haben die Möglichkeit, an einem Hausarztprogramm teilzunehmen. Dieses wird u. a. in folgenden Regionen angeboten: Baden Württemberg, Bayern, Bremen, Berlin/Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe.
Hausarztzentrierte Versorgung wird bei der SBK angeboten.
Ihre SBK-Vorteile:
Sie können sich bei allen gesundheitlichen Anliegen und Beschwerden direkt an Ihren Hausarzt wenden. Er kennt Sie und kann die optimale Behandlung anwenden.
Sie können die erweiterte Sprechzeit in den Abendstunden bei Ihrem Hausarzt nutzen, als SBK-Kunde mit besonders kurzer Wartezeit von maximal 30 Minuten.
Unter dem Namen BKK MedPlus bietet Ihre BKK VDN chronisch Kranken qualifizierte, Behandlungsprogramme an. Das individuelle Gesundheitsprogramm gilt für Versicherte mit folgenden chronischen Erkrankungen: Diabetes mellitus Typ I und Typ II (Hier besteht auch die Möglichkeit, an der Vereinbarung über die Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms teilzunehmen.) ,Brustkrebs, Koronare Herzerkrankung, Asthma bronchiale, Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
Um bei chronischen Erkrankungen individueller und gezielter zu behandeln, hat die SBK das Gesundheitsprogramm SBK-MedPlus ins Leben gerufen. SBK-MedPlus gibt es für folgende chronische Erkrankungen: Asthma, COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung), Brustkrebs, Diabetes (Typ 1 und Typ 2), Koronare Herzkrankheit.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen SBK und mhplus BKK
- Vergleich zwischen SBK und hkk
- Vergleich zwischen SBK und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und SBK
- Vergleich zwischen Audi BKK und SBK
- Vergleich zwischen SBK und AOK Bayern
- Vergleich zwischen SBK und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK PLUS und SBK
- Vergleich zwischen SBK und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen SBK und energie-BKK
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und SBK
- Vergleich zwischen SBK und BARMER
- Vergleich zwischen Pronova BKK und SBK
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und SBK
- Vergleich zwischen SBK und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und SBK
- Vergleich zwischen SBK und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und SBK
- Vergleich zwischen SBK und KNAPPSCHAFT
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- Vergleich zwischen SBK und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen SBK und Novitas BKK
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- Vergleich zwischen SBK und SKD BKK
- Vergleich zwischen SBK und BOSCH BKK
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- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SBK
- Vergleich zwischen BERGISCHE Krankenkasse und SBK
- Vergleich zwischen SBK und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen SBK und TUI BKK
- Vergleich zwischen BKK EUREGIO und SBK
- Vergleich zwischen BKK Akzo Nobel Bayern und SBK
- Vergleich zwischen SECURVITA Krankenkasse und SBK
- Vergleich zwischen BKK Faber-Castell & Partner und SBK
- Vergleich zwischen SBK und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen SBK und Salus BKK
- Vergleich zwischen SBK und BKK Herkules
- Vergleich zwischen SBK und IKK Südwest
- Vergleich zwischen SBK und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen SBK und BKK Wirtschaft & Finanzen
- Vergleich zwischen WMF BKK und SBK
- Vergleich zwischen SBK und AOK NordWest
- Vergleich zwischen SBK und BKK Linde