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Krankenkassen im direkten Vergleich

Leistungs- und Beitragsvergleich: AOK Sachsen-Anhalt und BKK VDN

AOK Sachsen-Anhalt

AOK Sachsen-Anhalt

Note 1,3
Zusatzbeitrag
2,89%
Gesamtbeitrag
17,49%
Die AOK Sachsen-Anhalt ist eine in Sachsen-Anhalt geöffnete Krankenkasse. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Sachsen-Anhalt ging 1998 aus einem Zusammenschluss der AOK Magdeburg und der AOK Halle hervor. Im Jahr 2009 erfolgte zudem eine Fusion mit der BKK Sachsen-Anhalt. Der Hauptsitz der AOK Sachsen-Anhalt befindetsich in Magdeburg. Die AOK Sachsen-Anhalt betreut 694.489 Mitglieder und 851.874 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit 44 Kundencentern wird eine flächendeckende Versorgung der Versicherten gewährleistet. Die AOK Sachsen-Anhalt erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,50 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,10%. Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Sachsen-Anhalt die Testnote 1,4.
VS
BKK VDN

BKK VDN

Note 1,4
Zusatzbeitrag
3,19%
Gesamtbeitrag
17,79%
Die BKK VDN (Kurzform für Betriebskrankenkasse Vereinigte Deutsche Nickel-Werke) ist eine in Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen geöffnete Krankenkasse. Ihre Historie geht bis ins Jahr 1866 zurück, in dem sie als „Krankenkasse des WestfälischenNickelwalzwerks“ gegründet wurde. Die Kasse fusionierte im Jahr 1995 mit der Gemeinsamen Betriebskrankenkasse Hindrichs-Auffermann AG, 10 Jahre später folgte eine weitere Fusion mit der BKK F. W. Brökelmann Aluminiumwerk GmbH & Co. KG.  Die Öffnung der BKK VDN für Arbeitnehmer,die nicht dem Trägerunternehmen der Kasse angehören, erfolgte 1997. Ihr Hauptsitz befindet sich in Schwerte.Die BKK VDN betreut 23.659 Mitglieder und 30.140 Versicherte. Sie engagiert sich verstärkt in den Bereichen Familie, Prävention und Rehabilitation, was sich auch im Leistungskatalog der Kasse zeigt. Dieser beinhaltet unter anderem die Hebammenrufbereitschaft, die Kinderwunschbehandlung, Geburtsvorbereitungskurse (auch für werdende Väter), die volle Kostenübernahme von Präventionskursen (auch bei Fremdanbietern), zusätzliche Schutz- sowie Reiseschutzimpfungen, Osteopathie, das Bonusprogramm BoNickel oder aber Osteopathie. Der von der BKK VDN erhobene Zusatzbeitrag beträgt 3,19 %, daraus ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von 17,79 %. Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BKK VDN die Testnote 1,5.
AOK Sachsen-Anhalt
BKK VDN

Zusatzbeitrag

Krankenkassenbeitrag
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Der Beitragssatz der AOK Sachsen-Anhalt beträgt 17,49% (14,60% + 2,89%).

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★★
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Der Beitragssatz der BKK VDN beträgt 17,79% (14,60% + 3,19%).

Service

Anzahl Geschäftsstellen
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Die AOK Sachsen-Anhalt hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit 44 Kundencentern in Sachsen-Anhalt

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eine Geschäftsstelle

Kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle und Krankenkassen-App
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"Meine Gesundheitswelt" ist das Online-Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt. Dokumentenübermittlung in elektronischer Form ist über die App „Meine AOK“ und in der "Meine Gesundheitswelt" möglich.

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Eine Online-Geschäftstelle und die BKK VDN Service-App sind vorhanden.

Hotline / telefonische Erreichbarkeit
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Die AOK Sachsen-Anhalt ist unter der kostenfreien Service-Hotline (0800 226 5726) 7 Tage pro Woche rund um die Uhr (24h) erreichbar.

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★★
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Während der Geschäftszeiten ist die BKK VDN unter 02304 9826-0 erreichbar. Danach ist eine Ansage auf AB möglich. Der Rückruf erfolgt am kommenden Tag.02304 9826-0

Ärztehotline
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"AOK-Clarimedis" ist ein exklusiver Informations-Service für Versicherte der AOK. Rund um die Uhr (24h) beantwortet ein Fachärzteteam unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1265 265 Fragen zum Thema Gesundheit. Zusätzlich werden darüber Videosprechstunden zu den Themen Orthopädie, Onkologie oder Schwangerschaft/ Geburt und Dermatologie angeboten.

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spezielle Hotline
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Pflegeberatungshotline: 0800 226 5725
AOK-Babytelefon: 0800 126 5265

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Persönlicher Ansprechpartner und persönliche Beratung
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Die AOK Sachsen-Anhalt verfügt im Bundesland über 44 Kundencenter mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten, in denen sich Versicherte persönlich beraten lassen können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich zu Hause von den Mitarbeitern beraten zu lassen oder direkt per Videotelefonie.

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Persönliche Beratung durch qualifizierte Fachkräfte (ausschließlich Sozialversicherungsfachangestellte oder im Bereich Zähne durch zahnmedizinische Fachangestellte) gibt es online, telefonisch oder ganz persönlich in der Geschäftsstelle. In jedem Fachgebiet steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Der Außendienst berät sie auch bei Bedarf zu Hause.

eigener Facharzt-Terminservice (Vermittlung von Arztterminen)
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★★
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Vermittlung von dringenden Facharztterminen durch Hausarzt

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★★
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Die BKK VDN hilft Ihnen, wenn Sie keinen entsprechenden Facharzt finden oder sich nicht selbst um eine Terminvereinbarung kümmern können.

Unterstützung bei Behandlungsfehlern
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Speziell geschulte Patientenberater stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, die dabei unterstützen, einen Behandlungsfehler zu klären und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

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Die BKK VDN bietet Hilfe bei Behandlungsfehlern.

Beschwerdestelle
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Beschwerden können telefonisch über die Servicehotline unter 0800 226 5726, in jedem Kundencenter, über das Kontaktformular (service@san.aok.de) oder postalisch an: AOK Sachsen-Anhalt, FB Service, Beschwerdemanagement, 39084 Magdeburg mitgeteilt werden.
Über ein strukturiertes Beschwerdemanagement werden die eingegangenen Hinweise aufgenommen und bearbeitet.

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Das Beschwerde- und Verbesserungsmanagement hat das Ziel, eine schnelle Lösung Ihrer Probleme herbeizuführen und Wünsche möglichst umzusetzen.

Kinder

Allergie Bettwäsche
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Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt alle 10 Jahre einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für ein dreiteiliges Allergiebettwäscheset (Kissen- und Bettdeckenzwischenbezug und ein Matratzenbezug), wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt ein Rezept mit der Diagnose „Hausstaubmilbenallergie“ ausstellt.

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Die BKK VDN übernimmt für Versicherte, die unter einer Milbenallergie leiden, auf Antrag die vollen Kosten für die Versorgung mit antiallergenen Matratzenbezügen (sogenannte Encasings). Die Kosten werden auch für den Partner oder in einer doppelten Ausführung übernommen.

Krankenpflege / Haushaltshilfe

erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (mit Kind im Haushalt)
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Die AOK stellt auch dann Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheitszeit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe kann bis zu einer Dauer von 52 Wochen gewährt werden, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.

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Dieser Service kann auch genutzt werden, wenn ein Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres im Haushalt lebt.

Dies gilt für die Dauer einer stationären Behandlung und wenn aufgrund einer Erkrankung eine ambulante Behandlung erforderlich ist (max. acht Wochen pro Kalenderjahr; vom Arzt verordnet).

Darüber hinaus gibt es die Haushaltshilfe bei einer schweren Krankheit oder akuten Verschlimmerung nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten OP oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung.

erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (ohne Kinder)
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Naturheilverfahren

Osteopathie
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Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 Euro begrenzt.

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Die BKK VDN erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. sechs Sitzungen mit max. 60 Euro pro Sitzung begrenzt.

Behandlungen mit Homöopathie
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Homöopathische Behandlung kann bei allen qualifizierten Ärzten durchgeführt werden. Zum Leistungsumfang gehört die Erst- und Folgeanamnese, die homöopathische Analyse und Beratung sowie die Repertorisation. Zusätzlich sind Leistungen der Apotheker enthalten (Information und Beratung der Versicherten über die Besonderheiten der homöopathischen Behandlung und die Anwendung homöopathischer Arzneimittel - insbesondere über die Art der Anwendung, Dosierung, Dauer, Maßnahmen bei Erstverschlechterung etc.). Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte.

anthroposophische Therapien
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Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
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Akupunktur gehört zur traditionellen chinesischen Medizin. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen. Vorausgesetzt Sie haben die Diagnose: chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS) oder chronischen Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose.
In begründeten Ausnahmefällen übernimmt die AOK die Kosten auch für bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen für jeweils Rückenschmerz und Arthrose in den Knien.

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weitere Naturheilverfahren
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Die BKK VDN trägt die Kosten für bis zu zehn Akupunktursitzungen innerhalb von zwölf Monaten bei Lendenwirbelsäulenschmerzen oder chronischen, durch Gonarthrose hervorgerufenen Schmerzen im Kniegelenk.

Über das Bonusprogramm BoNickel-Prime ist eine Kostenübernahme weiterer Naturheilverfahren möglich. Dafür ist lediglich eine einzige Gesundheitsmaßnahme nachzuweisen. Eine Kostenübernahme ist zwischen 10 und 250 € möglich. Dazu zählen Behandlung mit Akupunktur außerhalb der o. g. Indikation, Heilpraktikerbehandlung und Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie oder auch Hypnose bei zahnärztlichen Leistungen.

Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre
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Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel) einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).

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Die Kosten für apothekenpflichtige Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie zahlt die BKK VDN in Höhe von 100 %, max. 100 Euro je Kalenderjahr.

Zahnvorsorge

professionelle Zahnreinigung
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Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).

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Die Kunden der BKK VDN können die PZR einmal im Jahr bei einem der Vertragszahnärzte (dent-net) in Anspruch nehmen. Die Kosten werden zu 100 % übernommen.
Zudem bezuschusst die BKK VDN die PZR in Höhe von 50 Euro (ab 16 Jahre). Dies erfolgt direkt bei Vorlage der Rechnung über das Bonusprogramm BoNickel, völlig unabhängig von weiteren Bonusmaßnahmen.

höherwertiger Zahnersatz (über Regelversorgung)
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★★
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Kunden der BKK VDN erhalten über das Netzwerk dent-net bei teilnehmenden Zahnärzten Zahnersatz ohne Zuzahlung innerhalb der Regelversorgung. Zudem wird die Garantie auf 5 Jahre verlängert. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf hochwertige Versorgungen wie die iKrone (Vollzirkonkrone) und weitere IMEX-Produkte. Hohe Qualität zu möglichst günstigen Konditionen. Vertragszahnärzte- und Chirurgen bieten zudem die Möglichkeit, den Eigenanteil an Implantaten zum Teil erheblich zu senken.

Zudem profitieren Kunden durch die Kooperation mit der 2ten-Zahnarztmeinung. Durch eine kostenlose Online-Aktion sind im Schnitt Ersparnisse in Höhe von 56% möglich. Dabei erfolgt die Behandlung durch Zahnärzte in der Umgebung.

weitere Zusatzleistungen für Zahngesundheit
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Zahnvorsorge bei Kindern vom 6. bis 30. Lebensmonat: Neben Früherkennungsuntersuchungen kann bei Kleinkindern mit initialer Kariesschädigung zusätzlich zweimal je Kalenderhalbjahr eine lokale therapeutische Fluoridierung der betreffenden Milchzähne mit Fluoridlack durchgeführt werden.

Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung:
Bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange zahlt die AOK Sachsen-Anhalt 2 x 100 Euro für die Versiegelung der Zahnflächen mit einem Schutzlack (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).

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Es gibt Einsparungen bei zahntechnischen Leistungen bei teilnehmenden Zahnärzten. Die BKK VDN ist Partner von 2te-Zahnarztmeinung“ und „dent-net“. Gemeinsam bieten sie Möglichkeiten von Einsparungen bei zahntechnischen Leistungen bis hin zur kostenlosen professionellen Zahnreinigung.

Zusätzlich bietet die BKK VDN ab dem 01.10.2021 die zahnärztliche Schwangerenprophylaxe über teilnehmende Leistungserbringer (dent-net) an. Inhalte der Leistung sind eine ausführliche Beratung und Aufklärng über Risikofaktoren wie Karies, Plaquetests, professionelle Zahnreinigung sowie die Festlegung eines individuellen Kontroll- und Behandlungszyklus während der Schwangerschaft, nach medizinischer Notwendigkeit.

Sehhilfen

Zuschuss für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen, Optoelektronik)
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Berufskraftfahrer erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20 EUR zur Entspiegelung ihrer Brille.

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Über das Bonusprogramm BoNickel-Prime ist eine Kostenübernahme möglich. Dafür ist lediglich eine einzige Gesundheitsmaßnahme nachzuweisen. Eine Kostenübernahme ist zwischen 10 und 400 € möglich.

Vorsorge

Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre
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★★
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Für ein Hautkrebsscreening zwischen 18 und 35 Jahre zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).

Die AOK Sachsen- Anhalt bietet darüber hinaus in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung und kostenfreie Begutachtung für Hautprobleme. Dies gilt auch für Muttermaluntersuchungen, die von den meisten kooperierenden Krankenkassen über OnlineDoctor nicht übernommen werden. AOK Versicherte können bis zu 2 mal im Quartal ein Foto eines verdächtigen Leberflecks hochladen und in max. 48 Stunden eine kostenlose Einschätzung und Therapieempfehlung erhalten.

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Die BKK VDN zahlt alle 2 Jahre die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung bereits ab dem 15. Lebensjahr.

sportmedizinische Untersuchungen
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120 Euro Zuschuss im Rahmen der Teilnahme am AOK-Laufcoach

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★★
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Die BKK VDN übernimmt alle zwei Jahre max. 120 Euro, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Magen- und Darmkrebsvorsorge (Koloskopie)
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Erweiterte Darmkrebsvorsorge unter 50 Jahren mit einem familiären Risiko für Darmkrebs: vorgezogene Koloskopie und wenn medizinisch erforderlich, kann eine Darmspiegelung durchgeführt werden.

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Brustkrebsvorsorge
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★★
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Die AOK AOK Sachsen- Anhalt bietet ein Früherkennungsprogramm für Versicherte mit familiärer Belastung für u.a. Eierstockkrebs an. Inhalte sind: Risikofeststellung, Beratung mit unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen, eine Gendiagnostik und eine frühzeitige Behandlung und Sicherheit in der Versorgung auf hochspezialisiertem Niveau.

Beratung und Aufklärung durch Gynäkologen zur Befähigung der Selbstuntersuchung der Brust (ab dem 25. Geburtstag bis zum 30. Geburtstag)

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Die BKK VDN übernimmt einmal jährlich die Kosten für discovering hands.

Die BKK VDN hat zudem für ihre Kundinnen bundesweit Vereinbarungen über die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und Frühererkennungsmaßnahmen von Ratsuchenden mit familiärer Belastung in Hochschulambulanzen abgeschlossen.

Tomosythese: Erweitere Brustkrebsuntersuchung/Röntgen der komprimierten Brust

Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren
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Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Sachsen-Anhalt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.

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Innovative Krebs- und Strahlentherapie
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Seit dem 01.11.24 hat die AOK Sachsen-Anhalt einen Vertrag zur besonderen Versorgung der stereotaktischen Radiochirurgie nach §140a SGB V.
Das ist ein innovatives Bestrahlungsverfahren bei bestimmten Tumoren und neurologischen Erkrankungen.

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CyberKnife und GammaKnife-Therapie in speziellen Versorgungszentren

weitere Leistungen im Bereich Krebsvorsorge / Früherkennung
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★★
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Check-up plus: Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Blutwerte erhoben, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.

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Die Versicherten der BKK VDN erhalten alle 2 Jahre einen CheckUp über die Hausarztverträge. Behandlung bei mittelschwererer bis schwerer Psoriasis und atopischer Dermatitis mit DermAktiv.

Leitlinienorientierte Diagnostik und Therapie einer chronischen Koronaren Herzkrankheit sowie den Einsatz von nicht-invasiven Verfahren zum Nachweis einer chronischen Koronaren Herzkrankheit mittels Kardio-CT oder Kardio-MRT.

Fachärztliche Behandlung von Patienten mittels mpMRT der Prostata.

Impfungen

Reiseimpfungen (Privatreisen)
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★★
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Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos). Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Bezuschusst werden die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.

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Bei privaten Auslandsaufenthalten übernimmt die BKK VDN alle Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Ihr Reiseziel empfohlen werden. Das sind: Cholera, FSME (Zeckenschutz), Gelbfieber, Grippe, Hepatitis A, Hepatitis B, Meningokokken B, C und ACWY, Poliomyelitis, Typhus und Tollwut sowie Malariaprophylaxe.

Grippeschutzimpfung für alle Versicherten
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Grippeschutz gibt es für Kinder und Erwachsene ohne Altersbeschränkung.

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Die Grippeschutzimpfungen wird für alle Alterstufen übernommen.

HPV-Impfung mit erweiterten Altersgrenzen
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Die BKK VDN übernimmt die HPV-Impfung bis 26 Jahre.

Spezielle Leistungen

Online-Fitness-Kurse
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★★
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Für Online-Fitness-Kurse erstattet die AOK Sachsen-Anhalt jeweils bis zu 80 Euro im Kalenderjahr für zwei Maßnahmen, vorausgesetzt die Kurse sind bei der "Zentralen Prüfstelle Prävention" gelistet.

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Präventionskurse können auch online angeboten werden. Die Kosten werden zu 100 % erstattet, maximal 160 Euro je Online-Kurs. Die Inhalte der Kurse betreffen die Handlungsfelder Bewegung, Ernährung, Stress und Sucht. Die Online-Kurse müssen von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sein.

Gymondo – das Online-Fitnesstraining für alle BKK VDN Kunden

Exklusiv: Nach erfolgreicher Teilnahme an einem der beiden Präventionskurse kannst du Gymondo 12 Monate kostenlos nutzen!

Prävention

Gesundheitsreisen
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★★
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Kostenübernahme erfolgt bei Gesundheitswochenenden in Form von Kompaktangeboten für ausgewählte Zielgruppen, welche wohnortnahe Angebote aufgrund der beruflichen oder familiären Beanspruchung nicht in Anspruch nehmen können.
Erstattung erfolgt bis zu 90 % bis maximal 160 Euro. Kein weiterer Kurs ist in dem Jahr möglich.

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Die BKK VDN bezahlt für eine Aktivwoche: 200 Euro für Erwachsene und 150 Euro für Kinder und für Well-Aktiv 200,00 Euro/Jahr für 2 Kurse und 125,00 Euro/Jahr für 1 Kurs. Die BKK VDN bezuschusst das fitforwell-Angebot mit 140,00 Euro (ein Kursbaustein) pro Person (pro Kalenderjahr) und mit 280,00 Euro für zwei Kursbausteine.

eigene Präventionskurse vor Ort
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Eigene AOK Kurse sind kostenfrei und können zweimal pro Jahr genutzt werden beispielsweise Aktiv abnehmen oder Functional Training.

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Präventionskurse von Fremdanbietern
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★★
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Die Inanspruchnahme von Gesundheitskursen oder qualitätsgesicherten Kursen anderer Anbieter wird mit bis zu 80 Euro je Versicherten je Kalenderjahr mit bis zu zwei Maßnahmen gefördert.

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Für 2 Kurse pro Kalenderjahr - auch zum gleichen Thema - erfolgt eine max. Erstattung in Höhe von 100 % der Kosten, maximal 160 Euro je Kurs.

Gesundheitskonto
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Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 600 Euro Zuschuss für Gesundheitsleistungen, Vorsorge- und Fitnessmaßnahmen im Rahmen des neuen Gesundheitskontos. Ein Budget von 600 Euro steht auch jedem familienversicherten Angehörigen zur Verfügung.

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Bonusmodelle

Bonusprogramm (Bonus-Geldprämie) für selbst Versicherte
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★★
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Beim Bonusprogramm der AOK Sachsen-Anhalt können Versicherte 130 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.

- 20 Euro Aktive Betätigung im Sportverein / Hochschulsport / Fitnessstudio
- 10 Euro Schutzimpfung
- 10 Euro Zahnuntersuchung
- 10 Euro Sportabzeichen
- 10 Euro Schwimmabzeichen
- 10 Euro Sportveranstaltung
- 10 Euro Erste-Hilfe-Kurs
- 10 Euro 1.Blutspende / Knochenmarkspende
- 10 Euro 2.Blutspende
- 10 Euro Gesundheitsangebote (Gesundheitskurse, Online-Angebote)
- 20 Euro AOK-Sonderaktion (2 x 10 Euro)

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★★
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Beim Bonusprogramm der BKK VDN können Versicherte 120 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.

- 10 Euro Zahnvorsorge
- 50 Euro PZR
- 30 Euro Sportverein oder Fitnessstudio
- 10 Euro Teilnahme an mind. zwei öffentlichen Sport-Veranstaltungen
- 10 Euro Präventionskurs
- 10 Euro Schutzimpfung

Bonusmodell (Erläuterungen)
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Wer am AOK-Gesundheitsbonus der AOK Sachsen-Anhalt teilnimmt, kann sich bis zu 200 Euro im Kalenderjahr sichern.

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Im Bonusprogramm BoNickel können Versicherte ab 16 Jahren pro Jahr bis zu 200 Euro erhalten. Im Bonusprogramm BoNickel-Prime sogar bis zu 400 Euro (Zuschüsse für bestimmte Mehrleistungen). Eine Bonusauszahlung erfolgt in beiden Programmen bereits mit nur einer nachgewiesenen Maßnahme.

Wahltarife

Wahltarif Selbstbehalt
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Der AOK-Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus ist ein Kombination aus Grundbonus, Gesundheitsbonus und Zusatzbonus. Damit der Einsatz überschaubar bleibt, ist die jährliche Eigenbeteiligung je nach Tarifstufe begrenzt.
Jahreseinkommen 30.000 EUR: Prämie 180 EUR (110 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus),
max. Risiko 220 EUR,
Einkommen über der JAEG: Prämie 300 EUR (230 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus), max. Risiko 460 EUR.

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Wahltarif Beitragsrückerstattung
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Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung möglich
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DMP, Hausarztmodell

Hausarztprogramm
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Mehr Gesundheit für Ihre Zukunft - für dieses Ziel hat die AOK Sachsen-Anhalt mit den Hausärzten in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Hausarztprogramms Partnerschaften geschlossen. Alle AOK-Versicherte können ab dem 18. Geburtstag an dem AOK-Hausarztprogramm teilnehmen. Die Teilnahme an dem Programm ist Sie freiwillig und kostenfrei.
Ab dem 18. Lebensjahr können Sie einmalig und ab dem 35. Geburtstag alle zwei Jahre den Check-up Plus nutzen. Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Ihre Blutwerte ausgewertet, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.

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Versicherte der BKK VDN haben die Möglichkeit, an einem Hausarztprogramm teilzunehmen. Dieses wird u. a. in folgenden Regionen angeboten: Baden Württemberg, Bayern, Bremen, Berlin/Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe.

DMP Programme
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Die AOK bietet ihren Kunden, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.

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Unter dem Namen BKK MedPlus bietet Ihre BKK VDN chronisch Kranken qualifizierte, Behandlungsprogramme an. Das individuelle Gesundheitsprogramm gilt für Versicherte mit folgenden chronischen Erkrankungen: Diabetes mellitus Typ I und Typ II (Hier besteht auch die Möglichkeit, an der Vereinbarung über die Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms teilzunehmen.) ,Brustkrebs, Koronare Herzerkrankung, Asthma bronchiale, Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Osteoporose

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Stand der Daten: 24.02.2026

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