Vergleich zwischen BKK24 und HEK-Hanseatische Krankenkasse

Die BKK24 ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie wurde 1883 als „Betriebs-Krankenkasse der H. Heye Glasfabriken“ gegründet. Nach Fusionen mit der BKK Nienburger Glas, der BKK Heye und der BKK Svedala in den Jahren 1999 bis 2002 erfolgte die Umbenennung der Kasse in BKK24. 2003 kam es zu einem weiteren Zusammenschluss mit der Nürnberger BKK und 2017 mit der BKK advita. Der Hauptsitz der BKK24 befindet sich in Obernkirchen.

Die BKK24 betreut 92.780 Mitglieder und 116.600 Versicherte. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bietet sie ihren Mitgliedern zahlreiche attraktive Mehrleistungen, u.a. Kostenerstattung von alternativen Heilmethoden und Vorsorgemaßnahmen für Kinder. Der erhobene Zusatzbeitrag beträgt 1,89 %, daraus ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von 16,49 %. 

Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BKK24 die Testnote 1,6.

Die HEK-Hanseatische Krankenkasse ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Ihre Historie geht auf den 1826 gegründeten „Kranken-Verein der Commis des Löblichen Kramer-Amts“ zurück. Die HEK-Hanseatische Krankenkasse ist damit eine der ältesten Krankenkassen Deutschlands. Ihren heutigen Namen trägt sie seit der letzten Umbenennung im Jahr 1996. Der Hauptsitz der Kasse befindet sich in Hamburg.

Die HEK-Hanseatische Krankenkasse betreut 440.442 Mitglieder und 555.678 Versicherte. Gemäß ihrem Selbstverständnis als „Die Businessk(l)asse“ richtet sich die Kasse besonders an erfolgs- und gesundheitsbewusste Menschen. Ihre Arbeit zeichnet sich durch Kundennähe und hervorragenden Service aus. Die HEK-Hanseatische Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,30 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 15,90 %.

Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die HEK-Hanseatische Krankenkasse die Testnote 1,0.


Bewertung der BKK24BKK24

1,6
(Wertung im letzten Test)

Bewertung der HEK-Hanseatische Krankenkasse HEK-Hanseatische Krankenkasse

1,0
(Wertung im letzten Test)
Zusatzbeitrag Krankenkassenbeitrag
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    Der Beitragssatz der BKK24 beträgt 16,49% (14,60% + 1,89%).
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    Der Beitragssatz der HEK beträgt 15,90% (14,60% + 1,30%).
  • Service Anzahl Geschäftsstellen
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    Die BKK24 hat 50 Geschäftsstellen.
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    Die HEK verfügt über 3 Kundenzentren im Bundesgebiet.
  • Kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle und Krankenkassen-App
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    Dokumentenübermittlung in elektronischer Form wird über die BKK24-App akzeptiert.
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    Die HEK hat eine Service-App mit umfangreichen Servicefunktionen. Die HEK Service-App ist für iOS und Android erhältlich.
  • Hotline / telefonische Erreichbarkeit
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    24 Std. ist die Hotline 05724 971-0 erreichbar.
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    Das HEK-Team Direkt ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche unter der Servicenummer 0800 0213213 kostenfrei erreichbar.
  • Ärztehotline
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    Ein professionelles Experten-Team beantwortet alle Fragen rund um die Themen Medizin und Gesundheit.
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    Die HEK bietet eine kostenfreie Gesundheits-Hotline an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr an.
  • spezielle Hotline
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    1. gesonderte kostenfreie Arbeitgeberhotline (0800 0001291)
    2. gesonderte kostenfreie Beschwerde-Hotline (0800 5891040)
    3. gesonderte kostenfreie Interessenten-Hotline (0800 0001022)
    4. gesonderte Auslandsnotrufnummer (+4940656961000)
  • Persönlicher Ansprechpartner und persönliche Beratung
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    Persönliche Beratung erfolgt in den Service-Centern.
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    Die persönliche Beratung erfolgt in den Kundenzentren der HEK und nach Terminvereinbarung auch zu Hause.
  • eigener Facharzt-Terminservice (Vermittlung von Arztterminen)
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    Die BKK24 organisiert optimale Arztbehandlung. Nach den Kriterien ihrer Versicherten (Fachrichtung, Entfernung und Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln) wird eine geeignete Praxis ermittelt.
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    Die HEK unterstützt bei der Vereinbarung von Arztterminen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Team Direkt kümmern sich um Ihren Terminwunsch und melden sich spätestens am nächsten Arbeitstag bei Ihnen.
  • Unterstützung bei Behandlungsfehlern
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    Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gegeben.
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    Die HEK hilft weiter, wenn es zu einem Behandlungsfehler gekommen sein sollte.
  • Beschwerdestelle
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    Die Kunden-Hotline der HEK für Anregungen und Kritik ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche unter der Servicenummer 0800 5891040 kostenfrei erreichbar.
    Schriftlich ist die HEK-Kundenbeauftrage, Frau Claudia Siem unter Wandsbeker Zollstraße 86-90, 22041 Hamburg, E-Mail: claudia.siem@hek.de zu erreichen.
  • Kinder Allergie Bettwäsche
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    Antiallergische Bettwäsche bei Hausstaubmilbenallergie wird von der BKK24 übernommen. Die Höhe der Kostenübernahme beträgt maximal 39,00 € je Set.
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    Die Kosten für Allergie Bettwäsche werden zu 100 %, max. 40 Euro, bei Vorliegen einer Hausstaubmilbenallergie übernommen.
  • Krankenpflege / Haushaltshilfe zusätzliche häusliche Krankenpflege
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    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erbracht, wenn Ansprüche nach dem SGB XI mit min-destens Pflegegrad 2 nicht bestehen für längstens eine Stunde je Pflegeeinsatz und höchstens 25 Pflegeeinsätze je Kalendermonat erbracht sowie eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versor-gen kann. Die Dauer ist auf acht Wochen je Krankheitsfall begrenzt.

    Es gilt die Zuzahlungsregelung nach § 37 Absatz 5 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V.
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    Versicherte erhalten neben der Behandlungspflege auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, soweit und solange diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung notwendig sind und eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und/oder versorgen kann. Der Anspruch entfällt ab dem Zeitpunkt, ab dem Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) eintritt.
  • erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (mit Kind im Haushalt)
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    1. Die BKK24 gewährt über die in § 38 Absatz 1 SGB V genannten Fälle hinaus, Haushaltshilfe, wenn dem Versicherten die Weiterführung des Haushaltes nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen einer Krankheit nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder dass behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe wird längstens für einen Zeitraum von 78 Wochen gewährt.
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    Haushaltshilfe wird auch geleistet, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

    Haushaltshilfe wird über den gesetzlichen Anspruch hinaus für maximal 2 weitere Wochen je Kalenderjahr geleistet.

    Der Anspruch auf Haushaltshilfe verlängert sich bei Vorliegen einer schweren Krankheit im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt um maximal 2 Wochen je Kalenderjahr, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe
    das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
  • erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (ohne Kinder)
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    Die Haushaltshilfe ist auf längstens 12 Monate für maximal 8 Stunden pro Tag in der 1. bis 4. Woche, 6 Stunden pro Tag in der 5. bis 8. Woche und 4 Stunden pro Tag ab der 9. Woche begrenzt, wenn im Haushalt kein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
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    Haushaltshilfe wird über den gesetzlichen Anspruch hinaus für maximal 2 weitere Wochen je Kalenderjahr geleistet, bei Vorliegen einer schweren Krankheit im direkten Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt, sofern dies ärztlich bescheinigt wird.
  • Naturheilverfahren Osteopathie
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    Die BKK24 erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen bei qualifizierten Anbietern. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 Euro pro Sitzung.
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    Die HEK erstattet bis zu 90 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 30 Euro pro Sitzung.
  • Behandlungen mit Homöopathie
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    Versicherte der BKK24 können sich bei speziell ausgebildeten Vertragsärzten kostenlos homöopathisch behandeln lassen, wenn diese dem Vertrag angeschlossen sind.
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    Bei allen am Selektivvertrag teilnehmenden Leistungserbringern werden die Kosten für homöopathische Erst- und Folgeanamnese, Repertorisation und homöopathische Kurzbehandlung und Analyse über die HEK-Gesundheitskarte abgerechnet. Die HEK hat kein Ruhejahr, die Leistung kann laufend in Anspruch genommen werden.
  • anthroposophische Therapien
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    Heileurythmie, Kunsttherapie, rhythmische Massagen, Kostenerstattung 70% maximal 100 Euro jährlich.
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
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    stationäre TCM-Behandlung möglich (vorherige Anfrage und Genehmigung durch die BKK24 erforderlich)
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    Tuina und Krankengymnastik nach Qigong, Kostenerstattung 70% insgesamt maximal 100 EUR jährlich für diese Naturheilverfahren
  • weitere Naturheilverfahren
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    Ayurveda, Feldenkrais, Shiatsu, Kostenerstattung jeweils 70% maximal 100 Euro jährlich. Chelattherapie, und Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis über das Bonusprogramm
  • Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre
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    Die BKK24 erstattet bis zu 100 Euro max. pro Person und Jahr der Kosten für die Versorgung mit nicht-verschreibungspflichtigen aber apothekenpflichtigen Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen Homöopathie und Anthroposophie.
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    Kostenerstattung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel erfolgt in Höhe von 70 %, maximal 100 Euro jährlich für jedes dieser Arzneimittel, das bedeutet die HEK erstattet für Homöopathie, für Phytotherapie und für Anthroposophie jeweils diesen Betrag. Voraussetzungen dafür ist, dass die Arzneimittel apothekenpflichtig sind und vom Arzt auf Privatrezept oder grünem Rezept verordnet wurden und dass die Arzneimittel zu den besonderen Therapierichtungen der Homöopathie, der Phytotherapie oder Anthroposophie gehört.
  • Zahnvorsorge professionelle Zahnreinigung
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    Versicherte der BKK24 haben zweimal jährlich Anspruch auf eine kostenlose professionelle Zahnreinigung bei Vertragszahnärzten. Für die professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt zahlt die BKK24 zweimal im Jahr einen Zuschuss von 45 Euro.
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    Versicherte ab 16 Jahre haben Anspruch auf einen Zuschuss für eine professionelle
    Zahnreinigung in Höhe von 10 Euro je Kalenderjahr.
  • höherwertiger Zahnersatz (über Regelversorgung)
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    Die BKK24 arbeitet mit ausgewählten Zahnärzten und der IMEX Dental + Technik GmbH zusammen. Hier entstehen keine zusätzlichen Kosten für Zahnersatz der Regelversorgung mit Festzuschuss in Höhe von 75 %.
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    Über den Kooperationspartner dentaltrade kann hochwertiger Zahnersatz gefertigt werden (Zahnersatz zum „Nulltarif“ und Festpreis für Implantate).
  • weitere Zusatzleistungen für Zahngesundheit
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    Die BKK24 beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten für festsitzenden Unterkiefer-Frontzahnretainer (max. 125,- EUR), wenn eine kieferorthopädische Behandlung bei der BKK24 in Anspruch genommen wurde. Der Retainer muss vor Abschluss der Behandlung im Unterkiefer eingegliedert werden.
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    Kostenbeteiligung bei Vollnarkose bei Weisheitszahnentfernung, Fissurenversiegelung der Prämolaren, Einsatz festsitzender Retainer (KFO-Behandlung) in Höhe von jeweils 70 %, max. 100 Euro jährlich.
  • Sehhilfen Zuschuss für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen, Optoelektronik)
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    In begründeten Fällen können Fernrohrlupen, Brillensysteme einschließlich Systemträger verordnet werden.

    Die HEK leistet einen Zuschuss zu Sehhilfen (Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke) über das Bonusprogramm.
  • Vorsorge Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre
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    Für Versicherte bis zum 35. Lebensjahr bestehen für alle Bundesländer Verträge zur Durchführung des Hautscreenings. Über diese kann, je nach Vertrag, die Untersuchung jährlich oder alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
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    Für Versicherte von 18 bis 34 Jahren kann bundesweit alle 2 Jahre eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung teilweise mit Aufklichtmikroskopie über die Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden.
  • sportmedizinische Untersuchungen
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    Die BKK24 erstattet 80 % des Rechnungsbetrages bei Vertragsärzten (Sportmedizinern), jedoch nicht mehr als 60 Euro für die Basis- oder 120 Euro für die erweiterte Untersuchung sofern ärztlich bescheinigte Risiken vorliegen. Der Anspruch auf die Untersuchung besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren.
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    Kostenerstattung gibt es für eine sportmedizinische Untersuchung bei einem zugelassen Haus-/Facharzt mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“. Erstattung: 70% des Rechnungsbetrages, max. 120 EUR - alle 2 Jahre (ohne Altersbegrenzung).
  • Magen- und Darmkrebsvorsorge
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    1. Darmkrebsfrüherkennung gibt es für alle Altersklassen. Erstattung: 70 %, max. 100 EUR (ohne Altersbegrenzung) für einen immunologischen Stuhltest und/oder Darmspiegelung.
    2. Zudem bietet die HEK einen digitalen Darmkrebsfrüherkennungstest an. Versicherte zwischen 40 und 54 Jahren können den Stuhltest zur Früherkennung kostenfrei nach Hause bestellen und auswerten lassen, das Ergebnis wird postalisch übermittelt.
  • Brustkrebsvorsorge
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    Medizinische Tastuntersuchung ist ein Versorgungsprogramm zur Förderung der Medizinischen Tastuntersuchung der weiblichen Brust durch Blinde zur umfassenden Diagnostik von pathologischen Brustveränderungen. Sie wird zusätzlich zur normalen Vorsorgeuntersuchung durchgeführt. Die Inanspruchnahme ist einmal jährlich in den teilnehmenden Praxen möglich.
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    1. Mammographie, Ultraschalluntersuchung. Erstattung: 70 %, max. 100 EUR jährlich (ohne Altersbegrenzung).
    2. Im Rahmen von bundesweiten Versorgungsverträgen kann bei genetischer Vorbelastung eine Teilnahme zur Risikofeststellung an einem intensiviertem Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm in Anspruch genommen werden. Dies beinhaltet: Genetische Untersuchung, Beratung und Ermittlung des persönlichen Erkrankungsrisikos bezüglich Brust- und Eierstockkrebs.
  • weitere Leistungen im Bereich Krebsvorsorge / Früherkennung
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    Satzungsleistung Brustultraschall
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    Gesundheitsuntersuchungen –Check up - (ohne Altersbegrenzung): Erstattung i. H. v. 70 %, max. 100 EUR jährlich.

    Früherkennung von chronischen Erkrankungen (zum Beispiel: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und COPD) im Rahmen besonderer Versorgungsverträge (§§ 73c und 140a SGB V).

  • Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren
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    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten übernimmt die BKK24 als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
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    Zusätzlich zu den Therapien zahlt die HEK nach Rückkehr aus der ambulanten Kur einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 100 Euro oder 16 Euro täglich zum Beispiel für Fahrkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder Kurtaxe. Die Dauer der ambulanten Kur beträgt mindestens 14 und höchstens 21 Tage.
  • Impfungen Reiseimpfungen (Privatreisen)
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    Die BKK24 übernimmt die Kosten für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut empfohlenen Auslandsschutzimpfungen (Malariaprophylaxe).
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    Kostenübernahme aller Reiseimpfungen mit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen: z.B. Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Poliomyelitis sowie Japanische Enzephalitis und Malariaprophylaxe.
  • Grippeschutzimpfung für alle Versicherten
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    Bei entsprechender medizinischer Begründung (ärztlicher Nachweis) werden die Kosten bezuschusst (Impfung zu 100%).
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    Kostenübernahme der Grippeschutzimpfung für alle Altersklassen bei medizinischer Indikation.
  • Spezielle Leistungen Online-Fitness-Kurse
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    Die BKK24 bietet ihren Versicherten verschiedene Online-Präventionskurse an. Die Kosten werden zu 100% erstattet.
    Dazu zählen: OnlineCoach Laufen, OnlineCoach Gewichtsreduktion, OnlineCoach Stressfrei, OnlineCoach Umgang mit Alkohol, Onlinekurs klimafreundliche Ernährung, Onlinekurs Nichtraucher werden
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    100% Kostenübernahme bei HEK-eigenen Online-Kursen
  • Prävention Gesundheitsreisen
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    Die BKK24 bezahlt für die BKK Aktivwoche einen Kassenzuschuss von 200 Euro je Programm und für den Aktiv-Urlaub "Fit for well" einen Kassenzuschuss von 200 Euro.
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    Nach vorheriger Beantragung bezuschusst die HEK Gesundheitsreisen mit auswärtiger Unterbringung bis zu 500 Euro im Jahr. Zusätzlich wird ein Zuschuss für z.B. Reisekosten und Verpflegung gezahlt.
  • eigene Präventionskurse
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    Den Versicherten steht der Zugang zu einer Vielzahl an kostenlosen Gesundheitskursen offen. Die Förderung durch die BKK24 ist auf maximal zwei Kurse pro Versicherten und Kalenderjahr begrenzt.



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  • Präventionskurse von Fremdanbietern
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    Für Leistungen von Fremdanbietern werden, sofern kein eigenes Angebot der BKK24 besteht, bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung die entstandenen Kosten bis max. 125 Euro je Maßnahme in voller Höhe übernommen. Die Förderung durch die BKK24 ist auf maximal zwei Kurse pro Versicherten und Kalenderjahr begrenzt.
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    Die Zuschüsse werden für höchstens zwei Maßnahmen innerhalb eines Kalenderjahres gewährt. Diese betragen bei einer Kursgebühr bis 150 Euro, höchstens 75 Euro, bei einer Kursgebühr über 150 Euro, höchstens 100 Euro und bei einer Kursgebühr ab 300 Euro, pauschal 250 Euro.
  • Gesundheitskonto
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    Die HEK erstattet pro Kalenderjahr 70 Prozent der Kosten, insgesamt maximal 100 Euro für folgende Schwangerschaftsleistungen:
    Toxoplasmose-Test, Zytomegalie-Test, Antikörperbestimmung auf Ringelröteln, Antikörperbestimmung auf Windpocken, Streptokokken-Test, Ersttrimesterscreening, nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jod, Folsäure und Magnesium (Verordnung auf Privatverordnung durch einen Vertragsarzt, Einnahme muss aufgrund der Schwangerschaft medizinisch notwendig sein). Das Arzneimittel muss eine in Deutschland gültige Zulassung besitzen und muss von einer Apotheke/Versandapotheke bezogen worden sein.
  • Bonusmodelle Bonus für selbst Versicherte
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    Versicherte erhalten den "Länger besser leben."-Bonus in Höhe von 100 Euro, wenn Sie sportlicher Nichtraucher mit Gesundheitswerten im Normbereich sind.

    Zusätzlich können Versicherte der BKK24 weitere 10 Euro für jede gesetzliche Vorsorgemaßnahme erhalten. Weitere 10 Euro können Versicherte erhalten, die regelmäßig (mind. 2) Präventionskurse besuchen.
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    Versicherte werden mit einem Bonusprogramm in Höhe von bis zu 125 Euro in bar für ihr gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt. Alternativ können sie Zuschüsse für ausgewählte Gesundheitsleistungen in Höhe von bis zu 250 Euro erhalten.
  • Wahltarife Wahltarif Selbstbehalt
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    Selbstbehalttarif wird angeboten:
    Jahreseinkommen bis 10.000 Euro: Prämie 75 Euro, Selbstbehalt 125 Euro, max. Risiko 50 Euro,
    Jahreseinkommen bis 21.500 Euro: Prämie 125 Euro, Selbstbehalt 200 Euro, max. Risiko 75 Euro,
    Jahreseinkommen bis 42.500 Euro: Prämie 250 Euro, Selbstbehalt 400 Euro, max. Risiko 150 Euro,
    Jahreseinkommen über JAEG : Prämie 600 Euro, Selbstbehalt 950 Euro, max. Risiko 350 Euro.
  • Wahltarif Beitragsrückerstattung
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    Bei dem Tarif "HEKprämie" erhalten Sie und Ihre gegebenenfalls mitversicherten volljährigen Familienangehörigen eine Prämie, wenn Sie ein Kalenderjahr lang völlig leistungsfrei geblieben sind.
    Die Höhe der Prämie beträgt im 1. Jahr:
    bei einem Jahreseinkommen bis 10.000 Euro 60 Euro
    bei einem Jahreseinkommen bis 21.500 Euro 90 Euro
    bei einem Jahreseinkommen bis 42.500 Euro 120 Euro
    bei einem Jahreseinkommen über 42.500 Euro 150 Euro.

    Beim "HEKeasycash" gibt es keine Staffelung nach Einkommensstufen. Sie erhalten bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in einem Kalenderjahr eine Prämie in Höhe eines gezahlten Monatsbeitrags (AN + AG-Beitrag). Dabei ist die Prämie auf maximal 600 Euro begrenzt. Bei unterjähriger Einschreibung erfolgt die Auszahlung der Prämie anteilig.
  • Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung möglich
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    Die Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung ist möglich.
  • DMP, Hausarztmodell Hausarztprogramm
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    Ein Vorteil des Wahltarifs zur Hausarztzentrierten Versorgung ist die verkürzte Wartezeit bei vorab vereinbarten Terminen in den Arztpraxen. Bei Vertragsärzten gibt es einmal wöchentlich eine Sprechstunde für Berufstätige (Früh-, Abend-, oder Samstagssprechstunde).
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    Die HEK bietet ihren Versicherten (ohne Alterseinschränkung) die Möglichkeit, die am Hausarztmodell teilnehmenden Hausärzte als ersten Ansprechpartner auf hohem Niveau zu nutzen. Im Hausarztmodell übernimmt der Hausarzt eine Lotsenfunktion. Er koordiniert die Behandlung und bindet bei Bedarf Fachärzte mit ein. Belastende Doppeluntersuchungen werden hierdurch vermieden.
  • DMP Programme
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    Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme, die Betroffenen im Umgang mit ihrer chronischen Erkrankung unterstützen sollen. In diesem Bereich hat die BKK24 "MedPlus" für die Versicherten entwickelt. Unter der Regie Ihres Arztes und durch unsere zusätzlichen Angebote wird die Behandlung optimiert und Ihre Lebensqualität verbessert, wenn Sie sich für die Teilnahme entscheiden.
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    Die HEK bietet mit den Besser leben-Programmen, die auch Disease-Management-Programm (DMP) genannt werden, für chronisch erkrankten Menschen eine optimale verbesserte ärztliche Behandlung. Für folgende Krankheitsbilder bestehen bundesweit Verträge: Diabetes mellitus Typ-1 und Typ-2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs, Asthma und COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung). Alle Programme stehen bundesweit zur Verfügung.
    In den Regionen Nordrhein und Schleswig-Holstein bieten wir zudem DMP-Programm für Osteoporose an.
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    Stand der Daten: 08.05.2024

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