Vergleich zwischen BKK exklusiv und BKK24
Die BKK exklusiv ist eine in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein geöffnete Krankenkasse. Ihren Ursprung hat sie in den Betriebskrankenkassen der Unternehmen Beck & Co. und Zuckerverbund Nord sowie dem Hofbräuhaus Wolters. In ihrer jetzigen Form existiert die BKK exklusiv seit der Fusion mit der BKK Brauerei Beck & Co. zum 01.01.2004. Ihr Hauptsitz befindet sich in Lehrte.
Die BKK exklusiv betreut 22.838 Mitglieder und 29.614 Versicherte. Sie punktet mit umfangreichen Serviceangeboten und attraktiven Satzungsleistungen, u.a. in den Bereichen Alternativmedizin und Prävention. Die BKK exklusiv erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,99 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,59 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BKK exklusiv die Testnote 1,6.
Die BKK24 ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie wurde 1883 als „Betriebs-Krankenkasse der H. Heye Glasfabriken“ gegründet. Nach Fusionen mit der BKK Nienburger Glas, der BKK Heye und der BKK Svedala in den Jahren 1999 bis 2002 erfolgte die Umbenennung der Kasse in BKK24. 2003 kam es zu einem weiteren Zusammenschluss mit der Nürnberger BKK und 2017 mit der BKK advita. Der Hauptsitz der BKK24 befindet sich in Obernkirchen.
Die BKK24 betreut 92.780 Mitglieder und 116.600 Versicherte. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bietet sie ihren Mitgliedern zahlreiche attraktive Mehrleistungen, u.a. Kostenerstattung von alternativen Heilmethoden und Vorsorgemaßnahmen für Kinder. Der erhobene Zusatzbeitrag beträgt 1,89 %, daraus ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von 16,49 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BKK24 die Testnote 1,6.
Der Beitragssatz der BKK exklusiv beträgt 16,59% (14,6 % + 1,99 %).
Der Beitragssatz der BKK24 beträgt 16,49% (14,60% + 1,89%).
Zwei Geschäftsstellen
Die BKK24 hat 50 Geschäftsstellen.
Die BKK exklusiv bietet eine Online Geschäftsstelle. Fast alle Angelegenheiten kann man dort erledigen. Die BKK exklusiv bietet auch eine App an. Nach der erfolgreichen Registrierung, stehen fzahlreiche Funktionen innerhalb der BKK exklusiv App zur Verfügung.
Dokumentenübermittlung in elektronischer Form wird über die BKK24-App akzeptiert.
Mo, Die., Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Mi., Fr. 08.00 - 13.00 Uhr
erreicht man ausgebildete Fachkräfte der BKK exklusiv unter 05132 50010.
24 Std. ist die Hotline 05724 971-0 erreichbar.
Ein professionelles Experten-Team beantwortet alle Fragen rund um die Themen Medizin und Gesundheit.
Reha-Hotline 05132 500125 (gemeinsame Auswahl der Kliniken, insbesondere Mutter/Vater-Kind Kur)
Arbeitgeber-Hotline 05132 500116 oder 0421 69693520
Auslandsnotrufnummer 05132 50010
Bei der BKK exklusiv sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich für Sie da. Sie sprechen nicht mit Call-Centern am Telefon oder erleben eine Trennung in sogenannte Front- und Backoffice, wie es viele Kassen organisieren. Die BKK exklusiv ist schnell über ihre zentrale Rufnummer erreichbar.
Persönliche Beratung erfolgt in den Service-Centern.
Die BKK24 organisiert optimale Arztbehandlung. Nach den Kriterien ihrer Versicherten (Fachrichtung, Entfernung und Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln) wird eine geeignete Praxis ermittelt.
Die BKK exklusiv unterstützt ihre Versicherten bei Behandlungsfehlern. Liegt die Vermutung für einen Behandlungsfehler vor, wird die BKK exklusiv zusammen mit dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Fall überprüfen und bei Bedarf ein für die Versicherten kostenloses Gutachten erstellen lassen. Tel. 05132 50010 oder info@bkkexklusiv.de
Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gegeben.
Eine Beschwerdestelle ist eingerichtet (05132 500178).
Antiallergische Bettwäsche bei Hausstaubmilbenallergie wird von der BKK24 übernommen. Die Höhe der Kostenübernahme beträgt maximal 39,00 € je Set.
Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erbracht, wenn ein Pflegegrad ab Grad II im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person die erkrankte Person nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Bei der die Leistung auslösenden Erkrankung muss es sich um eine akute, nicht chronische, Erkrankung handeln.
Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erbracht, wenn Ansprüche nach dem SGB XI mit min-destens Pflegegrad 2 nicht bestehen für längstens eine Stunde je Pflegeeinsatz und höchstens 25 Pflegeeinsätze je Kalendermonat erbracht sowie eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versor-gen kann. Die Dauer ist auf acht Wochen je Krankheitsfall begrenzt.
Es gilt die Zuzahlungsregelung nach § 37 Absatz 5 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V.
Die BKK exklusiv gewährt über die gesetzlichen Ansprüche nach § 38 Absatz 1 SGB V hinaus auch dann Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, welches bei Beginn der Haushaltshilfe das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Sofern im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, wird die Dauer der Haushaltshilfe nach § 38 Absatz 1 Satz 3 SGB V zeitlich nicht begrenzt.
1. Die BKK24 gewährt über die in § 38 Absatz 1 SGB V genannten Fälle hinaus, Haushaltshilfe, wenn dem Versicherten die Weiterführung des Haushaltes nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen einer Krankheit nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder dass behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe wird längstens für einen Zeitraum von 78 Wochen gewährt.
Versicherte erhalten, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des Elften Buches vorliegt, auch dann Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist.
Die Haushaltshilfe ist auf längstens 12 Monate für maximal 8 Stunden pro Tag in der 1. bis 4. Woche, 6 Stunden pro Tag in der 5. bis 8. Woche und 4 Stunden pro Tag ab der 9. Woche begrenzt, wenn im Haushalt kein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Die BKK exklusiv übernimmt die Kosten für bis zu sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten, unabhängig vom Alter. Erstattet wird der Rechnungsbetrag bis zu 50 Euro je Sitzung (insgesamt bis zu 300 Euro im Kalenderjahr). Zur Erstattung sind Originalrechnungen sowie die ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Die BKK24 erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen bei qualifizierten Anbietern. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 Euro pro Sitzung.
Versicherte der BKK exklusiv erhalten bei den teilnehmenden Kassenärzten, die über die Zusatzbezeichnung Homöopathie verfügen oder Inhaber des Homöopathie Diploms
des Deutschen Zentralvereins Homöopathischer Ärzte sind, folgende ärztliche Leistung als Kassenleistung:Erstanamnese, Folgeanamnese, Arzneiauswahl und homöopathische Analyse und Beratung.
Versicherte der BKK24 können sich bei speziell ausgebildeten Vertragsärzten kostenlos homöopathisch behandeln lassen, wenn diese dem Vertrag angeschlossen sind.
stationäre TCM-Behandlung möglich (vorherige Anfrage und Genehmigung durch die BKK24 erforderlich)
Auf Privatrezept ärztlich verordnete homöopathische Arzneimittel werden je Versicherten bis zu 100 Euro je Kalenderjahr übernommen.
Die BKK24 erstattet bis zu 100 Euro max. pro Person und Jahr der Kosten für die Versorgung mit nicht-verschreibungspflichtigen aber apothekenpflichtigen Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen Homöopathie und Anthroposophie.
Für alle Versicherten erstattet die BKK exklusiv die Kosten für je zwei Behandlungen je Kalenderjahr bis zu jeweils 50 Euro.
Versicherte der BKK24 haben zweimal jährlich Anspruch auf eine kostenlose professionelle Zahnreinigung bei Vertragszahnärzten. Für die professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt zahlt die BKK24 zweimal im Jahr einen Zuschuss von 45 Euro.
Die BKK24 arbeitet mit ausgewählten Zahnärzten und der IMEX Dental + Technik GmbH zusammen. Hier entstehen keine zusätzlichen Kosten für Zahnersatz der Regelversorgung mit Festzuschuss in Höhe von 75 %.
1. Versicherte der BKK exklusiv erhalten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei der Versiegelung von Glattflächen bei kieferorthopädischer Behandlung mit Multiband einen Zuschuss von bis zu 150,00 Euro.
2. Die BKK exklusiv erstattet bis zu 150,00 Euro je Kalenderjahr für Anästhesie (Vollnarkose) bei der chirurgischen Entfernung von Weisheitszähnen.
3. Die BKK exklusiv erstattet für die Fissuren-Versiegelung der kariesfreien Prämolaren (Zähne 14, 15, 24, 25, 34, 35, 44, 45) im bleibenden Gebiss bis zu 150,00 Euro je Kalenderjahr.
Die BKK24 beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten für festsitzenden Unterkiefer-Frontzahnretainer (max. 125,- EUR), wenn eine kieferorthopädische Behandlung bei der BKK24 in Anspruch genommen wurde. Der Retainer muss vor Abschluss der Behandlung im Unterkiefer eingegliedert werden.
Als ausgewählte Privatleistung in den drei Bonusprogrammen möglich.
Für Versicherte unter 35 Jahren kann in vielen Bundesländern (u.a. Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein) bei teilnehmenden Hautärzten ein Hautscreening BKK exklusiv-Gesundheitskarte abgerechnet werden. Besteht kein entsprechender Vertrag oder nimmt der Hausarzt nicht an den gesonderten Verträgen teil, übernimmt die BKK exklusiv bis zu 100 Euro je Kalenderjahr für das Hautkrebsscreening, einschließlich der Auflichtmikroskopie.
Für Versicherte bis zum 35. Lebensjahr bestehen für alle Bundesländer Verträge zur Durchführung des Hautscreenings. Über diese kann, je nach Vertrag, die Untersuchung jährlich oder alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
Die BKK exklusiv erstattet alle zwei Jahre je nach Untersuchung bis zu 60 oder 120 Euro bei niedergelassenen Vertragsärzten.
Die BKK24 erstattet 80 % des Rechnungsbetrages bei Vertragsärzten (Sportmedizinern), jedoch nicht mehr als 60 Euro für die Basis- oder 120 Euro für die erweiterte Untersuchung sofern ärztlich bescheinigte Risiken vorliegen. Der Anspruch auf die Untersuchung besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Zusätzlich erstattet die BKK exklusiv für Leistungen von Ärzten oder veranlasste Vorsorge bis zu 100 Euro je Kalenderjahr für Brustkrebsvorsorgeuntersuchung (Mammografie, Ultraschalluntersuchung „Sono-Check“, Tastuntersuchung durch blinde oder sehbehinderte Menschen mit der Qualifizierung als Medizinische Tastuntersucherinnen (MTU) im Rahmen von discovering hands®) bei vorliegenden Risikofaktoren (z. B. positive Familienanamnese).
Medizinische Tastuntersuchung ist ein Versorgungsprogramm zur Förderung der Medizinischen Tastuntersuchung der weiblichen Brust durch Blinde zur umfassenden Diagnostik von pathologischen Brustveränderungen. Sie wird zusätzlich zur normalen Vorsorgeuntersuchung durchgeführt. Die Inanspruchnahme ist einmal jährlich in den teilnehmenden Praxen möglich.
Zusätzlich erstattet die BKK exklusiv bis zu 100,00 Euro je Kalenderjahr für:
- Gesundheitsuntersuchung („Check Up“) bei Risikofaktoren (z.B. Übergewicht, Bewegungsmangel, positive Familienanamnese).
Satzungsleistung Brustultraschall
Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die BKK exklusiv als Zuschuss zu den Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten übernimmt die BKK24 als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
Die BKK exklusiv erstattet die Kosten für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise oder für andere ärztlich empfohlene Impfungen, die nicht im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung abgerechnet werden können (auch Malariatabletten).
Voraussetzung ist, sich bei einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt haben impfen zu lassen.
Die BKK24 übernimmt die Kosten für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut empfohlenen Auslandsschutzimpfungen (Malariaprophylaxe).
Die BKK exklusiv erstattet alle ärztlich verordneten Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, wenn der Impfstoff nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist.
Der Arzt rechnet die Kosten – für Sie ganz einfach und unkompliziert – direkt über Ihre Gesundheitskarte mit uns ab.
Bei entsprechender medizinischer Begründung (ärztlicher Nachweis) werden die Kosten bezuschusst (Impfung zu 100%).
Für zertifizierte Online-Fitnesskurse wird, sofern sie den im „Leitfaden Prävention“ aufgeführten Qualitätskriterien genügen, ein einmaliger Finanzierungszuschuss in Höhe von 100% der entstandenen Kosten, maximal bis zu 200,00 EUR je Kurs gewährt. Je Kalenderjahr können zwei Onlien-Fitnesskurse erstattet werden, insgesamt also bis zu 400,00 Euro.
Die BKK24 bietet ihren Versicherten verschiedene Online-Präventionskurse an. Die Kosten werden zu 100% erstattet.
Dazu zählen: OnlineCoach Laufen, OnlineCoach Gewichtsreduktion, OnlineCoach Stressfrei, OnlineCoach Umgang mit Alkohol, Onlinekurs klimafreundliche Ernährung, Onlinekurs Nichtraucher werden
Die BKK exklusiv übernimmt sämtliche Kosten für alle während der BKK-Aktivwoche angebotenen Gesundheitsaktivitäten. Versicherte zahlen lediglich die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung.
Zusätzlich ist wird auch eine zeitlich kürzere Variante unter dem Namen Well-Aktiv angeboten.
Die BKK24 bezahlt für die BKK Aktivwoche einen Kassenzuschuss von 200 Euro je Programm und für den Aktiv-Urlaub "Fit for well" einen Kassenzuschuss von 200 Euro.
Leistungen, die von der BKK exklusiv selbst erbracht werden, werden ohne Kostenbeteiligung der Versicherten gewährt.
Den Versicherten steht der Zugang zu einer Vielzahl an kostenlosen Gesundheitskursen offen. Die Förderung durch die BKK24 ist auf maximal zwei Kurse pro Versicherten und Kalenderjahr begrenzt.
Für Leistungen von Fremdanbietern wird, sofern sie den im „Leitfaden Prävention“ aufgeführten Qualitätskriterien genügen, bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung ein einmaliger Finanzierungszuschuss in Höhe von 100% der entstandenen Kosten, maximal bis zu 200 Euro je Maßnahme gewährt. Je Kalenderjahr können zwei Maßnahmen erstattet werden, insgesamt also bis zu 400 Euro.
Für Leistungen von Fremdanbietern werden, sofern kein eigenes Angebot der BKK24 besteht, bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung die entstandenen Kosten bis max. 125 Euro je Maßnahme in voller Höhe übernommen. Die Förderung durch die BKK24 ist auf maximal zwei Kurse pro Versicherten und Kalenderjahr begrenzt.
1. Vorsorgebonus: Es wird jede Vorsorgeuntersuchung mit 10 Euro prämiert (bei mehr als 5 Maßnahmen werden ab der 6. Untersuchung / Impfung 5 Euro gewährt).
2. Präventionsbonus: Für bis zu 5 Maßnahmen der Prävention oder gesundheitsbewusstem Verhalten werden je 10 Euro prämiert. Voraussetzung ist, dass mindestens 3 Maßnahmen erfolgt sind.
Versicherte erhalten den "Länger besser leben."-Bonus in Höhe von 100 Euro, wenn Sie sportlicher Nichtraucher mit Gesundheitswerten im Normbereich sind.
Zusätzlich können Versicherte der BKK24 weitere 10 Euro für jede gesetzliche Vorsorgemaßnahme erhalten. Weitere 10 Euro können Versicherte erhalten, die regelmäßig (mind. 2) Präventionskurse besuchen.
Die BKK exklusiv bietet einen Selbstbehalttarif (exklusiv select) an.
- Jahreseinkommen bis 20.000 €: Prämie 100 €, Selbstbehalt 120 €, max. Risiko 20 €.
- Jahreseinkommen 20.000,01 bis 30.000 €: Prämie 200 €, Selbstbehalt 240 €, max. Risiko 40 €.
- Jahreseinkommen 30.000,01 bis 45.000 €: Prämie 300 €, Selbstbehalt 360 €, max. Risiko 60 €.
- Jahreseinkommen über 45.000,01 €: Prämie 400 €, Selbstbehalt 500 €, max. Risiko 100 €.
Die BKK exklusiv bietet ihren Versicherten zur Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung eine hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V auf der Grundlage von Verträgen mit Hausärzten, Gemeinschaften von Hausärzten, Trägern von Einrichtungen, die eine hausarztzentrierte Versorgung durch vertragsärztliche Leistungserbringer, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, anbieten, oder Kassenärztlichen Vereinigungen an, soweit diese von Gemeinschaften von Hausärzten dazu ermächtigt wurden. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig.
Ein Vorteil des Wahltarifs zur Hausarztzentrierten Versorgung ist die verkürzte Wartezeit bei vorab vereinbarten Terminen in den Arztpraxen. Bei Vertragsärzten gibt es einmal wöchentlich eine Sprechstunde für Berufstätige (Früh-, Abend-, oder Samstagssprechstunde).
Die BKK exklusiv hat für alle chronisch Kranken bei bestimmten Erkrankungen oder Leiden Chronikerprogramme, die so genannten Disease-Management-Programme (DMP). Diese Programme gibt es bisher für die Erkrankungen Diabetes Mellitus Typ 1, Diabetes Mellitus Typ 2, Brustkrebs, koronare Herzkrankheiten, Asthma und chronisch obstruktive Lungenerkrankungen.
Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme, die Betroffenen im Umgang mit ihrer chronischen Erkrankung unterstützen sollen. In diesem Bereich hat die BKK24 "MedPlus" für die Versicherten entwickelt. Unter der Regie Ihres Arztes und durch unsere zusätzlichen Angebote wird die Behandlung optimiert und Ihre Lebensqualität verbessert, wenn Sie sich für die Teilnahme entscheiden.
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